19100914_ltb00211909_Landesausschussbericht_Funktionsgebührfestsetzung_landwirtschaftlicherViehzuchtkommissär

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Letzte Änderung 05.07.2021, 14:26
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1910,ltb1910
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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Inhalt des Dokuments

21. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10 Periode 1910. Beilage 21. Bericht des (andesausschusses betreffend d'e Lestssffung der Fnnktionsgebühr des land­ schaftlichen viehzuchtkommiffärs Peter Bischof. Hoher Landtag! In der Sitzung vom 23. März 1907 hat der Landtag Herrn Peter Bischof als landschaftlichen Viehzuchtkommissär bestellt und die Funktionsgebühr desselben für die Jahre 1907, 1908 und 1909 mit je K 3.600"— bestimmt. Der bezügliche Teil des Landtagsbeschlusies lautet: 1. „Herr Peter Bischof wird als landschaftlicher Viehznchtkommisiär bestellt und erhält für seine Tätigkeit eine Funktionsgebühr, die der Landtag jeweilen bestimmt. 2. Für die Jahre 1907, 1908 und 1909 wird die Funktionsgebühr mit jährlichen K 3.600"— festgesetzt." Es ist daher Aufgabe des Landtages, die Funktionsgebühr für den landschaftlichen Viehzuchtkommiffär weiterhin zu bestimmen. Der Viehzuchtkommissär erfüllt seine Aufgabe mit großem Fleiße und Eifer zur vollen Zufriedenheit. Bisher hat das k. k. Ackerbauministerium die Hälfte der Bezüge des landschaftlichen Viehzucht­ kommissärs übernommen und es ist wohl begründete Hoffnung, daß dieses auch in Zukunft so sein wird. Mit Rücksicht darauf, daß in der Funktionsgebühr für den landschaftlichen Viehzuchtkommissär auch alle Reisegebühren inbegriffen sind, erscheint bei den gegenwärtigen teuren Lebensverhältniffen die bisherige Funktionsgebühr dem Landcsausschusse zu niedrig bemessen. Der Landesausschuß stellt daher den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Die Funktionsgebühr für den landschaftlichen Viehzuchtkommissär Herrn Peter Bischof wird für die Jahre 1910, 1911 und 1912 mit jährlichen 4OOO Kronen festgesetzt. Der Landesausschuß wird beauftragt, beim k. k. Ackerbauministerium um Gewährung der Hälfte dieser Funktionsgebühr aus Staatsmitteln einzuschreiten." Bregenz, den 14. September 1910. Der Landesausschuft. Jodok Jink, Referent. Druck vov I. N. Teutlch in Brea.nz, 113