19101231_ltb00121911_Landesausschussrechenschaftsbericht_1911

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Letzte Änderung 05.07.2021, 14:06
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1911,ltb1911
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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la. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911. Beilage 13. Rechenschaftsbericht Landesausschusses für Vorarlberg an den hohen Landtag siir die IV. Session der 10. Periode 1911, Druck von I. N. Teutsch in Bregenz. 159 12 Beilage zu den stenogr Berichten des Borarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911. Hoher Landtag! Der Landesausschuß erstattet über seine Tätigkeit im Sinne des § 26 L. O. nachstehenden Bericht. I Ueber die Ausführung der vollziehbaren Landtagsbeschlüsse der II Session der X Periode 1910. A. Landtagsbeschlüsse, welche der Allerhöchsten SanFttott bedürfen. Dieselbe wurde erteilt: 1. Den Landtagsbeschlüssen vom 10. Oktober 1910 betreffend Bedeckung der normalen Landeserfordernisse für das Jahr 1911 und Erhöhung der Biersteuer für das Jahr 1911 auf 4 K per hl mit Allerhöchster Entschließung vom 19. Dez. 1910; 2. folgenden vom hohen Landtage zum Beschlusse erhobenen Gesetzentwürfen: a) betreffend die Herstellung von Schutz- und Regulierungsbauten an der Frutz in den Gemeindegebieten von Rankweil und Zwischenwasser (Landtags­ beschluß vom 22. September 1910, Allerhöchste Entschließung vom 28. Dez. 1910); b) betreffend die Errrichtung einer Bürgerschule in Hohenems (Landtags­ beschluß vom 7. Oktober 1910, Allerhöchste Entschließung vom 13. Februar 1911); c) betreffend Abänderung des § 1 des Gesetzes vom 28. Dez. 1909, L. G. Bl. Nr. 164, bezüglich Einhebung einer Landesauflage auf den Verbrauch von Bier (Landtagsbeschluß vom 17. Oktober 1910, Allerhöchste Entschließung vom 13. Februar 1911); d) wirksam für das Land Vorarlberg mit Ausschluß der politischen Gemeinde Mittelberg, betreffend die Verlängerung der Wirksamkeit des Landesgesetzes vom 1. Juli 1908, L- G. Bl. Nr. 34, bezw. des Gesetzes vom 28. Dezember 1909, L. G. Bl. Nr. 166, bezüglich Einhebung eines Landeszuschlages zur staatlichen Weinsteuer und einer selbständigen Landesauflage auf den dieser Wein­ steuer nicht unterliegenden Wein, Weinmost und Weinmaische (Land­ tagsbeschluß vom 17. Oktober 1910, Allerhöchste Entschließung vom 19. Dez. 1910); e) betreffend die Behebung der durch Elementarereignisse im Juni 1910 verursachten Schäden an der Jll und der Bregenzerache und deren Neben­ flüssen, an der Dornbirner Ache, am oberen Lech und den Binnendämmen sowie einigen kleineren Zuflüffen des Rheins (Landtagsbeschluß vom 21. Oktober 1910, Allerhöchste Entschließung vom 12. Mai 1911). 161 13. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911. f) betreffend die Behebung der durch Elementarereignisse im Juni 1910 verursachten Schäden an öffentlichen nichtärarischen Straßen und Brücken im Lande Vorarlberg (Landtagsbeschluß vom 21. Oktober 1910, Aller­ höchste Entschließung vom 31. Dezember 1910). Der Allerhöchsten Sanktion harren noch die Gesetzentwürfe: ».) betreffend Einzahlung der Gemeindezuschläge und Einhebung von Verzugszinsen für rückständige Gemeindesteuern (Landtagsbeschluß vom 3. Oktober 1910); b) betreffend die Einhebung eines Schlachthausbeitrages und von Überschau­ gebühren für von auswärts eingeführtes Fleisch durch die Stadtgemeinde Bregenz (Landtagsbeschluß vom 12 Oktober 1910); c) betreffend einige forst- und wasserpolizeiliche Maßnahmen sLandtagsbeschluß vom 18. Oktober 1910); d) betreffend die Regelung des Waldaufsichtsdienstes (Landtagsbeschluß vom 20. Oktober 1910); e) betreffend die Ausscheidung der Ortschaft Kennelbach aus dem Verbände der im politschen Bezirke Bregenz gelegenen Ortsgemeinde Rieden und Bildung einer selbständigen Gemeinde mit dem Namen Kennelbach (Landtags­ beschluß vom 21. Oktober 1910). Der Allerhöchsten Sanktion nicht unterbreitet und zur neuerlichen Beschluß fassung durch den Landtag an den Landesausschuß zurückgeleitet wurden die Gesetzentwürfe: a) betreffend die Regulierung des Koblacher Kanales im Oberlaufe (Landtags­ beschluß vom 22. September 1910); b) womit die §§ 6 und 40 des Jagdgesetz vom 20. November 1904, L. G Bl. Nr. 15 abgeändert und zwischen die §§ 32 und 33 desselben Gesetzes ein neuer § 32a eingeschaltet wird (Landtagsbeschluß vom 7. Oktober 1910); d) betreffend die Errichtung von Bezirksgenossenschaften der Landwirte und eines Landeskulturrates im Lande Vorarlberg (Landtagsbeschluß vom 16. Oktober 1910). Hinsichtlich der unter a und d bezeichneten Gesetzentwürfe hat der hohe Landtag bereits in seiner III. außerordentlichen Session 1910 neuerdings Beschluß gefaßt, der unter b erwähnte Gesetzentwurf wird dem hohen Landtage in der IV. Session wieder in Vorlage gebracht. Nachtrag. Von den in der I. Session 1909 beschlossenen Gesetzentwürfen erhielten die Allerhöchste Sanktion: a) Der Gesetzentwurf betreffend die Herstellung von Uferschutzbauten am rechten Jllufer in der Parzelle Gortipohl, Gemeinde St. Gallenkirch (Landtagsbeschluß vom 2 J. September 1909, Allerhöchste Enschließung vom 2. August 1910); b) der Gesetzentwurf betreffend die Ausführung eines Uferschutzbaues am rechten Jllufer im Schildried, Gemeinde Göfis (Landtagsbeschluß vom 12. Oktober 1909, Allerhöchster Entschließung vom 2. August 1910). B. tandtagsbeschlüsse nach §§ (8 und 19 der kandesordnung. 1. Bezüglich der vom hohen Landtage am 14. Oktober 1910 zum Beschlusse erhobenen Teuerungsanträge haben die Reichsratsabgeordneten mit der k. k. Regierung mündliche Verhandlungen gepflogen und derselben die Anträge ad la—e überreicht. 162 12. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911. bei Rotzkrankheit der Einhufer wird dem hohen Landtage ein besonderer Bericht unterbreitet. 10. Von dem mit Landtagsbeschluß vom 10. Oktober 1910 für das Jahr 1911 zur Förderung der Schutzimpfung gegen den Stäbchenrotlauf der Schweine zur Verfügung gestellten Betrag von K 600'— wurde bis heute nichts verausgabt, da bei einem Ansuchen um eine Entschädigung nach dem Gutachten der k. k. Statthalterei die nötigen Voraussetzungen für eine solche fehlten. 11. Hinsichtlich des Landtagsbeschlusses vom 10. Oktober 1910, womit bedingungsweise für das Jahr 1911 ein Betrag bis zu K 4000'— zur Förderung der Schutzimpfung gegen Rauschbrand der Rinder bewilligt wurde, erging zunächst unterm 3. Februar 1911, Zl. 681, ein Zirkularerlaß an sämtliche Stadträte, Stadtmagistrate und Gemeindevorstehungen mit der Anregung, auf die Viehhalter durch Belehrung Einfluß zu nehmen, daß sie der Rauschbrandschutzimpfung mehr Aufmerksamkeit schenken. Unter einem wurde dann auch an das k. k. Ackerbauministerium das Ersuchen gestellt, für das Jahr 1911 zur Durchführung der Rauschbrandschutzimpfung eine Subvention üonK.8000'— zu gewähren und die erforderliche Menge Kitt'ichen Impfstoff kostenlos beizustellen. Mit Erlaß vom 8. März 1911, Zl. 7953/1908, intimiert mit Statthaltereinote vom 23. März 1911, Nr. XIII 384/3, erklärte zwar das k. k. Ackerbauministerium, dem gestellten Ansuchen nicht im vollen Umfange entsprechen zu können, stellte jedoch in Ausflcht, ein aus Anlaß der Durchführung der Rauschbrandschutzimpfung sich ergebendes Defizit auf den Staatsschatz zu übernehmen. Mit Note vom 8. Juli 1911, Zl. 1599, wurden die k. k. Bezirkshauptmannschaften ersucht, über den Umfang, die Erfolge und die Kosten der im Jahre 1911 durchgeführten Rauschbrandschutzimpfungen Mitteilung zu machen. Auf Grund dieser Berichte wird es erst möglich sein, das Ausmaß der finanziellen Unterstützung der Impfaktion seitens des Landes im Rahmen des Landtagsbeschlusses festzusetzen uitb beim k. k. Ackerbauministerium um einen entsprechenden Beitrag einzuschreiten. 12. Zur Ausführung der Landtagsbeschlüsse vom 12. Oktober 1910 in Angelegenheit der Erleichterung und Förderung der Rindviehversicherung im Lande Vorarlberg, wozu für die Jahre 1910 und 1911 ein Betrag von je K 16.927'07 bereit gestellt wurde, erging zunächst unterm 20. Dezember >910, Zl. 6258, ein Zirkularerlaß an sämtliche Stadträte, Stadtmagistrate und G.meindevorstehungen des Landes worin denselben die oben erwähnten Landtagsbeschlüffe mitgeteilt und sie aufgefordert wurden, die Statuten der Viehversicherungsvereine, welche in der Gemeinde den Sitz haben, dem Landesausschusse vorzulegen. Mit Note vom 9. August 1911, Zl. 5327, wurden dem k. k. Ackerbauministerium die Grundsätze zur Genehmigung vorgelegt, welche bei der Unterstützung der Rindvieh­ versicherung zur Anwendung gelangen sollen. Gleichzeitig wurden diese Grundsätze den bestehenden Rindviehversicherungsvereinen im Wege der Gemeindevorstehungen mit der Einladung zur Kenntnis gebracht, ihre Gebarungsausweise pro 1910 dem Landesausschusse vorzulegen, wenn sie glauben, einen Anspruch auf Unterstütznng erheben zu können. Nach erfolgtet Prüfung dieser Ausweise werden dieselben dem k. k. Ackerbauministerium mit entsprechenden Anträgen zur Beteilung aus dem gemäß Reichsgesetz vom 30. Dezember 1909, R. G. Bl. Nr. 222, zur Förderung der Rindviehversicherung zur Verfügung stehendeil Teilbeträge von K 16.927'07 in Vorlage gebracht. 13. Der Landtagsbeschluß vom 22. September 1910 betreffend den Bau einer Straße von der Walserschanz bis Baad, Gemeinde Mittelberg, wurde der Gemeindevorstehung Miitelberg unter dem 25. Oktober 1910, Zl. 5330, zur Kenntnis gebracht und darauf hingewiesen, welche Bedingungen erfüllt werden müssen, ehe um Einstellung eines Staatsbeitrages in den Staatsvoranschlag eingeschritten werden kann. 167 lä. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10 Periode 1911. Eine an die k. k. Statthalterei gerichtete Eingabe der Gemeinde Mittelberg in Angelegen­ heit des Straßenbaues wurde der k. k. Statthalterei über Ersuche» der Gemeinde vorn 7. Jänner 1911, Zl. 32, befürwortend vorgelegt. Da der Nachweis der Erfüllung der für ein weiteres Einschreiten bei der Regierung notwendigen Bedingungen dem Landesausschufse nicht erbracht wurde und derselbe auch von einer Erledigung der Eingabe der Gemeinde Mittelberg an die k. k. Statthalterei keine Kenntnis erhielt, war er außerstande, dermalen weitere Verhandlungen mit der k. k. Regierung zu pflegen. 14. In Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 5. Oktober 1910, bezüglich Erweiterung der Jllschlucht bei Feldkirch wurde das vom Stadtmagistrat Feldkirch mit Note vom 27. Juni 1911, Zl. 797, übermittelte Projekt, welches vom Jngenieurbureau Widmann und Telorac in Kempten ausgearbeitet wurde, dem k. k. Ackerbauministerium in Vorlage gebracht unter Beischluß der Gutachten der technischen Experten, des Landes­ bauamtes und des wasserrechtlichen Erkenntnisses der k. k. Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 22. Juni 1911, Zl 1896, ferner der für die Ausführung der Jllschluchterweiterung eingelaufenen Offerte und einer Abschrift des Protokolles der Sitzung der Stadtvertretung vom 13. Oktober 1910. Da nach dem Gutachten des Landesbauamtes das Projekt noch einiger Ergänzungen bedarf und insbesondere hinsichtlich des Kostenerfordernisses noch nicht spruchreif ist, konnte ein das Untei nehmen sicherstellender Gesetzentwurf dem k. k. Ackerbauministerium noch nicht vorgelegt werden, sondern dasselbe wurde mit Note vom 22. Sevtember 1911, Zl. 4719, ersucht, die Projekte in ihren Grundzügen zu genehmigen und im Einvernehmen des k. k. Arbeitsministeriums die prinzipielle Zustimmung zur Ausführung des Projektes im landesgesetzlichen Wege auf Grund des Reichsgesetzes vom 4. Jänner 1909, R. G- Bl. Nr. 4, unter Zusicherung eines entsprechenden Beitrages aus dem Meliorationsfonde und der staatlichen Wasserbauverwaltung aussprechen zu wollen. Der Landesausschuß erklärte sich bereit, dem Landtage zutreffenden Falles den Antrag auf Gewährung eines 30°/«igen Landesbeitrages zu den Kosten des Regulierungs­ unternehmens zu unterbreiten. Der Landesausschuß machte überdies noch die Anregung, daß das Projekt seitens des k. k. Ackerbauministeriums durch eine technische Kommission einer Überprüfung unter­ zogen, eventuell ergänzt und darnach das Kostenerfordernis festgestellt werde. 15. Mit Landtagsbeschluß vom 7. Oktober 1910 wurde der Landesausschuß beauftragt, mit der Regierung wegen Erwirkung eines Staatsbeitrages zur Regulierungdes Polabaches in der Gemeinde Göfis in Verhandlung zu treten. Mit Landesausschuß­ beschluß vom 5. Dezember 1910 wurde das Landesbauamt beauftragt, infolge der Hochwasserkatastrophe 1910 etwa notwendig gewordene Projektsergänzungen vorzunehmen. Das im Sinne dieses Auftrages überprüfte Projekt liegt nun vor und wird dasselbe demnächst dem k. k. Ackerbauministerium mit dem Ersuchen um Bewilligung eines entsprechenden Staatsbeitrages vorgelegt werden. 16. Bezüglich der am 17. Oktober 1910 gefaßten Landtagsbeschlüsse in Angelegenheit der Regulierung der Schwarzach und des Rickenbaches wird darauf verwiesen, daß der hohe Landtag in seiner III. außerordentlichen Session im Jahre 1911 einen dieses Unternehmen sicherstellenden Gesetzentwurf zum Beschlusse erhob, welcher bereits am 6. September 1911 die Allerhöchste Sanktion erhielt. Die mit Zustimmung der k. k. Regierung in Angriff genommenen Regulierungsbauten sind bereits vor längerer Zeit in Angriff genommen. 17. Die Verhandlungen wegen Feststellung des Beitrages der Gemeinde Dünserberg zu den Kosten ber Erstellung einer Straße und wegen Übernahme der Erhaltung derselben sind noch nicht so weit gediehen, um bei der Regierung wegen Zusicherung eines 168 12. Beilage zu bett stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911. Staatsbeitrages einschreiten zu können. Nach dem Fortgange dieser Verhandlungen wird dem hohen Landtage wenn möglich noch in dieser Session Bericht und Antrag unterbreitet. 18. Der Landtagsbeschluß vorn 12. Oktober 1910 bezüglich Fortsetzung des Straßenbaues von Hopfreben bis Schröcken, bezw. bis Warth-Hochkrumbach wurde der Vorarl­ berger Straßenbaukommission mit Note vom 30 November 1910, Zl. 5872, zur Kenntnis gebracht mit dem Ersuche», dem Landesausschuß hierüber Bericht zu erstatten. Die Straßenbaukommission hat nun mit Sitznngsbeschluß vom 2. Juni 1911 den Laudesausschuß ersucht, an das k. k Ministerium für öffentliche Arbeiten eine Eingabe zu richten, in welcher gebeten wird. im Einverständnis mit dem k. k. Finanzministerium die Zustimmung erteilen zu wollen, daß in Abänderung des in § 3 des Landesgesetzes vom 29. November 1899, L. G. Bl. Nr. 9 ex 1900, den Bau von Konkurrenzstraßen in Vorarlberg betreffend, mit 25 % festgesetzten Ausmaßes des Jnteressentenbeitrages für die Hinterbregenzerwaldstraße I. Teilstrecke: Bezau —Schröcken der Jntereffentenbeitrag für die Strecke: Bad Hopfreben—Schröcken, veranschlagt mit K 334.000, auf 5% herab­ gemindert werde, entsprechend der Höhe des Jnteressentenbeitrages für die H. Teilstrecke der Hinterbregenzerwaldstraße: Schröcken—Hochkrumbach Warth. Die weiteren 20% sollen auf Staat und Land nach dem für die letztgenannte Straßenstrecke bestehenden Konkurrenzverhältnisse von 70% und 25% aufgeteilt werden. Nach Erledigung dieser Eingabe können erst die Verhandlungen mit den interessierten Gemeinden wegen Änderung der Konkurrenz aufgenommen werden. 19. Hinsichtlich der Landtagsbeschüsse vom 12. Oktober 1910 wegen Bedeckung der Kosten für die Wiederherstellung der durch die Hochwasserkatastrophe im Juni 1910 beschädigten Montafonerbahn wird auf die bezüglichen Verhandlungen und Beschlüffe des hohen Landtages in der III. außerordentlichen Session int Jahre 1911 verwiesen. 20. In Ausführung der Landtagsbeschlüsse vom 21. Oktober 1910 betreffend Beschaffung der Geldmittel zur Ausführung der vom Landtage durch zwei zum Beschlüffe erhobene Gesetzentwürfe sicher gestellten Elementarbauten (Wasserbauten und Straßen und Brücken) wurden zunächst von einer Anzahl Geldinstituten Offerte für Anlehen im Ausmaße des auf Staat und Land entfallenden Erfordernisses von K 1, 448.800"— und K 1, 104.800"— eingeholt und dieselben dem k. k. Finanzministerium zur Stellungnahme unter dem 6. März 1911, Zl. 1202, unterbreitet. Mit Erlaß vom 16. März 1911 Nr. 11.494, intimiert mit Statthaltereinote vom 28. März 1911, Nr. XII 1064/1, hat das k. k. Finanzministerium eröffnet, daß es der Aufnahme der beideir Darlehen bei der Zentralbank der deutschen Sparkaffen in Prag zustimmt zu den folgenden Bedingungen: 4%%ige Verzinsung im nachhinein, 3% Amortisation, %% Regiebeitrag vom jeweiligen Darlehensreste, Zuzählkurs 98%. Mit Landes­ ausschußbeschluß vom 18. Mai 1911 wurden dann die inzwischen von der Zentralbank der deutschen Sparkaffen in Prag vorgelegten Schuldurkunden und Tilgungspläne, welchen obige Bedingungen zugrunde liegen, nach Vornahme einer Korrektur angenommen und dd. 22. Mai 1911 rechtsgiltig unterzeichnet. Hinsichtlich jener Beschlüsse vom vom 21. Oktober 1910, welche sich auf solche Elementarbauten beziehen, die in den ersten Elementarbauprogrammen keine Aufnahme fanden, wird auf die Verhandlungen des hohen Landtages in der III. außerordentlichen Session 1911 bezüglich der Nachtrags­ programme für Wasser- und Straßenbauten verwiesen. 21. Über den Landtagsbeschluß vom 10. Oktober 1910 wegen Besteuerung von Motor­ fahrzeugen wird dem hohen Landtage im Verlaufe der Session ein separater Bericht unterbreitet werden. 22. Infolge Ermächtigung mit Landtagsbeschluß vom 20. Oktober 1910 wurde Landes­ oberingenieur Paul Jlmer vom Landesausschuffe in der Sitzung vom 28. Oktober 1910 169 13» Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911. zum Leiter des neu kreierten Landesbauamtes mit dem Titel und Charakter eines Landes­ baurates, mit den Bezügen der VII. Raugsklasse, 2. Gehaltsstufe und Anrechnung einer Dienstzeit vom 7 Oktober 1883 an ernannt; mit Landesaurschußbeschluß vom 21. November 1910 wurde der landschaftliche Baumeister Wilhelm Wolf unter Anrechnung einer Dienstzeit vom 16. Juni 1900 an in die 5. Gehaltsstufe der IX. Rangsklasse, der Landestechniker Karl Nickel unter Anrechnung einer Diensteeit vom 10. November 1900 in die 4. Gehaltsstufe der X. Rangsklasse und Landestechniker- Josef Hepperger unter Anrechnung einer Dienstzeit vom 16. Juni 1900 an in die 3. Gehaltsstufe der X. Rangsklasfe eingereiht. 23. In Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 20. Oktober 1910 wurden mit Landes­ ausschußbeschluß vom 21. November 1910 die Diäten und Reisegebühren für die Beamten des Landesbauamtes festgesetzt wie folgt: a) für den Landesbaurat eine Tagesdiät von K 10"—, die Fahrtentschädigung für die II. Klasse Eisenbahn und eine Entfernungsgebühr von 40 h pro km bei Strecken, auf denen keine Eisenbahn verkehrt für die Hin- und Rückreise; b) für die übrigen Beamten des Landesbauamtes eine Tagesdiät von K 8.— und Reisegebühren wie ad a. 24. Bezüglich.des Landtagsbeschlusses vom 20. Oktober 1910 wegen Schaffung der Stelle eines landschaftlichen Forsttechnikers wird auf den bezüglichen Beschluß des hohen Landtages in der III. außerordentlichen Session 1911 verwiesen. H. Landesfond. Uechnungs-Abschkuß pro 1910 (Beilage l). Gefamt-Einnahmen . . . . . . K 1, 019.20657 Gefamt-Ausgaben....................................................... „ 946.87258 Schließlicher Vermögensstand K 72.333 99 In der Beilage la sind die einzelnen Posten detailliert ausgewiesen. Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dem Rechnungsabschlüsse des Vorarlberger Landesfondes pro 1910 mit dem schließlich ausgewiesenen Kassastande von K 72 333 99 wird die Genehmigung erteilt." 111. Landes-Kulturfond. Wechnungs-Avschluß pro 1910. Gesamt-Einnahmen ...... Gefamt-Ausgaben....................................................... K 81.585'91 „ 4, 982’66 Schließlicher Vermögensstand K 76.603 25 Die einzelnen Posten enthält detailliert die Beilage 2. Antrag: „Dem Rechnungs-Abschluß des Landeskulturfondes pro 1910 mit dem ausge­ wiesenen Vermögensstande von K 76.603 25 wird die Genehmigung erteilt." 170 12 Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10 Periode 1911. IV. Krar»kerr-Versorgmrg. Nach dem beiliegenden Berichte betrug der Gesamtaufwand im Jahre 1910: an Krankenverpflegskosten.......................................................K 6 966 77 an Finde!- und Gebärhauskosten . . . . „ I 510 54 an Landesbeiträgen zu den Verpflegskosten für arme Irren aus Vorarlberg............................................„ 29.660 80 an Zuschüffen nach Valduna .... . „ 1.76118 Summa K 39 899 29 V. Jrre«-Versorgu«g. Über die Jahresrechnung der Landesirrenanstalt Valduna pro 1909 und den Voranschlag für das Jahr 1910 wurde in der Landtagssitzung vom 10. Oktober 1910 Beschluß gefaßt. VI. Gemeinde-Angelegenheiten. Zufamrnertsteirimg der bewikkigken Hemeir»de-Ilmkage» pro 1910. Bezirk „ „ „ „ „ Bregenz.......................................................K Bezau......................................................... Dornbirn.........................................................„ Feldkirch........................................................ „ Bludenz........................................................ „ Schruns.........................................................„ 723.525 81 279.712 09 627.79647 475.64640 275.23682 129.271-26 Zusammen K 2, 511.188 85 Im Vergleiche zumVorjahre 1909 per .K 2, 333.663 12 ein Mehr von............................................„ 177.525 73 Nach den hier vorliegenden Gemeindevoranschlägen pro 1910 bedurften die von 8 Gemeinden (imVorjahre 5) mit einem Umlagserfordernis von nicht über 150 % der hieramtlichenGenehmigung nichtEs sind dies die Gemeinden: Lochau 147 %, Düns 80 %, Schnitts 50 %, Tisis 81 %, Übersaxen 150%, Jnnerbraz 150%, Nenzing 150% und Thüringerberg 150%. Die Voranschläge von 85 Gemeinden (im Vorjahre 92) mit einem Umlagserfordernis von über 150 % bis 400 % erhielten die Genehmigung des Landesausschusses, während die von 9 Gemeinden (im Vorjahre 5) mit einem Erfordernisse von über 400 % mit Zustimmung der k. k. Statthalterei genehmigt wurden. Gemeindeumlagen über 400 % wurden bewilligt und zwar: Damüls 600 %, Mittelberg 463 %, Schoppernau 450 %, Schröcken 550 %, Sibratsgfäll 500 %, Warth-Hochkrumbach 710 %, Lech 500 %, St. Anton 627 % und Schruns 471 %. Die Bewilligung zur Gemeinden für folgende Beträge: Aufnahme von Darlehen erhielten im Jahre 1910 die Andelsbuch für 11.000 K, Au 6000 K, Bludenz 36.000 K, Bregenz 107.000 K, 72.500 und 14.000 K, Buch 10.000 K, Dornbirn 20.000 K und 150.000 K, Feldkirch 10.000 K, Fluh 3000 K, St. Gerald 20.000 K, Götzis 50.000 K, Höchst 80.000 K und 25.000 K, Hohenems 5000 K, 4556 62 K und 1160 K, Hittisau 171 13. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911. 20.000 K, Koblach 40 000 K, Müder 4250 K, Nenzing 15.000 K, Nüziders 5000 K, und 6000 K, Nankweil 6440 K und 40.000 K, Rieden 15.000 K und 3000 K, Riefensberg 8000 K, Schruns 34.000 K, Thüringen^ Thüringerberg und Bludesch zusammen 19.500 K und Weiler 37.329 95 K. Zu Notstandsbauten auf Grund des Landesausschußbeschlusses vom 20. Juni 1910 wurden Darlehensaufnahmen bewilligt und zwar: Altcnstadt 50.000 K, St. Anton 19 000 K, Dalaas 60 000 K, Egg 60.000 K, Feldkirch 200.000 K, Gaschurn 8000 K, Götzis 20.000 K, Hohenems 10.000 K, Lorüns 21.000 K, Mellau 20.000 K, Raukweil 20.000 K, Schlins 50.000 K, Schoppernau 5000 K und Zwischenwasser 15.000 K. Die Gesamtsumme der bewilligten Darlehen beträgt 1, 436.736 57 K, darunter 558.000 K für Notstandsbauten. Im Vorjahre belief sich die Gesamtsumme der bewilligten Darlehen auf 2, 386.967 53 K, somit im Jahre 1910 um 950.230 96 K weniger. Die strengere Kontrolle über die Rechnungs- und Vermögensgebarung der Gemeinden wurde auch im abgelaufenen Jahre mit Erfolg durchgeführt. Wenn sich auch in den letzten 20 Jahren eine kontinuierlich fortschreitende Verbesserung in der Verwaltung und Rechnungsgebarung der Gemeinden konstatieren läßt, so ergeben sich mitunter doch haupt­ sächlich infolge des Wechselns in den die Geschäfte der Gemeinde besorgenden Personen oder auch aus andern Gründen mitunter Rückfälle und es erweist sich daher die Fort­ führung und Handhabung der strengern Kontrolle als notwendig. Die Kontrolle bezieht sich auch insbesondere auf die Instandhaltung des Stammvermögens der Gemeinde, ihrer Fonde und Anstalten und auf die strikte Einhaltung der Schuldentilgungspläne. VII. Stipendien und Stiftungen 1. Stipendium zum Besuche der Landeshufbeschlagslehranstalt in Graz kam im Jahre 1910 keines zur Auszahlung Zwei eingelaufene Gesuche kamen erst im folgenden Berichtsjahre zur Erledigung. 2. Veterinärstipendien beziehungsweise Unterstützungen bezogen im Jahre 1910 folgende Hörer der Tierheilkunde: a) aus dem Landeskulturfonde: Kaspar Lenz aus Bildstein 400 K, Jodok Sutterlüty in Großdorf 380 K und Eduard Wild aus Lingenau 200 K. b) aus dem Seuchenfonde für Einhufer: Josef Matt aus Riefensberg 200 K. 3. Im Bezüge der zwei Kaiser Ferdinand I. Staatsstipendien für Techniker aus Vorarlberg waren wie im Vorjahre Julius Bohner aus Höchst und Johann Mutter aus Bregenz. 4. Den Vorarlberger Staats st iftplatz in einer k. und k. MilitärErziehungs- und Bildungsanstalt hatte im Jahre 1910 wie im Vorjahre Karl Andreas Bargehr aus Bludenz inne. 5. Dr. Anton Iussel 'sche Stipendien zur Heranbildung von Lehrpersonen erhielten mit Landesausschußbeschlnß vom 22. Mmz 1910 für das Schuljahr 1909/10 nach­ stehende Zöglinge: Jakob Feßlcr von Rieden an der k. k. Lehrerbildungsanstalt in Bozen K 200"— Bertha Jehly aus Bludenz an der k. k. Lehrerinnenbildungsanstalt in Innsbruck . . ............................................................................. K 100'— ferner Lehramtskaudidatiunen an der Privatlehrerinnenbildungsanstalt mit Öffentlichkeitsrecht in Zams, Martina Hertnagel von Sulzberg K 100'— 172 13. Beilage zu bett stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV Session der 10. Periode 1911. Kreszentia Fink von Hohenweiler ....................................................... K 100'— Sofie Burtscher von Bludenz..................................................................K 80'— Maria Jbele von Bregenz . ............................................K 80'— Neu verliehen wurden die Stipendien an Sofie Burtscher und Maria Jbele, während die übrigen Genannten schon früher im Genusse eines solchen waren. 6. Stipendien aus dem Landesfonde erhielte» zufolge Landesausschußbeschlusses vom 22. März 1910 für das Schuljahr 1909/10 folgende Zöglinge des kath. Privatlehrerseminars m. D. in Feldkirch und zwar: K 150'— 1. Köhler Josef, Andelsbuch 2. Ntederer Gebhard, Gaißau 150'— 3. Allgäuec Johann, Tasters 150'— 4. Tiefenthaler Josef, Wädenswyl 150— 5. Rümmele Julius, Dornbirn 150 — 6. Rupp Bartholomä, Bregenz 100 — 7. Schmidinger Josef, Bludenz 100'— 8. Schuchler Emerich, Feldkirch 100'— 9. Würbel Josef, Bludenz 100'— 10. Amann Anton, Hohenems 100' — 100*— 11. Bickel Andreas, Bludenz 12. Blank Konrad, Krumbach 100 — 13. Eiler Benedikt, Schwarzach 100'— 14. Feurstein Peter, Andelsbuch 100 — 15. Jochum Josef, Warth 100 — 16. Mayer Heinrich, Götzis 100 — 17. Nikolussi Josef, Klösterle 100'— 18. Rheinherr Franz, Sonntag 100' — 19. Schertler Josef, Schwarzach 100 — tt 20. Schund Josef, Langeil 100 — tt 100'— 21. Benz Josef, Altenstadt tt 22. Klien Alois, Hohenems 100 — tt 23. Flatz Josef, Doren 100'— 24. Aberer Anton, Hohenems 100'— 25. Dür Wendelin, Bludenz 100'— 26. Gmeinder Josef, Dornbirn 100'27. Vetter Benedikt, Lustenau 100' 28. Bachmayer Karl, Fußach 100 — 29. Fischer Alfons, Wolfurt 100'30. Fröis Anibros, Bezau 100 — „ 31. Juffel Kunibert, Schlins 100' — 32. Kathan Fridolin, Fraxern 100 — tt 33. Lingenhehle Peter, Sulzberg 100 — tt 34. Lins Andreas, Rankweil 100"— tt 35. Längle Anton, Viktorsberg 100'36. Mohr Karl, Wolfurt 100 — tt 37. Sauter Sylvester, Bregenz 100 — tt 38. Khüny Norbert, Bludenz 50'— Summa K 4000*— Die unter 1 bis 23 angeführten Zöglinge waren schon im Vorjahre im Stipendiums, während den unter 24 bis 38 Genannten dasselbe neu verliehen wurde. 173 Bezüge eines 12. Beilage zu den stenogr. Berichten des Votarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911. VIII. Dr. Anton Jufsel'sche Stipendien-Stiftung. Wechnnngs-Zvfchkuß pro 1910. Vermögensstand laut Rechnung vom Jahre 1909 Einnahmen in Jahre 1910 . . . . . K 16.929 92 „ 670 12 Zusammen K 17.600 04 Ausgaben im Jahre 1910............................................„ 660'— Bleibt ein schließliches Vermögen „ 16.940 04 Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dem Rechnungsabschlüsse der Dr. Anton Jussel'schen Stiftung pro 1910 mit dem ausgewiesenen Vermögen von K 16.940 04 wird die Genehmigung erteilt." IX. Jnvaliden-Stiftnng des Vorarlberger Sängerbundes. Uechnungs Abschluß pro 1910. Vermögen laut Rechnungsabschluß pro 1909 . . K 1.949 26 Einnahmen 1910....................................................... ............. 74’76 Zusammen K 2.024 02 Ausgaben 1910.................................................................. ............. 60'— Bleibt ein schließliches Vermögen von „ 1.964*02 Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dem Rechnungsabschluß der Jnvalidenstiftung des Vorarlberger Sängerbundes pro 1910 mit einem ausgewiesenen Vermögen von K 1.964 02 wird die Genehmigung erteilt" X. Seuchenfond für Einhufer. Wechrmngs-Avschknß pro 1910. Vermögen laut Rechnungsabschluß pro 1909 . Einahmen 1910....................................................... „ K 25.059*81 950.32 Zusammen K 26.010*13 Ausgaben 1910....................................................... ............. 234*95 Schließliches Vermögen............................................K 25.775*18 Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Rechnungsabschluß des Seuchenfondes für Einhufer pro 1910 mit einem ausgewiesenen Vermögen von K 25.775*18 wird genehmiget." 174 12. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911. 2. Der Landtagsbeschluß vom 17. Oktober 1910 betreffend Erwirkung eines Ausfuhr­ verbotes für Streue und Futtermittel wurde dem k. k. Ackerbauministerium mit Note vom 30. November 1910, Zl. 4793, zur Kenntnis gebracht und demselben auch die Eingabe der Gemeinden Höchst, Fußach und Gaißau, womit sie gegen die Erlassung eines Ausfuhrverbotes Einsprache erhoben, übermittelt. Eine Erledigung hierauf ist nicht eingelangt. 3. Bezüglich des Landtagsbeschlusses vom 17. Oktober 1910 wegen Errichtung einer technischen Hochschule in Innsbruck wurde mit dem Landesausschuffe der gefürsteten Grafschaft Tirol mit Note vom 30. November 1910, Zl. 5973, das Einvernehmen gesucht und von diesem mit Note vom 6. Dezember 1910, Zl. 3362/VI2, mitgeteilt, daß der in Abschrift übermittelte diesbezügliche Antrag der Abgeordneten Dr. Otto von Guggenberg und Genossen erst dem nächsten Landtage vorgelegt werde. 4. Der vom hohen Landtage in der Sitzung vom 20. Oktober zum Beschlusse erhobene Antrag in Angelegenheit des in Innsbruck stattgefundenen sogenannten Antikatholikentages wurde dem Statthaltereipräsidium in Innsbruck mit Note vom 24. Oktober 1910, Zl. 5290, zur Kenntnis gebracht und von Seiner Exzellenz dem Herrn Statthalter unterm 5. November 1910, 7110/prs. mitgeteilt, daß er die Erstattung der Strafanzeige gegen Dr. Rakus bei der Staatsanwaltschaft veranlaßt habe. C. Ausführung der tandtagsbeschlüffe im eigenen Wirkungskreise des lkandesausschuffes. 1. Über die Ausführung der Landtagsbeschlüffe vom 21. September 1910 bezüglich Förderung des Sonntagsschulunterrichtes wird ein eigener Bericht erstattet; 2. desgleichen hinsichtlich des Landtagsbeschlusses vom 7. Oktober 1910 wegen Regulierung der Pensionsbezüge der älteren Lehrerpensionisten beziehungsweise deren Hinterbliebenen. 3. Es wurde zur Kenntnis gebracht: a) Dem Vorarlberger Landesschulrate die Genehmigung des Voranschlages des Normalschulfondes für das Jahr 1911 mit Note vom 25. Oktober 1910, Zl. 4578, und des Voranschlages über die im Jahre 1911 aus Landesmitteln zu bestreitenden Schulauslagen mit Note vom 25. Oktober 1910, Zl. 5030; b) dem landschaftlichen Viehzuchtkommissar Peter Bischof die Festsetzung seiner Funktionsgebühr für die Jahre 1910, 1911 und 1912. (Beim k. k. Ackerbau­ ministerium wurde um die Erhöhung des Staatsbeitrages auf jährlich K 2000'— eingeschritten; für das Jahr 1910 wurde der erhöhte Betrag dem Landesausschuffe bereits überwiesen); c) der k. k Finanz-Landes-Direktion in Innsbruck mit Note vom 24. Oktober 1910, Zl. 5240, das Ergebnis der in der Landtagssitzung vom 27. September 1910 vollzogenen Wahlen von Mitgliedern und Ersatzmännern in die Erwerb­ steuer-Landeskommission und in die PersonaleinkommensteuerBerufungskommission; d) den Gemeinden Sonntag, Bludesch und Möggers, der Landtagsbeschluß vom 3. Oktober 1910, auf ihre Gesuche um einen Schulbeitrag nach § 33 des Sch. E. G. dermalen nicht einzugehen; e) der Gemeinde Bolgenach der abweisliche Bescheid der Eingabe um einen 10 % igelt Landesbeitrag zu einer alten Straßenbauschuld mit Landtagsbeschluß vom 5. Oktober 1910; 163 12. SSeilaflc zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911. f) der Direktion der Landesirrenanstalt Valduna der Landtagsbeschluß vom 10. Oktober 1910, womit der Rechnungsabschluß pro 1909 und der Voranschlag pro 1910 für die Anstalt genehmigt wurde; g) der Direktion der Hypothekenbank des Landes Vorarlberg die mit Landtags­ beschluß vom 12. Oktober 1910 erfolgte Genehmigung des Geschäftsgebarungsausweiscs pro 1909; h) dem Stadtrate in Bregenz mit Note vom 30. November 1910, Zl. 5103, der Landtagsbeschluß vom 20. Oktober 1910, womit das Angebot der Stadt Bregenz betreff nd Überlassung des alten Bezirkshauptmannschaftsgebäudes an das Land zum Zwecke der Erbauung eines Landhauses abgelehnt wurde; i) dem Landesarchivar Viktor Kleiner seine Einreihung in die IX. Rangsklasse, dem Kauzleiassistenten Johann Georg Thürnher seine Ernennung zum Osfizial mit den Bezügen der X. Rangsklasse, dem Dr. Albert Säugte die definitive Bestellung zum II. Assistenzärzte der Landesirrenanstalt Valduna mit den Bezügen der VIII. Rangsklasse mit Landtagsbeschluß vom 20. Oktober 1910; k) der Direktion der Landesirrenanstalt der Landtagsbeschluß vom 20. Oktober 1910 betreffend die Anstellung d»s Johann Gattringer als Oberpfleger mit Provisions­ berechtigung mit dem Auftrage, den Entwurf eines Dienst- und Gehaltsstatutes für den Genannten dem Landesausschusse vorzulegen. 4. Von der Landeskassa wurden ausbezahlt: a) Dem akademischen Unterstützungsverein in Innsbruck X 150'— (Landtags­ beschluß vom 24. September 1910) am 3. Jänner, 1911; b) an Pros. Dr. Mich. Mayr für Erhaltung und Förderung der Zeitschrift „Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols und Vorarlbergs" K 200'— pro 1911 (Landtagsbeschluß vom 24. September 1910) am 1. Mai 1911 ; c) Schulbeiträge nach § 33 Sch. E. G. auf Grund des Landtagsbeschlusses vom 3 Oktober 1910 p>o 1910 der Gemeinde Gaißau K 200"— am 31. Dezember 1910, St Anton K 200" - am 29. Oktober 1910, Warth-Hochkrumbach K 200" — am 2a. April 1911, Vandans K 400" — am 15. November 1910, Unterlangenegg K 200— am 26. November 1910, ferner pro 1911 der Gemeinde Bildstein K 400 am 27. Juni 1911; d) für die kaufmännische Fortbildungsschule in Bregenz X 400'— pro 1910 (Landtagsbeschluß vom 1. Oktober 1910) am 18. November 1910; e) zur Förderung des Knabenhandarbeitsunterrichtes zufolge Landtags­ beschlusses vom 5. Oktober 1910 dem Stadtrat Dornbirn X 60"— am 17. Jänner 1911 und dem Lehrer Johann Matthias Peter in Batschuns X 50'— am 21. März 1911; f) an den katholischen Schulverein für Österreich am 1. Dezember 1910 der Betrag von X 500"— als Jubilänmsgabe auf Grund des Landtagsbeschlusses vom 10. Oktober 1910; g) in Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 3. Oktober 1910 dem Blinden­ fürsorgeverein für Tirol und Vorarlberg X 200"— am 7. Dezember 19 0, dem Vorarlberger Unterstützungsverein in Innsbruck X 100'— am 16. November 1910, dem Verein gegen Mißbrauch geistiger Getränke in Vorarlberg X 100 — am 16. November 1910, der Hauptleitung des Vereines „Ostmark", Bund deutscher Österreicher i» Linz X 400" — am 22. November 1910; h) dem k. k Bezirksschicß stände in Feldkirch die I. mit Landtagsbeschluß vom 24 September 1910 3. Jänner 1911; bewilligte 164 Rate von X 474' — zu den Baukosten am 12. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911. i) dem Verband von Gewerbegenossenschaften Vorarlbergs K 800 — pro 1910 (Landtagsbeschluß vom 1. Oktober 1910) am 21. November 1910; k) dem Stadtrate in Dornbirn der für das Jahr 1910 bewilligte Landesbeitrag von K 3600-— für die Stickereischule (Landtagsbeschluß vom 5. Oktober 1910) am 5. Dezember 1910; l) dem Verbände der Sticker- und Ferggergenossenschaften Vorarl­ bergs den mit Landtagsbeschluß vom 5. Oktober 1910 bewilligten Beitrag pro 1910 von K 400'— am 9. Dezember 1910; m) dem Vorarlberger Landwirtschaftsverein in Ausführung der Landtags­ beschlüsse vom 12. Oktober 1910 zusammen K 16.300'— am 7. Februar 1911; n) der Österreichischen Zentralstelle zur Wahrung der land- und forstwirt­ schaftlichen Interessen m Wien K 100 — pro 1910 (Landtagsbeschluß vom 3. Oktober 1910) am 22. November 1910; o) dem Verbände landwirtschaftlicher Genossenschaften in Österreich K 1200'— für die Jahre 1908, 1909 und 1910 (Landtagsbeschluß vom 3. Oktober 1910) am 7. September 1911; p) der Gemeinde Nenzing K 1820'— zu den Mehrkosten der Schutzbauten an der Jll im Gebiete der Parzellen Motten, Mariex, Mittelberg und Gurtis gemäß Landtagsbeschlusses vom 24. September 1910 am 17. Dezember 1910; q) den Gemeinden Sonntag und Fontanella je zur Hälfte K 5400'— als Landesbeitrag zu den Mehrkosten des Baues der Straße Sonntag - Fontanella (Landtagsbeschluß vom 1. Oktober 1910) am 31. August 1910; : r) der Gemeinde Klaus in Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 5. Oktober 1910 zu den Mehrkosten der Klausbachregulierung K 700'— am 10. März 1911; s) der Gemeinde Schröcken pro 1910 den mit Landtagsbeschluß vom 1. Oktober 1910 für die Jahre 1910, 1911 und 1912 bewilligten jährlichen Beitrag von K 300' — zur Offenhaltung der Straßen und Wege im Gemeindegebiete am 9. Dezember 1910; t) dem Konkurrenzausschuß der Flexenstraße zur Ein- und Offenhaltung dieser Straße für das Jahr 1910 (Landtagsbeschluß vom 1. Oktober 1910) der Betrag von K 1500— am 9. November 1911 und für das Jahr 1911 die erste Halbrate per K 750'— am 12. Juli 1911; u) Dem Kaiser-Jubiläums-Krankenhausfonde K 10.000'— (Landtags­ beschluß vom 10. Oktober 1910), am 15. September 1911; v) den Beamten des Landesbauamtes je K 500'— (Landtagsbeschluß vom 20. Okt. 1910), am 3. Dezember 1910. Noch nicht behoben wurde der der Gemeinde Bolgenach bewilligte Landesbeitrag von K 400'— zu den Schulauslagen nach 33 Sch. E. G., ferner die laut Landtags­ beschluß vom 24. September 1910 im Jahre 1911 fällige Rate per K 14.23133 zu den Mehrkosten der Flexenstraße. 5. Bezüglich Durchführung der Landtagsbeschlüsse vom 12. Oktober 1911 betreffend den Stickereiwanderunterricht wurden mit Note vom 20. Dezember 1910, Zl. 5805, die Verhandlungen mit der Regierung eingeleitet. Unterm 10. April 1911, Zl. III, a 418/2, teilte die k. k. Statthalter» mit, daß das k k. Arbeitsministerium das Stickereigebiet vorläufig in 7 Kreise eingeteilt hat. Mit Note vom 3. Mai 1911, Zl. 2047, wurde der k. k. Statthalterei zur Kenntnis gebracht, daß seitens des Landes für den Stickerei­ wanderunterricht pro 1911 außer dem bisher geleisteten Beitrag von K 4000'—, für die 4 neu zu bestellenden Wanderlehrer von dem für jeden derselben zugesicherten Beitrag von K 1000'— der nach der Zeit des Dienstantrittes entfallende Betrag zur Verfügung gestellt wird. Mit k. k. Ministerialerlaß vom 3. Juni 1911, Zl. 50, 2 XXI c wurde 165 13. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlbcrger Landtages. 6. 7. 8. 9. IV. Session der 10. Periode 1911. die Kreiseinteilung bewilligt und wurden für die 7 Kreise sieben Werkmeister als Wanderlehrer bestellt. Aus dem Landesfonde wurden für den Stickereiwanderunterricht der k. k. Stickerei­ fachschule in Dornbirn angewiesen K 2000'— am 14. April 1911 und K 4000'— am 3. Juli 1911. Dem Kreisfachlehrerkomitee Jagdberg wurde der mit Landtagsbeschluß vom 11. Oktober 1910 für das Jahr 1910 bewilligte Betrag von K 400'— am 29. Dezember 1910 ausgefolgt, der Stickereigenossenschaft Lustenau der restliche Teil der pro 1910 bewilligten Subvention von K 2000 — am 22. Dezember 1910. Über den Stand der Kettenstichstickerei wurden vom Landesausschußreferenten Erhebungen gepflogen und wird hierüber im Verlaufe der Session ein besonderer Bericht und Antrag erstattet. In Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 5. Oktober 1910, womit prinzipiell die Errichtung eines Gewerbeförderungsinstitutes seitens des Landes für Vorarlberg beschlossen wurde, wurden zunächst durch den Landesausschußreferenten mündliche Verhandlungen über die Mitwirkung der k. k. Regierung bei der Errichtung dieses Institutes mit dem t k. Ministerium für öffentliche Arbeiten gepflogen und dann auf den 13. Jänner 1911 eine Besprechung der Vertreter der Städte, der Handelskammer und einiger Sparkaffen einberufen, welche jedoch kein positives Ergebnis zeitigte. Mit Bezugnahme auf die mündlichen Verhandlungen des Landesausschußreferenten wendete sich dann der Landesausschuß mit einer schriftlichen Eingabe d. d. 26. April 1911, Zl 5322, ex 1910, an das k. k- Ministerium für öffentliche Arbeiten. Da inzwischen auch die Handels- und Gewerbekammer eine Aktion zur Gründung eines Gewerbeförderungsinstitutes durch die Kammer einleitete, wurde über Wunsch der Kammer auf den 22. Juni 1911 eine Besprechung von Vertretern der Kammer und des Landes­ ausschusses vom Landeshauptmanne einberufen, welche jedoch zu keiner Einigung tm Gegenstände führte. Um trotz der durch verschiedene Umstände hervorgerufenen Schwierig­ keiten der Ausführung des Landtagsbeschlusses näher zu kommen, wurden die oben erwähnten Interessenten auf 15. September 1911 zu einer neuerlichen Beratung der Angelegenheit eingeladen. Auch diese Beratungen führten zu keinem abschließenden Resultate. Über die weiteren Erfolge der Verhandlungen beziehungsweise die nun zn treffenden Maßnahmen, wird eventuell seinerzeit separater Bericht erstattet. In Ausführung des Landtagsbeschluffes vom 14. Oktober 1910, womit der Landes­ ausschuß beauftragt wurde, durch Einvernahme von Interessentenvertretern und Sachverständigen festzustellen, welche Mittel geeignet wären, die Teuerung im Lande abzuschwächen, wurde ein die ganze Materie umfassender Fragebogen an zahlreiche Gemeinden und Korporationen versendet. Das Resultat dieser Umfrage wird dem hohen Landtage in einem besonderen Berichte vorgelegt werden. Der Landtagsbeschluß vom 7. Oktober 1910, womit der Landesausschuß ermächtigt wurde, zur Bekämpfung der Knötchenseuche der Rinder in den Jahren 1910, 1911 und 1912 einen Betrag bis zu je K 1000'— aus dem Fände zur Hebung der Rindviehzucht zu verwenden, wurde der k. k. Statthalterei unterm 3. Mai 1911, Zl. 1493, zur Kenntnis gebracht mit dem Vorschlage, bis zur Errichtung des Landeskulturrates mit dem Vorarlberger Landwirtschaftsvercine eine Vereinbarung bezüglich des Vorgehens bei der Bekämpfungsaktion zu treffen. In diesem Sinne wurde auch der Vorarlberger Landwirtschaftsverein verständigt. Eine Inanspruchnahme der verfügbaren Mittel ist bis heute nicht erfolgt. In Ausführung des Landtagsbeschluffes vom 7. Oktober 1910, bezüglich Abänderung der Landesgesetze vom 27. Dezember 1881, L. G. Bl. Nr. 1 ex 1892, 4. März 1888, L. G. Bl. Nr. 19 und 25. September 1892, L. G. Bl Nr. 35 wegen Entschädigung 166 i2. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911 XI. Fond zur Hebung der Viehzucht. Wech«rmgs-ASschk«ß pro 1910. Vermögen laut Rechnungsabschluß pro 1909 . . K 64.853 43 Einnahmen 1910 ............................................ „ 17.943 48 Ausgaben 1910 Zusammen K 82.796*91 ............................................„ 14.271*11 SchließlicheS Vermögen ............................................ K 68.525*80 Antra g: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Rechnungsabschluß des Fondes zur Hebung der Viehzucht pro 1910 mit einem ausgewiesenen Vermögen von K 68.525*80 wird genehm gehalten." XII. Feuerwehrfoud. Aechnimgs-Avschkitß pro 1910. Vermögen laut Rechnungsabschluß pro 1909 . Einnahmen 1910....................................................... K 48.758 23 22.367*01 Zusammen Ausgaben 1910....................................................... K 71.125*24 »f 31.413*20 SchließlicheS Vermögen............................................ K 39.713-04 Die Beiträge aus dem Feuerwehrfonde pro 1910 zergliedern sich wie folgt: a) für Hydranten, Brunnen, Wassersammler erhielten die Gemeinden Weiler 1750 K, Klaus 2500 K, Parzelle Argenau 1250 K, Banen 150 K, Hirschegg 100 K, Altenstadt 1000 K, Parzelle Oberfresch 100 K, Tisis 2500 K und Stallehr 1200; zusammen K 10.550 — b) für Requisiten, Schläuche und Ausrüstungen erhielten die Feuer­ wehren und Gemeinden: St. Gallenkirch 70 K, Bludenz 1500 K, Bild­ stein 200 K, Braz 300 K, Bürs 200 K, Doren 150 K, Höchst 1000 K, Hittisau 200 K, Jnnerbartolomäberg 100 K, Kenneldach 200 K, Koblach 150 K, Lustenau 1000 K, Rofels 500 K, Rüziders 500 K, Nehmen 500 K, Rankweil 1000 K, Wald 100 K, Vandans 100 K und Tasters 500 K; zusammen.......................................................K 8270.— c) Beitrag dem Gaunerbande im Bregenzerwald K 200.— dem Vorarlberger Gauverbande in Bludenz, für Unterstützungen 400 K, für Verwaltungsauslagen 400 K, II. Rate für die Reichskuppelung 2500 K, für Spritzenreparaturen und Reifespesen 1023*20 K, III. Rate für die Reichskuppelung 1570 K, für Hornistenschulen 400 K, für die Reichskuppelung im Vorderwalde 3000 K, dann für 1550 Meter Schläuche zusammen 3100 K; zusammen............................................K 12.393 20 Zusammen Von diesen Schläuchen erhielten die Feuerwehren und Gemeinden Höchst 150, Feldkirch 300, Göfis 100, Hohenems 400, Möggers 100, MottenMariex 100, Renzing 150, Rieden 100 und Sulz 150 Meter. 175 K 31.412 20 12. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911 Die nachfolgende Zusammenstellung enthält die im Lande Vorarlberg operierenden AssekuranzGesellschaften, deren Prämieneinnahme» pro 1909 unb deren Feuerwehrfondsbeiträge pro 1910: Hinnahmen Eingezahlte Aeuerwehrfondsbeitrage 1909 1910 Ausgewiesene Nr. Barne der curr. Oerfrcheiungs-Gesellschaften 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 K h 16.077 23.228 82.372 128.378 52.085 9 124.382 186.084 37.933 . 1.481 43 958 77 29 24 22 24 60 44 13 27 29 06 321 464 1.647 2.567 1.041 — 2.487 3.721 758 29 879 56 57 45 56 70 19 65 68 67 63 16 182.239 16.718 70 95 3.644 334 79 38 10.788 6 67.566 24.835 8.194 2.365 2.107 3 633 78 19 43 32 — 29 06 — 215 — 78 1.351 496 163 47 42 72 33 71 88 31 14 66 1, 014.445 27 20.288 92 Ungarisch - französische Versicherungs - Aktien - Gesellschaft (Franco Hongroise)............................................. Leipziger Feuer-Versicherungsanstalt .... Nortn-British and Mercantile Insurance-Company Versicherungsverband öfterr.-ungarischer Industrieller Österreichische Elementar-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft Erste ungarische AssekurenzGesellschaft K. k. priv. Assicurazione Generale Riunione Adriatica di Sicurtä . . K. k. priv. Versicherungs-Gesellschaft „Österr. Phönix" Wiener Versicherungs-Gesellschaft .... Versicherungs-Gesellschaft „Donau" .... Tirol.-vorarlbergische Gebäude- und Mobilien - BrandVersicherungs-Anstalt ............................................ Fonciere, Pester Versicherungs-Anstalt Concordia, Reichenberg-Brünner gegens. VersicherungsAnstalt ........ Kärntnerische Landesbrandschaden-Versicherungs-Anstalt . Feuer-Versicherungs-Anstalt des Bregenzerwaldes . Brand-Versicherungs-Verein Sulzberg Montafoner Brand-Versicherungs-Anstalt , Brand-Versicherungs-Anstalt in Laterns Walsertaler Brand-Versicherungs-Verein Feuer-Assekuranz der Gemeinde Mittelberg . Summa . h K 12 Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dem Rechnungsabschluß des Vorarlberger Feuerwehrfondes pro schließlichen Vermögen von K 39.712'04 wird genehm gehalten." 1910 XIII. Normalschulfond. Wechnnngs-Avschluß pro 1910. Vermögen laut Rechnungsabschluß pro 1909 Einnahmen 1910....................................................... K 193.696 58 17.109-13 Zusammen Ausgaben 1910....................................................... K 210.805-71 n 18.11314 Schließliches Vermögen K 192.692.57 176 mit einem 13, Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorariberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911. Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Rechnungsabschluß des Normalschulfondes pro 1910 mit einem ausgewiesenen Vermögen von K 192.692*57 wird genehmigt." XIV. Landhaus-Baufond. Wechnmtgs-Avschluß pro 1910. Vermögen laut Rechnungsabschluß pro 1909 . K Einnahmen 1910..................................................................„ 69.313*87 6, 520*16 Zusammen K Ausgaben 1910..................................................................„ 75.834*03 4.915*57 Schließliches Vermögen.......................................................„ 70.918*46 Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dem Rechnungsabschlüsse des Landhausbaufondes pro 1910 mit dem schließlichen Vermögen von K 70.918*46 wird die Genehmigung erteilt." XV. Kaifer-Jubiläums-Krankenhausfond. Wechnuvgs-Avschluß pro 1910. Vermögen laut Rechnungsabschluß pro 1909 Einnahmen im Jahre 1910 . . . . . K 51.666*67 „ 2.066*66 Zusammen K 53.733*33 Ausgaben im Jahre 1910........................................... „------------------------Schließliches Vermögen............................................„ 53.733*33 Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dem Rechnungsabschluß des Kaiser-Jubiläums-Krankenhausfondes mit einem Vermögensstande von K 53.733 33 wird genehm gehalten." / 177 pro 1910 12. Beilage zu den sienogr. Berichten des Vorurlberger Landtagen. IV. Session der 10. Periode 1911. Verzeichnis der im Jahre 1910 für in öffentlichen Krankenanstalten verpflegte arme Landesangehörige auf Grund der vorgelegten Armutszeugniffe aus dem Vorarlberger Landesfonde bestrittenen und von den Heimalsgemeinden zur Hälfte rückvergüteten Spitalskosten. Spitals Der Verpflegten Keimat Wame Drexel Alois...................................................... Pichler Feidinand . . Mäser Maria...................................................... zz zz * H ZZ ZZ ........................................... Drakowiz Johann . . . Capitani Moritz........................................... Topolisan Stefan . . . . Serafini Stefan............................................ Sepfried Georg . ... Maier Peter ...... Stocker Franz ........................................... . . . . . * Innsbruck . ZZ * zz Bregenz . Laute, ach Mittel berg . . . . . . Lochau . . ZZ ... Heimatlos Feldkirch Dornbirn Dalaas . ZZ Künz Alfons . ft • ... Schmid Paul...................................................... ZZ Hohenems Feldkirch Dornbirn ...... Steiger Aloisia........................ Brüstle Franz...................................................... Haller Alois...................................................... ZZ in welchem diese verpflegt wurden ...... Hiller Jgnaz ........................ Redler Gebhard........................................... Hartmann Maria . . . Esst Richard...................................................... Mäser Martha............................................ Beer Arthur............................... Brantner Ludwina .... Fesenmaier Friedrich . . . Sutter Romana ..... Bregenz . . . . . . ... . Schwarzenberg Bregenz . Raggal . . Hohenweiler Dornbirn . Schnepfau . Bolgenach . Bregenz . Rieden . . . . Zell . . Wörgl . . Bozen . . Innsbruck . Wolfsberg . WuLischgirßr«. Salzburg . . . Innsbruck . . „ . . . Hinüber 178 . Mom Aandesfonde bezahlte Merpflegskoften Ion bett Ketmatsgerneinden rücköezahtteAeträge K h K h 37 532 12 17 50 19 72 47 26 19 2 68 208 116 16 138 22 62 14 14 10 41 47 90 127 90 35 92 67 50 50 50 50 18 266 6 8 25 9 36 23 13 9 75 25 25 75 — — 2100 — 80 50 50 40 80 20 20 — 60 80 70 — — — — 90 25 75 20 90 — — — 40 35 50 50 8 69 11 31 7 7 5 20 23 45 63 45 17 46 33 50 852 80 — 50 40 — — 60 — — 50 — — — 25 20 — — 80 50 — 75 — 50 25 75 12. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberg-r Landtages. Wom Uo» bett KetrnatsAarrdesforrbe m welchem diese bezahlte gerneinben rückverpflegt wurden Merpflegskoste« Vezahlte Beträge Spital, Der Verpflegten Keimat Mame IV. Session der 10. Periode 1911. h K h 2100 50 852 80 68 50 42 97 20 27 12 7 15 99 44 19 17 12 81 9 62 14 116 22 20 22 192 137 32 31 28 122 95 122 28 2 14 88 141 28 24 139 13 43 59 — 50 50 — 30 — 25 75 — 75 25 75 50 80 41 96 67 30 80 80 20 20 — — — — 50 05 50 70 20 10 22 20 44 92 16 34 25 21 48 10 13 6 3 7 49 22 9 8 6 40 4 31 7 58 11 10 11 96 68 16 15 .14 61 47 61 14 1 7 44 70 14 12 69 6 21 25 75 25 75 25 25 50 25 03 25 35 10 55 11 10 72 96 58 2213 51 1937 48 K Herüber Rummele Ferdinand .... Ludescher Petronilla .... „ „ .... Tripp Anna.............................. König Aloisia............................... Hartmann Antonio .... Maier Adolf............................... Schmidinger Alfred .... Blank August.............................. Liepert Franz Josef .... Peter Rudolf............................... Stöckeler Karolina .... Zangerl Karolina .... Riedler Antonia........................ Gmeinder Franz........................ Dörner Julius........................ Kolb Wilhelm ........................ Martin Anna........................ ...... Rünzler Hermine........................ Geiger Thomas........................ Loretz Josef ...... Lauterach Altenstadt . . . . tt Bregenz . Fußach . . Raggal . . Bludenz . Schwarzenberg Lochau . . Vandans . Weiler . . Hohenweiler Feldkirch . Hohenems . Feldkirch Hittisau . Lauterach . Altenstadt . Dornbirn . Alberschwende Schruns . . . . . . . . „ Gihr Franz Josef tt tt tt tt tt tt tt . . . .... Zams tt ti Schwaz Wien . . . . . . . . . . Knittelfeld Innsbruck . . tt tt tt tt . tt tt n tt .............................. „ ...... Aßmann Franz........................ Nagele Amalia ..... Müller Wendelin .... Amann Anna.............................. Kresier Kunibert........................ Lauterer Maria........................ Köhler Josef.............................. Rehbichler Antonia .... Streitler Georg........................ Koller Josef Andreas. . . . Innsbruck Silberthal . Altenstadt . Thüringerberg Hohenems . Sulzberg . Lustenau. . Andelsbuch . Riefensberg. Mellau . . Dalaas . . Feldkirch. . . . . . . . . . . . . «... . • . . Schwaz. Innsbruck tt tt Innsbruck . Schwaz Zams tt Kufstein Zams . Prag . Zams . Hinüber 179 . . . . 50 50 50 — 60 82 92 34 60 60 60 40 40 — — — — 50 50 50 50 50 50 —