19110923_ltb00151911_Landesausschussbericht_Landesschulratsvoranschlag_Normalschulfonds_1912

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Letzte Änderung 04.07.2021, 22:09
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1911,ltb1911
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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15* Beiläge zu den sterwgr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911. Beilage 15. r •I ''1 is, V * Bericht des tandesausfchuffes über den vom k. k. kandesfchulrate vorgelegten Voranschlag des Normalschulfonds für das Jahr 1912. Hoher Landtag I Mit Note vom 11. September d I, Z. 751, übermittelte der k. k. Landesschulrat den Voranschlag des Normalschulfonds für das Jahr 1912 zur Vorlage an den hohen Landtag und zwar in Gemäßheit der Bestimmung des § 66 des Gesetzes vom 14. Mai 1869, R G. Bl. Nr. 62. A. Ausgabe«: 1. 2, 3. 4. 5 Kongruabeiträge................................... K 696*39 592 — Beiträge für Lokalschulfonds 2.800*— Substitutionsgebühren und Gehaltszuschuß 500*— Subventionen an Gemeinden 3.000* — Verschiedene Auslagen .... Zusammen K 7.588*39 B. Bedeckung: 1. Aktivinteressen............................................ K 7.708* 2. Staatsbeitrag............................................ , / 3.506*— Zusammen K 11.214 — C. Bilanz: 1. Einnahmen............................................ K 11.214 — 7.588*39 2. Ausgaben............................................ K 3.625*61 daher ein Überschuß von welcher Überschuß gemäß § 50 des Schulerhaltungsgesetzes vom 28. August 1899, L. G. Bl. Nr. 47, zur teilweise» Deckung der vom Landesfond zu bestreitenden Schulauslagen Verwendung zu finden hat. 195 15. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911. Bemerkungen zu deu Ausgaben. ad 1 und 2. Diese Posten sind gegenüber den Vorjahren unverändert geblieben und beruhen auf rechtlichen und gesetzlichen Verpflichtungen des Normalschulfonds. ad 3 Als Substitutionsgebühr wurden 2400 K eingestellt für die beiden Supplenten der Bezirksschulinspektoren, Staiger in Bludenz und Lutz in Bregenz, indem für den ersteren der Supplent Ruez, für Lutz der Supplent Fehler mit einem Gehalte von je 1200 K bestellt wurden. Als Zuschuß für Ruez wäre noch ein Zuschuß von 200 K in Aussicht genommen, ferner für Herrn Staiger ein Betrag von 200 K als Ergänzung der Wohnungszulage auf den Betrag der I Ortsklasse. ad Post 4 und 5 sind gegenüber dem Vorjahre unverändert geblieben. Auf Grund dieser Ausführungen stellt der Landesausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Voranschlag des k. k. Landesschulrates betreffend den Normalschulfonds für das Jahr 1912 mit einem Erfordernis von K 7.588'39, einer Bedeckung von K 11.214"— und einem nach § 50 des Schulerhaltungsgesetzes zu verwendenden Überschüsse von -- K 3.t-25‘61 wird genehmigt." Bregenz, am 23. September 1911. Der Landesausschutz: Marti» Khurnher, Referent. Druck out g. 31. $e itt 1 d), Bregenz. 196