19120212_ltb00661911_Volkswirtschaftsausschussbericht_Gesuch_Bregenz_Landesbeitragsgewährung_Einquartierungskosten

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Letzte Änderung 05.07.2021, 14:14
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1911,ltb1911
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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66. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/19 ».liege 66. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Stadtgemeinde Bregenz um Gewährung eines (andesbeitrages zu den Einquartierungskosten. Hoher Landtag! Die Stadtgemeinde Bregenz hat dem Landtage die Bitte unterbreitet, derselbe wolle die gleichmäßigere Verteilung der gesetzlich dem Lande obliegenden Einquartierungslast durch Gewährung einer Aufzahlung aus Landesmitteln zu den tarifmäßigen, ärarischen Unterkunstsvergütungen in Erwägung ziehen und den Landesausschuß mit der Ausarbeitung und Vorlage eines diesbezüglichen Landergesetz­ entwurfes betrauen. Zur Begründung dieses Ansuchens wird folgendes ausgeführt: Auf Grund der Abmachungen der Stadt Bregenz mit der Militärverwaltung in der Kasernenbauangelegenheit und der Auslagen für die Neubauten einerseits und mit Bezug auf die Unterkunftsvergütung andererseits stelle sich die auf eine Reihen von Jahren festgelegte Einquartierungslast wie folgt: Die 41/4 °/° Verzinsung und l1/4 °/° Tilgung des Militärbauanlehens von K 500.000"— verursache eine Jahres­ ausgabe von.......................................................... K 27.500"— Für die Gebäudeerhaltung in den ersten Jahren sei ein V- %Betrag von.......................................................... K 2.500'— vorzusehen. Zu diesen Auslagen kommen Zins und Amortisation der Dar­ lehen für die Erwerbung des Exerzierplatzes und MilitärschießstandeS jährlich................................ K 8.695 — und endlich die Kosten der vorübergehenden Einqartierung im Durchschnittsbetrage von jährlich . . . . K 600‘— Zusammen K 99.295 — Diesen Auslagen stehen als Einnahmen gegenüber: Die ärarische Vergütung für Exerziervlatz und Schießstand jährlich K 6.400*— Die Unterkunstsvergütung für die Neubauten nach der VI. Militärzinstarifklasse...................................... K 19.000"— Zusammen K 25.400 — so daß ein jährlicher, durch Steuern zu deckender Abgang von K 13.895"— verbleibe. 377 66. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911 /12. Diese finanziellen Opfer seien um so empfindlicher, als der Stadthaushalt infolge außergewöhnlichen Rückganges der Bahnsteuer bereits einen Jahresausfall an Steuereinnahmen von K 75.000 erleide. . Zur rechlichen Begründung des gestellten Begehrens wird sich die Eingabe auf den § 23 des Einquartierungsgesetzes von 11. Juni 1879, R- G. Bl. Nr. 93, berufen, welcher lautet: „Die bleibende Einquartierung ist, insoweit der Bedarf an Unterkünften nicht durch Ärarialkasernen gedeckt ist, eine öffentliche Last, welche — unbeschadet der bei der Einzelneinquartierung nach der stabilen Friedensdislocation nur einzelne Gemeinden treffenden Raturalquartierpflichtigkeit — von dem ganzen betreffenden Königreiche oder Lande zu tragen ist und für welche von der Militärverwaltung die durch dieses Gesetz festgesetzte Vergütung geleistet wird. Die diesbezügliche Vorsorge zum Zwecke einer innerhalb des betreffenden Königreiches oder Landes möglichst gleichmäßigen Verteilung der Einquartierungslast ist eine zum Wirkungskreise der Landesvertretung gehörige Angelegenheit." Weiter werden auch Billigkeitsgründe geltend gemacht. Die Einnahmen des Landesfonds an Steuerzuschlägen, sowie an Bier- und Weinauflage gestalten sich in den Jahren 1909 und 1910 wie folgt: Steuerzuschläge aus dem ganzen Lande 1909 K 467.136' , aus Bregenz rund K 74.300'—, Steuerzuschläge aus dem ganzen Lande 1910 K 478.000'—, aus Bregenz rund K 75.000'—, daher aus Bregenz rund '/« der Gesamteinganqes. Bier- und Weinauflage im ganzen Lande 1909 K 307.760* -, aus Bregenz rund K 60.000'—. Bier- und Weinauflage im ganzen Lande 1910 K 500.000'—, aus Bregenz rund K 100 000'—. Die Steuerleistungen der Stadt Bregenz an das Land betragen daher im Jahre 1909 zirka K 134.000' und int Jahre 1910 zirka K 175.000. Aus diesen Beträgen seien an die Stadt zurückgeflossen im Jahre 1909 rund K 21.000 — und im Jahre 1910 rund K 26.000, während der Rest für andere, der Stadt Bregenz fernliegende Zwecke verwendet worden sei. Daraus folge, daß die Landesverwaltung durch Bewilligung von Landesaufzahlungen für die Garnisonsgemeinde Bregenz sich gewiß nicht dem Vorwurf einseitiger Bevorzugung aussetze, anderseits, daß diese hiedurch auch einem Gebote der Billigkeit folgen würde. Der volkswirtschaftliche Ausschuß lasse sich von folgenden Erwägungen leiten: Die Ein­ quartierungslast ist nach dem Einquartierungsgesetze allerdings eine das ganze Land treffende Verpflichtung, kann aber wie aus dem Gesetze hervorgeht, nur von der Militärverwaltung in Anspruch genommen werden. Die Militärverwaltung stellt nun keinen bezüglichen Anspruch an das Land, weil eben für die Militärbequartierung durch das mit der Stadtgemeinde Bregenz anläßlich des Kasernenbaues getroffene Übereinkommen vorgesorgt ist. Wenn die Stadt Bregenz bei dem Kasernenbaue ernstlich auf Gewährung einer Aufzahlung aus Landesmitteln gerechnet hätte, würde sie sich vor Abschluß des Übereinkommens mit der Militärverwaltung an das Land gewendet und von diesem als Gegenleistung für die beabsichtigte faktische Abnahme der Einquartierungslast eine Zahlung verlangt haben Einen solchen Schritt hat aber die Stadt Bregenz unterlassen, indem sie sich gesagt haben wird, daß derselbe aus dem Grunde erfolglos bleiben werde, weil sich andere Orte im Lande gerne erbötig machen würden, die Einquartierungslast ohne jeden Landesbeitrag zu übernehmen. Dieser Vorgang beziehungsweise diese Unterlassung der Stadt Bregenz beleuchtet gleichzeitig die von ihr behauptete moralische Verpflichtung des Landes. Die Stadtgemeinde Bregenz kann sich zu dem Kasernenbau und zu den sonstigen Garnisonsauslagen und nur deshalb entschlossen haben, weil sie nach reiflicher Prüfung der Vorteile und Nachteile zur Überzeugung gekommen ist, daß die Garnison der Stadt überwiegend Nutzen bringen werde und nicht etwa deswegen, damit sie, die Stadt Bregenz, dem Lande eine Last abnehme oder einen Gefallen tue. Und so ist es auch. Bregenz hat eine ständige Garnison von 700 bis 800 Personen des Offiziers- und Mannschafts­ standes einschließlich des Regimentstabes bekomnien. Der Aufenthalt und insbesonders die Verpflegung dieser Personen bietet den verschiedensten Gewerbetreibenden der Stadt lohnenden Verdienst. 378 66. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. Die Regimentsmusik ist für Bregenz als Fremdenstadt geradezu unentbehrlich. Tatsächlich hört man in Bregenz auch nie über die Einquartierungslast klagen Zuzugeben ist, daß Bregenz an das Land große Summen an Steuerzuschlägen und Auflagen abführt. Die Bier- und Weinauflage fließt aber in Bregenz zum größeren Teile aus dem Fremden­ verkehre und die Steuerzuschläge bezahlt Bregenz, wie sie eben seinem großen Erwerbs- und Verkehrs­ leben entsprechen. Weiter darf nicht übersehen werden, daß ein sehr bedeutender Teil der normalen Landes­ auslagen der Stadt Bregenz direkt zugute kommt. Bregenz ist Sitz des Landtages, des Landesausschusses und seiner Kanzlei, des Landesbauamtes, der Landeshypothekenbank, der landwirtschaftlich-chemischen Versuchs- und Lebensmitteluntersuchungsanstalt, des Bier- und Weinauflageamtes, des landschaftlichen Revisionsamtes, des Landesarchives rc Im übrigen gibt der volkswirtschaftliche Ausschuß gerne zu, daß es der Stadt Bregenz wie fast allen Gemeinden des Landes immer schwerer fallen wird, die Bedeckung für die sich fortwährend steigernden Auslagen zu ftnden. Die Garnisonsauslagen bilden aber, wie betont, eine freiwillig über­ nommene, sich lohnende Belastung, zu welcher die Stadt Bregenz weder vom Rechts- noch vom Billigkeitsstandpunkte aus einen Beitrag vom Lande ansprechen kann. Aus diesen Erwägungen konnte sich der volkswirtschaftliche Ausschuß nicht entschließen, das gegenständliche Gesuch der Stadt Bregenz zu befürworten und stellt daher den Antrag: D?r hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landtag lehnt es ab, den Landesausschuß mit der Ausarbeitung - und Vorlage eines Landesgesetzentwurfes betreffend Gewährung einer Aufzahlung zu den tarif­ mäßigen, ärarischen Unterkunftsvergütungen zu betrauen." Bregenz, am 12. Februar 1912. Jodok Fink, Dr. A Konzelt, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutfch tn Bregenz. 379