19100914_ltb00191909_Landesausschussbericht_Normalschulfondsvoranschlag_1911

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Letzte Änderung 04.07.2021, 22:05
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1910,ltb1910
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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Syntax Warning: Invalid number of shared object groups - 19. ------- — Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. Beilage 19 Bericht des kandesausschusses über den vom k. k. Landesschulrate vorgelegten Voranschlag des Normalschulfondes für das Jahr J9U. Hoher Landtag! Mit Zuschrift vom 12. September 1910, Z. 1074, übermittelte der k. k. Landesschulrat den Voranschlag des Normalschulfondes für das Jahr 1911 zur Vorlage an den Landtag und zwar in Gemäßheit der Bestimmung des § 66 des Gesetzes vom 14. Mai 1869, R- G. Bl- Nr. 62. A. Ausgaben. 1. 2. 3. 4. 5. Kongruabeiträge....................................................... Beiträge für Lokalschulfonde .... Substitutionsgebühren it. Gehaltszuschuß . . Subventionen an Gemeinden .... Verschiedene Auslagen............................................ Zusammen K ff 696 39 592 — 3300'— 500 — 3000' - K 8088 39 M n B. Bedeckung. 1. Aktivinteressen...................................................... 2. Staatsbeitrag...................................................... Zusammen K ff 7708-3506 — K 11214 — K 11214 — 8088'39 C. Bilanz. 1. Einnahmen.................................................................. 2. Ausgaben.................................................................. daher ein Überschuß von // K 3125'61 welcher Überschuß gemäß § 50 des Schulerhaltungsgesetzes vom 28. August 1899 L. G. Bl. Nr. 47, zur teilweisen Deckung der vom Landesfonde zu bestreitenden Schulauslagen Verwendung zu finden hat. 105 19. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. Bemerkungen z« den Ansgaben. ad West 1 u. 2. Diese Posten sind unverändert und beruhen auf rechtlichen und gesetzlichen Verpflichtungen des Normalschulfondes. ad West 3. Als Substitutionsgebühren wurden 2800 K eingestellt, sonach gegenüber dem Vorjahre ein Mehrerfordernis von 1400 K, da auch dem neuernaunten Bezirksschulinspektor Roman Lutz, Volksschullehrer mit Bürgerschulprüfuug, im Sinne des § 29 al. 6 des Schulaufsichtsgesetzes auf die Dauer seiner Funktion die notwendige Aushilfe beim Unterricht an der eigenen Schule auf Kosten des Normalschulfondes beigegeben werden muß. Die Einsetzung des Gehaltszuschusses an Bezirks­ schulinspektor Staiger erfolgte auf Grund übereinstimmender Beschlüsse des k. k. Landesschulrates und des Landesausschusses, damit der Genannte den Lehrern der I. Gehaltsklasie und hinsichtlich der Wohnungs- und Aktivitätszulage den Lehrern in Bludenz gleichgestellt werde. ad Wost 4 tt. 5. sind gegenüber dem Vorjahre unverändert geblieben. Auf Grund dieser Ausführungen stellt der Landes-Ausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Voranschlag des k. k. Landesschulrates betreffend den Normalschnlfond für das Jahr 1911 mit einem Erfordernis von K 8088'39, einer Bedeckung von K 11.214 und einem nach § 50 des Schulerhaltungsgesetzes zu verwendenden Überschüsse von K 3125'61 wird genehmigt. Bregenz, am 14. September 1910. Der Landesausschuß. Martin Wurnher, Referent. Druck von I. N. Teutsch in Bregenz. 106