19120212_ltb00651911_Volkswirtschaftsausschuss_Wiederherstellung_Uferschutzbauten_Ill_bei_Nenzing

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Letzte Änderung 04.07.2021, 22:09
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1911,ltb1911
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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65. Beilage zu den steuogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10 Periode 1011/12. Beilage 65. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Gesetzentwurf betreffend die wieder« Herstellung der durch das Hochrvaffer vom Juni 1910 zerstörten Uferschutzbauten an der Jll im Gemeindegebiete von Nenzing (Parzelle Beschling). Hoher Landtag! Vor der Hochwasserkatastrophe im Juni 1910 bestanden am linken Jllufer von der Eisenbahnbrilcke bis zur Einmündung des Gallinabaches in die Jll im Gemeindegebiete Nenzing, beziehungsweise in der Parzelle Beschling Steinwuhrungen, die aber zum größten Teile vom Hochwasser im Juni 1910 zerstört wurden ebenso wie die gegenüberliegenden Steinwuhrungen im Gemeindegebiete von Schlins. Infolge dieser und späterer Einbrüche ergoß sich die gange Jll über das links- und rechtsseitig gelegene Territorium und mündete linksseitig erst bei der Gallinabacheinmündung, rechtsseitig bei der 4*7 km von der Einbruchstelle abwärts gelegenen Frastanz-Satteinser Jllbrücke wieder in die Jll. Das eigenüiche Jllbett war in der Zwischenstrecke bis in den Sommer 1911 hinein in einer Länge von 11 km wasserlos und mit Geschiebemaffen bis 2*5 m ober der normalen Flußbettsohle angefüllt. Bereits im Herbste 1910 wurde versucht, die Jll wieder in ihr altes Bett zu leiten, was zum Teil auch gelang. Die Frühjahrshochwäffer 1911 zerstörten diese Bauten wieder zum Teile und neuerdings ergossen sich die Fluten der Jll über die beidseitigen Kulturgründe und neuerdings war das eigentliche Flußbett der Jll auf eine weite Strecke wafferlos. Mehrere Häuser in SatteinS sowie die Gemeindestraße von SatteinS nach Frastanz standen unter Wasser und der Verkehr war unterbrochen. Auch der Bahnkörper war von den Fluten angegriffen.' Bei der vom Landesausschuffe ant 2. Mai 1911 abgehaltenen kommissionellen Begehung, an welcher Vertreter der interessierten Gemeinden Nenzing, Schlins und SatteinS, der k. k. Bahnerhaltungssektton Feldkirch und der k. k. Bauleitung Feldkirch teilnahmen, wurde beschlossen, auf eine Länge von 600 m eine Künette auszuheben und sodann die Jll wieder in ihr altes Bett zu leiten sowie das ausgehobene Material für die Herstellung von Schotterdämmen auf den beiden Ufern der Jll zu verwenden, welche Dämme dann noch mit Steinvorwürfen gesichert werden sollten. Die Gemeindevertreter erklätten sich bereit, die erforderlichen Geldmittel in Anhoffung des seinerzeitigen Mckersatzes zur Verfügung zu stellen. Diese Bauaktion wurde von der k. k. Statthaltern in Innsbruck und vom k. k. Ackerbauministerium genehmigt und zugleich auch die BenMigung erteilt zur Deckung der Kosten per K 57.000*— aus der Post „Unvorhergesehenes" der beiden Elementar­ bauprogramme. 373 L 65. Beilage zu den stenogr. Berichten deS Borarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12 Während der Durchführung dieser Bauten wurde auch das Projekt der definitiven Wuhrbauten am linken Ufer der Jll im Gemeindegebiete von Nenzing beziehungsweise in der Parzelle Beschling fertiggestellt. Das Gesamtkostenerfordernis für dieses Unternehmen ist veranschlagt auf K 340.600'—; davon entfallen auf einschließlich Unvorhergesehenes und Elementarereignisie A) Bauarbeiten................................................ K 320.000'— B) Projekt, Bauleitung und Bauaufsicht . . . „ 11 600— C) Erhaltung der Bauten bis zur Kollaudierung . . „ 9.000'— Zusammmen K 340.600"— Im Elementarbauprogramme des Landes Vorarlberg zur Behebung der Hochwasserschäden des Jahres 1910 ist unter Post 40 für die Bauten an der Jll im Gememdegebiete von Nenzing pro 1910 ein Betrag von K 30.000 vorgesehen und zwar für die ganze im genanten Gemeindegebiete liegende 7 68 km lange Jllstrecke von der Eisenbahnbrücke abwärts bis zur Gemeindegrenze Nenzmg—Frastanz. Im Verhältnisse zur Wuhrlänge nach dem gegenständlichen Projekte von 2690 m entfällt für die Strecke Parzellengrenze Nenzing-Beschling bis zur Gallinaeinmündung ein Betrag von rund........................................................................ K 11.600' Weiters steht zur Verfügung zufolge Erlasses des k. k. Ackerbauministeriums vom 17. Juni 1911, Zl. 24 267/3328, von dem für beide Gemeinden Nenzing und Schlins für Flußbetträumungen aus der Post Unvorhergesehenes des Nachtrags­ elementarbauprogramms bewilligten Betrag von K 57.000'— für die Parzelle Beschling nach der an die k. k. Statthalterei gerichteten Note des Landesausschuffes T vom 9. Mai 1911, Zl. 2347, ein Betrag von............................................ „ 32.000'— Zusammen aus dem Elementarbaufond............................................................ K 43.600'— Zur Deckung des Erfordernisses per ............................................................. „ 340.600— verbleibt sohin noch ein Betrag von ............................................................. „ 297.000'— <• Hiezu muß noch bemerkt werden, daß der in Post Nr. 24 des Elementarbauprogrammes ausgesetzte Betrag von K 40.000'— für Schlins und Beschling an der Jll für provisorische Bauten zum größten Teile ausgegeben wurde und bei der Kostenbedeckungsfrage nicht mehr in Betracht kommt. Das vorerwähnte, vom Landesbauamte verfaßte Projekt wurde samt Kostenvoranschlag der k. f. Regierung in Vorlage gebracht. * Mit Note vom 6 Februar 1912, Vlla Nr. 1/13, eröffnete die k. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg dem Landesausschusse, daß gegen das Projekt nach stattgefundener Umarbeitung vom k. k. Ackerbauministerium zufolge Erlaß vom 13. Jänner 1912, Zl 1273, ein weiterer Einwand nicht erhoben werde und daß das k- k. Ackerbauminrsterium sich nach dem mit dem k. k. Finanzministerium gepflogenen Einvernehmen, vorbehaltlich der verfassungsmäßigen Genehmigung bereit erkläre, zu den auf K 297.000 — veranschlagten Kosten des gegenständlichen Unternehmens für den Fall seiner landesgesetzlichen Regelung einen 50% Beitrag im Höchstbetrage von K 148"500 aus dem Meliorationsfonds zu'gewähren. Die k. k. Regierung stimmte auch mit einigen vorgenommenen Richtigstellungen dem vorgelegten Gesetzentwürfe zu. Schließlich wurde eine Weisung betreffend Bauausführung gegeben. Nach § 3 des Gesetzentwurfes haben von den mit K 297.000 — veranschlagten Kosten zu übernehmen: - , 1. Das Land Vorarlberg 30% im Höchstbetrage von K 89.100 . 2> der. staatliche Meliorationsfonds vorbehaltlich der verfassungsmäßigen Genehmigung 50% % . im Höchstbetrage yon K 148.500'—; ” 3, die Gemeinde Nenzing (Parzelle Beschling) 20% und etwaige den Voranschlagsbetrag übersteigende Mehrauslagen. 374 65. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV Session der 10. Periode 1911/12. Auf Grund dieser Ausführungen stellt der volkswirtschaftliche Ausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „1. Dem beiliegenden Gesetzentwürfe betreffend die Wiederherstellung der durch das Hochwasser vom Juni 1910 zerstörten Uferschutzbauten an der Jll im Gemeinde­ gebiete von Nenzing, Parzelle Beschling, wird die Zustimmung erteilt. 2. Der Landesausschuß wird ermächtigt, aus eigener Initiative oder über Verlangen der Regierung einzelne, etwa notwendig erscheinende Textesänderungen des Gesetz­ entwurfes vor Erwirkung der Allerhöchsten kaiserlichen Sanktion beschlußweise mit der Regierung zu vereinbaren und vorzunehmen, insoferne weder grundsätzliche Bestimmungen des Gesetzentwurfes tangiert noch auch derartige neue Bestimmungen geschaffen werden." Bregenz, am 12. Februar 1912. Dr. A. Konzett, Berichterstatter. Jodok Fink, Obmann. Druck von N. I. Teutsch in Bregenz. 375