19110610_ltb00031911ao_Landesausschussbericht_Wiederherstellung_hochwasserbeschädigte_Montafonerbahn

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Letzte Änderung 05.07.2021, 14:01
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1911ao,ltb1911ao
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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3. Beilage zu den ftenogr. Berichten des Borarlb. Landtages. III. (außerordentliche) Session der 10. Periode 1911. Beilage 3. Bericht des (andesausschuffes betreffend die Wiederherstellung der durch Hochwaffer beschädigten Montafonerbahn. Hoher Landtag! Der Landtag faßte in seiner 11. Sitzung vom 12. Oktober v. I. in Angelegenheit der Wiederherstellung der durch das Junihochwasser des Vorjahres zerstörten Montafonerbahn auf Grund der Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses (siehe Beilage 51 der stenographischen Protokolle pro 1910) einstimmig folgende Beschlüsse: 1. Das Land übernimmt ein Drittel der bisher erwachsenen Kosten der provisorischen Wieder­ herstellung der durch die Hochwafferkatastrophe beschädigten Montafoner Bahn unter der Voraussetzung, daß die Sicherstellung des restlichen Betrages durch den Staat, beziehungs­ weise den Stand oder die Montafoner Bahn erfolge. Der Landesbeitrag wird als fonds perdu gewährt, wenn auch der Staat und die Bahn beziehungsweise der Stand ihre Beiträge in gleicher Form und Weise votieren. Sollte letzteres nicht der Fall sein, so wird bei Landesbeitrag nur gegen Ausfolgung von Stammaktien im gleich hohen Nominal­ beträge gewährt. 2. Der Landesausschuß wird beauftragt, bei der Regierung um einen möglichst hohen Beitrag zur provisorischen Wiederherstellung der Montafoner Bahn einzuschreiten und mit allem Nachdrucke dahin zu wirken, daß dieser Betrag, wenn immer möglich, als fonds perdu gewährt, ferner ehestens eine Änderung des Betriebsvertrages zwischen der staatlichen Bahn­ verwaltung und der Montafoner Bahn zur tunlichsten Entlastung dieser Bahn erzielt werde. Mt Note des Landesausschuffes vom 21. November v. I., Z. 5632, wurde dieser Beschluß der Landesvertretung dem k. k. Eisenbahn-Ministerium zur Kenntnis gebracht und gleichzeitig ein Gesuch der Aktiengesellschaft Montafonerbahn an dasselbe übermittelt. Der Landesausschuß hob bei dieser Gelegenheit hervor, daß die Gesellschaft einen großen Wert darauf lege, daß die vom Staate und vom Lande zur Wiederherstellung der Bahn zu bewilligenden Beiträge als fonds perdu gegeben, sonach nicht an die Bedingung der Ausfolgung von Stammaktien in gleich hohem Nominalbeträge geknüpft werden möchten, und unterstützte aufs wärmste diesen Wunsch der Bahngesellschast. Im wettern wurde darauf hingewiesen, daß das kleine Montafon nicht in der Lage sei, die Wiederherstellungskosten allein zu tragen und es wolle daher ein möglichst hoher Teil der Kosten vom Staate übernommen werden. In gleicher Weise wurde auch um Nachlaß einer Nachtragsforderung für den Bahnbetrieb per K 54.000 und um baldige Abänderung des Betriebsvertrages zwecks weitgehender Entlastung der Bahn eingeschritten. Mit Erlaß des k. k. Eisenbahnministeriums vom 15. Febr. 1911, Z. 61.705/1 a, ex 1910 wurde sowohl dem Landesausschusie als der Bahngesellschaft die Stellungnahme der k. k. Regierung in 39 3. Beilage zu den stenogr. Berichten deS Vorarld. Landtages. III (außerordentliche) Sesiion der 10, Periode 1911. dieser Angelegenheit zur Kenntnis gebracht und die Gewährung eines Staatsbeitrages bis zum Maximal­ betrage von K 100.000 — in Aussicht gestellt. Hieran wurden aber Bedingungen gestellt, nach denen der Zinsfuß der im Besitze der Bahn oder des Standes befindlichen Prioritätsaktien herabgesetzt und bei Bemessung der Minimalrente bei einer eventuellen Einlösung das gesamte Stammkapital außer Betracht gelassen werden solle. Bei den mit den Vertretern der Bahn in Gegenwart Sr. Exzellenz des Herrn Statthalters Grafen Spiegelfeld am 3. März in Schruns seitens des Vertreters des Landesausschusses gepflogenen Verhandlungen gaben erstere die Erklärung ab, daß sie auf die'genannten Bedingungen nicht eingehen können. Auch gaben dieselben neuerlich dem Wunsche Ausdruck, daß die Staats- und Landesbeirräge höher bemessen werden möchten, als vom k. k. Eisenbahnministerium seinerseits in Aussicht gestellt worden war. Mit Zuschrift des Landesausschusses vom 21. März d. I., Z. 935, übermittelte der Landesausschuß eine bereits früher von der Bahngesellschaft in gleicher Angelegenheit an ihn gerichtete Eingabe dem k. k. Eisenbahnministerium mit der Bitte um weitgehendste Würdigung und Berücksichtigung derselben. Der Landesausschuß hob hiebet neuerdings hervor, daß das kaum 8000 Einwohner zählende Tal Montafon durch die Hochwasserkatastrophe außerordentlich in Mitleidenschaft gezogen worden sei und schon zur Wiederherstellung der zerstörten Bauten an Gewässern, Brücken und Straßen hohe, kaum erschwingbare Beträge aufzubringen habe und daher die Bitte um Gewährung eines ausgiebigen Staatsbeitrages gerechtfertigt erscheine. Der Landesausschuß wies ferner darauf hin, daß die gestellte Forderung der Herabsetzung der Vorzugs-Dividende der gesellschaftlichen Prioritätsaktien von 4 auf 3% wohl nicht aufrecht erhalten werden könne, weil der Stand Montafon für in seinem Besitze befindliche Prioritätsaktien Schulden in gleicher Höhe aufnehmen mußte und diese nun zu 4'/s"/o zu verzinsen habe. Ebenso halte der Landesausschuß den weitem Wunsch der Bahngesellschaft, es möchte die weitere Forderung, bet Bemessung der Minimalrente das gesamte Stammaktienkapital außer Betracht zu lasse«, fallen gelassen werden, für berechtigt. Endlich erklärte sich der Landesausschuß bereit, dem demnächst zusammentretenden Landtage die entsprechenden Anträge zur Ergänzung des Landtagsbeschlusses vom 12. Oktober v. I. in dem Sinne zu uuterbreiten, daß der Landesbeitrag jenem des Staates gleichgestellt werde. Nach vielfachen mündlichen Verhandlungen Sr. Exzellenz des Herrn Statthalters und einiger Abgeordneten mit den beteiligten Ministerien und mit Sr. Exzellenz dem Herrn Ministerpräsidenten erfolgte endlich die Entschetdung der k. k. Regierung in dieser für Montafon so hochwichtigen Angelegenheit mit Erlaß des k. k. Ersenbahnministeriums vom 26. Mai 1911, Z. 14023/1 a. In diesem an den Verwaltungsrat der Aktiengesellschaft der Bahn gerichteten Erlaß wurde folgendes eröffnet: „Nach den dem Eisenbahnministerium vorliegenden Abrechnungen und Voranschlägen werden sich die Kosten der Wiederherstellung der ganzen Linie nicht auf K 400.000'—, sondern nur auf rund K 300.000"— belaufen, welcher Betrag allerdings durch den von der geehrten Gesellschaft zu bestreitenden Konkurrenzbeitrag zu den Kosten der Uferschutzbauten eine, wenn auch nicht bedeutende Erhöhung erfahreit wird. Mit Rücksicht auf letzteren Umstand erklärt sich die Staatsverwaltung jedoch nunmehr bereit, die in dem h. a. Erlasse vom 15. Februar l. I., Z. 61.705 ex 1910 vorgesehene Fixierung der Marimalgrenze von K 100.000" - für den Beitrag der Staatsverwaltung zu den gedachten Wtederherstellungskosten auf K 125.000"— zu erhöhen, wobei jedoch vorausgesetzt wird, daß durch dieses abermalige Entgegenkommen, bezw. durch diese Fixierung des Maximums mit einem wohl unter allen Umständen ausreichenden Betrage die endliche Finalisierung der Verhandlung ermöglicht wird. Die Staatsverwaltung wird daher unter der Voraussetzung der Erteilung der legislativen Ermächtigung ein Drittel der mehrerwähnten Kosten, im Maximum K 125.000.— -, gegen Refundierung in neuauszugebenden gesellschaftlichen Stammaktien II. Emission tragen, wenn seitens des Landes Vorarlberg ein Beitrag mindestens in der gleichen Höhe gewährt und das restliche Erfoidernis von der geehrten Gesellschaft anderweitig beschafft- wird. ' j 40 3. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlb. Landtages. III. (außerordentliche) Session der 10. Periode 1911. Diese Stammaktien werden rücksichtlich des Dividendenbezuges und der Vermögens­ verteilung erst nach vollständiger Befriedigung der ursprünglich emittierten Stammaktien zum Zuge zu gelangen haben. Ferner erklärt sich die Staatsbahnverwaltung in Würdigung der obwaltenden Verhältnisse bereit, von den mit dem angeführten h. a- Erlasse an die Zusicherung des Staatsbeitrages geknüpften Bedingungen, betreffend die Herabsetzung der Maximalhöhe der Vorzugsdividende der gesellschaftlichen Prioritätsaktien und die Änderung der Einlösungs­ bestimmungen für die gesellschaftliche Bahnlinie, Abstand zu nehmen. Dem geehrten Verwaltungsrate wird sohin anheimgegeben, auf dieser geänderten Grundlage mit dem von Vorstehenden gleichzeitig verständigten Landesausschuffe von Vorarlberg neuerlich das Einvernehmen zu pflegen und sodann einen Antrag über die Kostenbedeckung und deren Modalitäten anher zu stellen." Nach dieser Entscheidung der k. k. Regierung erübrigt nur mehr, daß der Landtagsbeschluß vom 12. Oktober v. I. mit dem Erlasse des k. k. Eisenbahnministeriums vom 26. Mai 1911, Z. 14.023/1 a in Einklang gebracht werde und es wird daher seitens des Landesausschusses gestellt der Antrag: Der hohe Landtag wolle unter Außerkraftsetzung des Beschlusses vom 12. Oktober v. I. beschließen wie folgt: „Das Land Vorarlberg übern'mmt ein Drittel der erwachsenden Kosten der Wiederherstellung der durch die Hochwasserkatastrophe beschädigten Montafonerbahn bis zum Höchstbetrage von K 125.000 gegen Refundierung in neu auszugebenden gesellschaftlichen Stammaktien II. Emission im gleich hohen Nominalbeträge im Sinne des Erlasses des k. k. Eisenbahnministeriums vom 26. Mai d. I., Z. 14.023/1 a unter der Voraussetzung, daß die Sicherstellung des nach Abrechnung des Staats- und Landesbeitrages verbleibenden Restbetrages durch den Stand Montafon beziehungsweise durch die Aktiengesellschaft erfolge." Bregenz, am 10. Juni 1911. Der Landesausschuß. Wart. Wurnyer, Referent. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 41