19120123_ltb00311911_Volkswirtschaftsausschussbericht_Gesuch_Weiler_und_Röthis_Regulierung_Ratzbach

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Letzte Änderung 05.07.2021, 14:17
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1911,ltb1911
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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41. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. Beilage 31. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinden Weiler und Röthis betreffend die Regulierung des Ratzbaches iin Unterlaufe. Hoher Landtag! In dem Gesuche der Genieinden Weiler und Röthis wird darauf hingewiesen, daß durch das Hochwasser des Jahres 1910 die Wnhrbauten in der noch nicht regulierten Strecke des Unterlaufes des Ratzbaches zerstört worden seien und daß die stete Gefahr vorhanden sei, daß die angrenzenden Gründe durch den tückischen Wildbach überschwemmt und überschottert werden. Schon anläßlich der Verhandlungen über die im Jahre 1903 durchgeführte Verdauung des Ratzbaches in seinem obern Tallaufe sei kommissionell festgestellt worden, daß die Regulierung im Oberlaufe nur ein halbes Werk sei, wenn nicht auch die Regulierung des Unterlaufes zur Durch­ führung gelange. Bei der Überschwemmung im Juni 1910 seien Felder und Wiesen meterhoch mit Gerölle und Geschiebe bedeckt wordeil, die alten Wuhre und Seitenwände des Rinnsales seien eingestürzt und jedes mittlere Hochwasser könne eine neue Überschwemmungskatastrophe verursachen. Auf Grund einer Eingabe der zwei beteiligten Gemeinden sei durch den Landesausschuß im Herbste vorigen Jahres die Aufnahme eines Projektes für die Regulierung des Unterlaufes des Ratz­ baches angeordnet worden, und die Gemeinden wünschen nun, daß dieses Projekt recht bald zur Ausführung gelange. Es ist nun richtig, daß der Landesausschuß dem Wunsche der Gemeinden Weiler und Röthis entsprechend, das Landesbauamt mit der Aufnahme eines Verbauungsprojektes beauftragte und das Bauamt hat auch tatsächlich die Arbeiten in dieser Richtung begonnen, aber bei dem Umstände, als die Durchführung der infolge der Wasserkatastrophe notwendigen Schutzarbeite» in allen Teilen des Landes das Bauamt allzusehr in Anspruch nahm, bisher nicht vollenden können. Die Angelegenheit wäre in der gewöhnlichen Weise vom Landesausschusse der Erledigung zugeführt worden, und zwar so, daß nach Fertigstellung des Projektes die zur Sicherstellung der nötigen Baukosten erforderlichen Verhandlungen mit der k. k. Regierung eingeleitet und durchgeführt worden wären. Und so muß auch jetzt vorgegangen und daher die Beendigung der Projektsaufnahme abgewartet werden. Für die raschere Erledigung der Angelegenheit wird es aber förderlich sein, wenn der Landtag schon jetzt seine Bereitwilligkeit ausspricht, zur Deckung der Regulierungskosten einen angemessenen Beitrag aus Landesmittcln in Aussicht zu stellen und den Landesausschuß zu dieser Erklärung zu ermächtigen. 251 31. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. Der volkswirtschaftliche Ausschuß stellt auf Grund dieser Ausführungen den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landesausschuß wird beauftragt, nach Fertigstellung des Projektes über die Regulierung des Ratzbaches im Unterlaufe hinsichtlich Sicherstellung der nach Kosten­ voranschlag vorgesehenen Auslagen mit der k. k. Regierung die nötigen Verhandlungen einzuleiten und durchzuführen; auch wird er gleichzeitig ermächtigt, die Zuwendung eines entsprechenden Landesbeitrages zu diesem Regulierungswerke in Aussicht zu stellen." Bregenz, 23. Jänner 1912. Jodok Fink, Martin Thurnher, Obmann. Berichterstatter. 3)rutf von I. N. Teutsch in Bregctiz. 253