19110503_ltb00011911ao_Landesausschussmotivenbericht_Gesetzentwurf_Behebung_Elementarereignisse_1910_Strassen_und_Brücken

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Letzte Änderung 05.07.2021, 14:03
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1911ao,ltb1911ao
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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1 Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlb. Landtages. III (außerordentliche) Session der 10. Periode 1911. Beilage 1. Mstiven-Bericht des Landesausschuffes zu dem Gesetzentwürfe betreffend die Behebung weiterer durch Etementarereigniffe im Juni WO verursachten Schäden an öffentlichen nichtärarischen Straßen und Brücken im Lande Vorarlberg. Hoher Landtag! Wie schon aus dem dem Landtage in seiner letzten Session vorgelegten Berichte des volks­ wirtschaftlichen Ausschusses, Beilage 66 der stenographischen Protokolle zu ersehen ist, langten noch während der Landtagssession von mehreren Gemeinden Gesuche um Einbeziehung von Straßen und Brückenbauten in das Elementarbauprogramm, die bei der Zusammenstellung desselben nicht berücksichtigt worden waren, ein. Die Landesvertretung war aber nicht mehr in der Lage, diesen Wünschen Rechnung zu tragen, weil dahingehende Verhandlungen mit der k k. Regierung wegen Kürze der Zeit nicht mehr durchgeführt werden konnten. Da auch nach Schluß der Session fortwährend weitere derartige Gesuche einliefen und rasche Hilfe verlangt wurde, so sah sich der Landesausschuß genötigt, im Einverständnisse und unter Mitwirkung der k. k Statthalterei diesfalls eingehende Erhebungen zu pflegen und eine Aktion zur Wiederherstellung weiterer durch Elementareignisse bei der Hochwasserkatastrophe des Vorjahres zerstörter nicht ärarischer Straßen und Brücken einzuleiten. An diesen vom Landesausschusse eingeleiteten Erhebungen und Verhandlungen, die sich auf alle durch die Hochwasserkatastrophe geschädigten Teile des Landes erstreckten, nahm insbesondere auch der Vertreter der k. k. Statthalterei, Herr Hofrat Krapf, hervorragenden Anteil. Das Ergebnis dieser Verhandlungen erscheint niedergelegt in den zwei in der Landesausschußkanzlei in Bregenz aufgenommenen Protokollen vom 19. November und 14. Dezember 1910, wornach zum Zwecke der Wiederherstellung der im I. Bauprogramm nicht inbegriffenen Straßen- und Brückenbauten sich ein weiteres Erfordernis von 637.500 K ergibt, welcher Betrag nur im Wege eines wettern Landesgesetzes sichergestellt werden kann. Die in diese zweite Bauaktion einzubeziehenden Objekte sind in der separaten, diesem Berichte angeschlossenen Beilage zu ersehen. Die Gründe der Nichtaufnahme dieser Bauten in das erste Bauprogramm sind in gedrängter Kürze im obenbezeichneten Protokoll vom 14. Dezember v. I. in folgender Weise aufgeführt: „Das dem Gesetzentwürfe betreffend die Behebung der durch Elementarereignisse im Juni 1910 verursachten Schäden an öffentlichen nicht ärarischen Straßen und Brücken im Lande Vorarlberg zu gründe gelegte Elementarbauprogramm wurde auf Grund der ersten Erhebungen verfaßt. Diese waren indessen nicht vollständig, weil es an der nötigen Zeit und dem technischen Personale gebrach, um allerorten mit der nötigen Gründlichkeit vorzugehen, und weil sich die Folgen der Katastrophe vielfach erst nach Eintritt niederer Wasserstände, also mehrere Wochen später, in ihrem vollen Umfange zeigten und gewürdigt werden konnten. 1 1, Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlb. Landtages. III. (außerordentliche) Session der 10 Periode 1911 Auch gelangte man in vielen Fällen, in denen man voraussetzte, daß die Besserung der durch die Hochwasserkatastrophe geschaffenen trostlosen Verhältnisse nur durch große, auf Grund besonderer Gesetze zu schaffende Aktionen zu erzielen sei, zur Überzeugung, daß nian sofort eingreifen müsse, um eine weitere Verschlimmerung der Verhältnisse hintanzuhalten, oder den allernötigsten Schutz gegen weitere Zerstörungen zu schaffen, und daß man daher nicht zuwarten könne, bis die Grundlagen für einzelne größere Unternehmungen geschaffen und alle Verhandlungen bezüglich deren gesetzlicher Regelung zu Ende geführt wären. Es ist außerdem darauf hinzuweisen, daß es wegen der unterbrochenen Kommunikationen in vielen Fällen gar nicht möglich, oder nur sehr schwer war, zu den betreffenden Stellen zu gelangen." Auf Grund dieser im Einvernehmen und unter Mitwirkung der k. k. Statthalterei gepflogenen Erhebungen wurde unterm 16. Jänner d. I-, Zl. 279, eine Eingabe an das k. k. Arbeitsministerium unter Darstellung des Sachverhaltes und Mitteilung des Ergebnisses der bezeichneten Erhebungen gerichtet, in welcher u. a. auch der Vorschlag gemacht wurde, es mögen zur Vereinfachung der zur landesgesetzlichen Sicherstellung des Mehrerfordernisies nötigen Verhandlungen, sowie um dem k. k. Arbeits-Ministerium Gelegenheit zu bieten, sich von der Notwendigkeit der baldigen Durchführung der im Nachtragsprogramm aufgeführten Bauten zu überzeugen, seitens des Ministeriums so bald tunlich Vertreter an Ort und Stelle entsendet werden, um sich volle Klarheit über den Tatbestand und den Umfang der weitern Hilfsaktion zu verschaffen. Nach mündlich gemachten Mitteilungen fand aber das k. k. Ministerium die Entsendung von Vertretern aus dem Grunde nicht für notwendig, weil ihin die Sachlage hinreichend bekannt sei. MitNotevom 18. Märzd.J.. Zl 1448 unterbreitete der Landesausschuß dem k. k. Arbeitsministerium hinsichtlich der Behebung weiterer Schäven an öffentlichen nichtärarischen Straßen und Brücken einen dahin gerichteten Gesetzentwurf mit der Bitte um Bekanntgabe der Stellungnahme der k. k. Regierung zu demselben. Es wurde Hiebei darauf hingewiesen, daß die im II. Straßen- und Brücken-Elementar­ bauprogramm eingesetzten Posten und Beträge sich in den engsten Grenzen bewegen und so bescheidener Natur seien, daß sie sich sicher als das Minimum des Erfordernisses darstellen, um die beschädigten Objekte in einer halbwegs entsprechenden Weise wieder herzustellen. Mit Note der 11 Statthalterei für Tirol und Vorarlberg vom 15. April d. I., VII a Nr. 628/6, wurde dem Landesausschusse eröffnet, daß das k. k. Arbeits-Ministerium laut Erlaß desselben vom 30. März d. I., Zl. 1/10 - IX c, nach gepflogenem Einvernehmen mit dem k. k. Finanz-Ministerium zu dem mit K 637.500 bezifferten Nachtragserfordernisse zur Behebung der Hochwasserschäden an Straßen- und Brückenbauten einen 50°/»igen Staatsbeitrag int Höchstausmaße von K 318.750 auf Rechnung der außerordentlichen Straßenbaudotation, vorbehaltlich der verfassungsmäßigen Genehmigung des diesfälligen Kredites zugesichert und gegen die in Aussicht genommene spezialgesetzliche Regelung derAufbringung und Verwendung des bezeichneten Gesamterforderniffes keine Einwendung erhoben habe. Bei diesem Anlasse hat das bezeichnete Ministerium behufs Information des Landesausschusses darauf aufmerksam gemacht, daß es sich vom Standpunkte der Ordnung in dem Haushalte des Landes dringend empfehlen würde, wenn derartige Aufwendungen des Landes ohne Kreierung neuer Fonds in dem Landesvoranschlag als Extraordinarium und die entsprechende Darlehensaufnahme, respektive Staats- und Jnteressentenbeiträge unter der außerordentlichen Bedeckung aufgenommen und der tatsächliche Erfolg im Rahmen des allgemeinen Rechnungsabschlusses etatsmäßig verrechnet werde. Es ist bei bisherigen derartigen Unternehmungen vielfach wohl eine separate Verrechnung geführt worden, wie z. B. hinsichtlich Ausführung des Gesetzes über den Bau mehrerer Koukurrenzstraßen; aber es kann für die Zukunft ohne bedeutende Schwierigkeiten dem Wunsche des Arbeits-Ministeriums in weitgehendster Weise entsprochen werden. Doch dürfte dieses hinsichtlich der jetzt im Zuge befindlichen Elementarstraßenbauten nicht mehr durch­ führbar sein, da die Bauaktion schon bald vor Jahresfrist in Angriff genommen werden mußte, die Verrechnung schon von allem Anfange an separat geführt wurde und jetzt im fchoit vorgeschrittenen Stadium der Aktion eine Änderung wohl nicht mehr vorgenommen werden kann. Gegen den vom Landesausschusse vorgelegten Gesetzentwurf wurde seitens des k. k. Arbeits­ ministeriums eine Einwendung nicht erhoben. 2 1. Beilage zu den stcnogr. Berichten des Vorarlb. Landtages III. (außerordentliche) Session der 10. Periode 1911. Was die Aufbringung der zu deckenden weitem auf den Staat entfallenden Elementarstraßen­ baukosten per K 318.750 betrifft, hat dieselbe nach den gelroffenenHVereinbarungen durch eilt vom Lande aufzunehmendes in Annuitäten zu tilgendes Darlehen zu erfolgen. Aber auch der vom Lande aufzubringende Betrag von K 191.250 kann nur in gleicher Weise beschaffen werden und es muß daher dem Landesausschuffe die Vollmacht erteilt werden zur Durchführung der im Nachtragsprogramme vorgesehenen wettern Straßen- und Brückenbauten ein Darlehen von K 510.000 für das Land aufzunehmen. Sollten auch Gemeinden oder Straßenausschüsse sich an der Darlehensaufnahme beteiligen wollen, so wäre die Vollmacht auch auf das Betreffnis dieser Faktoren auszudehnen, was aber voraus­ sichtlich nicht der Fall sein dürfte. Der Landesausschuß stellt auf Grund dieser Ausführungen folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Dem beiliegenden Gesetzentwürfe betreffend die Behebung weiterer durch Elementar­ ereignisse im Juni 1910 verursachten Schäden a» öffentlichen nichiärarischen Straßen und Brücken im Lande Vorarlberg wird die Zustimmung erteilt. 2. Der Landesausschuß wird ermächtigt, gemäß § 5 des Gesetzentwurfes für das gesamte Kostenerfordernis oder für einen Teil desselben, entweder für alle Konkurrenzfaktoren (Staat, Land und Gemeinden) oder einzelne derselben ein Landesdarleheu in der erforderlichen Höhe bis zum Höchstbetrage von K 637.500 in einer mit der Regierung zu vereinbarenden Weise gegen dem aufzunehmen, daß dessen Annuitäten auf die betreffenden Konkurrenzfaktoren nach Verhältnis ihrer Anteile aufgeteilt werden. 3. Der Landesausschuß wird ermächtigt, vor Erwirkung der Allerhöchst kaiserlichen Sanktion dieses Gesetzentwurfes von der k. k. Regierung etwa gewünschte Textes­ änderungen oder Ergänzungen desselben nicht prinzipieller Natur beschlußweise vorzunehmen. Bregenz, am 3. Mai 1911. Der Landesausschuß. Mari. Fhurnher, Referent. Druck von I. N. Teutsch in Bregenz. 3 1 A. Beilage zu den stenogr. Berichten des VorarLb. Landtages. III. (außerordentliche) Session der 10. Periode 1911. Beilage 1 A. (ßefct} eem .... wirksam für das Land Vorarlberg, betr. die Behebung weiterer durch Llementarereignisse im Juni 19(0 verursachten öchäden an öffentlichen n'chtärarischen btraßea und Brücken im (ande Dorarlberg. Über Antrag des Landtages Meines Landes Vorarlberg finde Ich anzuordnen, wie folgt: § 1. Die Durchführung der Behebung weiterer durch Elenientarereiguisse im Juni 1910 verursachten Schäden an öffentlichen nicht ürarischen Straßen und Brücken wird als eine Landesangelegenheit erklärt und hat deren Ausführung nach Maßgabe des gegenwärtigen Gesetzes zu erfolgen. § 2. Als Grundlage für diese Schadenbehebnngsarbeiten haben die von, Borarlberger Landesbauamte und der k. k. Statthalterei verfaßten Voranschläge zu dienen. Der Höchstaufwand für die Durchführung dieser Arbeiten wird mit dem Betrage von K 637.500"— festgesetzt. § 3. Zur Deckung dieser Kosten übernimmt: 1. der Staat aus der Straßenbaudotation vor­ behaltlich der verfassungsmäßigen Genehmigung einen nicht rückzahlbaren Beitrag von 50% des obigen Erfordernisses im Höchstbetrage von K 318.750"—, 2. das Land Vorarlberg einen Beitrag von 30 % obigen Erfordernisses im Höchstbetrage von K 191.250"—, 5 1 A Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlb. Landtages. III. (außerordentliche) Session der 10. Periode 1911. 3. die Interessenten einen Beitrag von 20 % und die allenfallsigen Mehrkosten. Im Falle die tatsächlichen Kosten den angenom­ menen Höchstbetrag nicht erreichen, hat eine verhältnis­ mäßige Herabminderung obiger Beiträge einzutreten. § 4. Die Durchführung der Bauten obliegt dem Vorarlberger Landesbauamte, sowie der Staatsbauverwaltung auf Grund der von der Statthalterei und dem Landes­ ausschusse genehmigten Projekte. § 5. Falls das gesamte in § 2 veranschlagte Kosten­ erfordernis oder die Beiträge einiger der im § 3 angeführten Konkurrenzfaktoren mittelst eines vom Lande Vorarlberg für das Unternehmen aufzunehmenden Anlehens beschafft werden müßte, ist dessen Annuität auf die betreffenden Konkurrenzfaktoren nach Verhältnis ihrer Beiträge aufzuteilen. § 6. Die nähern Modalitäten bezüglich der Ausführung der Arbeiten, der Dauer der Bauzeit, der Einzahlung der Beiträge und Rückzahlung der geleisteten Vorschüsse, sowie die der Staatsverwaltung und dem Landes­ ausschusse zustehende Einflußnahme auf die Bauaktion werden in einem zwischen der Staatsverwaltung und dem Landesausschusse abzuschließenden Uebereinkommen geregelt. In gleicher Weise sind die näheren Modalitäten der Anlehensaufnahme festzusetzen. § 7. Die Kosten der Erhaltung der in Gemäßheit dieses Gesetzes ansgeführten Bauten werden nach Abschluß der betreffenden Bauarbeiten von den Interessenten bestritten. § 8. Mit dem Vollzüge dieses Gesetzes werden Mein Minister für öffentliche Arbeiten und Mein Minister für die Finanzen betraut. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 6 1 B. Beilage zu den stenogr. Benchten des Vorarlb. Landtages. III. (außerordentliche) Session der 10. Periode 1911. Beilage 1 B. Zusammenstellung der Aasten des Nachtrags-Elementarbauprogrammes des tandes Vorarlberg zur Behebung der Hochwasserschäden vom )uni 1910 an öffentlichen nicht ärarischen Straßen und Brücken. I. im Tale Montafon laut Protokoll vom 19. November 1910 . K 337.500-— II. in den übrigen Landesteilen laut Protokoll vom 14. Dezember 1910 K 300.000*— Summa K 637.500*— I. Im Tale Montafon laut Protokoll vom 19. November 1910. 1. Montafoner Konkurrenzstraße. Die Kosten der von der Elementarbauleitung in Schruns durchgeführten Straßenarbeiten werden sich bis zu dem unmittelbar bevorstehenden Abschlüsse belaufen auf . hiezu kommen noch folgende Arbeiten: weiterer Ausbau durch Errichtung von Geländern und Wehrsteinen, Aufbringung guten Schotters und dergleichen...................................................................... Brücke bei Battmund im Zuge der Zufahrtsstraße nach Galgenuhl Grundablösung................................................................................................ definitive Jllbrücken oberhalb Lorüns und oberhalb Schruns . . . . Instandsetzung der beschädigten Stützmauern.................................................... Tramosabrücke samt zugehörigem Uferschutz.................................................... Ausbau der vorläufig nicht in voller Breite angelegten neuen Straßenstücke bei Gampretz (650 m lang) und unterhalb Battmund (140 m lang) . Lehnenfußversicherung bei Balatscha................................................ ........ ........ L Zusammen In Post 3, 4, 16 und 19 des ersten Elementarbauprogrammes stehen nur zur Verfügung daher Überschreitung ........................................................................................ K 360.000* „ „ 20.000*— 20.000* - „ 6.000*- „ 60.000*— „ 6 000 — , , 11.000*— 20.000 „ 10.000*— K 513.000*— K 284, 000*K 229.000*— - 2. In Vandans und Tschagguns find folgende im Programme nicht vorgesehene Straßen und Brückenbauten auszuführen: a) Untere Vandanser Brücke.................................................... K 6 ooo*— b) Dbere » .......... 10.000 — c) Tschaggunser Litzbiücke . . * . . . 9, 000* Übe» trag K 25.000*—________________ Übertrag K 229.000 7 1 B. Beilage zu den ftenogr. Berichten des Vorarld. Landtages. III. (> ußer ordentliche) Session der 10. Periode 1911. Übertrag K 229.000'— Übertrag K 25.000'— d) Mehrere kleinere Brücke» über den Rasafei lind Gansaualbach „ 5.000'— e) Radnner Jllbrücke nebst Instandsetzung verschiedener Zufahrtswege „ 10.000 — f) Instandsetzung der zerstörten Gemeindewege in Tschagguns, soweit das mit den vorhandenen Mitteln noch nicht geschehen konnte „ 2 000'— Zusammen K 42.000' — Werden die in Post 19 vorgesehenen.................................... ...... 16 000'— in Abzug gebracht, so ergibt sich als Restcrfordernis................................................... 26.000 3. Gemeinde St. Anton. Neubau der Bahngrabenbrücke...................................................................... ....... 4. Gemeinde Schruns. Neubau der zerstörten Tobelbrücke hinter der Fabrik Mayer . Neubau des zerstörten Steges über die Litz bei der Post . . Steg über die Jll, Neubau................................... K „ „ 5. Gemeinde St. Gallenkirch. Sicherung der prov. langen Jllbrücke zwischen St. Gallenkirch und Galgenuhl nebst Instandsetzung der zerstörten Gemeindestraße K Neubau verschiedener kleinerer zerstörten Brücken . . „ 500' 4.000'— 2.000' 3, 000'— Zusammen „ 9.OOO-— 10.000'— 5, 000'— Zusammen „ 15.000'— „ 5.000'— „ 10.000'- 6. Gemeinde Gaschurn. 7 verschiedene Brücken über die Jll und den Garnerabach................................... Außerdem ist in der Gemeinde Tschagguns an Stelle der zerstörten Konkurreuzstraße am Bödmenstein ein neuer Verbindungsweg zwischen Tschagguns und der verlegten Konkurrenzstraße zu schaffen............................................................. Hiezu kommt in gleicher Weise wie bei dem ersten aufgestellten Programme ein Zuschlag von 15 °/o für verschiedene andere Arbeiten, unvorgesehene Fälle (mit Rücksicht auf den generellen Charakter der einzelnen Voranschläge) und für Bauverwaltung ...................................................................... -_ _ _ _ _ _ _ _ Gesamtmehrerfordernis •_ „ 43.000'— K 337.500'— II. In den übrigen Landesteilen laut Protokoll turnt 14. Dezember 1910. a) K. k. Bezirkshauptmannschaft Bludenz. 1. Oemeinbe ^lößerle. @(ementarbauprogramme wrgeje^en: S)ie 3Bicbeü)erßeÜung Don 7 Brüden über bic SUfen; . > 3)ie SBiebei^crßcüung bei Straße am Unkn ^Ifengufer bei Bangen 8 E „ 5.000'— 3.000'— zusammen Übertrag K K 7.000'— 7 000*— 1 B. Beilage zu bett stenogr. Berichten des Vorarlb Landtages. III. (außerordentliche) Session der 10. Periode 1911 Übertrag K 7.000'— Jni Elementarbauprogramme nicht vorgesehen: Wiederherstellung von 5 Brücken über die Alsenz (bereits ausgegeben K 2000) „ 13.000 — „ 7.000'— „ 17.000'— 2. Gemeinde Dalaas. 3. Stadtgemeinde Vludenz. Nicht vorgesehen im Elementarbauprogram ne: Wiederherstellung der Brücke über die Alsenz bei Radin Wiederherstellung der Genieindestraße nach Stallehr . K „ 2.000' — 5.000 — Zusammen 4. Gemeinde Nüziders. Nicht vorgesehen im Elementarbauprogramme: Wiederherstellung der langen hölzernen Jochbrücke (Kuhbrücke) über die Jll ........ Wiederherstellung des Gemeindeweges am linfeit Jllufer von der Tschallengabrücke abwärts .... K 15.000.— „ 2'000'— Zusammen 5. Gemeinde Bürs. Nicht vorgesehen im Elementarbauprogramme: Die Wiederherstellung zweier Brücken über den Alvierbach im Talinnern bei Bürserberg und bei der Sarotlaalpe mit dem Erfordernisse von 1.000'— 6. Jllbrücken-Konkurrenz: Nenzing-Gais. Im Elementarbauprogramme nicht vorgesehen: Definitive Wiederherstellung der Brücke (hölzerne Jochbrücke nebst einer Flutbrücke) erforderlich................................................................................................ 20.000'— 7. Gemeinde Sonntag. Im Elementarbauprogramme nicht vorgesehen: Die Wiederherstellung von Gemeindestraßen und fünf Brücken über die Lutz, erforderlich „ 8.000' - b) K. k. Bezirkshauptmannschaft Feldkirch. 8. Gemeinde Frastanz. Im Elementarbauprogramme nicht vorgesehen: Wiederherstellung von zerstörten Gemeindestraßen, insbesondere der Straße Frastanz— Göfis, wofür erforderlich sind.................................................... Übertrag 9 ., K 8.000'— 81.000'— 1 B. Anlage zu den stenogr. Berichten des Vorarlb. Landtages. III (enßeroldiiilliche) Session der 10. Periode 1911 9 Gemeinde Satteins. Übertrag Nicht vorgesehen im Elementarbauprogramme: Wiederherstellung der von Satteins nach Feldkirch führenden Gemeindestraße..............................................................K 7.000 — Wiederherstellung der Gemeindestraße nach Düns ■ ■ ■ „ 2.600'— Wiederherstellung mehrerer Gemeindestraßen und Wege . . „ 6.000 — Instandsetzung der beschädigten Jllbrücke zwischen Satteins— Frastanz 1.400"— Zusammen K 81.000 — 17.000 — 10. Gemeinde Göfis. Nlcht vorgesehen im Elementarbauptogramme: Instandsetzung der beschädigten Gemeindestraßen Göfis - Frastanz 3.000" - 11. Stadtgemeinde Feldkirch. Im Elementarbauprogramme nicht vorgesehen: Instandsetzung der beschädigten Kaiser Franz Josef-Brücke (bereits ausgeführt)...................................................................... K 10.000'— Wiederherstellung zweier Brücken im Saminatale . . . „ 4.000"— Wiederheistellung des Weges im Saminatale bei der Blankwuhrbrücke.................................................... „ 4.000'— Zusammen 18.000' - 12. Gemeinde Koblach. Im Elemeutarbauprograinme nicht vorgesehen: Instandsetzung von beschädigten ©enteil destraßen und Wiederherstellung der Brücke über den Natzbach ............................................................................... 10.000'— 13. Gemeinde Zwischenwasser. Im Elementarbauvrogramme nicht vorgesehen: Wiederherstellmtg von in großem Umfange zerstörten Gemeindestraßeit uttd Wegen 11.000'- 14. Gemeinde Götzis. Im Elcmentarbauprogramme nicht vorgesehen: Instandsetzung, bezw. Höherlegnug von zwei Brücken über den Emmebach . 3.000 — 15. Gemeinde Sulz. Im Elementarbauprogramme ist unter Post Nr. 29 wohl für die definitive Wieder­ herstellung der zu 2/3 eingestürzten gewölbten Brücke über beu Frutzbach ein Betrag eingestellt von K 20.000'—. Die monatelang andauernden Hochwasser gestatteten jedoch nicht den sofortigen Neubau und mußte eilte Notbrücke erstellt werden im Kostenbeträge von rund . ....................................................................... Übertrag 10 „ 3.000 — K 146.000'— 1 B. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlb. Landtages. III. (außerordent iche) Session der 10, Periode 1911. Übertrag K 146.000 — 16. Gemeinde Schi ins. Im Elementarbauprogramme nicht aufgenommen: Herstellung einer Notbrücke über die Jll und Wiederinstandsetzung beschädigter Gemeindestraßen und Wege, insbesondere der Gemeindestraße von Schlins nach Bludesch - Nenzing....................................................................................... „ 2.000 — 1.000 — c) K. k. Bezirkshanptmannschaft Bregenz. 17. Gemeinde Schoppernau. Im Elementarbauprogramme erscheint unter Post Nr. 31 für die Wiederherstellung der beschädigten Jochbrücke über die Bregeuzerach und zweier eingestürzten Stege über den Stenbebach eingesetzt ein Betrag von K 1.200 — ; nach den neueren eingehenden Erhebungen erscheint jedoch die Erhöhung dieses Betrages, insbesonders für eine der erstgenannten Brücken iGräsalpbrücke) notwendig um 18. Gemeinde Au - Damüls. Für Wiederherstellungsarbeiten an der Straße von Au nach Damüls sind unter Post-Nr. 33 des Elementarbauprogrammes eingestellt K 1.400" ; auf Grund eingehender Erhebungen erscheint jedoch nolwendig ein weiterer Betrag von 6.000" — 19. Konkurrenzstraße: Bezau-Schröcken. Im Elemcntarbauprogramme sind unter Post-Nr. 37 für die Wiederherstellung derselben eingesetzt K 35 000" - ; nach eingehenden Erhebungen erscheint für deren dringliche volle Instandsetzung noch erforderlich ein Betrag von . . . 10.000 — 20. Gemeinde Bezau. Im Elementarbauprogramme nicht vorgesehen: Instandsetzung der Gemeindestraße Bezau-Schönebach (bereits verausgabt) . 3.000 — 21. Gemeinde Reuthe. Im Elementarbauprogramme nicht vorgesehen: Instandsetzung der Gemeindestraße: Klausbrücke-Hinterreuthe . „ 900" - 22. Gemeinde Egg. Im Elementarbauprogramme nicht vorgesehen: Rekonstruktion der stark beschädigten Tuppenbrücke über die Bregenzerach im Zuge der Gemeindestraße Egg-Alberschwende........................................... ........ . Übertrag 11 „ 20.700"— K 189.600" - 1 B. Beilage zu den stcnogr. Berichten des Vorarlb l'nnbtagca. III. (außerordentliche) Session der 10 Periode 1911. Übertrag K 189.600'— 23. Gemeinde Alberschwende. Im Elementarbaiiprogramme nicht vorgesehen: Wiederherstellung der Schivarzachtobelstraße Gemeindcgebiet Alberschwende (bereits K 1.800' verausgabt)...................................................................... ....... 3.200 — 24. Schwarzachtobel-Konkurrenzstraße. Im Elementarbauprogramme nicht vorgesehen: Für deren Wiederherstellung werden erfordert..................................................... „ 5.000'— 25. Gemeinden: Langen-Buch. Wiederherstellung des Drah'stegrs über die Bregcnzerach an der Haltestelle LangenBuch. Jn> Elemeutarbauprogramnic vorgesehen mit dem Betrage von K 8.000" - ; auf Grund des Ergebnisses der wasserrechtlichen Verhandlung stellt sich jedoch die Notwendigkeit der Erhöhung des Drahtsteges um 13 Nieter gegen die Höhe des alten Sieges heraus, wodurch die Kosten erhöht werden um . . „ 1 000 - 26. (Semeinbeii Doren-Krumbach. Im Elementarbauprogramme nicht aufgenommen: Wiederherstellung der stark beschädigten Brunsttobelbrücke und der abgerutschten beidscitigen Zufahrtsrampen .......... 16.000 — 27. Gemeinde Bizau. Im Elemeutarbauprogramme nicht vorgesehen: Wiederherstellnug zerstörter Gemeindestraßen und Wege, insbesonders der Straße Bizau-Neuthe....................................................................................... 40.000'— 28. Gemeinde Mittelberg. Im Elementarbauprogramme nicht vorgesehen: Wiederherstellung der Brücken über die Breitach bei Dörenbach K Wiederherstellung der Blücke über den Schwarzwasserbach im Weiler Auen............................................................. ....... Wiederherstellung der Brücke über die Breitach in der Parzelle Außer-Straußberg.................................................... ....... Wiederherstellung der Brücke über die Breitach in der Parzelle Straußberg............................................................................„ Wiederherstellung der Brücke über den Schwarzwasserbach, Parzelle Jnnerschwende................................................................... „ Wiederherstellung der Brücke über die Breitach in den Parzellen Jnnerschwende und Egg.................................................... „ Wiederherstellung der Brücke über die Breitach zwischen Riezlern— Weiler Seite....................................................... Übertrag K 12 300' 200 — 500' — 200'— 100'— 6.000'— „_ _ _ _ _ 600 — 7.900'— Übertrag K 254.800'— 1 B Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlb. Landtages. III. (außerordnltl'che) Session der 10. Periode 1911 Übertrag K Wiederherstellung der Brücke über den Schwarzwasscrbach im Ödetale samt Wegwiederherstellung................................... ....... Wiederherstellung der Brücke über die Breitach in Außerbödmen „ Übertrag 7.900 — 1.100' — 400'— Zusammen Hiezu kommt, wie bei dem erstaufgestellten Programme, ein Zuschlag von 15°/» für verschiedene andere Arbeiten, unvorhergesehene Fälle (mit Rücksicht auf den zumeist generellen Charakter der einzelnen Voranschläge) und für Bauverwaltung Summe des Mehrerfordernisses: Druck von I. SJ\ TenUch in Brcgcnz. 13 K 254 800'— 9.400-„ 35, 800*— K 300.000’—