19101015_ltb00601909_Volkswirtschaftsausschsussbericht_Gesetzentwurf_Elementarereignisse_1910_Schäden_an_Ill_und_Bregenzerache

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Letzte Änderung 05.07.2021, 14:24
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1910,ltb1910
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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Syntax Warning: Invalid number of shared object groups 60. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. Beilage 60. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Gesetzentwurf betreffend d-e Behebung der durch Glementarereignisse im Juni 1910 verursachten Schäden an der und der Bregenzerache und deren Nebenflüssen, an der Dornbirner Ache, am obern kech und den Binnendämmen, sowie einigen kleinern Zuflüssen des Rheins. Hoher Landtag! Durch die Hochwasserkatastrophe vom Juni d. I. wurde das Land Vorarlberg in einer Weise und in einem Umfange verwüstet und geschädigt, wie seit mehr als hundert Jahren noch nie. Es waren insbesondere die III mit einer Anzahl von Nebenflüssen, unter letzteren insbesondere die Alsenz, der Mengbach und die Samina, dann die Bregenzerach, die die früher bestandenen Schutzbauten zumeist auf lange Strecken wegrissen, mindestens aber arg beschädigten, so daß deren entfesselte Wasserfluten zerstörend und vernichtend auf die Felder, Fluren und Dörfer sich ergossen und grenzenlosen Schaden anrichteten. Es ist nicht die Aufgabe des Berichterstatters, die durch die Hochwasferkatastrophe angerichteten Verwüstungen zu beschreiben, diese sind ja allseitig bekannt. Aber konstatiert muß werden, daß nach Eintritt der Katastrophe alles Mögliche zum Schutze der Ortschaften durch Erstellung von Not- und Schutzbauten geschah und daß insbesondere auch die von der Regierung beigestellten Pioniere und Kaiserjäger sich opfermutig ihrer schwierigen Aufgabe unterzogen. Hinsichtlich der weitern Maßnahmen wurden mehrfache Verhandlungen zwischen der k. k. Regierung und dem Landesausschusse gepflogen und wurde insbesondere das Hauptaugenmerk darauf gerichtet, durch Erhebungen genau festzustellen, welche Summen zur Herstellung der nötigen provisorischen, wie der Wiederherstellungsbauten notwendig seien. Diesen Arbeiten unterzog sich einerseits die k. k. Elementarbauleitung in Schruns für Montafon, in den übrigen Landesteilen das Landesbauamt. Die bezüglichen Erhebungen erstreckten sich sowohl auf die Waster- als auch auf die Straßenbauten, die je gesondert zusammengestellt und der k. k. Statthalterei übermittelt wurden. Schließlich wurde vereinbart in einer interministeriellen Konferenz, der auch Vertreter der k. k. Statthalterei und des Landesausschustes beizuziehen feien, die entsprechenden Verhandlungen zur tunlichsten Sanierung der an Wasser- und Straßenbauten verursachten Schäden durchzuführen, beziehungsweise Vorschläge zu erstatten. In der am 25. August d. Js. demgemäß in Wien abgehaltenen interministeriellen Konferenz über die hinsichtlich der Wiederherstellung der zerstörten Wasterschutzbauten von der 305 60. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. k. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg gestellten Anträge und die von den beiden Landes­ ausschüssen ausgearbeiteten Elementarbauprogramme tvurde hinsichtlich der in Vorarlberg auszufllhrenden Wasserbauten nach den Anträgen des Vertreters des k. k. Ackerbauministeriums vereinbart, vorerst die mit K 1, 750.000 veranschlagten Kosten der dringendsten, noch im Jahre 1910 durchzuführenden Bauten in einem einheitlichen Meliorationsgesetze sicherzustellen, wobei im Sinne des § 7 des geltenden staatlichen Meliorationsgesetzes der Staat einen 50°/«igen Beitrag aus dem Meliorationsfonds, das Land einen 30°/»igen und die Gemeinden einen 2O°/oigeti Beitrag zu leisten hätten. Auf Grund dieses Antrages der interministeriellen Konferenz übermittelte der Landes­ ausschuß auf Grund des Sitzungsbeschlusfes vom 3. September 1910 mit Note vom gleichen Tage, Zl. 4439, der k. k. Statthalterei einen Gesetzentwurf mit einer demselben angeschlossenen Beilage, in welchem alle in diese I. Serie fallenden Bauarbeiten namentlich aufgeführt und beschrieben sind. Unter Bezugnahme auf den baldigen Zusammentritt des Landtages wurde gegenüber der k. k. Regierung das dringende Ersuchen um baldige Bekanntgabe des Standpunktes der Regierung zu dem derselben unterbreiteten Gesetzentwürfe gestellt, damit derselbe noch rechtzeitig dem Landtage in Vorlage gebracht werden kann. Mit Note vom 12. September d. Js. wurde an das k. k. Ackerbauministerium im dkachtrage zu der Eingabe vom 3. September berichtet, daß nach dem Haupthochwasser vom 15. Juni d. Js. in den Monaten Juli, August und selbst noch im September mehrere kleinere Hochwässer eintraten, die verursachten, daß die Ausführung von weitern provisorischen Wiederherstellungs- und Ergänzungsbauten notwendig werden, welche in dem dem vorgelegten Gesetz­ entwürfe zu Grunde gelegten Eleinentarbauprogramnie nicht ausgenommen erscheinen. Es wurde diesbezüglich in erster Linie darauf hingewiesen, daß die Jllwuhrschutzbauten im Gemeindegebiete von Schlins am rechten Ufer und in der Parzelle Beschling, Gemeinde Nenzing, am gegenüberliegenden linken Ufer, wo infolge Durchbruches des alten Jlldammes und der dadurch eingetretenen Erhöhung des Flußbettes durch die Geschiebeablagerung vornehmlich durch die Hochwässer vom 5. September d. Js. unifangreiche provisorische Arbeiten zum Schutze ausgedehnter Kulturgründe der Ortschaften Schlins und Satteins, sowie zum Schutze der Staatsbahu notwendig werden, die einen Aufwand von K 40.000 erfordern. Ferner haben in Lorüns (Montafon) die spätern Hochivasser den am linken Ufer befindlichen in den Jahren 1895 und 1896 aus Staats-, Landes- und Gemeindemitteln erbauten Schutzdamm geschädigt und das Flußbett infolge Ablagerung des Geschiebes bedeutend erhöht; die Wiederherstellungs-, beziehungsweise Ergänzungsarbeiten, wofür bereits ein Projekt vorliegt, erfordern einen Aufwand von K 21.000. In Berücksichtigung dieser Sachlage wurde dem k. k. Ackerbauministerium die Bitte unterbreitet, gestatten zu wollen, daß diese beiden Posten von rund K 40.000 und K 21.000 in die durch den Gesetzentwurf sicherzustellenden Bauten und zwar unter I. Provisorische Bauten: Gemeinde Schlins und Nenzing (Beschling) K 40.000-— zur Sicherung der Ortschaften Schlins und Satteins, der k. k. Staatsbahn und umfangreicher Kulturgründe; II . Wiederher st ellungsbauten: Gemeinde Lorüns K 21.000-— zur Sicherung der Ortschaft und umfangreicher Kulturgründe ausgenommen werden dürfen. Lorüns, der Montafonerbahn In einer Zuschrift der k. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg vom 15. September d. Js., Zl. 59080 de präs. 20. September, lenkte dieselbe die Aufmerksamkeit des Landesausschusses auf die Fassung des § 5 des vorgelegten Gesetzentwurfes, nach welchem die Durchführung der Bauten, foweit es sich nicht um Wildbachverbauungen handelt, nur dem Landesbauamte obliegt; es dürfte zweckmäßig erscheinen, die Durchführung des Elementarbauprogrammes teilweise auch 306 60. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. den staatlichen Organen zu übertragen. Der Landesausschuß erklärte sich mit Note vom 22. September d. Js., Zl. 4623, mit dieser Ergänzung einverstanden und hat daher in diesem Paragraphen die bezügliche Einschaltung zu erfolgen. Mit Statthaltereinote vom 11. Oktober d. I., Z. 66755, wurde dem Herrn Regierungs­ vertreter im Landtage auf Grund des Erlasses des k. k. Ackerbauministeriums vom 7. Oktober, Z. 36140/5227, eröffnet, daß letzteres bereit sei, zu dem nunmehr mit K 1, 811.000'— veranschlagten Erfordernisse für die auf Grund des ergänzten Elementarbauprogrammes vorzunehmende Behebung von Hochwasserschäden an der III und der Bregenzerache und deren Nebenflüssen, an der Dornbirner Ach, am oberen Lech und dem Binnendamme, sowie einigen Zuflüssen des Rheins, welche Aktion gemäß den Intentionen des Vorarlberger Landesausschusses zum Gegenstände der landesgesetzlichen Regelung nach dem Gesetze vom 4. Jänner 1909, R. G. Bl. Nr. 4, gemacht werden soll, einen 50"/oigen Beitrag im Höchstbetrage von K 905.500-— aus dem Meliorationssonds zu gewähren, dessen Abstattung in der Form von Annuitäten zu einem vom Lande aufzunehmenden Darlehen erfolgt. Aus dieser Mitteilung der k. k. Regierung ist zu entnehmen, daß erfreulicherweise den in der Zuschrift des Landesausschusses vom 12. September ausgesprochenen Wünschen nach Ein­ beziehung provisorischer Arbeiten an der III im Gemeindegebiete von Schlins und Nenzing (Beschling) per K 40.000-— und von Wiederherstellungsbauten an der III in Lorüns per K 21.000-— in zuvor­ kommender Weise entsprochen und demgemäß der sicherzustellende Betrag von K 1, 750.000-— auf K 1, 811.000-— erhöht wurde. Diese Erhöhung bedingt eine Abänderung der §§ 2 und 3 des vom Landesausschuffe vorgelegten Gesetzentwurfes. Die aufzuführenden Bauten sind in der diesem Berichte beiliegenden Zusammenstellung zum Elementar-Bauprogramm des Landes Vorarlberg pro 1910, Wasserbauten, namentlich aufgeführt. Im Laufe der Landtagssession sind nun noch einige weitere Gesuche verschiedener Gemeinden eingelangt, die die Einbeziehung weiterer Wasserbauten in diese Aktion bezwecken und zwar: A. Die Gemeindevorstehung St. Anton ersuchte unterm 29. September d. I. um Herstellung von Userschutzbauten am rechten Jlluser in St. Anton und Bartholomäberg. Dem Gesuche war ein technischer Bericht des Landesbauamtes beigeschlossen, in welchem darauf verwiesen wird, daß die mit K 29.000-— veranschlagten Kosten der aufzuführenden Schutz­ bauten dringend im Laufe des heurigen Herbstes und Winters erstellt werden sollten, da die im im Frühling zu gewärtigenden Hochwässer eine neuerliche Überflutung zur Folge haben würden, wenn mit der Durchführung der Schutzbauten nicht sofort begonnen würde. B. Der Stadtmagistrat Feldkirch schritt unterm 19. September d. I., Z. 770, um Auf­ nahme einiger Objekte in das Elementarbauprogramm, darunter um Wiederherstellung des Wuhres bei der Gasfabrik per K 8000-— ein. C. An der Schwarzach und de:n Rickenbache, deren Regulierung durch separate Gesetzes­ vorlage erfolgen soll, mußten jetzt schon einige Schutzarbeiten durchgeführt werden, deren Kosten ins Elementarbauprogramm pro 1910 nicht Aufnahme fanden. D. Die Gemeinde Bezau ersucht mit Zuschrift vom 8. Oktober, Z. 867, um Bauten am Rimsbach mit einem Erfordernisse von K 2200-—. E. Die Gemeinde Thüringen ersuchte um Erstellung von Sicherungsbauten am Schwarzbach mit einem Erfordernisse von K 2000-—; ferner um Wiederherstellung von Wuhrbauten an der Lutz mit einem Erfordernisse von K 30.000-— (Gesuch vom 9. Oktober 1910, Z. 535.) F. Gesuch der Gemeinde Egg vom 9. Oktober 1910, Z. 184, um Erstellung von Wuhr­ bauten an der Bregenzerache mit einem Kostenerfordernisse von K 40.000-—. 307 60. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. 1-eriode 1910. G. Gesuch der Gemeinde Götzls vom 12. Oktober 1910, Z. 1354, um Wiederherstellung der Schutzbauten am Gmmebache mit einem Kostenerfordernisse von K 16.000-—. Hinsichtlich dieser durchzuführenden Bauten wäre es nicht ausgeschlossen, daß für einen Teil derselben aus der für die provisorischen Bauten vorgesehenen Post „für andere Arbeiten und Unvorhergesehenes" per K 108.800— und der bei den Wiederherstellungsbauten ebenfalls zu gleichem Zwecke eingesetzten Post per K 143.900-— Beträge verwendet werden konnten und iväre diesfalls der Landesausschuß zu beauftragen, mit der k. k. Regierung die bezüglichen Verhandlungen einzuleiten. Als selbstverständlich muß es angesehen werden, daß die Gemeinden bezw. Interessenten die nach dem Gesetze vorgesehenen 2O°/oigen Beiträge zu leisten hätten. Zu berücksichtigen in der angedeuteten Weise wären insbesondere die unter ad A bis einschließlich D verzeichneten Gesuche, ferner das Gesuch E hinsichtlich des Schwarzbaches per K 2.000—, das Gesuch F bis zur Hälfte des erforderlichen Betrages, während die übrigen Gesuche, beziehungsweise Teilbeträge nach Punkt 4 der Anträge zu behandeln wären. Sollten aber die Kosten dieser Bauten nicht aus den bezeichneten Posten bestritten werden können, so wäre es Sache des Landesausschusses, mit der Regierung die erforderlichen Verhandlungen zum Zwecke der anderweitigen Sicherstellung derselben einzuleiten und durchzuführen und dem Landtage dahingehende Vorlagen zu unterbreiten. In Angelegenheit der Aufbringung des auf den Staat entfallenden Betrages von K 905.500-— ist die Abstattung in der Form von Annuitäten zu einem vom Lande aufzu­ nehmenden Darlehen vorgesehen und die Bewilligung des Staatsbeitrages an diese Bedingung geknüpft. Aber auch zur Aufbringung des vom Lande aufzubringenden Betrages von K 543.300— ist die Aufnahme eines Darlehens geboten, da die Kasfenbeftände des Landes erschöpft sind und es muß daher dem Landesausschusse die Vollmacht erteilt werden zur Durchführung der pro 1910 vorgesehenen Wasserbauten ein Darlehen von K 1, 448.800-— für das Land aufzunehmen. Nach dem bei der interministeriellen Konferenz akzeptierten Programme für Wasserbauten waren solche vorgesehen im Betrage von K 7, 372.000-—; in dem ursprünglichen vom Landes­ ausschusse der k. k. Statthalterei unterbreiteten Programme waren aber weitere, auf Montafon sich beziehende Bauten mit einem Erfordernisfe von K 3, 107.080— enthalten, die aber aus bisher nicht bekannten Gründen in den Vorschlägen der k. k. Statthalterei -an die k. k. Regierung nicht berücksichtigt worden waren. Die Durchführung dieser Bauten ist aber gerade so dringend, wie die übrigen in der Zusammenstellung aufgeführten Bauten. Der Landesausschuß wird daher mit allem 9tachdrucke dahin zu nnrken haben, daß sowohl für die in das. Programm aufgenommenen als die außerdem nach den Vorschlägen des Landesausschusses vorgesehenen oder sich sonst als unbedingt notwendig herausstellenden Schutzbauten z. B. in Montafon und Feld­ kirch rc. die Sicherstellung der erforderlichen Kosten erfolge. Auf Grund des Resultates der diesfalls mit der k. k. Regierung durchzuführenden Verhandlungen hätte der Landesausschuß die entsprechenden Vorlagen dem Landtage ehestens, wenn notwendig in einer außerordentlichen Session zu unterbreiten. Der Landesausschuß hat anläßlich der Wasserkatastrophe unter Anhoffung träglichen Genehmigung seitens des Landtages folgende Beträge votiert: der nach­ 1. An das Landeshilfskomitee mit Beschluß vom 20. Juni d. I. K 20.000- 2. An die k. k. Elementarbauleituna in Schruns mit den Beschlüssen vom 23. August und 29. September..................................... „ 60.000— 3. Zur Schließung der Einbruchstelle bei Frastanz mit Sitzungs­ beschluß vom 8. August........................................................... „ 30.000-— „ 10.000— 4. Zu Schutzbauten an der III in den Gemeindegebieten von Schlins und Renzing (Beschling) mit Beschluß vom 9. September d. Js. zusammen 308 K 120.000-— 60. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. Die Beträge ad 2, 3 und 4 sind als Vorschüsse zu betrachten und werden dem Lande bei der Abrechnung der Kosten der bezüglichen Bauobjekte gutgeschrieben, beziehungsweise demselben rückvergütet werden. Für diese Maßnahmen des Landesausschusses wäre noch die nachträgliche Genehmigung des Landtages zu gewähren. Der volkswirtschaftliche Ausschuß stellt auf Grund vorstehender Ausführungen nachstehende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: „1. Dem beiliegenden Gesetzentwürfe betreffend die Behebung der durch Elementar­ ereignisfe im Juni 1910 verursachten Schäden an der III und der Bregenzerache und deren Nebenflüfsen, an der Dornbirner Ache, am oberen Lech und den Binnendämmen, sowie einigen kleineren Zuflüssen des Rheins wird die Zustimmung erteilt. 2. Der Landesausschuß wird beauftragt, hinsichtlich der später eingelangten die Wieder­ herstellung zerstörter Wuhrungen betreffenden Gesuche, soweit sich dieselben auf dringend durchzuführende Schutzbauten beziehen, mit der Regierung Verhandlungen dahin zu pflegen, die für die Erstellung solcher Bauten erforderlichen Kosten aus der für provisorische Bauten für „andere Arbeiten und Unverhergesehenes" eingesetzte Post per K 108.800-— und der bei den Wiederherstellungsbauten ebenfalls zu gleichem Zwecke vorgesehene Post per K 143.900 — zu decken, und wenn dieses nicht tunlich wäre, die Verhandlungen auf anderweitige Sicher­ stellung solcher Bauten einzuleiten und durchzuführen und dem Landtage dahin­ gehende Vorlagen zu unterbreiten. 3. Der Landesausschuß wird ermächtigt zur Deckung der vom Staate und soweit notwendig auch für die vom Lande zu übernehmenden Beträge Darlehen in der erforderlichen Höhe gegen Abstattung in der Form von Annuitäten in der mit der k. k. Regierung zu vereinbarenden Weise aufzunehmen. 4. Der Landesausschuß wird beauftragt, hinsichtlich aller im Programme aufge­ nommenen, als auch anderer sich als notwendig erweisender Schutzbauten, insbesondere im Montafon mit der Regierung wegen Sichersterstellung der Kosten die Verhandlungen einzuleiten und durchzuführen und die bezüglichen Vorlagen ehestens, wenn notwendig, in außerordentlicher Session dem Landtage zu unterbreiten. 5. Die bisherigen Maßnahmen des Landtages, insbesondere die Votierung eines Beitrages von K 20.000-— an das Landeshilsskomitee und die Gewährung von Vorschüssen im Gesamtbeträge von K 100.000-— zu Notstandszwecken für Montafon, Frastanz und Schlins-Beschling werden nachträglich genehmigt. 6. Der Landesausschuß wird ermächtigt, vor Erwirkung der Allerhöchst kaiserlichen Sanktion dieses Gesetzentwurfes entweder aus eigener Initiative oder über Wunsch der Regierung etwa sich als notwendig herausstellende Textesänderungen, bezw. Ergänzungen, soweit dieselben weder grundsätzliche Bestimmungen schaffen, noch solche tangieren, mit der Regierung zu vereinbaren und beschlußweise vorzunehmen." Bregenz, am 15. Oktober 1910. Mart. Thurnher, Jodok Fink, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch in Bregenz. 309 60 A. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10 Periode 1910. Beilage 60 A. Gesetz t>om . . . ♦ wirksam für das Land Vorarlberg, betr. die Behebung der durch Llementarereignisse im Juni 19K> verursachten Schäden an der )ll und der Bregenzerache und deren Nebenflüssen, an der Dornbirner Ache, am oberen tech und den Binnendämmen sowie einigen kleineren Zuflüssen des Rheins. Über Antrag des Landtages Meines Landes Vorarlberg finde Ich anzuordnen, wie folgt: § 1. Die Durchführung der Behebung der durch Elementarereignifie im Juni 1910 verursachten Schäden an der III und der Bregenzer Ache und deren Neben­ flüssen, an der Dornbirner Ache, am oberen Lech und den Binnendämmen, sowie einigen kleineren Zuflüssen des Rheins wird im Sinne des § 7, Absatz 2 lit. a, des Gesetzes vom 4. Jänner 1909, R. G.Bl. Nr. 4, als eine Landesangelegenheit erklärt und hat nach Maßgabe des gegenwärtigen Gesetzes zu erfolgen. § 2. Als Grundlage für diese Schadenbehebungsarbeiten haben die vom Vorarlberger Landesbauamte und der k. t forsttechnischen Abteilung für Wildbachver­ bauung, Sektion Innsbruck, verfaßten generellen Vor­ anschläge zu dienen; der Höchstaufwand für die Durchführung dieser Arbeiten wird mit dem Betrage von 1, 811.000 K festgesetzt, in welchem Betrage die vom Staate, vom Lande und den einzelnen Inter­ essenten Kerens geleisteten Vorschüfie einzurechnen sind. § 3. Zur Dickung dieser Kosten leistet: 1. Der staatliche Mcliorationsfonds, vorbehaltlich der verfassungsmäßigkn Genehmigung, einen nicht rück- 311 60 A. Beilage zu den ftenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910 zahlbaren Beitrag im Ausmaße von 50% des obigen Erfordernisses, sohin im Höchstbetrage 905.500 K; 2. der Landesfonds Vorarlbergs einen Beitrag von 30% obigen Erfordernisses bis zum Höchstbetrage vou 543.300 K; 3. die beteiligten Gemeinden leisten Beiträge von 20% bis zum Betrage von 362.200 K. Im Falle die tatsächlichen Kosten den angenommenen Höchstbetrag nicht erreichen, hat eine verhältnismäßige Herabminderung obiger Beiträge eiuzutreten. § 4. Die Gemeinden sind berechtigt, den Ersatz eines vom Landesausschusse im Eiuvernehmen mit der Statt­ halterei zu bestimmenden Teiles der ihnen durch die Baubeiträge (§ 3) und die Erhaltung (§ 8) erwachsen den Auslagen von den Besitzern der durch dieses Uuternehmen begünstigten Liegenschaften und Anlagen an­ zusprechen. Die Festsetzung dieses engeren Beitragsgebietes und des Beitragmaßstabes hat in Ermangelung einer gütlichen Vereinbarung im Verwaltungswege zu er­ folgen. § 5. Die Durchführung der Bauten obliegt, insofern es sich um Wildbachverbauungen handelt, der k. k. forst­ technischen Abteilung für Wildbachverbauung, Sektion Innsbruck; im übrigen der Staatsverwaltung und dem Laudesbauamte und sind die einzelnen Detail­ projekte, insoweit dies noch nicht geschehen ist, noch vor Bauinangriffnahme dem Ackerbauministerium zur Genehmigung vorzulegen. iA-jju L Li L Lj i ; § 6. I i t Falls der gesamte im § 2 veranschlagte Kosten­ aufwand oder die Beiträge einiger der im § 3 ange­ führten Konkurrenzfaktoren mittels eines voui Lande Vorarlberg für das Unternehmen aufzunehmenden Anlehens beschafft werden, ist dessen Annuität auf die betreffenden Konkurrenzfaktoren nach Verhältnis ihrer Beiträge aufzuteilen. § 7. Die näheren Modalitäten der Durchführung des Baues, die der Staatsverwaltung und dem Landesausschuffe auf dieselbe zustehende Einflußnahme; die Dauer der Bauzeit, die Einzahlung der Beiträge und Rückzahlung der geleisteten Vorschüffe wird in einem 312 60 A. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. zwischen der Staatsverwaltung und dem Landesaus­ schusse abzuschließenden Übereinkommen geregelt. Ebenso werden die näheren Modalitäten der Anlehensaufnahme in einem zwischen der Staatsverwaltung und dem Landesausschusse zu treffenden Übereinkommen festzu­ stellen sein. § 8. Die Kosten der Erhaltung der im Sinne dieses Gesetzes ausgeführten Bauten werden nach Abschluß der Bauarbeiten von den beteiligten Gemeinden be­ stritten. § 9. Mit dem Vollzüge dieses Gesetzes sind Mein Biinister für Ackerbau und Mein Minister für die Finanzen betraut. Druck von I. N. Teutsch tu Bregenz. 313 60 B. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. Beilage 60 B. Zusammenstellung z»m Elementar-Bauprogramm des Landes Vorarlberg pro 1910. Wasserbauten. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 315 I 60 B. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. I. Provisorische Wasserschntzbanten. Post Kosten­ Gegenstand Nr erfordernis Begründnng in K a. Bezirkshanptmanuschaft Bludenz. 1 2 3 4 5 6 7 Gemeinde Lech am Lechflusse und am Zürsbache . . . 17200 Zur Sicherung von Wohnhäusern in der Ortschaft Lech, wertvoller Kulturgründe, Straßen (Koitkurrenzstraße) und Brücken. Gemeinde Klösterle an der Alfenz und am Stubenbache 44000 Zur Sicherung der Ortschaften Klösterle und Stuben, wertvoller Kulturgründe und der Arlberg-Reichsstraße. Gemeinde Dalaas am Alfenzbache.................................. 53000 Sicherung der Ortschaft Dalaas und einzelner Gehöfte, wertvoller Kulturgründe und der Arlberg-Reichsstraße. Gemeinde Braz am Alfenzbache.................................. 50000 Zur Sicherung einer großen Anzahl Wohnhäuser, wertvoller Kulturgründe, Straßen (darunter Arlberg-Reichsstraße) und Brücken. Stadtgemeinde Bludenz am Alfenzbache und am Jllfluffe 30000 Zur Sicherung wertvoller Knlturgründe, des unteren Stadtteiles von Bludenz, des dortigen Bahnhofes und industrieller Anlageu. Gemeinde Stallehr am Alfenz­ bache .................................. 8000 Zur Sicherung der Ortschaft Stallehr, Kulturgrüude und der Gemeindestraße und Brücke. Gemeinde Bürs am Alvierbache.................................. 25000 Sicherung der vom Alvierbache durch­ flossenen Ortschaft Bürs. Fürtrag 227200 317 60 B. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. Kosten­ Post Nr. II. Session der 10. Periode 1910. erfordernis Gegenstand Begründung in K Übertrag 227200 Gemeinde Nüziders am Jllflusse................................... 19000 Sicherung wertvoller Kulturgründe und der Arlberg-Reichsstraße. Gemeinde Nenzing am Meng­ bache ................................... 24000 Zur Sicherung der Ortschaft Nenzing mit zahlreichen industriellen Anlagen gegen den die Ortschaft durchfließenden Mengbach. Gemeinde Nenzing am Jllflusse.................................. 5000 Zur Sicherung wertvoller Kulturgründe und der k. k. Staatsbahn. 11 Tal Montafon Mehrarbeiten 10000 Kosten der dringendsten Mehrarbeiten, wobei jene für militärische Hilfeleistung nicht in Rechnung gestellt sind. 12 Tal Montafon am Jllflnsse 80000 Zum Schutze von Häusern und Kulturen und der Konkurrenzstraße. 13 Gemeinde Schruns am Litzbache................................... 25000 Zum Schutze der Ortschaft Schruns, welche vom Litzbache durchflossen wird, und Zurückleitung desselben in sein altes Gerinne. Gemeinde Vandans am Rellsbache . . . . s . . 45000 Zum Schutze der vom Rellsbache durch­ flossenen Ortschaft Vandans. Gemeinde Tschagguns am Rasafei- und Ganzonahlbache 20000 Zur Sicherung von Häusern und Kulturen. Gemeinde St. Gallenkirch, Parzelle Galgenuel am Sugedinbache nebst Seitenbächen (Gweilbach)...................... 15000 Sicherung der Ufer in das alte Gerinne. Provisorische Sicherung an mehreren kleineren Bächen im Montafonertale . . . 20000 Zum Schutze von Kulturen und Mohngebäuden. Fürtrag 490200 8 9 10 14 15 16 17 318 und Zurückleitung 60 B. Post Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. Kosten­ Gegenstand Nr. erfordernis Begründung in K Übertrag 490200 b. Bezirkshauptmannschaft Feldkirch. 18 19 20 21 22 23 24 Gemeinde Satteins am Giesen­ bache ................................... 10000 Provisorische Schließung der durch den Jlleinbruch oberhalb in der Gemeinde Schlins verursachten Dammbrüche am Gicsenbache. Gemeinde Frastanz am Jllflusse.................................. 40000 Schließung von den Jlldämmen. Gemeinde Frastanz am Saminabache ..... 25000 Sicherung der Ortschaft Frastanz mit zahlreichen industriellen Anlagen gegen den Saminabach, welcher die Ortschaft durchfließt. Gemeinde Weiler am Ratz­ bache .................................. 1500 Provisorische Schließung einiger Durch­ bruchstellen im Kanalgerinne. Gemeinde Klaus am Klaus­ bache .................................. 1000 Provisorische Schließung einiger Durch­ bruchstellen im Kanalgerinne. Gemeinde Altenstadt am Jllflusse.................................. 15000 Sicherung wertvoller Kultnrgründe und einer bedeutenden Fabriksanlage. Gemeinde Schlins und Beschling (Nenzing) an der III 40000 Sicherung der Ortschaften Schlins und Satteins, der k. k. Staatsbahn und umfang­ reicher Kulturgründe. Gemeinde Schoppernau an der Bregenzerache von der Lokali­ tät „Bannwald" oberhalb Schoppernau bis Gräsalpbrücke................................... 10000 Zur Sicherung umfangreicher und wert­ voller Kulturen. Gemeinde Au an der Bregenzer­ ache zwischen Rehmen und Argenau und Jagdhausen­ Argenstein '...................... 11000 Zur Sicherung der regulierten Flußstrecke und Verhinderung weiterer Einbrüche in Kulturgründe. Fürtrag 643700 Durchbruchstellen an c. Bezirkshauptmannschaft Bregenz. 25 26 319 60 B, Post Nr. 27 28 29 30 31 Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910 Kosten­ Gegenstand erfordernis Begründung in K Übertrag 643700 Gemeinde Au am Argenbache in den Parzellen Argenzipfel und Argenstein .... 9000 Gemeinde Schnepfau an der Bregenzerache bei der Säge oberhalb Schnepfau . . Zur Verhütung des Umsichgreifens hoher Terrainanbrüche, Sicherung von Häuseril und Kulturen. 9100 Gemeinde Mellau an der Bre­ genzerache und dem Mellenbache..................................... Znr Verhinderung weiterer Einbrüche in Kulturland und Sicherung der Konkurrenz­ straße. 11000 Gemeinde Reuthe an der Bre­ genzerache in den Parzellen Hinterreuthe, Baien und Hof 1900 Sicherung gegen und Kulturen. Gemeinde Bizau und Reuthe, bezw. Wassergenoffenschaft : Bizau-Reuthe am Bizauer­ bache ..................................... 4500 Für verschiedene andere Arbei­ ten und Unvorhergesehenes mit Rücksicht auf den gene­ rellen Charakter der einzelnen Voranschläge und für Bau­ verwaltung nach allgemeiner Übung . . . . . . Provisorische Schließung der Durchbruch­ stelle am Kanalgerinue iu der Ortschaft Bizau. 108800 Summe für I. Provisorische Wafferschutzbauten . . . 788000 320 Zur Sicherung ausgedehnter Kultur­ gründe, einer Anzahl Häuser und der Kon- • kurrenzstraße. weitere Lehnenbrüche 60 B. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. II. Wiederherstellungsarbeiten. Post Kostenerfordernis in K Gegenstand Nr. Begründung im ganzen pro 1910 a. Bezirkshauptmannschaft Bludenz. 32 33 34 35 36 37 38 Gemeinde Klösterle am Alfenzbache..................................... 44000 10000 Wiederherstellung der zum Teile zerstörten, zum Teile eiugeschotterten Schutzbauten in der Ortschaft Klösterle. Stadtgemeinde Bludenz an der Alfenz und am Jllflusse . 240000 25000 Wiederherstellung der teils beschädigten, teils zum größeren Teile zerstörten Schutz­ bauten. Gemeinde Stallehr am Alfenzbache..................................... 70000 10000 Wiederherstellung des zum größten Teile zerstörten Schutzbaues vom Stauwehre ober­ halb Stallehr abwärts bis zur Gemeinde­ straßenbrücke: Stallehr-Bings. Gemeinde Bürs am Alvierbache..................................... 300000 60000 Wiederherstellung der zerstörten Ufer­ schutzmauern, bezw. Kanalisierung des Alvierbaches in der Orischaft Bürs. Gemeinde Nüziders am Jll­ flusse und am Mühlebache 69900 30000 Wiederherstellung der alten Wuhrbauten am Jllflusse und 3 kleiner Sperren im Mühlebache. Gemeinde Brand am Alvierbache.............................. . 60000 20000 Wiederherstellung von alten Wuhrbauten. Gemeinde Ludesch am Lutz­ bache ..................................... 66000 10000 Wiederherstellung eines zerstörten Stau­ wehres und des stellenweise beschädigten Lutzwuhres. Fürtrag 849900 165000 321 60 B. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. Kostenerfordernis in K Gegenstand Nr. Übertrag 39 40 Gemeinde Nenzing am Meng­ bache Gemeinde Nenzing im ganzen pro 1910 849900 165000 510000 30000 ......................... am III730000 flusse........................ Begründung Wiederherstellung der zerstörten Ufer­ mauern, bezw. Kanalisierung des Meng­ baches in der Ortschaft Nenzing. 30000 Wiederherstellung und Verstärkung des Jllschutzdammes von der Eisenbahnbrücke ab­ wärts bis zur Gemeindegrenze: NenzingFrastanz 41 GemeindeBludesch am Jllslnsse 202500 30000 Wiederherstellung und Verstärkung des Schntzdammes von der Einmündung des Lutzbaches in die III bis zur Geineindegrenze: Bludesch Schlins. 42 St. Anton im Montafon am Jllfluffe . 75000 ..... ....... 75000 Wiederherstellung des zum großen Teile zerstörten Uferschutzbaues gegenüber dem Vensertobel, vornehmlich zum Schutze der Montafonerbahn, deren rasche Wiederher­ stellung absolut notwendig ist, weshalb der ganze Betrag pr. 75000 K im Jahre 1910 angesprochen wird. 21000 Zur Sicherung der Ortschaft Lorüns, der Montafonerbahn und umfangreicher Kultur­ gründe. am Jll355000 flusse........................ 70000 Wiederherstellung und Verstärkung des Jllschutzdammes von der Gemeindegrenze: Bludesch-Schlins bis zur Gemeindegrenze: Schlins-Satteins und des Regulierungs­ baues am Tabuladabache. Gemeinde Satteins am Jll186000 flusse........................ 40000 Wiederherstellung des zum Teile be­ schädigten Schutzdammes und Verstärkung desselben von der Gemeindegrenze: SchlinsSatteins bis zur Ausmündung des Säge­ baches oberhalb der von Satteins nach Frastanz führenden Jllbrücke. 2908400 461000 43 Gemeinde Lorüns an der III b. Bezirkshauptmannschaft Fel dkirch. 44 45 Gemeinde Schlins Fürtrag 322 60 B. Post Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. Kostenerfordernis in K Gegenstand Nr. Begründung im ganzen pro 1910 Übertrag 2908400 461000 46 Gemeinde Göfis am Jllflusse 46000 10000 Wiederherstellung des teilweise beschädig­ ten Schutzdammes und Verstärkung des­ selben. 47 Gemeinde Frastanz am Saminabache ........................ 90000 10000 Wiederherstellung der zerstörten Schutz­ bauten von der oberen Brücke bis zur Einmündung der Samina in die III. Gemeinde Frastanz am IIIflusse.................................... 236600 20000 Wiederherstellnng der zum Teile zer­ störten Schutzdämme von der Gemeinde­ grenze: Nenzing-Frastanz bis zur Ein­ mündung des Saminabaches in die III oberhalb der Schildriederbrücke und von der Schildriederbrücke abwärts bis Felsenau und Verstärkung der Dämme 48 • Gemeinde Altenstadt und Mei­ ningen .............................. 600000 25000 Wiederherstellung der zum größten Teile zerstörten Wuhrbauten von der Jllbrücke unterem „Kaps" abwärts bis zur Einmündung der III in den Rhein. Gemeinde Rankweil am Frutzbache.................................... 23000 23000 Wiederherstellnng des zum Teile be­ schädigten Frutzdammes von der Straßen­ brücke: Rankweil-Sulz abwärts. 51 Gemeinde Sulz am Frutzbache 5700 5700 Wiederherstellung des schädigten Frutzdammes Eisenbahnbrücke. zum Teile be­ unterhalb der 52 Gemeinde Röthis am Frutz­ bache .............................. . 9700 9700 Wiederherstellung des schädigten Frutzdammes. zum Gemeinde Weiler am Ratz­ bache .................................... 31500 20000 Gemeinde Klaus am Klaus­ bache .................................... 12600 8000 Fürtrag 3963500 592400 49 50 53 54 323 Teile be­ Wiederherstelluug und Verstärkung des teilweise beschädigten Kanalgerinnes für den Ratzbach in der Ortschaft Weiler. Wiederherstellung und Verstärkung teilweise beschädigten Kanalgerinnes Klausbaches in der Ortschaft Klaus. des des 60 B. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. Kostenerfordernis in K Post Gegenstand Nr. 55 56 Begründung im ganzen pro 1910 Übertrag 3963500 592400 Stadtgemeinde Dornbirn an der Dornbirneiache und Seitenbächen, sowie am Fallbache und Küferbache . 161100 80000 Wiederherstellung von teils geschädigten, teils zerstörten Uferschutzbauten. Rheingemeinden: Altenstadt, Meiningen, Koblach und Mäder am Rheinflusse . . 58000 58000 Wiederherstellung der beschädigten Rhein­ dämme und Verstärkung derselben nach Projekt und Voranschlag der k. k. Rhein­ bauleitung. c. Bezirkshauptmannschaft Bregenz. Gemeinde Schoppernau an der Bregenzerache und deren Sei­ tenbächen: Reute-, Schrannenund Dürenbach (rechtes Ufer) 282800 Gemeinde Au am Dürenbache (linkes Ufer)........................ 8000 Gemeinde Au an der Bregenzer­ ache ..................................... 259000 60 Gemeinde Au am Argenbache 102500 61 Gemeinde Schuepfau an der Bregenzerache und deren Seitenzufluß: Griesenbach . 277800 15000 Fürtrag 5112700 795400 57 58 59 20000 Wiederherstellung alter Wuhrungen zur Sicherung umfangreicher Kulturgründe und Wohnhäuser. Wiederherstellung alter Wuhrungen zur Sicherung umfangreicher Kulturgründe und Wohnhäuser. 30000 — i 324 Wiederherstellungen der Steinwnhrungen bei Rehmen-Argenau und bei Jagdhausen zur Sicherung umfangreicher Kulturgründe und Wohngebäude. Zu gleichem Zwecke in den Parzellen: Argenzipfel und Argenstein. Wiederherstellung des Steinwuhres an der Bregenzerach von der Viehweide ober­ halb dem Schießstande bis zur Parzellen­ grenze: Schnepfau-Hirschau und am Griesenbache zur Sicherung unifangreicher Kultnrgründe. 60 Post B. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. Kostenerfordernis in K . Gegenstand Nr. Übertrag 62 63 64 65 66 67 68 69 II. Session der 10. Periode 1910. Begründung im ganzen pro 1910 5112700 795400 Gemeinde Mellau an der Bre30000 379000 genzerache ............................ Gemeinde Mellau am Düren­ bache Gemeinde Mellau am Mellen­ bache ....... 16000 .................................. 52000 Gemenlde Egg an der Bregenzerache Wiederherstellung alter Schutzbauten an beiden Ufern zur Sicherung der Kultur­ gründe. Wiederherstellung alter Schutzbauten zur Sicherung großer Lehnenbrüche, des Tal­ weges und der Konkurrenzstraßenbrücke über den Mellenbach in Mellau. Gemeinde Reuthe an der Bre14000 40100 genzerache ............................ Wassergenossenschaft: BizauReuthe am Bizauerbache . Wiederherstellung alter Wuhrdauteii am linken Ufer von der Einmündung des Alp­ baches bis zur Klause und am rechten Ufer von der Konkurrenzstraßenbrücke in Mellau bis zur Klausbrücke zur Sicherung umfang­ reicher Kulturgründe und Wohnhäuser. Wiederherstellung alter Wahrungen unter­ halb der Klausbrücke, ferner oberhalb der Eifenbahnbrücke und bei der Parzelle Hof zum Schutze umfangreicher Kulturgründe und der Bregenzermaidbahn. 19700 Wiederherstellung des zum Teile beschä­ digten Kanalgerinues in Bizau zur Sicher­ ung der Ortschaft Bizau und umfangreicher Kusturgründe. 10000 5000 ...................... Wiederherstellung des zerstörten Steinwuhres zum Schutze des Elektrizitätswerkes der Gemeinde Egg. 19700 Linksseitige Bregenzerachwuhrkonkurrenz der Gemeinden: Wolfurt, Lauterach, Hard 22000 und Fußach...................... 10000 _ Wiederherstellung des teilweise beschädigten Steinwuhres zum Schutze umfangreicher Kulturgründe, Wohn- und Fabriksgebäuden. Wiederherstellung des zum Teile beschä­ digten Steinwuhres unterhalb der Eisenbahnbrücke zum Schutze umfangreicher Kultur­ gründe. Rechtsseitige Bregenzerachwuhrkonkunenz der Gemeinde Rieden-Vorkl oster . . • 10000 5000 Fürtrag 5661500 879100 325 60 B. II. Session der 10. Periode 1910. Beilage zu den ttenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. Kostenerfordernis hiK Post Gegenstand Nr. Übertrag Für verschiedene andere Arbeibeiten und Unvorhergesehenes mit Rücksicht auf den gene­ rellen Charakter der einzelnen Voranschläge, für Bauverwaltuug nach allgemeiner Übung . Summe für II. Wiederher­ stellungsarbeiten .... Begründung im ganzen pro 1910 5661500 879100 ...................... 962500 143900 6624000 1023000 Zusammenstellung für das Elementar-Bauprogramm des Landes Vorarlberg 1910. Wasserbauten. Kostenerfordernis in K Gegenstand im ganzer! I. Provisorische Wasierbauten II. Wiederherstellungsarbeiten ........................................... . . . 326 . . angesprochm pro 1910 788000 788000 . 6624000 1023000 Summe 7412000 1811000 . .