19100813_ltb00141909_Landesausschussbericht_Mehrkostenbeitragsleistung_Flexenstrassenbau

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Letzte Änderung 04.07.2021, 22:05
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1910,ltb1910
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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Syntax Warning: Invalid number of shared object groups 14. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Lmldtages. II. Session der 10. Periode 1910. Beilage 14. Bericht des (andesausschuffes betreffend die Beitragsleistung zu den Mehrkosten des Baues der Flexenstraße. Hoher Landtag! Nach einer etwa 14 jährigen, jedoch mehrfach unterbrochenen Bauzeit wurde im Herbste v. I. die Flexenstraße in ihrer gesamten 18'7 km langen Ausdehnung: Stuben— Flexenpaß—Zstrs—Lech—Warth—Ti vier Greuze fertiggestellt und am 2. Oktober des gleichen Jahres feierlich eröffnet. Bekanntlich wurde der I. Teil der Flexenstraße Stuben—Lech nicht auf Grundlage des Gesetzes vom 29. November 1899, L. G. Bl. Nr. 9 ex 1900, den Bau von Konkurrenzstraßen in Vorarlberg betreffend, sondern auf Grund früherer mit der k. k. Regiernug getroffener Vereinbarungen erbaut und leistete der Staat hiezu einen öOo/oigen, das Land einen 4Oo/oigen und die beteiligten Gemeinden einen lOo/oigen Beitrag, wobei die letztem außerdem auch den benötigten Grund- beistellten. Das Beitragsverhältnis blieb gemäß dem vorbezeichneten Gesetze auch für den Bau der II. Strecke Lech—Warth-Tiroler Grenze das gleiche. Für die Kosten des Baues der II. Teilstrecke war nach- § 1 des Gesetzes vom 29. November 1899 ein Betrag von Gulden 98.700 — K 197.400 vorgesehen. Dieser Betrag reichte aber zur Erstellung des Werkes nicht hin; die Gesamtkosten erreichten vielmehr nach der schließlich gestellten Rechnnng die Höhe von K 304.135 23, sonach gegenüber dem im Gesetze sichergestellten Betrage einen Mehraufwand von K 106.735 23. Die Vorarlberger Str a ß enbttu ko mm i sch n wendete sich in einem ausführlichen Berichte unterm 6. März 1910, Z. 90, an das k. k. Arbeitsministerium in Wien und stellte schließlich das Ersuchen, dasselbe wolle 5O»/o der erwachsenen Mehrkosten per K 106.735'23, sonach im Ausmaße von K 53.368, zahlbar in 3 Jahresraten von je K 17.789 in den Jahren 1911 bis 1913, auf! den Staat übernehmen. In dem Berichte der Straßenbaukommission wird darauf hingewieseu, daß das im Gesetze vorgesehene Erfordernis von K 197.400 in ganz genereller Weise ermittelt wurde und zwar mittelst Erhebung der Straßenlänge aus der Spezialkarte 1:25.000 unter Zuschlag der zur Ueberwindung von Höhendifferenzen nötigen Mehr längen und Annahme eines Einheitspreises für die Herstellung eines Meters Straßenlänge; diese beiden Faktoren bildeten die Grundlage für die Bemessung der Kasten des Baues der nach dem mehrfach bezeichneten Gesetze von: 29. November 1899 bezeichneten Straßen. Bei dem Terrain, durchs welches die Flexenstraße sührt, ist es leicht erklärlich, daß bei diesen Umständen eine Kostenübersehreiiung eintrat, da bei Feststellung eines nur generellen Kostenvoranschlages viele Terraiir- und- Bauschwierigkeiten 91 14. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. entweder ganz über sehen oder unterschätzt wurden, die erst später bei der Detailaufnahme des Projektes zu Tage trpten, wie beispielsweise steile Felspartien, Tunnels zur Sicherung gegen Lawinengefahr und Verbauung der Rutschlehnen, deren Bindung kostspielige Entwässerungsgrbeiten erforderten. In dem bezüglichen Berichte der Straßenbaukommission werden die Ursachen der Ueberschreitung noch eingehender und zwnr tote folgt geschildert: Einen weitern Grund des Mehrerfordernisses bilden die stets sich steigernden Ansprüche der Interessenten an die 'Ausgestaltung der Straße in Bezug auf Straßenbreite, tunlichst günstige Steigungs- und RichtungsVerhältnisse, möglichst umfassende Sicherheitsvorkehrungen, ferner bezüglich der Konstruktionsart der K'unsiobiekte, Ansprüche, welchen die Straßenbau­ tommission, von dem Prinzipe geleitet, daß wenn etwas geschaffen, etwas Rechtes und Dauerndes geschaffen werden soll, und mit Rücksicht auf die jeder Verkehrserleichterung rasch folgende Steigerung des Verkehres, welche gerade bei der Flexenstraße uach> Eröffnung der I. Teilstrecke: Stuben—Loch beobachtet werden konnte, unmöglich ablehnend sich verhalten konnte. Was die Breite der Straße betrifft, so war selbe ursprünglich mit 4'0 m geplant; tatsächlich gelangte die Straße dort, wo selbe auf Dämme geführt wird, in einer Breite von 4'5 m zur Ausführung, um bei der Aufstellung der beidseitigen Wehrsteine die lichte Fahrdahnbreite von 3'0 m aufrecht zu erhalten. Die Maximalsteigung beträgt nur 7'5 %, der Minimalradius 10 in, welcher jedoch nur einmal bei der Wendeplatte oberhalb der Grenzbrücke vorkommt, sonst ist der Miniinalradius 16 m bemessen. Bei den Kunstobjekteir wurde die Anwendung von Holz und Eisen (von den eisernen Geländern abgesehen) ganz vermieden und zu Konstruktioneu in Stein und Stampfbeton gegriffen, welche in der Ausführung zwar kostspieliger sind, jedoch^ fast keine Erhaltungsarbeiten erfordern. ; , Von größeren Objekten seien genannt Tpr steinerne 45 m lange Viadukt über den Gaisbach!tobel mit dem Hauptgewölbe von 25'0 m lichte Weite; der Rüfitobel-Viadukt 35 m lang, dessen sechs Gewölbe in Stampfbeton ausgeführt wurden. Tie lichte Weite des Hauptbogen mißt 23'6 m; der vollständig in Stein gemauerte 38'2 m lange Viadukt über den Rumbgch mit dem Hauptgöwölbe von 22'4 m lichte Weite, welcher als Grenzbrücke gemeinschaftlich mit der Tiroler Straßenbaukommission hergest^llt wurde. Zur Sicherung gegen Lawinengefahr mußte der Apriltobel mit einem 85 m langen Tunnel unterfahren und zu dessen Erhellung, da derselbe im Bogen gelegen, 3 Fenster in der Felslvand talseits ausgebrochen werden. Alle diese kostspieligen Bauten wurden bei Präliminierung der Kvsten nicht in Rechnung gezogen. 1 ; L i 1 ; i ; i ■ : H i ' Einen weitern und nicht den kleinsten Teil der Schuld an den Mehrkosten tragen die seit Aufstellung des Bauprvgrammes und der gesetzlichen Erfordernisziffer in den Jahren 1895/96, di. i. sohin in einem Zeiträume von 11—14 Jahren eingetretene Steigerung der Arbeitslöhne vornehmlich in dem alpinen und abseits gelegenen Gebiete der Flexenstraße und der Preise der Baumaterialien, insbefonders des Zementes, welche mit 30o/o nicht zu hoch angenommen werden kann. Das Mehrerfordernis erscheint nach der geschilderten Sachlage als erklärliche und begründet. • . 1 ; 1 ■ i ■ [ ! j ; : ! , ; Mit Note der k. k. Statthalterei vom 21. Juli d. Is., Nr. 47.055, wurde der Straßenbaukommission mitgeteilt, daß das k. k. Ministerium für öffentliche Arbeiten mit dem Erlasse vom 5. Juli b. I., Z. 121 — IX c eröffnet habe, daß zu den bei diesem Straßenbaue eingetretenen Mehrkosten von K 106.735 23 ein 5Ö°/oiger Staatsbeitrag im Höchstbetrage von 92 14. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10 Periode 1910. K 53.368'— vorbehaltlich der verfassungsmäßigen Bewilligung des erforderlichen außerordentlichen Kredites unter der Bedingung bewilligt werde, wenn das Land einen 4Oo/oigen Beitrag, das sind K 42.694-— zu gleichem Zweck gewähre, worüber s. Z. zu berichten sei. Ms dahin behalte sich das k. k. Ministerium für öffentliche Arbeiten im Einvernehmen mit dem k. k. Finanz­ ministerium die Schlußfasfung bezügliche der Präliminierung des Staatsbeitrages vor. Wie bereits eingangs dieses Berichtes erwähnt wurde, ist n ad} § 1 des Gesetzes vom 29. November 1899 die Beitragsleiftnng zu den Kosten des Baues der Flexenstraße in der Weis» vorgesehen, daß der Staat 50°/o, das Land 40% und die Gemeinden 10% zu tragen haben. Im gleichen Verhältnis sollen nun auch! die Mehrkosten auf die 3 Faktoren repartiert werden. . Demnach entfallen hieraus auf den Staat K 53.368'— das Land „ 42.694'— die Gemeinden „ 10.673'— ■ Zusammen K 106.735'— Die beteiligten Gemeinden haben die auf sie entfallenden Beträge alljährliche nach Baufortschritt entrichtet und ist diesfalls weiter nichts zu verfügen. Ebenso hat, wie oben ausgesührt wurde, die Staatsverwaltung den entsprechenden Staatsbeitrag zugesichert. Es handelt sich sonach nur noch um die Sicherstellung des Landesbeitrages. In der Landesausschußsitzung vom 6. August wurde beschlossen, dem hohen Landtage den Antrag auf Gewährung eines Landesbeitrages zu den Mehrkosten im Ausmaße von 40%, sonach im Höchstbetrage von K 42.694'— in 3 gleichen Jahresraten zu unterbreiten. In Ausführung dieses Beschlusses und unter Hinweis auf den dargestellten Sachverhalt stellt der Landesausschuß den Antrag: T!er hohe Landtag wolle beschließen: ! „Das Land gewährt zur Deckung der Mehrkosten der Flexenstraße per K 106.735'— einen Beitrag im Ausmaße von 4Ö% im Höchftbetrage von K 42.694'—, zahlbar in drei gleichen Raten in den Jahren 1911, 1912 und 1913." Bregenz, am 13. August 1910. - Der Landesansschnß. Wart. Khurnher, Referent. Druck von I. N. Deutsch in Bregenz. 93