19120206_ltb00491911_Volkswirtschaftsausschussbericht_Subventionsgesuch_Altach_Wuhrbauten_Emmebach

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Letzte Änderung 04.07.2021, 22:08
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1911,ltb1911
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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49* Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. Beilage 49. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Altach um Gewährung eines tandesbeitrages zu den Aosten der Wiederherstellungsarbeiten an den Vuhrbauten im Unterlaufe des Emmebaches. Hoher Landtag! Seitens der Gemeinde Altach wurde unter dem 21. Juni und 18. September 1911 ein Gesuch an den hohen Landtag gerichtet um einen Beitrag zu den Kosten der Wiederherstellungsarbeiten im Unterlaufe des Emmebaches. Das letztere Gesuch wurde in der Landtagssitzung vom 25. September an den volkswirtschaftlichen Ausschuß abgetreten mit dem Auftrage, hierüber betn hohen Hause Bericht und Antrag vorzulegen. Der volkswirtschaftliche Ausschuß beschloß sodann, den Akt an den Landesausschuß abzutreten, mit dem Ersuchen, durch das Landesbauamt die notwendigen Erhebungen über den Sachverhalt vornehmen zu lassen. Dies ist nun geschehen und so gestattet sich der volkswirtschaftliche Ausschuß dem hohen Landtage in dieser Angelegenheit Bericht zu erstatten. In Folge des Hochwassers vom Jahre 1901 wurde die Gemeinde Götzis genötigt, den Emmebach in seinem Oberlaufe zu regulieren, was auf Grund des L. G. vom 13. Juni 1903, L. G. Bl. Nr. 39, geschah. Auch im Talinnern des bezeichneten Baches wurden durch die k. k. Forsttechnische Abteilung sür Wildbachverbauung, Sektion Innsbruck, Verbauungen durchgeführt. Im Unterlaufe wurden aber damals keinerlei Regulierungsarbeiten vorgenommen. Die Folge davon war, daß die großen Geschiebe­ massen des Emmebaches im Unterlaufe desselben liegen blieben und das Bachbett nach und nach ausfüllten. Eine Mitursache dieser Geschiebeablagerung war auch der Umstand, daß der Ablagerungsplatz am Ende der regulierten Strecke, das ist unter der Eisenbahnstrecke bei Götzis viel zu klein und daher nicht im Stande ist, alles Geschiebe aufzufangen. Die Folge der Regulierung des Emmebaches im Gemeinde­ gebiete von Götzis war, daß das Wasser viel schneller zum Abfluß gelangte und eine größere Schleppkraft erhielt als früher. So wurde schon bei mittleren Hochwässern viel Geschiebe in den Unterlauf des Emmebaches gebracht, was wiederum zur Folge hatte, daß Felder und Wiesen im Altachergebiete über­ schwemmt und der Versumpfung zugeführt wurden. Noch schlimmer gestaltete sich die Situation im Jahre 1910, wo bei der damaligen Hochwasserkatastrophe sogar eine Anzahl Häuser bis zu V2 m unter Wasser kamen. Die Gemeinde Altach sah sich deshalb veranlaßt, unverzüglich die notwendigen Maßregeln zum Schutze des Eigentums der Bewohner zu ergreifen. Es wurden die seitlichen Dämme, welche sehr schwach waren und bei jedem Hochwasser einen Ausbruch des Baches ernstlich befürchten ließen, bedeutend verstärkt, sowie die Bachsohle geräumt und tiefer gelegt, desgleichen an den gefährlichsten Stellen neue Spuntwände hergestellt. Diese Arbeiten, welche in einer Länge von 2500 m durchgeführt wurden, 309 49. Beilage zu den stenogr. Berichten deS Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911 /12 erforderten einen Kostenaufwand von K 6546 30. Zu diesen Kosten, welche die Gemeinde Altach außerordentlich schwer belasten, wünscht die Gemeinde nun von feiten des Landtages eine entsprechende Subvention. Das technische Gutachten unseres Landesbauamtes bestätigt die von der Gemeinde Altach in ihrem Gesuche angeführten Punkte vollinhaltlich, wobei speziell darauf hingewiesen wird, daß die Arbeiten unbedingt notwendig waren und auch durchaus sachgemäß durchgeführt wurdenDie Gemeinde Altach würde sehr schwer tun, die erwachsenen Auslagen von über K 6000'— allein auszubringen und zwar umsomehr, als sie schon wiederholt von Überschwemmungen heimgesucht wurde. Auf Grund dieser Erwägungen stellt der volkswirtschaftliche Ausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Gemeinde Altach wird zur teilweise» Deckung der ihr durch die Wieder­ herstellungsarbeiten an den Wuhrbauten im Unterlaufe des Emmebaches erwachsenen Kosten einen einmaligen Landesbeitrag von K 2000' — gewährt." Bregenz, am 6. Februar 1912. Wart. Thnrnher, Alois Aman«, Obmannstellvertreter. Berichterstatter. Druck von I. 91. Leut'ch ttt Bregcnz. 310