19101017_ltb00621909_Finanzausschussbericht_Gesetzentwurf_Wirksamkeitsverlängerung_Landesgesetz_19080701_Landeszuschlag_staatlicheWeinsteuer

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Letzte Änderung 05.07.2021, 14:26
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1910,ltb1910
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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62. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10 Periode 1910. Beilage «2. Bericht des Linanzausschusjes über den Gesetzentwurf betreffend die Verlängerung der Wirksamkeit des Landesgesetzes vom J. )uli 1908, L G. Bl Nr. 34, bezw. des Gesetzes vom 28. Dezember 1909, L G. Bl. Nr. 166, bezüglich Linhebung eines kandeszuschlages zur staatlichen weinsteuer und einer selbständigen kandesauflage auf den dieser weinsteuer nicht unterliegenden wein, weinmost und weinmaische. Hoher Landtag! Der vorliegende Gesetzentwurf enthält jnit Rücksicht auf die Verwaltungsgerichtshofentscheiduug vom 16. Dezember 1909, Nr. 11.387, den Ausschluß der Gemeinde Mittelberg; dann hat derselbe die Verlängerung der Wirksamkeit des Gesetzes vom 1. Juli 1908, L. G. Bl. Nr. 34, betreffend die Einhebung des 30%tgeii Landeszuschlages zur staatlichen Weinsteuer, ferner einer selbständigen Laudes­ auflage auf den Privatwein in der bisherigen Höhe zum Gegenstände. Die Durchführung dieses Gesetzes hat ergeben, daß manche Parteien die Umgehung des Gesetzes ganz gut verstehen, so daß das Erträgnis aus der Besteuerung von Jahr zu Jahr eher zurückgeht. Zur Regelung dieser Ungleichheit in der Besteuerung ist eine Reform dringend geboten, welche aber dermalen von der hohen Regierung nicht erreichbar ist. Der Finanzausschuß ist daher der Auschauung, daß das Gesetz nur auf ein Jahr verlängert werden soll, und stellt hiemit den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dem vorliegenden Gesetzentwürfe (Beilage 57) betreffend die Einhebung eines Landeszuschlages zur staatlichen Weinsteuer und einer selbständigen Landesauflage auf den dieser Weinsteuer nicht unterliegenden Wein, Weinmost und Weinmaische wird die Zustimmung erteilt." Bregenz, am 17. Oktober 1910. Josef Ölz, Johann Müller. Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch in Bregenz. 329