19101005_ltb00441909_Finanzausschussbericht_Landesausschussrechenschaftsbericht_1910

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Letzte Änderung 04.07.2021, 22:05
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1910,ltb1910
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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Syntax Warning: Invalid number of shared object groups 44. Beilage zu den ftenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10 Periode 1910. Beilage 44. Bericht des Finanzausschusses über den Rechenschaftsbericht des kandesausschuffes von Vorarlberg für den II. Landtag der 10. Periode 1910. Hoher Landtag! Der Finanzausschuß erstattet nach eingehender und genauer Prüfung des Rechenschaftsberichtes nachstehenden Bericht: I. Uber die Vollziehung der Landtagsbeschlüsse der letzten Session. A) Jene, welche der Allerhöchsten Sanktion bedürfen. Der Finanzausschuß stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Bericht des Landesausschusses über die Vollziehung der Landtagsbeschlüsse der letzten Session: A) Jene, welche der Allerhöchsten Sanktion bedürfen, Punkt 1 bis 8 wird zur Kenntnis genommen." Die Allerhöchste Sanktion erhielten der Landtagsbeschluß vom 22. September 1909 betreffend den Gesetzentwurf über die Herstellung von Uferschutzbauten ant rechten Jllufer in der Parzelle Gortipohl, und der Landtagsbeschluß vom 12. Oktober 1909 über den Gesetzentwurf betreffend die Ausführung eines Uferschutzbaues am rechten Jllufer in Schildried, Gemeinde Göfis. Die weitere Sanktion erhielte von deit schon in der V. Session der 9. Periode 1908 beschlossenen Gesetzentwürfen, wie sie der Recheitschaftsbericht des Landesausschusses im Nachtrag Punkt 1 bis 3 anführt. B) Über die Landtagsbeschlüsse nach § 18 und 19 der Landesordnung. Der Landtagsbeschluß vom 6. Oktober 1909, womit der Landesausschuß beauftragt wurde, die nötigen Schritte für eine rasche Beendigung der Arbeiten am Koblacher-Kanale zu tun, entfielen, da die Arbeiten einen solchen Fortgang nahmen, so daß der Kanal am 27. April d. Js. feierlich eröffnet werden koitnte. 209 44. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. C) Ausführung der Landtagsbeschlüsse im eigenen Wirkungskreise des L a u d e s a u s s ch u s s e s. Über die Ausführung der Landtagsbeschiüsse vom 16. September 1909 bezüglich Förderung des Sonntagsschulunterrichtes wurde in der 2- Sitzung des hohen Landtags vom 21. September erledigt. Betreff der unter Punkt 2 des Rechenschaftsberichtes des Landesausschusses angeführten Straßen- und Wasserbauten wird dem nächsten Landtage ein Bericht des Landesbauamtes vorgelegt, da es demselben dermalen infolge der durch die Hochwasserkatastrophe in Anspruch genommenen Arbeiten unniöglich war, einen Jahresbericht für diesen Landtag fertig zu stellen. Der Finanzausschuß stellt den ■ Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Bericht des Landesansschnsses über die Vollziehung der Landtagsbeschlüsse der letzten Session, C) Ausführung der Landtagsbeschlüsse im eigenen Wirkungskreise des Landesausschusses, Punkt 1 bis 15, sowie die Ausführung des Landlagsbeschlusses vom 3. Oktober 1908 betreff Beitrag von 20.000 K als Kaiser-Jubiläumswidmung des Landes zur Gründung der Anstalt für schwachsinnige Kinder wird zur Kenntnis genommen." II. Landesfonvs. Rechnungsabschluß pro 1909. Gesamteinnahmen..................................................................... K 974.664 07 Gesamtausgaben...................................................................... „ 899 923 38 Schließlicher Vermögensstand.................................................... K 74.740'69 In der Beilage 1 A. sind die einzelnen Posten detailliert aufgeführt. Die Prüfung des vorangeführten Rechnungsabschlusses ergab die vollständige Richtigkeit obiger Ansätze und stellt der Finanzausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dem vorliegenden Rechnungsabschlusse pro 1909 des Vorarlberger Landesfonds mit dem schließlich ausgewiesenen Kassastande von K 74.740'69 wird die Genehmigung erteilt." III. Landeskultnrfonds. Rechnungsabschluß pro 1909. Gesamteinnahmen............................................................. K 76.773'66 Gesamtausgaben ...................................................................... „ 4, 007 15 Schließlicher Vermögensstand............................................ K 72.766 51 Die Prüfung durch den Finanzausschuß ergab die vollständige Richtigkeit obiger Ausatzposten und wird gestellt der Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dem Rechnungsabschlusse des Landeskulturfonds pro 1909 mit dem ausge­ wiesenen Vermögensstaud von K 72.766'51 wird die Genehmigung erteilt." Die nähere Detaillierung enthält die Beilage 2. 210 44. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. IV. Krankenversorgung. Die Krankenversorgungskosten beliefen sich im Jahre 1909 im gesamten auf K 35.862'21. Der Finanzausschuß stellt daher den Antrag: „Der hohe Landtag wolle die Verausgabung für Krankenversorgung im Jahre 1909 mit K 35.862'21 zur Kenntnis nehmen". V. Jrrenversorgung. Die Jahresrechnung der Landesirrenanstalt Valduna pro 1909 weist ails an Gesamteinnahmen.................................................... K 132.512'36 Die laufenden Ausgaben ab mit................................... „ 120, 052'61 Und schließt ab mit einem Überschüsse von . . . . Der sich nach Abzug der Warendifferenz auf ... reduziert. _ Der vorgelegte Voranschlag pro 1910 weist aus an Gesamt­ einnahmen ....................................................................................... K und an Gesamtausgaben ....... und schließt mit einem Überschüsse von . . . . K „ 12.459'74 . 10.900'75 133.761'75 „ 130.498 83 K 3.262'92 Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Die Rechnung der Landesirrenanstalt pro 1909 und der Voranschlag pro 1910 werden genehmigt." VI. Gemeindeangelegenheiten. Der Finanzausschuß verweist auf den vorliegenden detaillierten Rechenschaftsbericht des Landes­ ausschusses und beantragt: „Der hohe Landtag wolle das Gebaren des Landesausschusses in Gemeinde­ angelegenheiten zur Kenntnis nehmen." VII. Stipendien und Stiftungen. Über die Verwaltung der Stiftungen gibt ebenfalls der Rechnungsabschluß die genaueren Aufschlüsse. Es stellt deshalb der Finanzausschuß den Antrag: „Der hohe Landtag wolle das Vorgehen des Landesausschufses hinsichtlich der Verwaltuilg der Stiftungen und Verleihung der Stipendien zur Kenntnis nehmen." 211 44. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. VIII. Dr. Anton Jufsel'sche Stipendienstiftung. Laut Rechnungsabschluß pro 1908 ergab sich ein Vermögensstand von K 16.909'80 Hiezu die Einnahmen pro 1909 .................................................... „ 670'12 Zusammen........................................................................... K 17.579'92 Hievon ab die Ausgaben mit.................................................... „ 650'— Verbleibt ein schließliches Vermögen von . . . . K 16.909'92 Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dem Rechnungsabschlusse der Dr. Anton Jussel'schen Stiftung pro 1909 mit einem ausgewiesenen Vermögen von K 16.929'92 wird die Genehmigung erteilt." IX. Jnvalidenstiftung des Vorarlberger Sängerbundes. Rechnungsabschluß pro 19 0 9. Vermögensstand laut Rechnungsabschluß für das Jahr 1908 . K 1.934 50 Hiezu Einnahmen pro 1909 ............................................................. 74'76 Zusammen...................................................................... K 2.009 26 Hievon ab die Ausgaben per............................................ ......... ........... 60'— Verbleibt schließliches Vermögen............................................ K 1.949'26 Es wird gestellt der Antrag: „Der hohe Landtag wolle den Rechnungsabschluß der Jnvalidenstiftung des Vor­ arlberger Sängerbundes pro 1909 mit dem ausgewiesenen Vermögen von K 1.949'26 genehmigen " X. Seuchenfonds für Einhufer. Rechnungsabschluß pro 1909. Einnahmen...................................................................... K 25.454'76 Ausgaben...................................................................... ........ „394 95 Schließliches Vermögen..................................................... K 25.059 81 Antrag: „Dem Rechnungsabschlusse des Seuchenfonds für Einhufer pro 1909 mit dem ausgewiesenen Vermögen von K 25.059'81 wolle der hohe Landtag die Genehmigung erteilen." XI. Fonds zur Hebung der Viehzucht. Rechnungsabschluß pro 19 0 9. Einnahmen...................................................................... K Ausgaben...................................................................... „ Ergibt ein Vermögen von ........................................... K 212 80.245'41 15.391'98 64.853 43 44. Beilage zu den sienogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. Antrag: „Der hohe Landtag wolle den Rechnungsabschluß des Fonds zur Hebung der Rindviehzucht mit dem ausgewiesenen Vermögen von K 64 853’42 genehm halten." XII. Aeuerwehrfonbs. Rechnungsabschluß 1909. Einnahmen.............................................................................. K 73.492'03 Ausgaben.............................................................................. 24, 733’80 Schließliches Vermögen............................................................ K 48.758’23 Die näheren Details über die erfolgten Auszahlungen enthält der Rechenschaftsbericht und wird auf denselben verwiesen. Antrag: „Der hohe Landtag wolle dem Rechnungsabschlusse des Vorarlberger Feuerwehrfonds pro 1909 mit dem schließlichen Vermögen per K 48.758’23 die Genehmigung erteilen." XIII. Normalschulfonds. Rechnungsabschluß 190 9. Einnahmen...................................................................... K 201.329’13 Ausgaben.............................................................................. 7.632’55 Schließliches Vermögen.................................................... K 193.696 58 Antrag: „Der hohe Landtag wolle dem Rechnungsabschlusse des Normaschulfonds pro 1909 mit dem ausgewiesenen Vermögen von K 193.696’58 die Genehmigung erteilen. XIV. Landhausbaufonds. Rechnungsabschluß pro 1 909. Einnahmen...................................................................... K Ausgaben . . ..................................................... „ Schließliches Vermögen.................................................... K 95.831’38 26.517’51 69.313’87 Antrag: „Der hohe Landtag wolle dem Rechnungsabschlusse pro 1909 des Landesbaufonds mit dem ausgewiesenen Vermögen per K 69.313’87 die Genehmigung erteilen. 213 44. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. Bei Prüfung des Rechenschaftsberichtes hat sich der Finanzausschuß die Überzeugung verschafft, daß der Landesausschuß in Ausführung der ihm übertragenen Agenden mit Eifer und Pflichttreue seines Amtes gewaltet hat, und spricht demselben int Namen des Landes den Dank und die Anerkennung aus. Bregenz, am 5. Oktober 1910. Josef Olz, Ulrich Cbenhoch, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Deutsch. Bregenz. 214