19130310_ltb00491912_Landesausschussbericht_Schutzbautenausbau_Alfenz_und_Ill_bei_Bludenz

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Letzte Änderung 04.07.2021, 22:12
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1912,ltb1912
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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49* Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912/13. Beilage 49. Bericht des kandesausschusses über den Ausbau der Schutzbauten an der Alfenz und der anstoßenden )ll im Gebiete der Stadtgemeinde Bludenz. Hoher Landtag! In dem Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses vom 14. Februar 1912, Beilage 74, der stenographischen Protokolle wurde hinsichtlich der weiteren Aktton, betreffend die Wiederherstellung der durch die Hochwafferkatastrophe des Jahres 1910 zerstörten Schutzleuten unter Post 1 aufgeführt: „Verdauung der Alfenz und der Jll bei Bludenz mit einem Kostenvoranschlage von K 36.000 —. Der in der 20. Sitzung des Landtages vom 19. Februar über die unter ad 1—8 aufgeführten Projekte gefaßte Beschluß lautet wie folgt: „Der Landesausschuß wird beauftragt, die Verhandlungen mit der k. k- Regierung hinsichtlich der derselben bereits vorgelegten Projekte über die weiteren Wiederherstellungsarbciten der durch die Hochwafferkatastrophe zerstörten Wasierschutzbauten und der Sicherstellung der dadurch erwachsenen Kosten fortzusetzen und hiebet die Mitwirkung des Landes in dem bisher geübten Ausmaße zuzusichern. Der Landesausschuß wird weiters beauftragt, nach erfolgter Genehmigung der Projekte bei der k. k. Regierung dahin zu wirken, daß in jenen Fällen, in denen die Durchführung einzelner Projekte oder Teile derselben sich als unaufschiebbar erweist die Bewilligung zur Inangriffnahme der Arbeiten erteilt und staatliche Vorschüsse gewährt werde», in welch letzterem Falle der Landesausschuß ermächtigt wird, derartige Vorschüffe auch von Seite des Landes in bescheidenem Ausmaße zu gewähren." Mit Note des Landesausschusses vom 26. Februar 1912, Zl. 148, wurde der k. k. Statthalterei mitgeteilt, daß der Landesausschuß dem von der staatlichen Bauabteilung in Bludenz verfaßten Projekte zustimme und die Sichcrstellung des erforderlichen Kostenbetrages im landesgesetzlichen Wege in Aussicht genommen werde. Der bezügliche Gesetzentwurf, nach welchem das Land 30%, der Meliorationssond 50% und die Stadt Bludenz 20%, letztere außerdem auch die etwaigen Mehrkosten und die Instandhaltung der Bauten zu übernehmen habe, wurde gleichzeitig in 9 Exemplaren mit dem Ersuchen eingereicht, denselben samt Projekt und Beilagen dem k. k. Ackerbauministerium zu unterbreite», damit dasselbe sowohl zum Gesetzentwürfe als zum Projekte Stellung zu nehmen in die Lage gesetzt werde. Laut Note der k. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg vom 29. Dezember 1912, VII a, Nr. 2263 12, hat das k. k. Ackerbau-Ministerium mit Erlaß vom 17. Dezember 1912, Zl. 51760, der Inangriffnahme der Bauten am Alfenzbache in der Gemeinde Bludenz unter der Voraussetzung 385 49* Beilage zu den stenogr Berichten des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10 Penode 1912/13. zugestimmt, daß das bezügliche Erfordernis einstweilen ohne Inanspruchnahme staatlicher Mittel anderweitig sichergestellt und die Bauaufsicht von der k. k. Elementarbauleitnng besorgt werde und daß das wasserrechtliche Verfahren die Zulässigkeit dieses Baues ergebe. Was die Subventionierung der mit K 36000 veranschlagten Userschutzbauten an der Alfenz und Jll betreffe, bewillige das Ackerbauministerium unter Absetzung von der landesgesetzlichen Regelung der Angelegenheit auf Grund des Meliorationsgesetzes einen 50% ige» Beitrag im Höchstausmaße von K 18000 aus der Kreditpost „Meliorationen", mit der Bedingung, daß die künftige Erhaltung dieser Arbeiten ausreichend sichergestellt werde. Der staatliche Beitrag von K 18000"— ist mittlerweile im Wege der Postsparkasse bereits dem Landesausschusse zugekommen und von diesem in der Vorarlberger Hypothekenbank bis auf weiteres angelegt worden. Von der Statthalterei wurde in obenbezeichneter Note weiter darauf verwiesen, daß auch noch wegen der Sicherstellung der Beiträge der Stadt Blndenz und des Landes Vorarlberg, sowie hinsichtlich der künftigen Instandhaltung der Bauten das Nötige einzuleiten sei. Laut Zuschrift der k. k. Bezirkshanptmannschaft Bludenz vorn 31. Dezember 1912, Zl. 8297/3, hat die am 28. Dezember 1912 stattgefundene wasserrechtliche Verhandlung über das gegenständliche Projekt hinsichtlich der Ausführung desselben keinen Anstand ergeben und wurde die Ausführung desselben bewilligt. Mit Zuschrift des Landesausschuffes an die k. k. Statthalterei vorn 18. Jänner d. Js., Zl. 7023 ex 1912, wurde einerseits der k. k. Regierung der Dank für die Gewährung des staatlichen Beitrages ausgesprochen, andererseits mitgeteilt, daß der Landesansschuß dem voraussichtlich im Februar d. Js. zusammentretenden Landtage eine Vorlage unterbreiten werde, durch die die Sicherstellung eines 30% igen Landesbeitrages im Höchstausmaße von K 10.800"— erzielt werde. Ebenso werde die Gemeinde Blndenz veranlaßt werden, daß der auf die Stadt entfallende 20% ige Beitrag, sowie die etwa erwachsenden Mehrkosten und die Kosten der Instandhaltung der Bauten durch rechtskräftige Gemeindeausschnßbeschlüffe sichergestellt werden. Die bezügliche Aufforderung an den Stadtmagistrat Bludenz erging mit dem h. ä. Erlasse vorn 18. Jänner 1913, Zl. 195. Die Stadtgeineinde Bludenz hat laut Bericht des Stadtmagistrates vorn 3. März d. Js, Zl. 240, mit Beschluß vorn 20. Februar d. Js. alle diese Bedingungen eingegangen, sonach die Leistung von 20% der vorgesehenen Kosten, die Mehrkosten und die Instandhaltung der Bauten in rechtsverbindlicher, rechtskräftiger Form übernommen und es erübrigt jetzt nur mehr, daß der h. Landtag zur Durchführung des Werkes einen 30% igen Beitrag im Höchstausmaße von 8.10.800" — aus Landesmittelu gewähre. Zur Schonung der Landesfinanzen wird empfohlen, den Landesbeitrag in 2 gleichen Raten und zwar in den Jahren 1914 und 1915 auszufolgen. Auf Grund dieser Ansführungen stellt der Landesausschuß den Antrag: » Der hohe Landtag wolle beschließen: „Zu den mit K 36.000"— veranschlagten Kosten der Wiederherstellung und des Ausbaues der Schutzbauten an der Alfenz und der anschließenden Jll im Gememdegebiete von Blndenz, leistet das Land 30% im Höchstbetrage von K 10.800" -, zahlbar in zwei Rate» ä K 5.400"— in den Jahren 1914 und 1915. Brcgcvz, am 10. März 1913. Der Landesausschuß: Mart. Thnruher, Referent. Druck von I N, Teutsch in Breoenz 386 k