19120206_ltb00571911_Volkswirtschaftsausschussbericht_Eingabe_Feldkirch_Illschluchterweiterung

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Letzte Änderung 04.07.2021, 22:08
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1911,ltb1911
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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57. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlderger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. Beilage 57. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Eingabe der Stadt Feldkirch betreffend die Illschluchterweiterung. Hoher Landtag! Der Magistrat der k. k. Stadt Feldkirch hat sich mit Eingabe vom 32. Jänner 1912 mit der Bitte an den hohen Landtag gewendet, einen 30 "/eigen Landesbeiirag zur geplanten Jllschluchterweiterung vorschußweise auch dann zu beschließe», wenn eine gesetzmäßige Regelung dieser Angelegenheit in dieser Session des Landtages noch nicht möglich sein würde, falls die k. k. Regierung sich bereit erklären sollte, auch einen solchen Vorschuß in entsprechender Höhe zuzusichern. Der Landesausschuß hat sich auf Grund des Landtagsbeschlusses vom 5. Oktober 1910 mit Eingabe an das k. k. Ackerbauministerium, Zl. 4719, vom 22. September 1911 dafür verwendet, daß die Regulierung der Jllschlucht mit einem entsprechende» Staatsbeitrage bedacht und zugleich die Bereit­ willigkeit ausgesprochen werde, einen ebenfalls entsprechenden Landesbeitrag zu leisten. Das vorliegende, vom Stadtmagistrat Feldkirch eingeholte Projekt der Firma Widmann & Telorac in Kempten wurde der k. k. Regierung vorgelegt, ohne aber bisher die Genehmigung erhalten zu haben. Dieses Projekt wurde im April 1911 von den Herren k. k. Oberbaurat und o. ö. Professor Rudolf Halter in Wien und k. k. Baurat Theodor Pawlik in Bregenz begutachtet und int allgemeinen für richtig und sachgemäß befunden, nur glaubten diese Herren, das katastrophale Hochwasser von 1910 nicht wie im Projekte mit 900 m3, sonvern nur mit 630 m3 annehmen zu müssen, obwohl sie aber zugleich zugeben, daß mit Hochwässern von 900 m1 gerechnet werden müsse. Die Grundlagen des Telorac'schen Projektes würden also, was die in Betracht zu ziehende Wassermeirge anbelangt, wohl aufrecht erhalteir werden müssen. Das Lairdesbauamt hat sich mit Zuschriften vom 31. Jänner 1911, Zl. 549, und vorn September 1911, Zl. 4719, an den Landes­ ausschuß mit Vorstellungeil in dieser Sache gewendet, welche, abgesehen von technisch noch nicht gelöst erscheinenden Details, darauf hinweisen, daß eine spruchreife Sachlage nicht vorhanden sei. Speziell in finanzieller Beziehung lauten die Berichte des Landesbauamtes dahin, daß mit der angenommenen, mittleren Summe von K 600.000"— sicherlich nicht das Auskommen gefunden werden dürfte und daß für diese Leistungen mindestens ein Betrag von K 800.000" - in Rechnung zu ziehen wäre. Es wäre also schon aus diesem Grunde schwer, sich heute schon dcfirntiv zu dieser Sache zu äußern. Richt nur aus den im Landesbauamte vorliegenden Akten, sondern auch aus weiteren, notwendigen Informationen, die in dieser Angelegenheit eingeholt werden mußten, geht hervor, daß ein Projekt, welches eine nicht nur gründliche, sondern auch praktisch durchführbare Sicherheit gegen fernere große Hochwassergefahren in katastrophalem Sinne zugleich mit finanzieller Sicherheit für die wirklichen, baulichen Herstellungskosten verbürgt, noch nicht vorliegt. Es ist auch eigentlich vor der geplanten Regulierungs-Durchführung der unteren Jllstrecke sowie des oberen Rheindurchstiches wohl noch nicht die richtige Gewähr geleistet, daß die Geschiebemasien, die über die Jllschlucht hinaus bis in den Rhein geführt werden, nicht etwa in den Gemeindegebieten von Altenstadt und Meiningen durch Sohlcnerhöhungen neue Überschwemmungsgefahren nach sich ziehen könnten. 339 57. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. Die in dem vorgelegten, weiter ausgedehnten Jllschluchtregulierungsprogramme in Frage kommenden Brückenverbreiterungen, Sohlenvertiefungen und damit zusammenhängenden Uferbauten, Unterfangungen und Wchrbeseitungen rc. sind von so wichtiger und kostspieliger Bedeutung, daß ohne weitere Untersuchungen und Verhandlungen ein rascher Erfolg der instanzenmäßigen Erledigung dieser Sache sobald als gewünscht jedenfalls nicht zu erwarten ist, beziehungsweise daß eine momentane, schnelle Hilfe gegen eine eventuelle, neue, frühe, abnormale Hochwassergefahr auf Grund der bisherigen Projekts­ arbeiten kaum in Aussicht genommen werden könnte. Nach den Vorlagen im Landesbauamte scheint auch hervorzugehen, daß bei der von den meisten offerierenden Firmen angedeuteten Stollenhcrstellung zwecks Arbeitsmöglichkeit außer Waffer der jedenfalls umständliche und kostspielige Ein- und Auslauf des Stollens noch nicht genügend in Rechnung gezogen worden sein könnte, wie eventuell ebenso die reguliertere Wasserzufuhr für die Spinnerei in Gisingen. Wohl aber könnte vielleicht dem anerkannten Urteile der Fachleute und einem regen und berechtigten Wunsche der Bevölkerung entsprochen werden, wenn jene Arbeiten in Angriff genommen werden könnten, die sofort im Falle der Gefahr eine günstige Wirkung gegen zukünftige Hochwasserkatastrophen ausüben würden und die aber gleichzeitig einen nicht zu umgehenden Teil des gesamten, vorliegenden Jllschluchtregulierungsprojektes bilden. Es wäre dies die ehebaldigste Verbreiterung der engsten Stellen der Schlucht und zwar in der ungefähren Darstellung des Telorac'schen Projektes, aber nur bis auf das Niederwasser, um so wenigstens die größte Gefahr für ein bald zu befürchtendes Hoch waffer wenn nicht vollkommen zu beseitige», so doch unter allen Umständen zu mildern. Es wäre in dieser Beziehung aber auch noch zu erhebe», ob und inwieweit dieser vorläufige Teil der Gesamtregulicrung bei sofortiger Ausführung dieser Teilarbeit höher zu stehen käme, als wenn die Gesamtregulicrung in einmaliger Inangriffnahme vollkommen projekksgemäß durchgeführt würde. Im Falle dieser Detailausführung wäre aber im Landesbauamte auch noch zu erheben, in welcher Weise die Materialförderung zwcckinäßig durchgeführt werden könnte. Im Falle günstiger Lösung dieser vom Landesbauamte zu pflegenden Erhebungen dürfte dann wohl auch bei nicht allzugroßer Preisdifferenz zwischen diesem Etappenbau gegenüber dem einheitlich durchzuführenden Gesamtbau eine entsprechende Vorschußgenehmigung sowohl seitens des Staates als auch des Larrdes nicht für unmöglich erscheinen. Angesichts dieser Darlegungen stellt daher der volkswirtschaftliche Ausschuß folgenden Antrag: Das hohe Haus wolle beschließen: „Nachdem ein in technischer und finanzieller Beziehung spruchreifes Projekt über die Jllschluchtregulierung nicht vorliegt, wird der Landesausschuß beauftragt, durch das Landesbauamt unverzüglich Erhebungen pflegen zu lassen, welche Kosten die Verbreiterung der Jllschlucht nach dem Telorac'schen Projekte mit Absprengung der Felsmassen an den engsten Stellen bis auf das Niederwasser der Jll verursacht und ob die Kosten einer solchen Teilregulierung bedeutend höher kämen als im Rahmen einer Gesamtregulicrung." Bregenz, den 6. Februar 1912. Jodok Fink, Jgnaz Rüsch, Obmann. Berichterstatter. Druck out g. N. Tent 1 ch, Bregen-. 340