19120209_ltb00601911_Petitonsausschussbericht_Unterstützungsgesuche

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Letzte Änderung 05.07.2021, 14:21
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1911,ltb1911
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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60. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10 Periode 1911/12. Beilage 00. Bericht des Petitionsausfdjuffes über zwei ihm zur Berichterstattung und Antragstellung überwiesens Gesuche um Unterstützung aus Landesmitteln, a) der Gesellschaft der Musikfreunde Dornbirn, b) betreffend Zuwendung einer Gnadenprovision an den Forstwart Zosef Ganahl in Bartholomäberg. Hoher Landtag! i. Mit Gesuch vom 25. September 1911 wendet sich die Gesellschaft der Musikfreunde Dornbirn an den hohen Landtag mit der Bitte, ihr zur Unterhaltung und zum weiteren Ausbau der von ihr errichteten Musikschule in Dornbirn einen jährlichen Beitrag aus Landesmitteln zu bewilligen. In der Begründung des Ansuchens wird hauptsächlich auf die segensreiche, bildende und erzieherische Tätigkeit dieses Unternehmens zu Nutz und Frommen nicht nur der Gemeinde Dornbirn, sondern des ganzen Landes verwnsen. An der Hand des dem Gesuche beiliegenden Jahresberichtes pro 1910/11 wurde vom Petitions­ ausschusse erhoben, daß von den 122 Schülern bezw. Schülermnen höchstens 11 nicht in Dornbirn wohnen, während die übrigen dortselbst ihren Wohnsitz haben. Auf Grund dieser Daten niuß gesagt werden, daß diese Musikschule einen fast rein lokalen Charakter hat und daher die anderen Landesteile nicht jenes Interesse an derselben haben, welches eine Unterstützung aus Landesmitteln gerechtfertigt erscheinen ließe. Fände dieses Ansuchen von seilen des hohen Landtages Berücksichtigung un angesuchten Sinne, so würden nach Ansicht des Petiiionsausschusses voraussichtlich ähnliche Unternehmen bald auch mit derartigen Bittgesuchen an den hohen Landtag herantreten. Die gegenwärtige Finanzlage des Landes erlaubt aber die Unterstützung derartiger Unternehmen mit mehr lokalem Charakter nicht. Der Pelitionsausschuß stellt daher den Antrag: „Auf das Gesuch der Gesellschaft der Musikfreunde in Dornbirn um eine Subvention aus Landesmitteln wird nicht eingegangen." Bregenz, 9. Februar 1912. Dekan Mayer, Obmann. Josef Kennerknecht, Berichterstatter. 347 60. Beilage zu den flenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. II. Mit Zuschrift vom 11. Dezember 1911 wendet sich die k. k. Bezirkshauptmannschaft Bludenz an den Landesausschuß und durch ihn an den hohen Landtag von Vorarlberg um^Zuwendung einer Gnadenprovision an den Forstwart Josef Ganahl in Bartholomäberg. Es wird darin ausgeführt, daß der Standesforstwart Josef Ganahl infolge eines im Dienste zugezogenen Übels, welches ihn für immer für den Forstschutzdienst unbrauchbar macht, mit dem 1. Jänner 1912 nach 2 8 jähriger Dienstzeit seines Dienstes enthoben werden mußte. Derselbe habe sich^ste.ts einer ausgezeichneten Dienstleistung beflissen und seinem Fleiße und seinem Diensteifer sei es zu Unken, daß der Allmeinstandeswald in Bartholomäberg in den letzten Jahrzehnten bedeutend dichter geworden sei und Lawinenstmze für die Gemeinde Bartholomäberg nun ausgeschlossen seien. In Anbetracht dessen, sowie, daß sich der 69jährige Ganahl in ärmlichen Verhältnissen befiilde, werde das Ersuchen gestellt, diesem verdienstvollen Forstwart bis an sein Lebensende eine jährliche Gnadenprovision erteilen zu wollen. Der Petitionsausschuß hat sich die Überzeugung verschafft, daß der bisherige Standesforstwart in Bartholomäberg in seinem Dienste wirklich außerordentlich pflichteifrig war und daß der gegen wattige erfreuliche Stand der Allmeinstandeswaldung hauptsächlich der Umsicht und dem Diensteifer dieses Forstwartes zu danken ist. Wenn zudem genannter Standesforstwart sein Übel, das ihn zur Aufgabe seines Dienstes nötigte, sich infolge seines Dienstes zugezogen hat und sich, wie im Gesuche ausdrücklich hervorgehoben wird, in ärmlichen Verhältnissen befindet, so wäre eine Unterstützung dieses im Dienste ergrauten und infolge seines Dienstes kränklich gewordenen Foistwartes gewiß gerechtfertigt. Da indeffen die Dienstes- und Pensionsbezüge der von Gemeinden in Vorarlberg angestellten ' und besoldeten Forstwarte, Waldaufseher ic. bekanntlich landesgesetzlich bis heute nicht festgestellt sind, so erscheint ein Ansuchen um Zuwendung einer Gnadenprovision schon aus diesem Grunde nicht wohl angebracht. Fände aber dieses Ansuchen seitens des hohen Landtages Berücksichtigung, so würde in der Folge wohl jeder in ähnliche Verhältnisse gekommene Forstwart um gnadenweise Zuerkennung einer Provision voistellig werden. Da zudem das Land Vorarlberg keine Waldungen besitzt und es sich im vorliegenden Falle daher nicht um einen im Dienste des Landes gestandenen Angestellten handelt, so ist der Petitions­ ausschuß auch aus diesem Grunde nicht in der Lage, die Bewilligung einer Pension dem hohen Landtage befürworten zu können. Hingegen ist der Petitionsausschuß der Anschauung, daß der um die Hebung der Allmeinstandeswaldung in Bartholomäberg verdiente Forstwart Josef Ganahl daselbst hinsichtlich seines Ansuchens durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft in Bludenz leitens der hier in Fiage konimenden Faktoren, nämlich des Standes Montafon und der Gemeinde Bartholomäberg Berücksichtigung finden könnte, falls ein diesbezügliches Gesuch an genannte Faktoren geleitet wird. Auf Grund dieser Ausführungen stellt der Petitionsausschuß folgenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „In Angelegenheit der Zuschrift der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bludenz kann auf die Gewährung einer Provision aus Landesmitteln für den Standesforstwart Josef Ganahl in Bartholomäberg nicht eingegangen werden." Bregenz, am 9. Februar 1912. Josef Wegeler, Obmannstellvertreter. Josef Kennerknecht, Berichterstatter. Druck von I. N. Deut ch in Breoenz. 348