19120129_ltb00361911_Volkswirtschaftsausschussbericht_Beitragsleistung_Zufahrtsstrasse_dritteRheinbrücke_Dipoldsau

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Letzte Änderung 05.07.2021, 14:11
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1911,ltb1911
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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36. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. Beilag<A«. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Ansuchen der Gemeinden Cuftencm und Dornbirn betreffs Beitragsleistung des Landes und der Lrwirkung eines Staatsbeitrages zur Erstellung einer Zufahrtsstraße und Brückenrampe zu der im Dipoldsauer Durchstich bei ViefenrainWidnau zu erbauenden dritten Rheinbrücke. Hoher Landtag! Im Sinne des Artikels 3 des Staatsvertrages vom 30. Dezember 1892 sollte eine der zwei über den oberen Rbeindurchstich vorgesehenen Brücken bei Widnau errichtet werden. Es ergaben sich nun Schwierigkeiten über die Anlage der beiden Brücken, da der obere Teil nur mit einer Brücke allein wohl schwer das Auskommen fand, Lustenau aber und Widnau unbedingt Anspruch auf eine Brücke hatten. Die Frage wurde Jahre hindurch sowohl unsererseits als auch in der Schweiz sehr lebhaft besprochen und schließlich ergab sich als Resultat die Forderung nach drei Brücken. Die internationale Rheinregulierungskommission entsprach diesen Wünschen und nahm ant 16. Dezember 1909 die Errichtung dreier Brücken in Aussicht. Um aber die Überschreitung des Voranschlages etwas zu mäßigen, wurde die Bedingung gemacht, daß die Herstellung der Zufahrten zur untersten Brücke, ungefähr ant Durchstichsende, und die Einhaltung der Brücke selbst nicht die internationale Rheinregulierung belasten dürfe», sondern daß die interessierten Kreise diese Pflicht zu übernehmen hätten. Diesseits des Rheines kam dabei vor allem Lustenau in Betracht, dann wohl auch Dornbirn und entfernter noch weitere Gemeiitden. Wenn man nun auch froh war, daß die Brückenfrage damit ihre glückliche Lösung fand, so war auf der anderen Seite besonders für Lustenau die Übernahme der neuen Pflichten eine bedeutende Belastung, umsomehr, als der Gedanke immer wieder auftrat, es hätte diese unterste Brücke als vertragsmäßige errichtet und die Gemeiitden der beiden oberen Brücken zu einer Beitragsleistung herangezogen werden können. Da aber diese Gebietsteile beiderseitig schweizerisch und kleinere Gemeinden unmittelbar interessiert sind, war natürlich der Blick nach dem stärkeren Lustenau und Dornbirn verlockend und so wählte die Rheinregulierungskommission die unterste Brücke und damit die beiden Gemeinden, um so das Problem zu lösen. Als am 31. März 1910 eine kommisfionelle Begehung stattfand, wurde den Vertretern der beiden Gemeinden die feste Entscheidung der internationalen Kommission mitgeteilt. Der Not gehorchend stimmten sie grundsätzlich einer Beitragsleistung ihrerseits zu. Der Vertreter des Landesausschusses wies darauf hin, daß bei Widnau eine Brücke int Staatsvertrage vorgesehen sei; sollten nur zwei Brücken gebaut werden, dann müsse er an der vertragsmäßigen Ausführung dieser unteren Brücke festhalten. Wenn aber die Gemeiitden die Errichtung aller drei Brücken ermöglichen, sei das zu 263 36, Beilage ju den stenogr. Berichten der VorarlLerger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. begrüßen. Die Zusage eines Landesbeitrages falle nicht in die Kompetenz des Landesausschusses, sondern sei Sache des Landtages selbst. Die Vertreter der Gemeinden Lustenau und Dornbirn hätten nun wohl gerne die Entscheidung des Landtages abgewartet, doch lag der internationalen Kommission, die vor der Eröffnung der Arbeiten stand, daran und zwar sehr viel, rasch Klarheit zu bekommen, um dementsprechend die Pläne ausführen zu können. Mit Rücksicht darauf machten nun die Vertreter der Gemeinden eine bindende Zusage hinsichtlich der Erstellung der notwendigen Zufahrtstraße, wobei freilich vorausgesetzt wurde, daß diese Beitragsleistung durch Unterstützung des Landes und der Regierung erleichtert werde. Die Rampenerstellung war anfänglich mit K 30.000"— berechnet, doch hoffte man mit K 25.000"— datz Auskommen zu finden, während die jährliche Erhaltung der Brücke zirka K 600"— bis K 800"— beanspruchen wird. Diese Ziffern wurden nun zur Unterlage eines Vertrages zwischen den beiden Gemeinden gemacht. Gemeinschaftlich übernehmen sie der internationalen Kommission gegenüber die Verpflichtung, die Zufahrtstraße zu erstellen und diese sowie die Brücke selbst zu erhalten, während diese die Brücke für 7 m Fahrbahnbreite einrichtet, sie für die Anlage einer Straßenbahn freigibt und an der Außenseite die Errichtung eines Fußsteiges vorsieht. Untereinander vereinbarten die Gemeinden Folgendes: Die Gemeinde Dornbirn übernimmt für die Herstellung der Zufahrt und der Brückenrampe ein Dritteil der Kosten, wenn diese den Höchstbetrag von K 25.000"— nicht übersteigen, während die Gemeinde Lustenau die gesamten Mehrkosten, sowie zwei Dritteile des obigen Höchstbetrages tragen wird. Die Einhaltungskosten der Brücke werden im gleichen Verhältnisse bestricke», während Lustenau die Einhaltung der Straßenrampe und deren Fahrbahn allein zu tragen hat. Die zu erwartenden Landes- und Staatsbeiträge kommen den beiden Gemeinden im obigen Verhältnis zugute. Als schwerwiegender Umstand muß schließlich noch erwähnt werden, daß der neueste Voranschlag die Gesamtkosten mit K 35.000 festsetzt. Obwohl nun bis zur Fertigstellung der Rheinregulierung und damit zusammenhängend bis zur Benützung der Brücken noch einige Jahre verstreichen werden, legt die internationale Kommission viel Wert darauf, diese Zufahrtsiraße schon in der nächsten Zeit zu errichten, da dies für sie einen bedeutenden Vorteil für den Materialtransport bildet. Diese Darlegung des ganzen Sachverhaltes rechtfertigt das Vertrauen der beiden Gemeinden, durch einen ausgiebigen Landes- und Staatsbeitrag eine Erleichterung der ganz unerwarteten Belastung durch die Errichtung der untersten Brücke zu erfahren. Die Brücke dient nicht allein den beiden Gemeinden, sondern auch weiteren Gebieten des Landes; die Brücke hätte streng genommen vertragsmäßig errichtet werden müssen, weshalb ein Staatsbeitrag begründet ist, iiberdies auch durch die Vorteile, welche der internationalen Rheinregulierung durch die sofortige Erstellung der Zufahrten sich bieten. Aus diesen Gründen stellt der volkswirtschaftliche Ausschuß folgenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Zur Erstellung der Zufahrten zu der zu erbauenden Rheinbrücke Widnau-Lustenau wird ein Betrag von K 6000"— bewilliget unter der Voraussetzung, daß die k. k. Regierung einen gleichen Beitrag gewähren wird." Bregenz, am 29. Jänner 1912. Jodok Fink, Pros. Dr. Drexel, Obmann. Berichterstatter. 'd aon 3. SR. Seulfd) m 0rfßcn&. 264