19120211_ltb00631911_Volkswirtschaftsausschussbericht_Wiederherstellung_Schutzbauten_Bregenzerache_bei_Au

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Letzte Änderung 04.07.2021, 22:09
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1911,ltb1911
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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63. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. Beilage 63. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses betreffend die vollständige Wiederherstellung der durch die Hochwasser vom )uni 1910 zei störten öchutzbauten an der BregenzerAche im Gemeindegebiete von Au. Hoher Landtag! Das Hochwasser vom Juni 1910 hat auch an den Uferschutzbauten der Bregenzerache in der Gemeinde Au große Verheerungen angerichtet. Zur besseren Wiederherstellung der Wuhrbauten wurden nach den beiden Elementarbaupiogrammen die Beträge von K ] 16.000 bewilligt. Mit diesem Betrage kann aber das Auslangen nicht annähernd gefunden werden. Nach dem vom Landesbauamte ausgearbeiteten und vom k. k. Ackerbauministerium ergänzten und genehmigten Projekte ist ein weiterer Betrag von K 342.000 erforderlich, um wertvolle Kulturgründe und verschiedene Wohngebäude vor Vernichtung zu schützen. Das k k Ackerbauministerium hat mit dem Erlasse vom 16. Jänner 1912, Zl. 56.155 ex 1911, im Einvernehmen mit dem k. k> Finanzministerium vorbehaltlich der verfassungsmäßigen Genehmigung einen 50 "/oigen Beitrag des Kostenerfordernifses im Höchstbetrage von K 171.000 aus dem Meliorationsfonds zugesichert. Gleichzeitig hat das Ministerium mitgeteilt, daß im § 1 des Gesetzentwurfes, das Unternehmen als ein Landesunternehmen zu bezeichnen sei. Zu den erforderlichen Baukosten per K 342.000 haben nach § 3 des Gesetzentwurfes beizutragen: 1. Das Land Vorarlberg 30 % im Höchstbetrage von K 102.600"—; 2. der staatliche Meliorationsfonds 50 % im Höchstbetrage von K 171.000"—; 3. die Gemeinde Au 20 °/o und etwaige Mehrkosten. 357 63. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Zession der 10. Periode 1911/12 Auf Grund dieser Ausführungen stellt der volkswirtschaftliche Ausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „l. Dem beiliegenden Gesetzentwürfe betreffend die völlige Wiederherstellung der durch das Hochwaffer vom Juni 1910 zerstörten Uferschutzbauten an der Ache im Gemeinde­ gebiete von Au wird die Zustimmung erteilt. 2. Der Landesausschuß wird ermächtigt, aus eigener Initiative oder über Verlangen der Regierung einzelne, etwa notwendig erscheinende Textesänderungen des Gesetz­ entwurfes vor Erwirkung der Allerhöchsten kaiserlichen Sanktion beschlußweise mit der Regierung zu vereinbaren und vorzunehmen, insoferne weder grundsätzliche Bestimmungen des Gesetzentwurfes tangiert noch auch derartige neue Bestimmungen geschaffen werden." Bregenz, den 10. Februar 1912. Martin Thnrnher, Jodok Fink, Obmannstellvertreter. Berichterstatter. Druck von 31. I. Deutsch tn Bregen;. 358 63 A. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlderger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. Beilage 63 A. (Scfctj von, . . . wirksam für das Land Vorarlberg, betreffend die vollständige Wiederherstellung der durch das Hochwaffer Dom 3utii 1910 zerstörten öchutzbauten an der Bregenzerache im Gemeindegebiete von Au. Übet Antrag des Landtages Meines Landes Vorarlberg finde Ich anzuordnen, wie folgt: § 1- Die Wiederherstellung der zerstörten Schutzbauten an der Bregenzerache im Gemeindegebiete von Au und zwar: Am rechten Ufer: von Profilpunkt 2+25 m bis 64 des Projektes in einer Länge von 1574'0 m und am linken Ufer: von Profilpunkt 6 bis 55 - 18 2 m des Projektes in einer Länge von 1754 0 m ist ein nach Maßgabe des Reichsgesetzes vom 4. Jänner 1909, R. G Bl Nr. 4, aus Landesmitteln auszu­ führendes Unternehmen des Landes. § 3. Als technische Grundlage dieses Unternehmens hat das vom Vorarlderger Landesbauamte verfaßte und von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bregenz mit dem Erkenntnisse vom 24. Mai 1911, Zl. 4621/1, wasserrechtlich genehmigte Projekt mit dem Kosten­ anschläge von K 342.000'— zu dienen. § 3. Zur Bestreitung der wirklichen Baukosten leisten: 1. Das Land Vorarlberg 30 % im Höchstbetrage von K 102.600'—; 2. der staatliche Meliorationsfonds vorbehaltlich der verfaffungsmäßigen Genehmigung 50 °/° im Höchstbetrage von K 171.000'- ; 3. die Gemeinde Au 20 % und etwaige den Vor­ anschlagsbetrag übersteigende Mehrauslagen. 359 63 A. Bei am zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10 Periode 1911/12. § 4. Die Gemeinde ist berechtigt, von den Besitzern der durch dieses Unternehmen geschützten Liegenschaften und Anlagen zu den derselben durch den Baubeitrag (§ 3) und die Erhaltung (§ 7) erwachsenden Auslagen einen angemessenen Beitrag in einem durch gütliche Vereinbarung und in deren Ermangelung durch den Landesausschuß im Einvernehmen mit der k. k. Statt­ halterei unter Ausschluß des Rechtsweges festzusetzenden Ausmaße anzusprechen. § 5. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt durch die Gemeinde Au unter Leitung und Aufsicht des Landes­ bauamtes. § 6. An allfälligen Ersparungen nehmen die int § 3 aufgeführten Beteiligten im Verhältnisse ihrer Beitragsleistung teil. § 7. Die kunstgerechte Erhaltung der ausgeführten Bauten obliegt der Gemeinde Au. § 8. Über die Einflußnahme der k. k. Staatsverwaltung auf die Ausführung der gegenständlichen Bau­ arbeiten in technischer und ökonomischer Beziehung, über den Beginn und die Dauer der Bauzeit, die Termine für die Einzahluitg der Baubeträge und über die Organisierung des Aufsichts- und Erhaltungsdienstes wird eilte Vollzugsvorschrift zwischen der Staatsver­ waltung und dem Landesausschusse vereinbart. § 9. Mit dem Vollzüge dieses Gesetzes sind Meine Minister des Ackerbaues und der Finanzen betraut. Druck von I. N. Teutsch In Bregenz. 360