19120205_ltb00451911_Finanzausschussbericht_Landesausschussrechenschaftsbericht_1911

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Letzte Änderung 05.07.2021, 14:13
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1911,ltb1911
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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45. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorurlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. Beilage 45. Bericht des Finanzausschusses über den Rechenschaftsbericht des kandesausschuffes von Vorarlberg für den IV. Landtag der 10. Periode Mb Hoher Landtag! Nach vorgenommener, eingehender und genauer Prüfung des Rechenschaftsberichtes erstattet der Finanzausschuß nachstehenden Bericht: 1. Ueber die Vollziehung der Landtagsbeschlüsse der II. Session der X. Periode 1910. A. )ene, welche der Allerhöchsten Sanktion bedürfen. Der Finanzausschuß stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Bericht des Landesausschusses über die Vollziehung der Landragsbeschlüsse der letzten ordentlichen Session: A) Jene, welche der Allerhöchsten Sanktion bedürfen, wird zur Kenntnis genommen." Dieselbe wurde erteilt den unter Punkt 1 des Landesausschußberichtes aufgeführten Landtags­ beschlüssen, sowie den unter Punkt 2 a bis f aufgeführten Gesetzentwürfen. Der Allerhöchsten Sanktion harren noch die Gesetzentwürfe a) betreffend die Einzahlung der Gemeindezuschläge und Einhebung von Verzugszinsen für rückständige Gemeindesteuern; ferner betreffend einige forst- und wasserpolizeiliche Maßnahmen und der Gesetzentwurf betreffend die Regelung des Waldaufsichtsdienstes. Die Gesetzentwürfe bezüglich Einhebung eines Schlachthausbeitrages und von Überschaugebüren durch die Stadtgemeinde Bregenz für von auswärts eingeführtes Fleisch sowie der Gesetzentwurf betreffend die Ausscheidung der Ortschaft Kennelbach aus dem Verbände der Ortsgemeinde Rieden erhielten inzwischen die Allerhöchste Sanktion. Der Allerhöchsten Sanktion nicht unterbreitet und zur neuerlichen Beschlußfassung durch den Landtag wurden zurückgeleitet an den Landesausschuß die Gesetzentwürfe: 295 45. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtage-. IV. Session der 10. Periode 1911/12. a) betreffend die Regulierung des Koblacher Kanals im Oberlaufe, b) ferner betreffend die Ab­ änderung einiger Paragraphen des Jagdgesetzes, c) und d) betreffend die Errichtung von Bezirks­ genossenschaften der Landwirte und eines Landeskulturrates. Hinsichtlich der unter a und d bezeichneten Gesetzentwürfe hat der hohe Landtag bereits in seiner außerordentlichen Session 1911 neuerdings Beschluß gefaßt, der unter b) erwähnte wird uns noch in dieser Session beschäftigen. B. Über die kandtagsbeschlüsse nach § 18 und § 19 der kandesordnung. Der Finanzausschuß stellt den Antrag: „Der Bericht des Landesausschusses über die Vollziehung der Landtagsbeschlüsse der letzten ordentlichen Session: B. Über die Landtagsbeschlüsse nach § 18 und § 19 der Landesordnung, Punkt 1 bis 4 des Rechenchaflsberichtes, wird zur Kenntnis genommen." C. Ausführung der tandtagsbeschlüfse im eigenen Wirkungskreise des tandesausschuffes. Der Finanzausschuß stellt den Antrag: „Der Bericht des Landesausschusses über die Vollziehung der Landtagsbeschlüsse der letzten ordentlichen Session: C. Ausführung der Landtagsbeschlüsse im eigenen Wirkungskreise des Landesausschusses, Punkt 1 bis 24, wird zur Kenntnis genommen. Nachtrag. Rechenschaftsbericht des Landesausschusses für Vorarlberg für den IV. ordentlichen Landtag der 10. Periode 1911 über die Ausführung der Landtagsbeschlüsse der III., außerordentlichen Landtagssession 1911. A Landtagsbeschlüsse, welche der Allerhöchsten Sanktion bedürfen. Die im Berichte aufgeführten, in der II. Landtagssitzung am 27. Juni 1911 zum Beschlusse erhobenen, unter a, b und c genannten Gesetzentwürfe, erhielten mit Allerhöchster Entschließung vom 6. September 1911 die Allerhöchste Sanktion, ferner der am 28. Juni 1911 zum Beschlusse erhobene Gesetzentwurf betreffend die Regulierung des Koblacher Kanals im Oberlaufe. Inzwischen ist auch genehmigt worden und erhielt die Allerhöchste Sanktion der beschlossene Gesetzentwurf: betreffend die Behebung weiterer durch Elementarereignisse im Juni 1910 verursachten Schäden an nicht ärarischen Straßen und Brücken im Lande Vorarlberg sowie die Errichtung eines Landeskulturrates im Lande Vorarlberg. Der Finanzausschuß stellt den Antrag; Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Bericht des Landesausschusses über die Vollziehung der Landtagsbeschlüffe der letzten außerordentlichen Session 1911: A) Jene, welche der Allerhöchsten Sanktion bedürfen, wird zur Kenntnis genommen." B) Landtagsbeschlüsse nach § 18 und 8 19 der Landesordnung. Solche Beschlüsse wurden in der III. außerordentlichen Session keine gefaßt. 296 45. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. C) Ausführung der Landtagsbeschlüsse im eigenen Wirkungskreise des Landesausschusses. Der Finanzausschuß stellt ben Antrag: „Der Bericht des Landesausschusses über die Vollziehung der Landtagsbeschlüsse der letzten außerordentlichen Session 1911: C. Ausführung der Landtagsbeschlüsse im eigenen Wirkungskreise des Landesausschusses, Punkt 1 bis 6, wird zur Kenntnis genommen." II. Landesfonds. Mechnungsav schlich 1910. Gesamteinnahmen................................................... K 1, 019.206 57 Gesamtausgaben ...................................................... „ 946.872 58 Schließlicher Vermögensstand K 72.333 99 In der Beilage la. sind die einzelnen Posten detailliert aufgeführt. Die Prüfung des vorailgeführten Rechnungsabschlusses ergab die vollständige Richtigkeit obiger Ansätze und stellt der Finanzausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dem voi liegenden Rechnungsabschlüsse pro 1910 des Vorarlberger Landesfonds mit dem schließlich ausgewiesenen Kassastande von K 72.333 99 wird die Genehmigung erteilt." III. Landeskulturfonds. Gesamt-Einnahmen............................................ K 8l.585'91 Gesamt-Ausgaben ..................................................... „ 4.982'66 Schließlicher Vermögensstand K 76.603-25 Die durch den Finanzausschuß vorgenommene Prüfung ergab die vollständige Richtigkeit obiger Ansatzposten und wird gestellt der Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dem Rechnungsabschlüsse des Landeskulturfonds pro 1910 mit dem ausgewiesenen Vermögensstand von K 76.603 25 wird die Genehmigung erteilt." Die detaillierte Nachweisung der einzelnen Posteil enthält die Beilage 2. IV. Krankenverforgung. Der Gesamtaufwand an Kranken-, Finde!- und Gebärhauskosten sowie an Landesbciträgen für arme Irren aus Vorarlberg und Zuschüssen nach Valduna bestes sich im Jahre 1910 auf K 39.899-29. 297 45. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. Der Finanzausschuß stellt daher den Antrag: „Der hohe Landtag wolle die Verausgabung für Krankenversorgung im Jahre 1910 mit K 391899-29 zur Kenntnis nehmen." V. Jrrenverforgung. Die Jahresrechnung der Landesirrenanstalt Valduna pro 1910 weist an Gesamteinnahmen auf . . . . K 137.020 69 die laufende» Ausgaben ab mit .... „ 136.048‘26 Und schließt ab mit einem Überschüsse von . . K 972 43 Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Die Rechnung der Landesirrenanstalt pro 1910 wird genehmigt." VI. Gemeindeangelegenheiten. Der Finanzausschuß verweist auf den vorliegenden detaillierten Rechenschaftsbericht des Landes­ ausschusses und beantragt: „Der hohe Landtag wolle das Gebaren des Landeausschusses in Gemeinde­ angelegenheiten zur Kenntnis nehmen." VII. Stipendien und Stiftungen. Über die Verwaltung der Stiftungen und von Stipendien-Verleihungen gibt ebenfalls der Rechnungsabschluß, resp. Rechenschaftsbericht die genaueren Aufschlüsse. Es stellt daher der Finanzausschuß den Antrag: „Der hohe Landtag wolle das Vorgehen des Landesausschusses hinsichtlich der Verwaltung der Stiftungen und Verleihung der Stipendien zur Kenntnis nehmen." VIII. l)r. Anton Jussel sche Stipendien-Stiftung. Mechnungsabschfuß pro 1910. Laut Rechnungsabschluß pro 1909 ergab sich ein Vermögensstand von...................................K 16.929‘92 Einnahmen im Jahre 1910................................... .......... 670 12 Zusammen K 17.600‘04 Ausgaben im Jahre 1910................................... .......... 660 — Bleibt ein schließliches Vermögen von K 16.940 04 298 45. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Perüche 1911/12. Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dem Rechnungsabschlüsse der Dr Anton Jnssel'schen Stiftung pro 1910 mit dem allsgewiesenen Vermögen per K 16 940 04 wi:d die Genehmigung erteilt." IX. Jnvaliden-Stiftung des Vorarlberger Sängerbundes. Mechnnngsavschtuß pro 1910. Vermögensstand laut Rechnungsabschluß für das Jahr 1909 K 1.949'26 Einnahmen pro 1910....................................... .............. 74‘76 Zusammen K 2.024'02 Ausgaben hievon ab...................................... „ 60'— Verbleibt schließliches Vermögen .... X 1.964 02 Es wird gestellt der Antrag: „Der hohe Landtag wolle den Rechnungsabschluß der Jnvalidenstistung des Vorarlberger Säugerbundes pro 1910 mit dem ausgewiesenen Vermögen von K 1 964 02 genehmigen." X. Seuchenfonds für Einhufer. Wechnrmgsaöschliiß pro 1910. K 25.059 81 Vermögen laut Rechnungsabschluß 1909 mit 950 32 Einnahmen 1910............................................ Zusammen K 26.010 13 234 95 Ausgaben............................................................. Schließliches Vermögen K 25.775 18 Antrag: „Dem Rechnungsabschlüsse des Seuchenfonds für Einhufer pro 1910 mit dem ausgewiesenen Vermögen von R 25.775 18 wolle der hohe Landtag die Genehmigung erteilen." XI. Fonds zur Hebung der Viehzucht. Nechrmngsavschkich pro 1910. Einnahmen einschließlich des Vermögensstandes vom Jahre 1909 zusammen ..... K 82.796 91 Ausgaben ........ _ _ _ „ 14.271 11 Schließliches Vermögen K 68.525 80 299 45. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorailvelger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. Antrag: „Der hohe Landtag wolle den Rechnungsabschluß des Fonds zur Hebung der Viehzucht mit dem ausgewiesenen Vermögen von K 68.525 80 genehm halten." XII. Feuerwehrfonds. Wechnungsavfchruß pro 1910. Vermögen laut Rechnungsabschluß 1910 . . K 48.758‘23 Einnahmen 1910.......................................„ 22.36701 Zusammen K 71.125 24 Ausgaben............................................... „ 31.41320 Verbleibt Vermögensstand von K 39.712 04 Antrag: „Der hohe Landtag wolle dem Rechnungsabschlüsse des Vorarlberger Feuerwehrfonds pro 1910 mit dem schließlichen Vermögen von K 39.712 04 die Genehmigung erteilen." XIII. Normalschulfonds. Wechnungsabschkich pro 1910. Überkommenes Vermögen vom Jahre 1909 . . K 193.696 58 Einnahmen 1910............................................ „ 17.109 13 Zusammen K 210.805 71 Ausgaben.................................................... „ 18.11314 Schließlichcs Vermögen K 192.692 57 Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dem Rechnungsabschlüsse des Normalschulfonds pro 1910 mit dem ausgewiesenen Verniögc» von K 192.692 57 wird die Genehmigung erteilt." XIV. Landhans-Banfonds Wechnungsavschluß pro 1910. Einnahmen mit dem letztjährigen Vernrögensstand zusammen K 75.834 03 Ausgaben ....... „ 4.91557 Ergibt ein schließliches Vermögen K 70.918 46 Antrag: „Der hohe Landtag wolle dem Rechnungsabschlüsse pro 1910 des LandhausBaufouds mit dem ausgewiesenen Verinögen per K. 70.918’46 die Genehmigung erteilen." 300 45* Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. XV. Kaiser-Jubilüurns-Krankerchausfonds. Hiechnurtgsabschklch pro 1910. Vermögen laut Rechnungsabschluß vom Jahre 1909 K Hiezu neue Einnahmen................................... ........ „ Zusammen K Ausgaben pro 1910 ...... Schließliches Vermögen K 51.666 67 2.066'66 53.733 33 — — — 53.733 33 Antrag: * Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dem Rechnungsabschlüsse des Kaiser-Jubiläums-Krankenhausfonds pro 1910 mit einem Vermögensstande von K 53.733 33 die Genehmigung zu erteilen." Der Finanzausschuß hat sich bei Prüfung des Rechenschaftsberichtes die Überzeugung verschafft, daß der Landesausschuß.in Ausführung der ihm übertragenen Agenden mit Eifer und Pflichttreue seines Amtes gewaltet hat, ganz besonders aber anläßlich der im Berichtsjahre über unser Land so unerwartet hereingebrochenen Hochwasserkatastrophe, welche so namenloses Unglück im Gefolge hatte, wo der Landesausschuß durch sofortige Einleitung der ersten Hilfsaktion dem größten Elend zu steuern suchte sowie durch persönliches Erscheinen seiner Mitglieder an Ort und Stelle der Unglücksstätten, um die nötigen Anordnungen der ersten Hilfeleistung zu treffen, seine Sorge für das ganze Land bekundet und durch die weiteren Verhandlungen zur Einleitung der Sanierung der Katastrophe und deren Durch­ führung mit dem ganzen Aufwande seines Könnens das möglichste getan, wofür ihm der Finanzausschuß im Namen des Landes den Dank und die Anerkennung ausspricht. Bregenz, am 5. Februar 1912. Josef Ölz, Ulrich Ebenhoch, Obmann. Berichterstatter. Sfcrud von I. N. Teutsch in Breqcnj, 301