19110511_ltb00021911ao_Landesausschuss_Motivenbericht_Gesetzentwurf_Behebung_Elementarereignisse_1910_Ill_und_Bregenzerache

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Letzte Änderung 05.07.2021, 14:03
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1911ao,ltb1911ao
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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2 Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlb. Landtages. III (außerordentliche) Session der 10. Periode 1911. Beilage 2. Mstiven-Bericht des Landes ausschusfes zu dem Gesetzentwürfe betreffend die Behebung weiterer durch Elementarereignisse im )uni 1910 verursachten Schäden an der )ll und der Bregenzerache und deren Nebenflüssen, sowie an der Vornbirner Ache und einigen kleinern Zuflüssen des Rheins Hoher Landtag! Aus dem dem Landtage in seiner letzten Session vorgelegten Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses, Beilage 60 der stenographischen Protokolle geht hervor, daß noch während der Landtags­ session von einer Anzahl Gemeinden Gesuche um Einbeziehung von Wasserbauten in das Elementar­ bauprogramm, die bei der Zusammenstellung desselben keine Berücksichtigung gefunden hatten, einlangten. Es war aber der Landesvertretung nicht möglich, den Ansuchen der Gemeinden Rechnung zu tragen, da die hiezu nötigen Vorverhandlungen mit der $. k. Regierung wegen Kürze der Zeit nicht hätten durch­ geführt werden können. Aber auch nach Schluß der Landtagssession langten fortwährend neue derartige Gesuche, so wie auf diese Angelegenheit sich beziehende Berichte der Bauorgane ein, so daß sich der Landesausschuß genötigt sah, im Einverständnisse und unter Mitwirkung der k. k. Statthalterei eingehende Erhebungen zu pflegen und sonach alle jene durch die Hochwasserkatastrophe geschädigten oder zerstörten Wasserbauten festzustellen, die im ersten Elementarbauprogramm keine Ausnahme gefunden hatten, deren rasche Wieder­ herstellung aber dringend notwendig erscheint, um die durch die Hochwasserkatastrophe heimgesuchten Täler und Gemeinden vor wettern Überschwemmungen zu schützen. Auf Grund der unter eifriger Mitwirkung des Herrn k. k- Hofrates Krapf durchgeführten Erhebungen wurde ein Nachtrags-Elementarbauprogramm zur Behebung weiterer an den Wasserbauten verursachten Schäden festgesetzt, nach welchen! sich ein weiteres Erfordernis von K 1, 349.000 ergab. Mit Note des Landesausschusses vom 16. Jänner 1911, Zl 6422, wurde das k. k. Ackerbau­ ministerium unter Darlegung des Sachverhaltes und der Mitteilung über das Resultat der gepflogenen Erhebungen insbesondere auch darauf aufmerksam gemacht, daß sich die Berhältniffe an der Jll und 15 2. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlb. Landtages. III. laußerordcntliche) Session der 10 Periode 1911. der Bregenzerache, sowie an den Nebenflüssen dieser Gewässer in Folge der Hochwasserkatastrophe derart ungünstig gestaltet haben, daß ein rasches Einschreiten zur Sanierung dieser Verhältnisse dringend notwendig erscheine, um die geschädigten und verwüsteten Teile des Landes vor wettern Gefahren zu schützen. Der Landesausschuß machte weiter den Vorschlag, es möge zur Vereinfachung der mit der k- k. Regierung wegen landesgesetzlicher Sicherstellung des Mehrerfordernifses seitens des k. k. Ackerbau­ ministeriums Vertreter an Ort und Stelle entsendet werden, wobei diesen auch Gelegenheit geboten sei, sich von der unbedingten Notwendigkeit der ehesten Durchführung der im Nachtragsprogramm vorgesehenen Wasserbauten zu überzeugen und sich volle Klarheit über den Tatbestand und den Umfang der weitem Hilfsaktion zu verschaffen. Mit dem Erlasse des k k. Ackerbauministeriums vom 6. Februar d. I., Zl. 3299, wurde die konlmissionelle Überprüfung des vom Landesausschusse vorgelegten II. Elementarbauprogrammes für Wasserbauten zur Behebung der Hochwasserschäden angeordnet. An der von Sr. Exzellenz dem Herrn Statthalter Freiherr v. Spiegelfeld geleiteten Kommission nahmen noch folgende Herren teil: die k. k. Hofräte Dr. Deutsch, Markus und Krapf, die 3 Leiter der k. k. Bezirkshauptmannschaften, Oberforstrat Strele, der Landeshauplmannstellvertreter Thurnher sowie mehrere Landesausschüsse und Baurat Jlmer. Das Ergebnis der Verhandlung ist niedergelegt in dem in der Landesausschußkanzlei aufgenommenen Protokolle und aus dem demselben angeschloffenen Nachtrags-Elementarbauprogramm für Wafferbauten. Mit Weglassung des Einganges und zweier Schlußabsätze lautet das bezügliche Protokoll: „Nachdem die Gefertigten gemäß des von der k. k. Statthalterei in Innsbruck im Einvernehmen mit dem Landesausschusse unterm 1. März 1911, Zl. VII a 385/2, aufgestellten Reiseprogrammes in der Zeit vom 6. bis inklusive 10. d. M- sämtliche, im Programme vorgesehenen Objekte einer eingehenden Besichtigung unterzogen hatten, ergab sich folgender Befund: Die bei Aufstellung der Erfordernisziffern für das ursprüngliche Elementarbauprogramm der Wafferbauten und für die Nachtragsprogramme vom 19. November 1910 und vom 14. Dezember 1910 maßgebend gewesenen Verhältnisse haben seither Änderungen erfahren, welche bei der diesmaligen Verhandlung angesichts der bei der Bereifung der durch die Hochwasserkatastrophe betroffenen Gebiete und der bei diesem Anlasse vorgenommenen Überprüfung der in den vorgenannten Programmen festgesetzten Maßnahmen und Erfordernisziffern nicht außer Betracht gelassen werden konnten. Bei dem großen Umfange der Verwüstungen waren die seinerzeitigen Vorschläge für die unerläßlichen Schutzbauten selbstverständlich nicht immer erschöpfende, zumal in jenem Zeitpunkte besondere Projekte für die notwendigen Wiederherstellungsarbeiten noch nicht vorgelegt werden konnten. Auch ist in der inzwischen abgelaufenen Zeit bei manchen Objekten eine sehr wesentliche Verschlechterung der allgemeinen Sachlage eingetreten. Nach eingehender Erwägung der dermalen in Betracht kommenden Verhältnisse und unter Berufung auf die vom Landesbauamte vorgelegten Operate und Voranschläge wird die Ausführung der im beigeschlossenen Verzeichnisse als Nachtragsbauprogramm angeführten Wasserbauten unaufschiebbarer Natur empfohlen und wurden die einzelnen Ansätze auf der beiliegenden Zusammenstellung mit roter Tinte ersichtlich gemacht. Hiezu kommt noch folgendes zu bemerken: Bei Aufstellung des II. Programmes für die Elementarwasserbauten ging der Landesausschuß von der Voraussetzung aus, daß für eine Reihe weiterer, ausgedehnter Bauten in den gleichen Gebieten noch besondere Landesgesetze im Sinne des Gesetzes vom 9. Jänner 1909, R. G. Bl. Nr. 9, geschaffen werden müssen, wobei die sofortige Inangriffnahme der dringendsten Teile dieser Bauten, soweit nötig, durch eine eigene Vorschußaktion ermöglicht werden sollte. Indeß erscheint.nach dem Befunde der technischen Sachverständigen dieser Weg der nachträglichen landesgesetzlichen Sicherstellung weiterer, mit diesem Elementarbauprogramme im unmittelbaren Zusammenhange stehenden Wasserbauten wegen Unaufschiebbarkeit des im eminentesten öffentlichen Interesse gelegenen Schutzes zahlreicher Ortschaften und wertvoller Kulturgründe keineswegs empfehlenswert, zumal die Hinausschiebung der Arbeiten mit 16 2 Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlb. Landtages. III. (außerordentliche) Session der 10. Periode 1911. unabsehbaren Konsequenzen und insbesondere in der Folge mit einer nicht zu rechtfertigenden wesentlichen Erhöhung des schließlichen Gesamterfordernisses verbunden wäre. Deshalb mußten gewisse für eine nachfolgende individuelle landesgesetzliche Regelung in Aussicht genommenen weiteren Bauten sogleich in das vorgelegte Progranun einbezogen werden. Aus diesen Gründen muß die Erhöhung des Erfordernisses von K 1, 349.000'— auf K 2, 271.000'— beantragt werden." Das Ergebnis der kommissionellen Erhebung wurde im Wege der k. k. Statthalterei mit Note des Landesausschusses vom >4. März d. I., Zl. 1351, dem k. k. Ackerbau-Ministerium mit dem Ersuchen zur Kenntnis gebracht, die Zustimmung zu dem ergänzten Bauprogramm und dem ergänzten Kosteuvoranschlage von K 2, 271.000' - erteilen und die Gewährung eines 50%igen Beitrages aus dem staatlichen Meliorationsfonde sohin im Ausmaße von K 1, i 35.500*— erwirken zu wollen. Gleichzeitig wurde der k. k. Regierung ein die Ausführung dieses Nachtragsprogrammes bezweckender Gesetzentwurf mit der Bitte um Zustimmung beziehungsweise um Mitteilung der Stellungnahme der k. k. Regierung zu demselben übermittelt. Schließlich wurde dringend um rasche Erledigung der für das Land so hochwichtigen Angelegenheit ersucht. ' Mit Note der k. k. Statthalterei vom 6. April d. I., VII a Nr. 558/8, wurde dem Landes­ ausschusse mitgeteilt, daß das k. k. Ackerbauministerium mit dem Erlasse vom 1. April 1911, Z. 12536, dem vorgelegten Nachtrags-Elementarbauprogramm für die Wasserbauten des Landes Vorarlberg zur Behebung der Hochwasserschäden vom Juni 1910, das dem Ergebnisse der in der Zeit vom 6. bis inklusive 10. März 1911 vorgenommenen Lokalverhandlungen entspreche, zugestimmt habe. Das Ackerbauministerium habe sich gleichzeitig im Einvernehmen mit dem Finanzministerium bereit erklärt, zur Durchführung dieser mit einem Gesamtbetrage von K 2, 270.000 veranschlagten Arbeiten vorbehaltlich der verfassungsmäßigen Genehmigung aus dem staatlichen Meliorationsfonde im Falle der landesgesetzlichen Regelung dieses Unternehmens im Sinne des § 7 Abs. 2 lit. a des Gesetzes vom 4. Jänner 1909, R. G. Bl. Nr. 4 einen Beitrag im Ausmaße von 50% des vorbezeichneten Erfordernisses bis zum Höchstbetrage von K 1, 135.500 zu gewähren. Gegen den dem k. k. Ackerbau­ ministerium vorgelegten Entwurf des dieses Unternehmen regelnden Landesgesetzes wurde seitens der k. k. Regierung eine Einwendung nicht erhoben. Es ist sonach der dem Landtage in Vorlage gebrachte Gesetzentwurf in allen Punkten mit der k k. Regierung vereinbart, und wird derselbe nach erfolgtet Annahme und Erwirkung der Allerhöchst kaiserlichen Sanktion wesentlich dazu beitragen, die schweren Schäden der Hochwasserkatastrophe des Vorjahres zu mildern und weiteren den geschädigten Teilen des Landes noch drohenden Gefahren vorzubeugen. Was die Aufbringung der nach dem Nachtragsprogramm für Wasserbauten auf den Staat entfallenden Kosten von K 1, 135 500 betrifft, hat dieselbe nach den getroffenen Vereinbarungen durch ein vom Lande aufzunehmendes in Annuitäten zu tilgendes Darlehen zu erfolgen. Aber auch der vom Lande aufzubringende Betrag von K 681.300 kann ebenfalls nur in derselben Weise beschafft werden. Die beteiligten Gemeinden dürsten sich am Darlehen voraussichtlich nicht beteiligen, aber bei der Vollmachterteilung an den Landesausschuß, sollte doch die Möglichkeit der Teilnahme derselben nicht ausgeschlossen werden. Der Landesausschuß stellt auf Grund dieser Ausführungen nachstehende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: „1. Dem beiliegenden Gesetzentwürfe, betreffend die Behebung weiterer durch Elementarereignisse im Juni 1910 verursachten Schäden an der Jll und der Bregenzerache und deren Nebenflüssen, sowie an der Dornbirnerache und einigen kleineren Zuflüssen des Rheines wird die Zustimmung erteilt. 2. Der Landesausschuß wird ermächtigt, gemäß § 6 des Gesetzentwurfes für das gesamte Kostenerfordernis oder für einen Teil desselben, entweder für alle Konkurrenz­ faktoren (Staat, Land und Gemeinden) oder einzelne derselben ein Landesdarlehen in der 17 2 Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlb. Landtages. ILI. (außerordentliche) Session der 10. Periode 1911 erforderliche» Höhe bis zum Höchstbetrage von K 2, 971 000 in einer mit der Regierung zu vereinbarenden Weise gegen dem aufzunehmen, daß dessen Annuitäten auf die betreffenden Konkurrenzfaktoren nach Verhältnis ihrer Anteile aufgeteilt werden. 3. Der Landesausschuß wird ermächtigt, vor Erwirkung der Allerhöchst kaiserlichen Sanktion dieses Gesetzentwurfes von der k. k. Regierung etwa gewünschte Textesänderungen oder Ergänzungen desselben, die nicht prinzipieller Natur sind, beschlußweise vorzunehmen." Bregenz, am 11. April 1911. Der Landesausschuß. Wart. Fhurnher, Referent. Druck von I. 91. Teutsch in Bregenz. 18 2 A. Beilage zu den ftenogr. Berichten des Vorarlb. Landtages. III. (außerordentliche) Session der 10. Periode 1911. Beilage 3 A. <Sefe^ »»"* .... wirksam für das Land Vorarlberg, betr. die Behebung weiterer durch Llementarereignisse im )uni J9K) verursachten öchäden an der )ll und der Bregenzerache und deren Nebenflüssen, sowie an der vornbirner Ache und einigen kleineren Zuflüssen des Rheins. Über Antrag des Landtages Meines Landes Vorarlberg finde Ich anzuordnen, wie folgt: § 1. Die Durchführung der Behebung weiterer durch Elementarereignisse im Juni 1910 verursachten Schäden an der Jll und der Bregenzer Ache und deren Nebenflüssen, sowie an der Dornbirner Ache, und einigen kleineren Zuflüssen des Rheins wird im Sinne des § 7, Absatz 2 lit. a, des Gesetzes vom 4. Jänner 1909, R.G.Bl. Nr. 4, als eine Landes­ angelegenheit erklärt und hat nach Maßgabe des gegenwärtigen Gesetzes zu erfolgen. § 2. Als Grundlage für diese Schadenbehebungs­ arbeiten haben die vom Vorarlberger Landesbau­ amte, der k. k. Statthalterei und der k. k. forsttechnischen Abteilung für Wildbachverbauung, Sektion Innsbruck, verfaßten Voranschläge zu dienen; der Höchstaufwand für die Durchführung dieser Arbeiten wird mit dem Betrage von K 2, 271.000 — festgesetzt. § 3. Zur Deckung dieser Kosten leistet: 1. Der staatliche Meliorationsfonds, vor­ behaltlich der verfassungsmäßigen Genehmigung, 19 2 A. Beilage zu den stenogr. Berichten deS Vorarlb. Landtages. III. (außerordentliche > Session der 10. Periode 1911. einen nicht rückzahlbaren Beitrag im Ausmaße von 50 °/o des obigen Erfordernisses, sohin im Höchstbetrage K 1, 135.500; 2. der Landesfonds Vorarlbergs einen Beitrag von 30°/o obigen Erfordernisses bis zum Höchstbetrage von K 681.300; 3. die beteiligten Gemeinden leisten Beiträge von 20°/o bis zum Betrage von K 454.200; Im Falle die tatsächlichen Kosten den ange­ nommenen Höchstbetrag nicht erreichen, hat eine verhältnismäßige Herabminderung obiger Beiträge einzutreten. § 4. Die Gemeinden sind berechtigt, den Ersatz eines vom Landesausschusse im Einvernehmen mit der Statthalterei zu bestimmenden Teiles der ihnen durch die Baubeiträge (§ 3) und die Erhaltung (§ 8) erwachsenden Auslagen von den Besitzern der durch dieses Unternehmen begünstigten Liegen­ schaften und Anlagen anzusprechen. Die Festsetzung dieses engeren Beitraasgebietes und des Beitragmaßstabes hat in Ermangelung einer gütlichen Vereinbarung im Verwaltungswege zu erfolgen. § 5. Die Durchführung der Bauten obliegt, insofern es sich um Wildbachverbauungen handelt, der k. k. forsttechnischen Abteilung für Wildbachverbauung, Sektion Innsbruck, im übrigen der Staats­ verwaltung und dem Landesbauamte nach Maßgabe eines zwischen der Regierung und dem Landes­ ausschusse zu treffenden Übereinkommens. § 6. Falls der gesamte im § 2 veranschlagte Kosten­ aufwand oder die Beiträge einiger der im § 3 angeführten Konkurrenzfaktoren mittels eines vom Lande Vorarlberg für das Unternehmen aufzu­ nehmenden Anlehens beschafft werden, ist dessen Annuität auf die betreffenden Konkurrenzfaktoren nach Verhältnis ihrer Beiträge aufzuteilen. § 7. Die näheren Modalitäten der Durchführung des Baues (§ 5), die der Staatsverwaltung und dem Landesausschusse auf dieselbe zustehende 20 2 A. Beilage zu de« ftenogr. Berichten des Vorarlb. Landtages III. (außerordentliche) Session der 10. Periode 1911. Einflußnahme, die Dauer der Bauzeit und die Ein­ zahlung der Beiträge wird in einem zwischen der Staatsverwaltung und dem Landesausschusse abzu­ schließenden Übereinkommen geregelt. Ebenso werden die näheren Modalitäten der Anlehensaufnahme in einem zwischen der Staatsverwaltung und dem Landesausschusse zu treffenden Übereinkommen fest­ zustellen sein. § 8. Die Kosten der Erhaltung der im Sinne dieses Gesetzes ausgeführten Bauten werden nach Abschluß der Bauarbeiten von den beteiligten Gemeinden bestritten. § 9. Mit dem Vollzüge dieses Gesetzes sind Mein Minister für Ackerbau und Mein Minister für die Finanzen betraut. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 21 2 B, Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlb. Landtages. III. (außerordentliche) Session der 10. Periode 1911. Beilage Ä B. Nachtrags * Elenrentarbauprsgranrin Wasserbauten des (andes Vorarlberg zur Behebung der Hochwasserschäden vom Juni l9l0, verfaßt auf Grund der Anträge der Überprüfungskommission am \l März l9U. a) K. k. Bezirkshauptmannschaft Bludenz. 1. Gemeinde Lorüns. Oberhalb und unterhalb der inneren Lorünser Eisenbahnbrücke ist der Flußlauf derartig entartet, daß bei den nächsten größeren Hochwafsern die Kulturgründe und die Ortschaft Lorüns, sowie Straße, Bahn und das Elektrizitätswerk Bludenz schwer beschädigt werden könnten. Um hier Ordnung zu schaffen und das Flußbett in ausreichender Weise zu senken, ist es unerläßlich, daß der Fluß in systematischer Weise reguliert werde und die dringendsten Arbeiten hievon schon bis zum nächsten Frühlinge beendet werden. Die Regulierung hätte sich zu erstrecken ungefähr vom Einlaufe des Elektrizitätswerkes bis einige 300 m unterhalb der Eisenbahnbrücke. Bis zum Eintritte der Frühjahrshochwaffer müssen folgende Arbeiten, die zum Teile in bloßem Provisorium stehen, fertiggestellt sein: Der linksseitige Uferschutz vom Einlaufe des Elektrizitätswerkes bis zur Eisenbahn­ brücke, von dort abwärts längs der linksseitigen Lorünser Gründe finden die zum Schutze der Ortschaft erforderlichen Bauten in Post 43 des Elementarbauprogrammes ihre Deckung. Am rechten Ufer ist oberhalb der Eisenbahnbrücke mit den Mitteln der Post 12 ein prov. Uferschutz hergestellt, der indessen bis zur Eisenbahnbrücke und von dort talauswärts etwa 300 m fortgesetzt werden muß. Für diese nicht vorgesehenen Arbeiten wird ein Betrag benötigt von . . Es ist notwendig, für die ganze in Frage kommende Regulierung ein einheitliches Projekt zu verfassen, an befielt Ausarbeitung sofort zu schreiten ist. Die dringendsten Arbeiten können indessen vor Fertigstellung des Projektes durch­ geführt werden. 2. Gemeinde Bartholomäberg. Oberhalb des Roten Steines bestehen alte, jedoch unzulängliche Bauten, die auf eine Länge von 500 m in Stand gesetzt werden müssen. Erfordernis............................................ K 20.000"— Zwischen Jnnerböden und Kaltenbrunnen besteht der gleiche Fall. Erfordernis.................................................... K 14.000 — Daher Gesamtaufwand in der Gemeinde Bartholomäberg Fürtrag 19 K 60.000'— K K 34.000' — 94.000'— 2 B. Beilage zu den stenogr. Berichten des Borarlb. Landtages. III. (uußerordentliche) Seiston bei 10 Periode 1911. Übertrag 3. Gemeinde Vandans. Die Verhältnisse am Auenlatschbach haben sich durch die letzten Hochwasser derart verschlimmert, daß zur Vermeidung von großen Ausbrüchen unverzüglich an die Errichtung eines Schutzbaues und die Räumung des Bachbettes geschritten werden muß. Erfordernis ............................................ ........ . . K 15.000" — Für die Herstellung eines Ablagerungsplatzes am Relsbache erforderlich...................................................................... K 155.000"— An der Jll. a) Oberhalb der Vandanser Brücke, linkes Ufer, sind zerstörte alte Uferbauten wieder herzustellen. Kostenerfordernis . K 4.000" — b) Ober- und unterhalb der Kaltenbrunnerbrücke ist ein Schutzbau am linken User in einer Ausdehnung von ungefähr 600 m herzustellen, wovon vorläufig als dringendste Maßnahme Ufer­ bauten in der Länge von 200 m zu errichten wären. Kosten K 10.000 — c) Zur vorläufigen Regelung des Flußlaufes oberhalb der Brücke St. Anton - Vandans sind einzelne Faschinentraversen mit Steinabschwerung zu erbauen. Erfordernis . K 2.000"— Gesamtgeldbedarf für die Gemeinde Vandans K 94.000" — K 186.000'— 4. Gemeinde Schruns. Litz. Mit den in Post 13 des Elementarbauprogrammes zur Verfügung stehenden Mitteln wurde der Bachlauf unterhalb der Ortschaft durch Anlage eines Durchstiches geregelt und von dem zur Verfügung stehenden Kredite von K 25.000'— der größte Teil aufgebraucht. (Aufwand K 20.000 —) Nun sind aber einesteils zum Schutze der Ortschaft, andernteils zur Sicherung des neuen Gerinnes sowie des alten Laufes in der untersten Strecke weitere Arbeiten unverzüglich in Angriff zu nehmen und bis zum Eintritte der Frühjahrshochwasser zu beenden und zwar: a) definitive solide Uferbauten an beiden Ufern der Litz von der Zuderell'schen Fabrik und bis zur Brücke der Konkurrenzstraße in einer Gesamtausdehnung von zusammen 300 m. Zur Sicherung der Bachsohle gegen drohende weitere Vertiefung und sohin gegen Unterspülung der neuen Uferwerke ist ein Wehr einzubauen Zusammen K 63.000' b) Provisorische Sicherung des neuen Bachgerinnes unterhalb der Konkurrenzbrücke größtenteils mit Steinwürfen, sowie Schutz der Ufer des alten Gerinnes bis zur Eisenbahnbrücke . K 35 000" — c) Uferschntz durch einen definitiven Bau unterhalb der Eisenbahn­ brücke, linkes Ufer, 35 m lang................................... K 2.000"— Rappenbach. Räumungs- und Sicherungsbauten im Mittel- und Unterlaufe des Rappenbaches bei Gamprätz . . . Fürtrag 20 K 5.000"—_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ K 105.000 — K 280.000 — 2 B, Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlb. Landtages. III (enßerordentliche) Session der 10. Periode 1911 Übertrag K 105.000 — E Jll. a) Unterhalb der Litzein Mündung sind 2 größere Einbrüche am rechte» Ufer in der Gesamtausdehnung von 500 m zu verbauen. Erfordernis ....... 8 30.000"— b) von der Litzmündung aufwärts bis zum Verschönerungs­ vereinssteg sind die bestehenden und stark beschädigten Ufer­ schutzbauten am rechten Ufer gründlich auszubessern. Erfordernis K 2 000'-Gesamter Geldbedarf für die Bauten in der Gemeinde Schruns E Von dem genannten Stege an aufwärts bis zur Stelle, wo die Konkurrenzstraße ehemals den Jllfluß übersetzte, ist der Flußlauf vollständig entartet und daher durch systematische Bauten, die sich auf die Gemeindegebiete von Schruns und Tschagguns erstrecken, neu zu regeln, an welche Arbeit mit Hilfe der in Post 12 des Elementarbauprogrammes zur Verfügung stehenden Mittel bereits geschritten wurde (Aufwand K 60.000" -). Diese, sowie die noch weiter oberhalb auszuführenden Arbeiten werden in folgendem gemeinschaftlich für beide Gemeinden behandelt. a) b) c) d) e) 5. Gemeinden Schruns und Tschagguns. Fortsetzung der provisorischen Arbeiten zur Regelung des Fluß­ laufes zwischen dem Stege des Verschönerungsvereines und der obgenannten Brücke über den Jllfluß (alte Landbrücke) . . K 20.000" Oberhalb der alten Landbrücke Absprengung eines am linken Ufer gelegenen für die Flußverhältnisse besonders schädlichen Felskopfes Verdauung eines großen Lehnbruches (100 m lang) am rechten Ufer und Errichtung einiger Traversen am linken Ufer zur Regelung des Flußlaufes ober der neuen Landbrücke Etwa 500 m taleinwärts der unter c) bezeichneten Stelle befindet sich am rechten Ufer ein weiterer großer Lehnbruch, an dessen Verdauung wie beim früher genannten wegen der verschiedenen Besitzungen drohenden Gefahren und zum Zwecke der so notwendigen Regelung des Laufes unverzüglich geschritten werden muß. Länge etwa 200 m Unterhalb der Ortschaft Mauren (beim Tschofen) ist am linken Ufer zur Verhinderung weiterer Einbrüche ein ungefähr 200 m langer Schutzbau zu errichten. Zusammen K 60, 000"— Gesamtkosten der Bauten, an denen Schruns und Tschagguns gemeinsam interessiert sind....................................................................................... K 280.000"— 137.000 — 80.000'— 6. Gemeinde Tschagguns. Jll. a) Schutzban zur Sicherung der Tschaggunser Jllbrücke am rechten und linken Ufer durch Erhöhung des rechtsseitigen Wuhres in Betonmauerwerk und durch prov. Bauten an beiden Ufern . Fürtrag 21 K K 5.000"— 5.000. - K 497.000'— 3 B. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlb. Landtages. III. (außerorden'liche) Session der 10. Periode 1911. Übertrag K b) Oberhalb der Galeriebrücke ist am linken Ufer ein großer Einriß auf etwa 100 m solide einzubauen. Erfordernis . K 5.000" - 497.000"- 13.000"— Rasafei und Gansanalbach. Die in Post 15 des Elementarbauprogrammes vorgesehenen Mittel von K 20.000- - reichten zur Durchführung der dringendsten Bauten nicht aus und werden zur Beendigung dieser Arbeiten noch weiters erfordert: für den Rasafeibach............................................ K 20.000"— für den Gansanalbach .... K 15.000"— Gesamterfordernis für die Gemeinde Tschagguns 53.000" — 7. Gemeinde Silbertal. a) Am Litzbache ist der Einbruch zwischen Meßmertobel und Höllbrücke zum Schutze von Kulturen und der Talstraße am rechten Ufer durch einen prov. Bau zu schließen, wofür aus den im Elementarbauprogramme, Post 12, zur Verfügung stehenden Mitteln ein Teil ausgeführt worden ist. Die Fortsetzung dieses Baues erfordert einen Betrag von................................... K 5.000"— b) Etwa 300 m talauswärts der Kirche ist zu dem gleichen Zwecke ein etwa 150 m langer Steinbau zu errichten. Kostenerfordernis K. 10.000'— c) Innerhalb der Kirche ist ein bereits ausgeführter prov. Uferschutz besser auszugestalten. Kosten............................................ K 3.000" — d) Ufersicherungen an der Höllbrücke, rechtes Ufer . . K 2.000 — Gesamterfordernis der dringendsten Bauten der Gemeinde Silbertal 20.000" - 8. Gemeinde St. Gallenkirch. IN. a) Verstärkung des bewirkten Abbaues der Jll oberhalb Battmund am rechten und linken Ufer, zusammen 150 m lang; b) Unterhalb Battmund sind in einer Erstreckung von 900 m zur Sicherung der Konkurrenzstraße, verschiedener Häuser und Gründe am rechten Ufer prov. Bauten in Form von kleinen Steinkastenspornen zu errichten; c) oberhalb der Galerie ist am rechten Ufer zur Regelung des Flußlaufes auf 50 m Länge ein Durchstich und eine Ufersicherung durch einen Steinbau auszuführen; d) gleich unterhalb der Vermilbachmündung ist der große Lehnenbruch am rechten Ufer zu verbauen und der Flußlauf durch einen Uferschutzbau von ungefähr 120 m Länge zu regeln (durch ein Steinwuhr); e) zum gleichen Zwecke, Regelung des Flußlaufes, ist der bestehende linksseitige Abbau des Jlleinrisses zu verstärken; 22 ____ Fürtrag K 570.000"- 2 B Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlb. Landtages. III. (außerordentl che) Session der 10. Periode 1911. Übertrag f) in Gortipohl ist das bestehende Jllwuhr, das beim letzten Hochwasser beschädigt wurde, in Stand zu setzen; g) oberhalb Gortipohl ist in dem entarteten Flußlaufe ein Durchstich auszuführen und ein Abbau in prov. Weise zu bewirken. Zusammen K h) Durchstich-Versicherung.................................................... K 56.000' 12.000-— Suggedinbach. Für die notwendigsten Schutzbauten am Suggedinbache bei Galgenuhl und an seinen Seitenbächen sind in Post 16 des Elementarbau­ programmes bereits vorgesehen K 15 000 —, indessen müssen am genannten Bache auch bei Gargellen Uferschutzbauten aus­ geführt werden, wofür dermalen erforderlich sind 30.000 — Tramosa- und Gufelbach. An diesen beiden Bächen haben sich mehrere sehr gefährliche Einbrüche ereignet, wodurch die ganze Ortschaft gefährdet wurde; daher an den provisorischen Abbau der Einrisse unverzüglich geschritten werden muß; Erfordernis................................... K K 570.000.- 10.000' - Gweilbach. Entwässerungsgräben und Beobachtungen . . . . . K 2, 000'— Gesamterfordernis in der Gemeinde St. Gallenkirch 110.000 — 19. Gemeinde Gaschurn. IN. a) Bei Außerbach (talauswärts des Valsavielbaches) sind die am rechten Ufer bereits errichteten Bockbauten zu verstärken, um Einbrüchen vorzubeugen.................................................... K 4.000"— b) Innerhalb der Mündung des Klauserbaches ist am linken Ufer ein 80 m langer Uferschutzbau zu errichten. Kosten . . K 2.000 — Garnera- und Klauserbach. Im Rahmen eines bereits skizzierten Projektes für die Regulierung des Unterlaufes sind zu errichten ein Uferschutzbau am Ausgange der Schlucht, ferner ein Abbau nebst einem Durchstiche an der Spitze des Schuttkegels mit einem Aufwande von. K 20, 000'— Gesamterfordernis in der Gemeinde Gaschurn 26.0001— 10. Gemeinde Klösterle. Parzelle Danöfen (im Elementarbauprogramme nicht vorgesehen). Wiederherstellung 8.000' von Schutzbauten am rechten Alfenzufer ober- und unterhalb der Engelibrücke Diese Bauten sind dringend notwendig zum Schutze der genannten Parzelle, wert­ voller Kulturgründe. _____ Fürtrag K 714.000 — 23 ^ s. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlb. Landtages. III (außerordentliche) Zession der 10. Periode l!»I1. 0 . Ü . II. Gemeinde Dalaas. Übertrag K In Post Nr. 3 des Elemenlarbauprogrammes vorgesehen K 53.000' —; hievon sind bereits für Notbauten verausgabt K 21.900'—; der restliche Betrag von K 31.100’ - erscheint aber auf Grund eingehender Erhebungen nicht ausreichend, um die zur Sicherung der Ortschaft Dalaas, wertvoller Kulturgrüude und der Arlberg-Reichsstraße außerordentlich dringenden Bauten zur Ausführung zu bringen, und muß derselbe erhöht werden um............................................................. K 714.000'— 50.000'— 12. Gemeinde Braz. In Post Nr. 4 des Elementarbauprogrammes vorgesehen K 50.000 —; dieser Betrag erscheint jedoch mit Rücksicht auf die Ausdehnung der zum Schutze der Wohnhäuser von Jnnerbraz, wertvoller Kulturgründe und der Arlberg-Reichsstraße dringend notwendigen Bauten nicht genügend und muß erhöht werden um . . . K 24.000 — 13. Stadtgemeinde Bludenz. In der Post Nr. 5 und 33 des Elementarbauprogrammes sind für Bauten an der Alfenz und an der Jll vorgesehen K 30.000"— und K 25.000—, zusammen K 55.000'— Neuerliche eingehende Erhebungen erweisen, daß die alten Bauten in der mehrere km langen Uferstrecke zum großen Teile zerstört sind, daß die Wiederherstellungen der allerdringendsten Baute» zur Hiutanhaltung größerer Ufereinrisse und Einbrüche in die wertvollsten Kulturgründe und zur Sicherung der im Talgrunde gelegenen vielen Gebäude und großer gewerblicher Anlagen unaufschiebbar ist und die Erhöhung dieses Betrages geboten erscheint um ............................................ K 30.000'— 14. Gemeinde Bürs. a) Am Alvierbache: In Post Nr. 7 und 35 des Elementarbauprogrammes vorgesehen K 25.000'- und K 60.000'- , zusammen K 85.000'-. Nachdem für Notbauten bereits K 19.000 — verausgabt wurden und da die Ausführung des in Aussicht genommenen großen Regulierungsbaues erst in längerer Zeit zu erwarten steht, müssen diese beiden Beträge in Berücksichtigung der sehr gefährdeten Lage der Ortschaft Bürs erhöht werden um . . . K 10 000 b) am Jllflusse: Im Elementarbauprogramme nichts vorgesehen. Wie der Augenschein erwies, wurden die von der Gemeinde Bürs seinerzeit hergestellten Uferwerke auf große Strecken zerstört und ist daher für deren Wiederherstellung vorläufig anzusetzen ein Betrag von ...... K 35.000' — Zusammen Gemeinde Bürs K 45.000' — 15. Gemeinde Brand. Schutzbauten am Alvierbache............................................................. ........ . I Fürtrag I 24 10.000 — 873.000*— 2 8. Beilage zu ben stenogr. Berichten des Vorarlb. Landtages. III. (außerordentliche) Session der 10. Periode 1911. Übertrag K 873.000 — 16 Gemeinde Bürserberg. Verdauung der Rutschuug bei Tschapina . . . . ... . K 10.000'— 17. Gemeinde Nüziders. In Post Nr. 8 und 36 des Elementarbauprogrammes vorgesehen am Jllflusse und am Mühlebache K 19.000'— und K 30.000' —, zusammen K 49.000" —. Die großen Ufereinrisse unterhalb der Tschallenga Reichsstraßenbrücke müssen zum Schutze ausgedehnter Kulturgründe und der Arlberg-Reichsstraße unter allen Umständen mit soliden Uferwerken abgebaut werden, wofür die vorgenannten Beträge rächt ausreichen, zumal für Notbauten bereits K 6.000"— verausgabt wurden. Es ist daher ein weiterer Betrag vorzusehen von . . . K 30.000' — 18. Gemeinde Lud esch. Irr Post Nr. 38 des Elementarbauprogrammes für die Wiederherstellung eines zerstörten Stauwehres und des stellenweise beschädigten Lutzwuhres vorgesehen ein Betrag von K 10.000'— Die Wiederherstellung des Stauwehres ist bereits in Angriff genomnien und kostet dieselbe nach dem wasserrechtlich genehmigten Projekte K 54.000 Demgemäß ergibt sich aus diesem Tidl allein ein Mehrerfordernis K 44.000' — Nach den bei niedrigem Wasserstande vorgenommenen Erhebungen stellt sich die Notwendigkeit der ungesäumten Inangriffnahme einiger Wiederherstellungsarbeiten an der Lutz und der Jllwuhrung heraus; Für erstere werden vorläufig erfordert................................... K 20.000'— Für letztere, die unter Ausnützung der zur Zeit herrschenden günstigen Bauverhältnisse, bereits in Angriff genommen wurden, werden erfordert............................................................. K 10.000 — Zusammen in der Gemeinde Ludesch K 74.000" — 19. Gemeinde Blud esch. Im Elementarbauprogramme ist für Wuhrbauten an der Lutz nichts vorgesehen. Die alten Wuhrbauteri sind aber in einem' derartigen Umfange zerstört, daß mit deren Wiederherstellung mit Rücksicht auf ein großes Territorium Kulturgründe in den Gemeindegebieten von Bludesch und Schlins ungesäumt begonnen werden muß, und wofür vorläufig benötigt werden.............................................................K 40.000'— 20. Gemeinde Thüringen. Für die Behebung der Wafferschäden ist im Elementarbauprogramme nichts weil dieselben erst nach Ablauf der Hochflut zu Tage traten. Für sofort in Angriff zu nehmende Wiederherstellungs- und Jnstandsetzungsarbeiten erscheinen notwendig an der Lutz K Am Schwarzbache, bei welchem Bache es sich vornehmlich um Räumungsarbeiten handelt, ohne welche die Ortschaft der be­ ständigen Gefahr der Übermuhrung ausgesetzt ist . E Zusammen in der Gemeinde 25 vorgesehen, 50.000'— 6.000'— Thüringen K 56, 000'— Fürtrag K 1, 083.000 — 2 B. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlb. Landtages- III. (außerordentliche) Session der 10 Periode 1911. K 1, 083.000', 21. Großes Walsertal. Im Elementarbauprogramme nichts vorgesehen aus dem in Post Nr. 20 angeführten Grunde. Zur Sicherung von Wohnhäusern, Kulturgründen und der Walsertaler Konkurrenzstraße erscheinen notwendig............................................................. K 20.000"— von welchen K 2.000'— bereits ausgegeben sind_____ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Erfordernis im politischen Bezirke Bludenz K 1, 103.000 — b) K. k. Bezirkshauptmannschaft Feldkirch. 22. Gemeinde Satteins. Im Elementarbauprogramme sind unter Post Nr. 18 am Giesenbache vorgesehen . . K 10.000"— bereits ausgegeben. . K 10.800" noch auszugeben . K 7.200 — Zusammen K 18.000'8.000" — es ergibt sich sohin ein Mehrerfordernis .... K Im Elementarbauprogramme nicht vorgesehen sind: Wiederher­ stellungen zerstörter Uferbauten und Bachräumungen und zwar: 6.900 — am Flanebache K 1.600 — Pfudidetschbache K 1.500.— Kirchenbache . K Zusammen in der Gemeinde Satteins K Die Ausführung dieser Arbeiten ist dringend notwendig zum Schutze der Gemeinde Satteins. 23. Gemeinde Frastanz. a) Saminabach: Vorgesehen am Saminabache im Elementarbauprogramme: unter Post Nr. 20................................. K 25.000" unter Post Nr. 47 . . . . K 10, 000"— Zusammen K 35.000"— ausgegeben sind bis jetzt abzüglich des Erlöses für verkauftes Holz rund . K 50.000"— dringend notwendig für die sofortige Ausführung eines Teiles des bereits ver­ faßten Detailprojektes der Schutzbauten in der Ort­ schaft Frastanz . . K 80.000"— Zusammen K 130.000"— sohin Mehrerfordernis für die dringendsten Schutzbauten an der Samina...................................................................... K 95.000" — Fürtrag K 95.000 - K 26 18.000"— 18.000" — 2 8. Beilage zu den steuogr. Berichten des Vorarlb. Landtages. III (außerordentliche) Session der 10. Periode 1911 Übertrag K 95.000' — b) am Jllflusse: Oberhalb der Einmündung des Saminabaches in die IN: bereits aufgewendet rund K 3.000— für die dringendsten Arbeiten sind noch erforderlich ..... K 30.000Zusammen K 33.000 — gedeckt sind laut Post Nr. 48 des Elemcntarbauprogrammes........................................ K 20.000'ergibt sich ein Abgang von . . . K 13.000'— Unterhalb der Saminaeinmündnng: die Schließung des Jlleinbruches in das alte Wnhr unmittelbar unter der Schildriederbrttcke kostete bisher rund . K 30.000' — außerdem notwendig zur Verhinderung neuer­ licher Einbrüche, welche für die Gemeinde Frastanz, die Neichsstraße und große Fabriks­ anlagen von katastrophalen Folgen begleitet sein würden, ist die Anlage einer definitiven Ufcrmauer, ferner eines gepflasterten Schotter­ dammes hinter dem provisorischen Faschinenbau, welche Arbeiten noch diesen Winter aus­ geführt werde» müssen und nach Detailprojekt einen Aufwand erfordern von K 80.000' Zusammen K 110 000'— hicvon gedeckt durch Post Nr 19 des Elementarbauprogrammcs K 40, 000 verbleiben K 70.000"— sohiu erforderlich am Jllflusse . . . ______ K 83.000 — Zusammen in der Gemeinde Frastanz 18.000'— 178.000' 24. Gemeinde Göfis. Nicht vorgesehen sind im Elementarbauprogramme die zum Schutze einer Anzahl Wohnhäuser und Kulturgründe unaufschiebbare» Wicderherstellungsarbeiten am Tufersbache mit dem Erfordernisse von.................................................... l 000'— 25. Stadtgemeinde Feldkirch. Im Elementarbauprogramme nicht vorgesehene Wiederherstellungsarbeiten: a) am Saminabache und zwar: bei Metzegg . . . . . K 4.500*— beim Scheidentöbele . . K 3.000 — eine Sperre ...... K 3.000'— Zusammen am Saminabache K 10.500' — Fürtrag K 10.500'— 27 197.000.— 2 B. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlb. Landtages. III (außerordentliche) Session der 1Ü. Periode 1911. b) am Jllflusse: Übertrag K 10.500 — Rekonstruktion und Ergänzung der rechts­ seitigen Ufermauer von der Gasanstalt bis zur Ganahlschen Kiesschleuse . . K 12.000'— Wiederherstellung der rechtsseitigen Uferschutz­ baulen unterhalb der Kaiser Franz Josefbrücke K 6.000 — rechtsseitige Uferversicherungen an der Kgpfstraße..................................................... K 1.500* — Wiederherstellung des Hochwuhres. oberhalb Feldkirch .... . E 50.000 Zusammen an der Jll K 69.500 — Zusammen in der Stadtgemeinde Feldkirch 197.000"— 80.000" - 26. Gemeinden Altenstadt und Tosters. Die Verhältnisse an der Jll von der Kapfschlucht bis zur Einmündung in den Rhein in den Gemeindegebieten von Tosters, Altenstadt und Meiningen sind teils durch Aufschotternng des Flußbettes, teils durch mehr niinder bedeutende Ufereinrisse in der ganzeil Strecke derartig besorgniserregend geworden, daß eine vollständige Regulierung dieser Flußstrecke (vorgesehen im Elementarbau­ programme, Post Nr. 49, im ganzen mit K 600.000—) in Aussicht genommen werden mußte, andernfalls der Flußlauf gänzlich verwildern, die Ortschaft Nofels und umfangreiche Kulturgründe nebst einer bedeutenden Fabriksanlage fortwährend bedroht sein würden. Verschiedene Usereinbrüche sind jedoch unverzüglich abzubauen; im Elementarbanprogramme sind diesbezüglich vorgesehen unter Post Nr. 23 K 15 000 — unter Post Nr. 49................................... K 25.000' —_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Zusammen K 40.000"— erforderlich sind jedoch K 75.000'— es ergibt sich sohin ein Mehrerfordernis von 35.000"— 27. Gemeinde Meiningen. Schutzbauten an der Einbruchstelle an der Jll . 10.000"— 28. Gemeinde Koblach. Im Elementarbauprogramme nichts vorgesehen; zum Schutze der Genieinde Koblach und umfangreicher Kulturgründe ist jedoch die Wiederherstellung von Dänimen, insbesondere aber am Klausbache und am Ratzbache von der Reichsstraßenbrücke abwärts, sowie am Frutzbache geboten, wofür vorläufig angesprochen werden müssen . • ..................................................... 28 ........ Fürtrag 12.000 334.000 — — '£ B. Beilage z» den stenogr. Berichten des Vorarlb Landtages. III. (mtjjerorben lief)«) Session der 10. Periode 1911. Übertrag K 334.000'— 29. Gemeinde Zw i s He» wasse r. Zm Elcinentarbauprogramme nichts vorgesehen. Zum Schutze ausgedehnter Kulturgründe sind jedoch einige Vcrbanungsarbeiten im Schnlertobel dringend notwendig; bereits aufgewandt K 2.000 — Noch aufzuwenden für einige Sperren . . K 4, 000' Zusammen in der Gemeinde Zwischenwasser K 6.000' — Im Elemcntarbanprogramme nichts vorgesehen. Zum Schutze der Ortschaft Götzis und ausgedehnter Kulturgründe ist mit Emmebache die Wiederherstellung von Uscrbauten und die Vor­ nahme von RäumungSarbeiteit unerläßlich und unaufschiebbar, wofür erforderlich sind ....... K 27.000'— 31. Gemeinde Hohenems. Int Elemeutarbaupro, ramme nichts vorgesehen. Notwendig erscheint jedoch die Wiederherstellung von Uferschutzbauten am Einser-, Ems-Ncuthedache und Gsohlbache, veratischlagt mit K 33.000 — ; ausgegeben wurden bereits K 10.000'— Für die dringendsten Arbeiten sind noch erforderlich .... K. l 0.000'— Zusammen in der Gemeinde Hohenems K 20.000 — 32. Dornbirn. Wiederherstellung der dringend notwendigen Schutzbanten an der Dornbirnerach .................................. ............................... K Erfordernis int politischen Bezirke Feldkirch K 40, 000'427.000'- 30. Gemeinde Götzis. c) Bezirkshauptmannschaft Bregenz 33. Gemeinde Schoppernau. Im Elementarbauprogramme sind vorgesehen unter Post Nr. 25 an der Bregenzerache . K 10.000"— Unter Post Nr. 57 an der Bregenzerache, sowie am Reute-, Schrämten- und Dörenbache . K 20 000 — Zusammen An der Bregenzerache, dem Schrämten-, Dörenund Schreckbache wurden bereits ausgegeben K 27.000' — Zur Fortsetzung der dringendst notwendigen Bauten werden erfordert: 29 K 30.000 — 3B. Beilage zu Den Itenogr. Berichten des Borarlb. Landtages. 111. (luße, ordentliche) Session bet 10. Periode 1911 an der Aregenzerache am Schranncnbache am Dörenbache . am Schreckbache . . 27.000 — 78.000* — 3.000' — 7.000* — . . 5 000 — Zusammen K 120.000'— sohiit noch erforderlich in der Gemeinde Schoppernau K Übertrag . K K K K K 90.000'— 34. Gemeinde An. Post-Nr. 26 für Unter Post-Nr. 27 Unter Post-Nr. 58 Unter Post-Nr. 59 die Bregenzerach ant Argenbach am Dörenbach an der Bregenzerache . . . . Für die dringendsten Arbeiten iverden nochh . benötigt: an der Bregenzerach . . Am Argenbache .... . Am Dörenbache .... K K K K 11.000'9.000 — - •— 30.000 — Zusammen K 50.000'— 86.000'—60.000' — K 14.000 — Zusammen K 160000' verbleibt sohin ein Erfordernis in der Gemeinde Au von K K K 35. Gemeinde Schnepfau. Im Elementarbauprogramm vorgesehen: unter Post-Nr. 28 an der Bregenzerache oberhalb Schnepfau.......................................... K 9.100 — Unter Post-Nr. 61 an der Bregenzerach bis zur Parzellengrenzc: Schnepfau-Hirschau und am Grießenbache.......................................... K 15, 000 — Zusammen K 24.100'— Mit diesem Betrage kann aber unmöglich dasAuslangen gefunden werden für die zum Schutze der Ortschaft dringend notwendige Wiederherstellung der zerstörten Schutzbauten, mit welcher bereits begonnen wurde; es wird ein Mehrbetrag benötigt von . K 35.000'— Weiter erscheint zum Schutze umfangreicher Kulturgründe an der Parzellengrenze: Schnepfau-Hirschau abwärts die Wiederherstellung der Schutzbauten am rechten Ufer der Bregenzerach dringlich mit dem vorläufigen Erfordernisse von . . . K 15.000'Zusammen in der Gemeinde Schnepfau 36. Gemeinde Im Elementarbauprogramme sind vorgesehen unter Post-Nr. 29 an der Bregenzerache . K Unter Post-Nr. 62 an der Bregenzerache K Zusammen K 30 110.000 — 50.000' - M eil au. 11 000' — 30.000' — 41.000*— _____ Fürtrag K 250.000' — 8 S. Beilage zu dc„ flcnogr. Berichten des Vvrarlb Landtages 111. (au&irorleittlidjc) Scfjioii der 10. Periode 1911. Übertrag 250 000" - Zur Ausführung dringend notwendiger Bauten zum Schutze von Wohnhäusern, der Konkiirrenzstraße und Kulturgrüude im Nahmen des wafferrechtlich bereits behandelten Detailprojektcs mit dem Voranschlag von K 270.000" , zu dessen Ausführung bereits die einleitende» Schritte (Bauausschreibung) erfolgten, werden vorläufig benötigt rund . . . K 91.000"— sohin Mehrerfordernis an der Bregenzerach K 50.000" — Für Wiederherstellungen am Mellenbache sind im Elcmentarbauprogramme unter Post-Nr. 64 wohl im ganzen vorgesehen K 52.000'—; jedoch nichts pro 1910. Für die Wiederherstellung von Ufer bauten zum Schutze der Konkurren, straße, Kulturgründe und Sicherung großer Lehnenbrüche wurden bereits ausgegeben ^ 10.000" Weiteres Erfordernis für dringend notwendige Bauten vorerst . . . K 19, 000 — Zusammen am Mellenbache K 29.000 — Ufcrbauteu am Dürcnbache zur Sicherung der Ortschaft Mellau „ 12.000 — Zusammen in der Gemeinde Mellau 91.000" - 37. Gemeinde Reuthe. Im Elementar bauprogramnie vorgesehen: unter Post Nr. 30 an der Bregenzerache unter Post Nr. 65 an der Bregenzerache 1.900 — 14.000"— Zusammen K 15.900 — Nach den Projektserhebungen werden jedoch dringlich erfordert . K 42.900'— Sohin Erfordernis in der Gemeinde Reuthe 27.000 — 38. Gemeinde Egg. Für Uferschutzbauten am rechten Ufer der Bregenzerache unterhalb des Stauwehres für das Elektrizitätswerk............................................................................... 15.000 — . K K 39. Gemeinde Bezau. Im Elementarbauprogramme nicht vorgesehen. Dringlich notwendig erscheint jedoch die Wiederherstellung von Ufcrschutzbautcn am Nimsbach mit dem Erfordernisse von . . K 3.400" (Bereits in Ausführung begriffen nach dem wafferrcchtlich genehmigten Projekte) am Bezauerbache mit dem Erfordernisse von K 10.000"— an der Bregenzerache bei der Ziegelhütte erforderlich . K. 9.600" — Zusammen in der Gemeinde Bezau Fürtrag 31 23.000"406.000"—