19101004_ltb00391909_Schulausschussbericht_Pensionsregulierungsgesuche_Pensionsbez_ge_Lehrerpensionisten_und_Hinterbliebene

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Letzte Änderung 04.07.2021, 22:05
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1910,ltb1910
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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Syntax Warning: Invalid number of shared object groups 1 39. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. Beilage 38. Bericht des Schulausschuffes über zwei Gesuche um Regulierung der ssensionsbezüge der älteren Lehrerpensionisten beziehungsweise deren Hinterbliebenen. Hoher Landtag! In den Gesuchen, welche der katholische Lehrerverein für Vorarlberg und der Lehrervcrein des Landes Vorarlberg an den hohen Landtag richten mit der Bitte um Zuwendung der Wohltaten des neuen Lehrergehaltsgesetzes an die älteren Lehrerpensionisten beziehungsweise deren Hinterbliebenen, wird mit Genugtuung anerkannt, daß mit dem Gesetze vom 5. August 1908 die Lehrergehalte so gestellt wurden, daß die Lehrer nun ihr standesgemäßes Einkonimen haben, ihrer bis dahin drückenden Notlage enthoben, einer besseren Lebensführung sich erfreuen und so mit ganzer Kraft ihrem Berufe sich widmen und ohne schwere Sorgen dem Alter entgegensetzen sönnen. Ebenso übereinstimmend wird aber auch in beiden Gesuchen darauf hingewiesen, daß zwei Kategorien von Lehrpersonen oder von pensionsbercchtigten Hinterbliebenen von solchen von den Wohltaten der letzten Lehrergehaltsregulierung bis heute ausgeschlossen sind, jene nämlich, welchen auf Grund des Gesetzes vom 17. Jänner 1870 und vom 28. August 1899 die Pension bemessen wurde. Bei 4njähriger Dienstzeit stellen sich die Pensionsbezüge dieser durchschnittlich auf K 1500’— bezw. bloß auf K 1040'-, während die volle Pension nach dem Gesetze vom 5. August 1908 für eine Lehrperson je nach der Gehaltsklasse mit K 2900"— oder K 2600'— bemessen wird, eine Differenz in den Pensionsbezügen bei gleicher Dienstzeit, die dringend einen Ausgleich fordert. Zur Begründung der Bitte um Regulierung der Bezüge der Altpensionisten des Lehrerstandes, bezw. ihrer Hinterbliebenen Witwen und Waisen wird ferner auf den Umstand hingewiesen, daß die Klagen über die immer fortschreitende Teuerung allgemein sind, so daß das Teuerungsproblem heute alle, auch die besser situierten Stände beschäftigt. Um so drückender muß die allgemeine Teuerung, besonders die gerade in den letzten Jahren so enorm erhöhten Preise vieler Lebensmittel für jene sein, welche dieser Teuerung mit den ganz unzureichenden Pensionsbezügen nach den Lehrergehaltsgesetzen vom Jahre 1899 oder gar vom Jahre 1870 gegenüberstehen. Erwägt man endlich noch, daß die alten Pensionisten des Lehrerstandes in ihrer Aktivität Gehalte hatten, welche Ersparungen für das Alter ausschloffen und sich heute, im vorgerückten Alter stehend, in ihrem Ruhestände keinem einigermaßen ergiebigen Nebenverdienste widmen können, so ist die Annahme begründet, daß alle jene Altpensionisten, bezw. ihre Witwe», welche nicht aus Vermögen oder Erwerb etwas zum Zusetzen haben, sich in geradezu drückenden Lebensverhältnissen befinden müssen. Der katholische Lehrerverein für Vorarlberg insbesondere beruft sich in seinem Gesuche auf den stets bewährten Gerechtigkeitssinn, auf die soziale Fürsorge und das Wohlwollen der hohen Landes­ vertretung und stellt die dringende Bitte, die armen Lchrerveterane», welche in Begeisterung ihre Jugendkraft in den Dienst der Jugenderziehung und des öffentlichen Wohles stellten, oder die von ihnen hinterlassenen Witwen nicht darben zu lassen. 193 39. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. Der Schulausschuß, welchem gegeuständliche Gesuche zur Beratung, Berichterstattung und Antragstellung überwiesen wurden, hat sich die Überzeugung verschafft, daß die Bitte um Regulierung der Pensionsbezüge der Altpensionisten des Lehrerstandes, bezw. ihrer hinterlaffenen Witwen — Waisen dürften kaum mehr in Frage kommen — hinreichend begründet ist, da die Penstonsbezüge nach dem Gesetze vom 28. August 1899 und vom 17. Jänner 1870 im allgemeinen, besonders aber in Rücksicht auf die in den letzt verflossenen Jahren außerordentlich gesteigerten Lebensmittelpreise den gegenwärtigen Verhältniffen nicht mehr entsprechen und daher einer Regulierung bedürfen. Der Schulausschuß gibt seiner Überzeugung auch dahin Ausdruck, der hohe Landtag werde umsoweniger sich der Anschauung verschließen können, es sei der Regulierung der Pensionsbezüge der älteren Lehrerpensionisten, bezw. ihrer Hinterbliebenen Witwen näher zu treten, da auch der Staat sich in neuester Zeit veranlaßt sah, in Würdigung der vielfach mißlichen Lage ganzer Kategorien von Alt­ pensionisten unter den k. k. Beamten deren Pensionsbezüge auf gesetzlichem Wege neu zu regeln, bezw. zu erhöhen. Da jedoch, wie auch der kath. Lehrerverein für Vorarlberg in seinem Gesuche ausdrücklich zugibt, die Lösung der Frage wegen Regulierung der Bezüge älterer Lehrerpensionisten und ihrer Witwen einigen Schwierigkeiten begegnet, indem vorher Erhebungen gepflogen und die zum Studium der Frage notwendigen Behelfe beigeschafft werden müssen, insbesonders aber vorerst der finanzielle Effekt ziffernmäßig festzustellen ist, welchen konkrete Beschlüsse im Gegenstände Hervorrufen, und darum der hohe Landtag schon wegen Kürze der Zeit und anderer dringend dem Abschlusse zuzuführenden Aufgaben kaum in die Lage kommen dürfte, diese Angelegenheit schon in gegenwärtiger Session endgültig zu lösen, stellt der Schulausschuß folgenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landesausschuß wird beauftragt, in dieser Sache die nötigen Erhebungen zu pflegen und dem Landtage in der nächsten Session Bericht und Antrag zu stellen." Bregenz, am 4. Oktober 1910. Dr. Franz Cggcr, Weihbischof, Gencralvikar, Obmann des Schulausschusies. Dekan Mayer, Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch in Bregenz. 194