19130118_ltb00441912_Landesausschussbericht_Gesuch_Altenstadt_Landesbeitrag_zu_Remunerationen_Volksschullehrerinnen

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Letzte Änderung 05.07.2021, 13:54
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1912,ltb1912
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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44. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912/13. Beilage 44. Bericht des kandesausschuffes über das Gesuch der Gemeinde Altenstadt um Gewährung eines 30 °/°igen tandesbeitrages zu den Remunerationen der Lehrerinnen an der Volksschule des Dominikanerinnenklosters für Mädchen. Hoher Landtag! Die Gememdevorftehung Altenstadt richtete unter betn 15. Oktober 1912, Z. 2444, an den Landesausschutz ein Gesuch um Gewährung eines 30 o/otgen Landesbeitrages zu den Remunerationen der geistlichen Lehrpersonen an der Mädchenvolksschule des dortigen Domini­ kanerinnenklosters. In dem Gesuche wird ausgeführt, datz schon seit mehr als 100 Jahren für die Mädchen von Altenstadt der Unterricht durch das bezeichnete Kloster in der zufriedenstellendsten Weise besorgt wurde. Zwischen Kloster und Gemeinde bestanden hinsichtlich teilweiser Entschädigung des Klosters Verträge. Bei der immer mehr anwachsenden Zahl der Schülerinnen ergab sich auch die Notwendigkeit der Erweiterung der Schulräume und der Errichtung neuer Klassen, was sowohl dem Kloster wie auch der Gemeinde nicht unbedeutende Kosten verursachte. Im Gesuche wird weiter ausgeführt, datz die Klosterschule eine öffentliche Schule vollständig ersetze; die Klosterschule sei nach den getroffenen Vereinbarungen verpflichtet, sämtliche Schülerinnen der Ortschaften Altenstadt und Levis ohne jedes Schulgeld aufzunehmen, es sei darum nur recht und billig, den an der Schule wirkenden Lehrpersonen jene Bezüge zuzuerkennen, die sie erhalten würden, wenn die Schule eine öffentliche wäre; die Gemeinde sei bereit, die auf sie nach dem Schulerhaltungsgesetze hienach entfallenden Beträge zu übernehmen. Damit sei aber das Kloster auf die Beträge der Gemeinde allein angewiesen und die Bezüge der Lehrpersonen dieser Anstalt den Bezügen der geistlichen Lehrpersonen an öffentlichen Volksschulen noch nicht gleich­ gestellt. Nachdem das Kloster sich ohnedem nicht in günstigen finanziellen Verhältnissen befinde, so wäre die Gewährung des Landesbeitrages umsomehr erwünscht. Mit Zuschrift des Landesausschusses vom 22. Oktober 1912, Z. 5803, wurde die Gemeindevorstehung Altenstadt aufgefordert, das Eemeindeausschutzsitzungsprotokoll betreffend die Regelung dieser Angelegenheit vorzulegen und Mitteilung über die Zahl der die Klostrrschule besuchenden Schülerinnen, der Klassen und der Lehrpersonen zu erstatten. Mit dem Berichte der Gememdevorftehung vom 6. Dezember v. I., Z. 2250, übermittelte dieselbe das Gemeindeausschutzsitzungs-Protokoll vom 27. November 1912, nach welchem der Eemeindeausschutz be­ schlossen hat, den Lehrerinnen an der Klosterschule die gleichen Gebühren auszufolgen, wie sie nach dem Gesetze an geistliche Lehrpersonen an öffentlichen Volksschulen entfallen, wenn das Land hievon 30% übernimmt. Die Priorin des Klosters hat in einer Zuschrift vom 6. Dezember v. I. gegenüber der Eemeindevorstehung Altenstadt die bezüglichen Beschlüsse der Eemeinde349 44. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912/13. Vertretung zur Kenntnis genommen und die Verpflichtung eingegangen, daß an der Klosterschule allen an öffentliche Volksschulen gestellten gesetzlichen Anforderungen entsprochen und kein Schul­ geld eingehoben werde. Aus dem von der Eemeindevorstehung abverlangten und von dieser vorgelegten Berichte ist endlich zu entnehmen, daß die bezügliche Mädchenvolksschule aus 4 Klassen besteht, die aus­ nahmslos von geprüften Lehrerinnen besorgt werden. Die Zahl der Schülerinnen betrug in den letzten 3 Jahren je 180. Mit Note des Landesausschusses vom 8. Dezember v. I., Z. 6652, wurde der Akt dem k. k. Bezirksschulräte Feldkirch mit dem Ersuchen um Abgabe der Wohlmeinung übermittelt. Der k. I. Bezirksschulrat erklärte mit Zuschrift vom 11. Dezember, Z. 690, die vierklassige Privat-Mädchenschule der Frauen Dominikanerinnen in Altenstadt sei Pslichtschule für die schul­ pflichtigen Mädchen des Schulfprengels Altenstadt und vertrete vollständig eine öffentliche Volksschule. Die Schule sei in vollkommen geordnetem Zustande und sämtliche Lehrerinnen be­ sitzen die gesetzliche Befähigung und arbeiten mit anerkennenswertem Eifer und Erfolge. Das An­ suchen um Zuerkennung des Landesbeitrages werde daher vom k. k. Bezirksschulräte wärmstens befürwortet. Angesichts dieser Sachlage hat der Landesausschuß im Hinblick auf den Landtags-Befchluß vom 1. Oktober 1912 (3. Sitzung, Beilage 15 der stenographischen Protokolle) betreffend die Gewährung des Landesbeitrages für die Remunerationen der Lehrerinnen an der PrivatVolks- und Bürgerschule in Thalbach (Bregenz) in der Sitzung vom 30. Dezember 1912 ein­ stimmig beschlossen, das Gesuch der Gemeinde Altenstadt dem Landtage mit Bericht befürwortend zu unterbreiten. Der Landesausschuß ist der Anschauung, daß wie bei der Privat - Volks- und Bürger­ schule in Thalbach, so auch bei der Mädchenoolksjchule in Altenstadt aus Billigkeitsgründen aus­ nahmsweise der Landesbeitrag zu den Remunerationen der Lehrpersonen gewährt, sonach dem Gesuche der Gemeinde entsprochen werden sollte. Zu bemerken wäre noch, daß auch für die Remuneration des Katecheten, die nach den gleichen Grundsätzen wie die der Katechet-m an öffentlichen Volksschulen zu bemessen wäre, der Landesbeitrag bewilligt würde. Auf Grund dieser Ausführungen und Erwägungen stellt der Landesausschutz den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Zu den Remunerationen und Bezügen der Lehrpersonen an der Privat Volksschule für Mädchen (Klosterschule) in Altenstadt, welche Bezüge nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Lehrpersonen analog jenen der an öffentlichen Schulen wirkenden geistlichen Lehrpersonen zu bemessen sind, wird aus­ nahmsweise ein 30 o/otger Beitrag seitens des Landes gewährt. Bregenz, am 18. Januar 1913. Der Landesausschuß: Mart. Thurnher, Referent. Druck von H. N. Deutsch in Bregenz. 350