19110922_ltb00141911_Landesfondsvoranschlag_1912

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Letzte Änderung 05.07.2021, 14:06
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1911,ltb1911
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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14. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911. Beilage 14 Voranschlag des Vorarlberger Landes-Fondes 1913. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz 197 14. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911. 8e6cc6nitg Landes- Landtags­ Voranschlag ausschuß- beschluß pro 1911 antrag pro pro 1912 1912 Rechnungs­ Titel ergebnis pro 1910 K 1 2 h K K Krankenkosten - Verpflegsrückersätze........................ 3.263 96 2.500 2.500 Schub- u. ZwänglingskostenRückersätze................... 3.866 64 3.800 4.000 3 Landesfondszuschläge. . 483.135 90 410.000 402.000 4 Landesumlage auf Wein und Bier ........................ 330.000 — 312.000 460.000 Zuweisung aus den Über­ schüssen der Personalein­ kommensteuer .... 61.922 60 50.000 50 000 Zuweisung aus dem Zuschlage zur staatlichen Branntwein steuer ........................ 32.207 43.000 43.000 5 6 . 7 Jnterimszinseu 8 Verschiedene Einnahmen 9 Entnahme aus den Kassa­ beständen ................... / Rechnungsersätze .... 11 Beitrag des Staates zur Verzinsung und Amortisierung der Notstandsdar­ lehen ........................ 19 85 20 .... 10 Anmerkungen 16.460 — 93 — 13.523 46 — — 944.465 88 — 12.000 2.000 12.000 — 250.000 — 6.000 — 230.000 833300 1, 461.500 188 14. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911. Erfordern! *±_ o ßv Landes­ Landtags­ Voranschlag ausschuß- beschluß pro 1911 antrag pro pro 1912 1912 RechnungsTitel ergebniL pro 1910 K h K 1 Kosten des Landesgesetzblattes 1.424 63 800 K 800 2 Kranken-, Irren-, Findet- und Gebärhauskosten . . . 39.899 29 32.000 35.000 3 Jmpfkosten................... 1.913 70 2.000 2.000 4 Beiträge zu Straßen- und Wasserbauten ..... 218.931 68 229.567 434.267 5 Schub- und Zwänglingskosten 10.328 16 10.000 10.000 6 Gendarmerie-Bequartierungskosten........................ 13.869 81 13.500 14.000 . 2.160 79 2.400 2.400 .... 385.917 41 420.000 440.000 7 Vorspannsauslageit . 8 Schulauslagen 9 Landschaftlicher Haushalt . 58.039 92 56.000 60.000 10 Hebung der Viehzucht . 10.000 — 10.000 10.000 11 Schuldentil gung an den Melio­ rationsfond ................... 5.033 32 5.033 5.033 — — 10.000 10.000 — — 12 13 14 . . Rate an den Landhausbau­ fond ............................. Verzinsung und Amortisation der Notstandsdarlehen Verschiedene Auslagen . . S — 368.000 199.353 87 42.000 60.000 946.872 58 833.300 1, 461.500 189 Anmerkungen 14* Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages IV Session der 10. Periode 1911. A. Bemerkungen zu den Einnahmen. Post «r: Landesfondszuschläge. Auf Grund hieramtlichen Einschreitens vom 15. Juli d. I. Z. 3619, erstattete über Anordnung des k. k. Finanzministeriums vom 6. September 1911, Z. 53.789, die k. k- Finanz-Landesdirektion in Innsbruck mit Note vom 8. September, Z. 30.205, Mitteilung über das voraussichtliche provisorisch ermittelte Erträgnis der den Landeszuschlägen nicht entzogenen direkten Staatssteuern im Lande Vorarlberg im Jahre 1912. Hiernach werden ertragen: K 251.800 — Grundsteuer f Umlagebasis, also ohne Berück349.800'— Gebäudesteuer \ sichtigung der Nachlässe 280.000'— Allgemeine Erwerbsteuer................................... Erwerbjteuer von Hausier- und Wandergewerbe 1.200'Erwerbsteuer von den zur öffentlichen Rechnungs­ 120.000'— legung verpflichteten Unternehmungen 39.100'— Auf Grund von Bekenntnissen bemessene Rentensteuer 6.600'— Besoldungssteuer der Privatbediensteten zusammen K 1, 048.500'— gegenüber K 1, 054 600 im Vorjahre. In einer Bemerkung im Berichte der Regierung wird noch hervorgehoben, daß der Staats­ voranschlag pro, 1912 dermalen noch nicht festgesetzt sei und daher die aufgeführten Beträge als „provisorisch ermittelte" anzusehen seien. Zur Deckung der Landeserfordernisse für das Jahr 1912 ist hinsichtlich der Zuschläge zu den ' direkten Staatssteuern eine Umlage in der Höhe des Vorjahres unbedingt notwendig. Bei einer solchen Bemessung ergibt sich folgendes Resultat: 25 °/o zur Gebäudesteuer per K 349.800 . K 87.450"— 45% zu den übrigen der Landesumlage nicht entzogenen Steuern per K 698.700 . „ 314.415'— zusammen K 401.865'— oder rund 402.000 K gegenüber 402.570 K rund 410.000 K im Vorjahre. Post 4: Landesauflage auf Wein und Bier. Diese Post wurde mit 460.000 K eingesetzt. Der Ertrag der Weinsteuer geht von Jahr zu Jahr zurück und kann statt früher mit 90.000 K nur noch mit 60 000 K pro Jahr veranschlagt werden. Eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Regelung der bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen wäre dringend geboten. Die Einsetzung der Post ist an die Voraussetzung geknüpft, daß die Bierumlage für das Jahr 1912 mit 4 K aufrecht bleibt und wird auch ein dahingehender Antrag gestellt. Post 5 und 6: Zuweisung aus der Personaleinkommen- uud aus der erhöhten Branntweinsteuer. Diese 2 Posten wurden unverändert wie im Vorjahre eingesetzt. Die k. k. Regierung hat hinsichtlich dieser Posten dem Landesausschusse folgendes bekannt gegeben: Im Jahre 1912 würde dem Lande nach Art. XII, P. St. G. aus der destnitiven Abrechnung der Personalsteuerüberweisungen für das Jahr 1911 und dem zu gewärtigenden Vorschüsse pro 1912 zusammen wahrscheinlich annähernd der gleiche Betrag zukommen, wie sich im Jahre 1911 aus der restlichen Überweisung für 1910, dann der mit Finanzministerialerlaß vom 21. Juni 1911, Zl. 43438, h. o. Zl. 21389 vom 28. Juni 1911 verfügten vorschußweise« Überweisung der ersten Rate für 1911 sowie der im Monate Dezember 1911 noch zu gewartigenden vorschußweisen Überweisung der zweiten Rate pro 1911 (in gleicher Höhe) ergibt. Da wohl auch ein künftiges Überweisungsgesetz die Länder nicht schlechter stellen dürfte, wird für den Landeshaushalt pro 1912 auch für den Fall einer gesetzlichen 14. Beilage zu den stenogr. Berichten deS Vorarlberger Landtages. IV. Session der io. Periode 1911. Neuregelung der Personalsteuerüberweisungen voraussichtlich mit dem gleichen Betrage wie für das Jahr 1911 gerechnet werden können. Schließlich wird dem Landesausschusse rücksichtlich des Ersuchens um Bekanntgabe der Höhe der pro 1912 zu gewärtigenden Anteilnahme des Landesfonds an dem Ertrage der staatlichen Branntwein­ steuer mitgeteilt, daß die Zuwendung eines Teiles dieser Abgabe an die Landesfonds zunächst nur brs Ende des Jahres 1911 gesetzlich geregelt ist (§ 8 des Ges. v 22 Dezember 1910, R G. Bl Nr- 239), daß aber aller Voraussicht nach die Zuwendungssumme pro 1912 sich kaum geringer beziffern dürfte, als für das Jahr 1911 und daher auch pro 1912 ein gleicher Betrag wie für das Jahr 1911 in den Landesvoranschlag eingestellt werden könnte. ad Post 11: Staatsbeitrag zn der Verzinsung und Amortisierung der Elementardarlehen. Nach den vom Landtage teils in der Herbstseifion, teils in der auße ordentlichen Sommersession beschlossenen und mittlerweile sankiionierten 4 Gesetzen zur Behebung von Elementar­ schäden an Waffer- und Straßenbauten waren beziehungsweise sind folgende Summen zu beschaffen: I. Für Wasserbauten: a) K 1, 811.000*— b) K 2, 271.000'— K 4, 082 000 — II. Für Straßen- und Brückenbaute»: a) K 1, 381.000"— b) K 673.000— K 2, 054 000’— Zusammen K 6, 136.000"— Hievon ab die 20°/oige Leistung der Gemeinden „ 1, 227.200-— Der verbleibende Betrag von K 4, 908.800.— hat die Deckung zu finden durch vom Lande aufzunehmende Darlehen, wovon die auf den Staat entfallenden Verzinsungs- und Amortisationsbeträge alljährlich an das Land vergütet werden. Die pro 1912 fälligen Zahlungen des Staates und Landes: I. Emission nach den Landtagsbeschlüssen pro 1910 K 193.000"— II. Emission nach den Beschlüssen von 1911 „ 175, 000-— Zusammen K 368.000- — Davon trifft es auf den Staat a) K 121.000'— b) „ 109.OOP-— Zusammen K 230.000"— die in Post 11 der Einnahmen eingesetzt erscheinen, während die Ausgaben per K 368.000- - j„ Ausgabepost 13 Berücksichtigung finden. B. Bsme. klingen zu den Ausgaben. Post 4. Straffen- und Wasserbauten. In dieser Post sind folgende Beträge enthalten: a) Landesbeitrag zur Erbauung der Konkurrenzstraßen gemäß Landesgesetz vom 19. November 1899 XII. Rate................................................................................................ K 54.266"— b) Landesbeitrag zur Erhaltung der Walsertalerstraße, Landtagsbeschluß vom 30. März 1908 ....................................................................................... ...... 1.000 — c) Beitrag zur Kennelbacher Brücke IX. Rate Landtagsbeschluß vom 16. Juli 1902 „ 600"— d) Landesbeitrag zum Baue des Koblacher Kanals I. Rate . . . „ 40.750"— Nach dem vom Landtage in der Sitzung vom 28. Juni d. I. angenommenen und mittlerweile bereits sanktionierten Gesetze hat das Land einen Beitrag Hinüber K 96.616 191 14. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10 Periode 1911. Herüber K 96.616 — von 122.250 K zu leisten. Die Verhandlungen mit der Regierung über die Bauzeit sind noch nicht durchgeführt, es wiid daher die I. Rate mit einem Drittel des Betrages vorgeschlagen. e) Beitrag des Landes zu den Wildbachverbauungen IV. Rate, II. Serie gemäß dem Landesgesetz vom 6. April 1909 L. G. Bl. Nr. 35 . . . „ 22 250' f) Beitrag zur Erhaltung der Wildbachverbauungen, Landesgesctz vom 6. April 1909 Nr. 36 II. Rate, ...................................................................... „ 6.625 — g) Beitrag zur Erhaltung des Fußacher Rheindurchstichs, Landesgesetz vom 4-000'— 10. Jänner 1908 Nr. ll............................................................. ........ „ h) Subventionen zur Ausarbeitung von Projekten für Straßen- und Wasserbauten, Landtagsbeschluß vom 30. März 1908 .....................................................„ 3.000'— i) Landesbeitrag zu den Mehrkosten der Montafoner Straße I. Teil, Landtags­ 21.460 — beschluß vom 6. Oktober 1909, II. Rate............................................ „ k) Beitrag zu den Mehrkosten der Flexenstraße, Landtagsbeschluß vom 24. Sep­ 14.232 tember 1910, II. Rate............................................................................... „ l) Beitrag des Landes zu den Kosten der durch die Hochwasserkatastrophe zerstörten Montafonerbahn laut Landtagsbeschluß vom 27. Juni 1911 . . „ 125.000'm) I. Rate zu den Kosten der Regulierung des Leugerbaches in Au, Landtags­ 15.000'beschluß vom 27. Juni 1911 (Gesetz mittelerweile sanktioniert) . . . „ Auf das Land entfallen K 30000'-— und wird sonach die Zahlung in 2 Raten beantragt. n) I. Rate zu den Kosten der Regulierung der Schwarzach und des Rickenbaches, Landtagsbeschluß vom 27. Juni 1911 (Gesetzentwurf sanktioniert). Auf das Land entfallen im ganzen R 96.780 - und wird pro 1912, dann als Nachtrag 40.000' — pro 1911 ein Betrag eingesetzt von.................................................... „ 1.500' — o) Beitrag zur Erhaltung der Flexenstraße, Landtagsbeschluß vom 1. Oktober 1910 „ p) Landesbeitrag zur Straße Thal Hub, II. (Schluß-)Rate, Landtagsbeschluß 6.200'— vom 12. Oktober 1909 ...................................................................... „ q) II. (Schluß)-Rate des Landesbeitrages zu den Kosten der Jllschutzbauten in 7.500'— Schildried, Gemeinde Göfis, Landesgesetz vom . August 1910 . . „ 90.884' — r) für vom Landtage noch festzusetzende Beträge für Straßen- und Wasserbauten__ K 454.267 — Im II. Abschnitte der Landtagssession werden voraussichtlich den Landtag eine Anzahl Gesetzes­ vorlagen beschäftigen, mit welchen die Regulierung einer größeren Anzahl Bäche und Flüffe gesichert werden soll. Durch diese Regulierungen sollen die bereits teils in Angriff genommenen, teils aus­ geführten Elementarschutzbauten ergänzt und das Land vor weiteren Gefahren beschützt werden. Die in den Voranschlag eingesetzte Post r per K 86.689"— ist aber viel zu gering, um die vom Lande zu den nötigen Bauten zu tragenden Kosten zu decken. Ein höherer Betrag konnte nicht eingestellt werden, da auch die Einnahmepost 9 „Entnahme aus den Kaffabeständen" eine Erhöhung nicht zuließ und sonach ziffermäßig auch die Ausgabepost „Straßen- und Wasserbauten" in zu engem Rahmen gehalten werden mußte. Es wird daher Aufgabe der Landesvertretung sein, bei Fassung der bezüglichen Beschlüsse anderweitig für die Deckung weiters nötiger Bauauslagen zu sorgen. Post 8: Schulauslagen. Nachdem der Voranschlag des k. vom Lande zu tragenden Schulauslagen pro 1912 dem Landesausschusse der Betrag approximativ mit K 440.000"—, gegenüber K 420.000"— Erhöhung ist gerechtfertigt in Folge der zu gewärtigenden Erhöhung der 192 k. Landesschulrates über die bisher nicht zuging, wurde pro 1911 eingesetzt. Die Bezüge der Altpensionisten, 14. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911. der zahlreichen neuerrichteten Lehrstellen in mehreren Gemeinden des Landes und des Mehrerfordernisses für Trienien und dgl. Hinsichtlich der speziellen Posten des Schulerfordernisses wird auf den Landesvoranschlag pro 1910, 11. Beilage der stenographischen Protokolle pro 1909 verwiesen. Post 13: Verzinsung und Amortisierung der Notstandsdnrlehen. Das Land hat die Darlehen für sich und den Staat zur Deckung der von diesen zu leistenden Beiträge aufzu­ nehmen, erhält aber vom Staate alljährlich die auf seine Leistung entfallenden Quoten für Verzinsung und Amortisation. (Siehe Einnahmepost 11.) Post 14: Verschiedene Ausgaben. In dieser Post sind inbegriffen die Beiträge für die Stickereifachschule, Stickereiwanderunterricht, Zuschüsie zu den Kosten der Natural-Verpflegsstationen, Ausgaben für die Gnmdbuchsanlage, Beiträge zu den Schießstandsbauten, Kosten des Landesarchivs, Beitrag an die niederösterreichische Landes- Lebens- und Rentenversicherungsanstalt, Auslagen für die landwirtschaftliche Untersuchungsanstalt, Subventionen an gemeinnützige Vereine und Institute, Stipendien für Gewerbeschüler, Versicherung gegen die Folgen der gesetzlichen Hafipflicht, Beitrag zu den Kosten des hydrographischen Dienstes usw. usw. Die Differenz hinsichtlich der Höhe dieser Post mit dem Rechnungsergebnisse pro 1910 findet, wie schon in früheren Jahren bemerkt wurde, in dem Umstände die Aufklärung, daß in den Rechnungen des Landesfondes auch die Landesfonds-Steuerzuschläge-Rückersätze aufzunehmen sind, die indessen ihre Deckung naturgemäß durch höhere Zuschlagsergebnisse finden. Auf Grund dieser Ausführungen werden gestellt folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: „1. Unter Genehmigung des vorliegenden Voranschlages wird zur Deckung der Landeserforderniffe für das Jahr 1912 auf die Grundsteuer, auf die allgemeine Erwerb­ steuer, auf die Erwerbsteuer der zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehmungen, auf die fatierte Rentensteuer und auf die Besoldungssteuer der Privatbediensteten eine Landesumlage von 45 ”/<>, auf die Gebäudesteuer eine solche von 25 °/° eingehoben. 2. Die Höhe der Landrsumlage auf den Verbrauch von Bier wird für das Jahr 1912 im Sinne des § 1 des Gesetzes vom 29. Jänner 1910, L. G. Bl. Nr. 23 ex 1911, mit 4 K für das Hektoliter festgesetzt." Bregenz, am 22. September 1911. Der Landesausschuß: Martin Khurnher, Referent. 193