19101011_ltb00511909_Volkswirtschaftsausschussbericht_Landesausschussvorlage_Wiederherstellung_hochwasserzerstörteMontafonerbahn

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Letzte Änderung 05.07.2021, 14:31
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1910,ltb1910
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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Syntax Warning: Invalid number of shared object groups 5L Berlage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10 Periode 1910. Beilage 51. Bericht bes volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Vorlage des ttandesausschusses in Angelegenheit der Wiederherstellung der durch das Hochwasser zerstörten Alontafonerbahn und über das Gesuch des Verwaltungsrates genannter Bahn in der gleichen Angelegenheit. Hoher Landtag! Bei der Mitte Juni d. I. eingetretenen Hochwasserkatastrophe wurde die Montafoner Bahn vielfach beschädigt, fa weite Strecken derselben ganz zerstört. Die Kosten der provisorischen Wiederherstellung werden etwa 120.000 K erfordern, die der definitiven aber 450.000 K, in welch letzterem Betrage aber die Kosten der provisorischen Bauten schon inbegriffen sind. Se. Exzellenz der Herr Eisenbahnminister hatte gelegentlich seines Besuches der durch das Hochwasser geschädigten Landesteile in Aussicht gestellt, daß der Staat 3/i der Kosten der provisorischen Herstellungsbauten in Stammaktien übernehme, wenn oas Land den restlichen Teil der Kosten decke. In der am 25. August d. I. in Wien stattgefündenen interministeriellen Konferenz erklärte aber der Vertreter des Finanzministeriums, daß dieses keine Gelegenheit gehabt habe, den bezüglichen Vorschlag des Eisenbahnministeriums zu prüfen und das Finanz­ ministerium sich daher seine Stellungnahme zur Frage Vorbehalte. Es wurde sonach über diese Angelegenheit vom k. k. Eisenbahnministerium eine neuer­ liche Verhandlung anberaumt, die am 6. September d. I. in Wien stattfand. Bei dieser Ver­ handlung machte der Vertreter des Finanzministeriums das Anerbieten, der Staat wolle 1/3 der Kosten der provisorischen Wiederherstellung der Bahn in Stammaktien übernehmen, wenn das Land ebenfalls ein Drittel und die Bahn das restliche Drittel übernehmen. Hieran wurde aber die Bedingung gestellt, es müsse der 4<>/otge Zinsfuß der Prioritätsaktien, soweit diese im Besitze des Standes und der Gemeinden sich befinden, auf 30/0 herabgesetzt werden, um dadurch eine s. z. vorzunehmende Einlösung der Bahn für den Staat zu erleichtern. Die Vertreter des Verwaltungsrates der Bahn uni)' des Standes Montafon konnten aber der Natur der Sache nach auf diese ganz unerwartet gestellte Bedingung ohne vorher eingeholte Beschlußfassung der Standesvertretung und der Generalversammlung der Bahn nicht eingehen, während der Herr Vertreter des Finanzministeriums erklärte, von den ihm gege­ benen Instruktionen nicht abweichen zu können, sondern vorerst einen Bericht an Se. Exzellenz den Herrn Finanzminister richten und dessen Weisungen einholen zu müssen. 237 51. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. Tie Angelegenheit konnte sonach auch bei dieser Konferenz nicht zum Abschlusse ge­ bracht werden, woraus man sich dahin einigte, daß der Verwaltungs rat der Bahn, beziehungs­ weise die Vertreter des Standes Montafon nach erfolgter Beratung und Beschlußfasfung seiwns der bezeichneten Körperschaften mit neuen Propositionen an die k. k. Regierung herantreten sollen, Mittlerweile wurde die provisorische Wiederherstellung der Bahn durchgeführt und ist auch dieselbe bereits im Betriebe, jedoch mit einer größeren Unterbrechung beim Venser Tobel und zwar in einer Länge von über 2 km. In der Landtagssitzung vom 7. Oktober d. I. wurde dem volkswirtschaftlichen Aus­ schüsse ein Gesuch des Verwaltungsrates der Montafoner Bahn zur Vorberatung und Bericht­ erstattung überwiesen, wornach der Landtag, beziehungsweise der Landesausschpß angegangen wird, an den Staat heranzutreten, daß dieser im Vereine mit dem Lande der Montafonerbahn zur Wiederherstellung der Bahn Betrüge ä fonds perdu gewähre, da die eigenen Mittel der Bahn und des Standes Montafon infolge der Hvchrafserka.astrophe vollständig ecfchöp t stien. In der Begründung des Gesuches wird hervorgehoben, daß dem Tale Montafon, das nur 8000 Einwohner zähle, nach den Erhebungen der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bludenz durch die Hochwasserkatastrophe ein Schaden von 8 Millionen Kronen verursacht worden sei. Es sei ganz ausgeschlossen, daß Montafon die Mittel zur Wiederherstellung der Bahn aufzu­ bringen in der Lage sei; der Kredit sei gleich Null, die bisher minder bemittelten Bewohner seien total ruiniert, viele andere s ien derart geschädigt, daß sie 50—70% ihres Vermögens ein­ büßten. Der Vorschlag, daß die Beiträge des Staates und des Landes gegen Überlassung von Stammaktien gewährt werden, würde die im Besitze des Standes befindlichen 200.000 K Stamm­ aktien durch die dadurch bedingte Erhöhung des Stammaktienkapitals völlig entwerten, weshalb die Gewährung der Landes- und Staatsbeiträge nicht an die Bedingung der Überlassung von Stammaktien geknüpft werden sollte. Die Aufbringung der Wiedelherste'lungskosten ist für die Bahn und den Stand Montafon geradezu unmöglich und ist die Beihilfe des Staates und des Landes hiezu unbedingt erforder­ lich. Es wäre auch erwünscht, wenn die zu gewährenden Beiträge nicht an die Bedingung der Ausfolgung von Stammaktien geknüpft würde, um eine Konsolidierung der finanziellen Verhält­ nisse der Bahn zu erleichtern. Der volkswirtschastliche Ausschuß ist der Anschauung, das Land sollte seinen Beitrag als fonds perdu votieren, jedoch nur dann, wenn auch der Staat, eventuell der Stand in gleicher Weise Vorgehen, da nur in diesem Falle der beabsichtigte Zweck erreicht wird. Geht die Staats­ verwaltung hierauf nicht ein, so wäre die Gewährung des Landesbeitrages ebenfalls an die Be­ dingung der Ausfolgung von Stammaktien im Nominalbeträge des votierten Landesbeitrages zu knüpfen und bliebe es dem Landtage dann in einem späteren Zeitpunkte im Falle der Ein­ lösung der Bahn immer noch unbenommen, auf stiren Aktienbesitz zu Gunsten des Tales Mon­ tafon zu verzichten. Der volkswirtschaftliche Ausschuß ist der Anschauung, daß das Land an den Kosten der provisorischen Wiederherstellung der Montafoner Bahn ein Drittel übernehme; es wäre sehr zu wünschen, wenn angesichts der bestehenden Berhältnissi der Staat nicht nur ein Drittel, sondern einen möglichst hohen Beitrag der Kosten übernehmen würde, da die Bahn, beziehungs­ weise der Stand sehr schwer ein Drittel aufzubringen in der Lage sind. Tie finanzielle Lage der Montafoner Bahn hat sich auch aus dem Grunde in letzter Zeit viel schwieriger gestaltet, weil die staatliche Eisenbahnverwaltung unlängst für den Betrieb Nachtragsforderungen in der Höhe von 54.000 K stellte, die nach dem abgeschlossenen Betriebsvertrage begründet sein werden, aber von der Montafoner Bahn nicht aufgebracht werden können. Ferner wird das Erträgnis des Betriebes bis zur definitiven Herstellung der Bahn infolge der Unterbrechung Lorüns—St. Anton ein sehr minimales sein und die Betriebskosten nicht decken, wodurch'die finanzielle Lage der Bahn noch> mehr verschlimmert wird. Es erscheint daher eine gebieterische Notwendigkeit, 238 51. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. daß die Hilfe des Staates auch, nach der Richtung eintrete, daß, ein günstigerer Betriebsver­ trag rasch zum Abschlusse gelange, ferner, daß die Nachtragsforderungen nachgesehen und die Betriebsauslagen bis zur definitiven Herstellung der Bahn noch in einem viel weiter ausge­ dehnten Ausmaße herabgesetzt werden. D, er volkswirtschaftliche Ausschuß beantragt demnach, es sei der Landesausschuß zu be­ auftragen, nach! all den angedenteten Richtungen sich bei der Regierung um die Unterstützung der Montafoner Bahn zum Zwecke der Wiederherstellung und der Konsolidierung dieser Bahn zu verwenden, weil nur auf diese Weise die Möglichkeit des Fortbestandes und Fortbetriebes derselben erzielt werden kann. Der volkswirtschaftliche Ausschuß stellt daher folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Tas Land übernimmt ein Drittel der bisher erwachsenen Kosten der provisorischen Wiederherstellung der durch die Hochwasserkatastrophe beschädigten Montafoner Bahn unter der Voraussetzung, daß die Sicherstellung des restlichen Betrages durch den Staat, beziehungsweise den Stand oder die Montafoner Bahn erfolge. Der Landesbeitrag ixririi als fonds perdu gewährt, wenn auch der Staat und die Bahn beziehungsweise der Stand ihre Beiträge in gleicher Form und Weise votieren. Sollte letzteres nicht der Fall sein, so wird der Landesbeitrag nur gegen Ausfolgung von Stammaktien im gleich hohen Nominalbeträge gewährt. 2. Der Landesausfchuß wird beauftragt, bei der Regierung um einen möglichst hohen Beitrag zur provisorischen Wiederherstellung der Montafoner Bahn ein­ zuschreiten und mit allem Nachdrucke dahin zu wirken, daß dieser Betrag, wenn immer möglich- als^ fonds perdu gewährt, ferner ehestens eine Änderung des Betriebsvertrages zwischen der staatlichen Bahnverwaltung und der Montafoner. Bahn zur tunlichsten Entlassung dieser Bahn erzielt weroe. Bregenz, 11. Oktober 1910. Jodok Fink, Mart. Thurnher, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch in Bregenz. 339