19100903_ltb00151909_Landesausschussbericht_Mittelbergtalstrasse

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Letzte Änderung 04.07.2021, 22:05
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1910,ltb1910
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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Syntax Warning: Invalid number of shared object groups 15. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. Beilage 15. Bericht des Landesausschusses betreffend die Erstellung einer Talstraße in Mittelberg. Hoher Landtag! In Angelegenheit der teilweisen Neuerstellung und Verbesserung der Talstraße von der Walserschanz bis- Baad in Mittelberg hat der Landtag in der Sitzung vom 1. Oktober 1909 solgenden Beschluß gefaßt: „Zu den mit K 420.000*— projektierten Klosten der Straße von der Walser­ schanz bis Baad, Gelneinde Mittelberg, wird ein aus inehrere Jahre zu verteilender Landesbeitrag von 2Oo/o der wirklich erlaufenen Kosten im Hbchstbetrage von K 84.000*— unter der Bedingung gewährt, daß zu demselben Zwecke ein Staatsbeitrag per 7Oo/o. bewilligt wird und die Gemeinde 10% der Kosten, sowie die allfälligen Mehrkosten und die Kosten der Grundablösung übernimmt/' In weiterer Verfolgung dieser Angelegenheithat sich der Landesausschuß in einer eingehend motivierten Eingabe an das k. k. Ministerium für öffentliche Arbeiten gewendet und das Ersachen auf Zuerkennung eines 70%igert Staatsbeitrages gestellt. Mit der Statthaltereinote vom 24. Mai 1910, Nr. 31.665, wurde demLandesaus­ schusse bekanllt gegeben, daß das Ministerium sür öffentliche Arbeiten geneigt sei, zu den mit K 420.000*— veranschlagten Kosten dieses Straßenbaues einen 60%{gen Staatsbeitrag bis zum Höchstausmaße von K 252.000*— aus Rechnung der außerordentlichen Straßenbau­ dotation, vorbehaltlich der verfassungsmäßigen Genehmigung des bezüglichen Kredites unter der Bedingung zu gewähren, daß das restliche Erfordernis und die künftige Erhaltung der Straße, sowie die Herstellung der Fortsetzung der Straße auf bayerischem Gebiete von der Grenze bis Oberstdorf sichergestellt werden und die Gemeinde Mittelberg die Kosten der Grundieinlösung übernimmt. Tie Schlußfassung bezüglich des Zeitpunktes der Präliminierung des Staatsbei­ trages werde bis zum Einlangen des Berichtes über die Erfüllung der an die staatliche Beitragsleistung geknüpsten Bedingungen Vorbehalten. Da demnach die Regierung statt dem vom Landtage in Aussicht genommenen 70 % Staatsbeiträge zum mehrerwähnten Straßenbaue nur einen 60 %igen Beitrag in Aussicht gestellt hat, ist zunächst sicher zu stellen, wer die sohlenden 10 % aufbringen werde. Ueber Anregung des Larrdesausschusses hat die Gemeinde Mittelberg auf Grund- eines Gemeindeausschnßbeschlusses sich zur Uebernahme von weiteren 5 % bereit erklärt, so daß die Gemeinde insgesamt 15% der projektierten Kosten samt den allfälligen Mehrkosten, die Kosten der Grundablösung und endlich- die künftige Einhaltung der Straße übernimmt. Zieht rrtlctrt weiter in Erwägung, daß die Gemeinde Mittelberg sich verpflichtet hat, die Kosten für die Fortsetzung der Straße von der Walserschanz bis Kornau bezw. bis 95 15. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. ObersMors! allein zu übernehmen, insoweit diese nicht durch die Gemeinde Oberstdorf und durch Beiträge anderer Faktoren in Bayern aufgebracht werden, so muß anerkannt werden, daß diese Verpflichtungen der Gemeinde so große Opfer auferlegen, daß sie gewiß an der Grenze der Leistungsfähigkeit einer Berggemeinde angelangt ist und ihr nicht noch ein Mehreres zugemutet werden darf. Der Landesausschluß ist daher der Ansicht, daß das- Land die fehlenden 5 o/o übernehmen soll. Der gegenständliche Straßenbau ist notwendig. Tie Straßewverhältnisse in der von der Natur von Oesterreich beinahe abgetrennten und dennoch eine stramUl patriotische Bevölkerung bergenden Gemeinde Mittelberg sind unhaltbar. Es gibt wenige Gemeinden im Lande, die gleiche oder annähernd so ungünstige Berkehrsverhaltnisse haben wie Mittelberg und auch bezüglich dieser wenigen wie z. B. Buch Bildstein re. sind die Verhandlungen zur Verbesserung der Straßen im Zuge. Tie außergewöhnlich großen Auslagen, welche die Gemeinde Mittelberg zu tragen bereit ist, sprechen am deutlichsten für die Notwendigkeit des Straßenbaues. T!er Landesausschuß stellt daher den Antrag: Ter hohe Landtag wolle beschließen: - , 1 „In Abänderung bezw. Ergänzung des Landtagsbeschlusses vom 1. Oktober 1909, betreffend die Beitragsleistung zu den Kosten des Baues einer Straße von der Mälserschanz bis Baad> Gemeinde Mittelberg, wird eine Erhöhung des Landesbeitrages in der Weise vorgenommen, daß das> Land zu den mit K 420.000-— projektierten Kosten einen auf- mehrere Jahre zu verteilenden Beitrag von 25 o/o der wirklich erlaufenden Kosten im Höchstausmaße von K 105.000-— unter der Bedingung gewährt, daß der in Aussicht gestellte 60 °/oige Staatsbeitrag erfolgt und die Gemeinde 15 o/o der Kosten sowie die allfälligen Mehrkosten, die Kosten der Grundablösung und der künftigen Erhaltung der Straße übernimmt und die Fortsetzung der Straße von der Walserschanz bis Kornau bezw. Oberstdorf gesichert erscheint." Bregenz, am 3. September 1910. > Für den Landesausschuß. Jodok Aink, Strutt «on H. N. Leutsch, Bregenz. 96 Referent.