19101006_ltb00461909_Finanzausschussbericht_Landesfondsvoranschlag_1911

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Letzte Änderung 05.07.2021, 14:32
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1910,ltb1910
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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Syntax Warning: Invalid number of shared object groups 46, Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. Beilage 46. Bericht des Finanzausschusses über den Voranschlag des tandesfonds pie I9U. Hoher Landtag! Der Voranschlag des Landesfonds für das Jahr 1911, wie er uns vorliegt, wurde vom Finanzausschüsse einer genauen Prüfung unterzogen und an der Vorlage des Landesausschusses in keiner Weise eine Änderung vorgenommen. Das Gesamterfordernis für das Jahr 1911 betrügt K 833.300—. Von den Ausgabe­ posten sind die hauptsächlichsten bereits durch Landtagsbeschlüsse festgesetzt. Unter den Ausgabeposten sind die bedeutendsten Post 4, Beiträge zu den Straßen- und Wasserbauten mit K 229.567'—, ferner Post 8, Schulauslagen per K 420.000"—. Die näheren Erläuterungen zu den wesentlichsten Ausgaben finden sich im gedruckten Berichte resp. Voranschläge des Landesausschusses Die Bedeckung dieser Gesamtausgaben findet sich in den präliminierten Einnahmen und zwar hauptsächlich in Post 3, Landesfondszuschläge mit K 410.000-— und Post 4, Landesumlage auf Wein und Bier von K 312.000"— sowie in übrigen verschiedenen Einnahmen von K 111.000"—. Dieser Voranschlag bewegt sich nur im Rahmeu normaler Verhältnisse, wie es der Landes­ haushalt und die Landesverwaltung erfordert. Die im Laufe dieses Sommers über unser Land so schwer eingebrochenen Elementarereignisse durch die Hochwasserkatastrophe, die so arge Verwüstungen der schönsten Landesgebiete zur Folge hatte, bedingt notgedrungen, daß der Landesvoranschlag eine wesentliche Ergänzung erfahre. Auf die näheren Folgeerscheinungen diiser Hochwasserkatastrophe will der Finanzausschuß nicht eingehen, Herr Landeshauptmann hat diese bei Eröffnung des Landtages in ausführlichster Weise geschildert und wir alle waren ja selbst persönlich Zeugen der verheerenden Wirkungen der ent­ fesselten Elemente in den Junitagen dieses Jahres. Der Notschrei der Bevölkerung eines großen Teiles unseres Vaterlandes erheischte sofortige Hilfe von Seile der Landesverwaltung. Der Landesausschuß hat in wohlbewußter Erkenntnis der Notlage sofort nach jeder Richtung seine hilfbereite Unterstützung ins Werk gesetzt und eine rasche werktätige Aktion eingesetzt und durch­ geführt, um wenigstens der dringendsten Not und den unabweisbaren Bedürfnissen zu steuern, durch Einleitung von milden Sammlungen, sowie durch Gewährung von Vorschüssen aus Landesmitteln. Aber mit dieser ersten Hilfeleistung ist die Sache nicht abgetan. Es handelt sich nicht blos darum, durch Wiederherstellungsbauten die bisherigen Verkehrsmittel instand zu setzen und dadurch mannigfache Erwerbshindernisse zu beseitigen, sondern auch durch Ergänzungsbauten Vorkehrungen zu 221 46. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. treffen, durch welche einer Wiederholung einer ähnlichen Katastrophe vorgebeugt wird. Alle nach dieser Richtung notwendigen Arbeiten wurden zusammengefaßt im Elementarbauprogramme für Wasserbauten und Straßenbauten. Die Zusammenstellung dec diesbezüglichen Erforderuisposten zeigt folgende Schlußsummen: Wasserbauten: Gesamterfordernis . . . . K 7, 372.000' — Straßenbauten: „ ............................................ 1, 381.000' — zusammen K 8, 753.000' — Nach den vorliegenden Gesetzentwürfen wird angesprochen: Für Wasserbauten............................................................ K 1, 750 000 — Für Straßenbauten der ganze Betrag von . . . „ 1, 381.000-— zusammen K 3, 131.000'— Für die Bedeckung dieser Summen ist durch die interministerielle Konferenz in Wien am 25. August 1910 das Quotenverhältnis in der Weise festgesetzt worden, daß auf den Staat 50%, auf das Land 30% und die Interessenten 20 % enifallen. Das Land hat somit voraussichtlich für den 30°/oigen 'Anteil am Gesamterfordernis per K 8, 753.000 — mit dem Betrage von K 2, 625.900' - aufzukommen. Es muß aber darauf hingewiesen werden, daß sehr ins Gewicht fallende Posten (z. B. Montafon, Feldkirch rc.) im Programme noch nicht Aufnahme fanden, sodaß in der Durchführung der Elementar­ bauten bis zum Schluffe sich sicher ein Gesamterfordernis von K 12, 000.000'— herausstellen wird, woran das Land mit 30%, das sind K 4, 000.000'—, zu partizipieren haben wird. Bei der Annahme, daß das Geld auf dem Anlchenswege mit 4% %iger Verzinsung beschafft werden könnte, ergibt sich für das Land inklusive der Regiekosten ein jährliches Erfordernis von zirka K 190.000"—. Dieser Betrag erhöht sich aber noch um ein Bedeutendes durch die Amortisation. Vor diese nackte Tatsache gestellt, ergibt sich für das Land die harte, Notwendigkeit, neue Steuern einzuführen und zwar müssen dies ergiebige sein. aber unabweisbare Der Finanzausschuß schlägt dem hohen Landtage zunächst int Sinne des § 1 des Gesetzes vom 28. Dezember 1909, L. G. Bl. Nr. 164, die Erhöhung der Biersteuer von K 2'— auf K 4.— vor. Als Begründung für diesen Vorschlag möge folgende Erwägung dienen. Die Biersteuer verteilt sich so ziemlich auf die ganze Bevölkerung. Die auszuführenden Wiederherstellungs- und Ergänzungs­ bauten liegen aber im Interesse aller Erwerbskreise. Der Bauer, der Gewerbetreibende, der Fabrikant und der Industriearbeiter wurden von den Folgen der Katastrophe getroffen und alle diese haben ein großes Interesse daran, daß die Wirkungen derselben beseitigt und einer Wiederholung einer solchen vorgebeugt wird. Es entspricht daher nicht nur dem Solidaritätsgedankeu, welcher im Anblicke des Landesunglückes die ganze Bevölkerung erfüllt, sondern auch der Gerechtigkeit und Billigkeit, wenn zu diesen außergewöhnlichen Lasten die ganze Bevölkerung herangezogen wird und das geschieht durch eine Erhöhung der Biersteuer. Eine Erhöhung der Landeszuschläge zu den direkten Steuern zur Deckung dieser Ausgaben würde besonders jene schwer belasten, welche vielfach schweren Schaden an ihrem Privateigentum erlitten, die kleinen Besitzer. Außer der Biersteuer dürfte es sich empfehlen, eine neue, schon seit langem ins Auge gefaßte Steuerquelle zu erschließen, nämlich die Besteuerung der Mortorfahrzeuge, insbesonders der Luxusfahrzeuge. Der Finanzausschuß ist zwar der Anschauung, daß eine bedeutende, zum Erfordernisse einigermaßen in einem größeren Verhältnisse stehende Einnahme durch diese Steuer nicht erzielt wird. Sie trifft aber fast durchwegs Kreise, welche im Verhältnisse zu ihrer wirtschaftlichen Situation zu den öffentlichen allgemeinen Lasten nicht entsprechend herangezogen sind, so daß diesbezüglich eine Besteuerung in einem bedeutenden Ausmaße platzgreifen könnte. Die Einführung einer Steuer auf Motorfahrzeuge läßt sich aber ohne vorherige Verhandlungen mit der Regierung, mit denen der Landesausschuß zu beauftragen sein wird, zur Schaffung eines bezüglichen Gesetzes nicht bewerkstelligen. 222 46. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. Der Finanzausschuß sieht sich veranlaßt, in seinem Berichte kurz noch eine Frage zu erörtern, welche mit dem Vorstehenden im Zusammenhänge steht. Es ist schon verschiedenen Ortes das Verlangen gestellt worden, einen Teil der Biersteuer den Gemeinden zuzuwenden. Die Bedürfnisse der Gemeinden, namentlich der größeren steigern sich von Jahr zu Jahr, so daß notwendig an die Erschließung neuer Einnahmequellen gedacht werden muß. Ju den gegenwärtigen Verhältnissen ist aber das Land genötigt, das Erträgnis der Biersteuer bis zum gesetzlich zulässigen Höchstausmaße für sich in Anspruch zu nehmen. Eine teilweise Überlassung der Biersteuer an die Gemeinden könnte dann eintreten, wenn das Weinsteuergesetz nach der Richtung abgeändert worden ist, daß eine Steuerhinterziehung bezüglich des Privatweines nicht mehr möglich ist und aller Privatwein zur Besteuerung kommtDer Finanzausschuß unterbreitet dem hohen Hause zur Bedeckung der normalen Erfordernisse des Landes und zur vorläufigen Deckung der durch die Ausführung des Elementarbauprogrammes dem Lande erwachsenden Auslagen folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: „1. Unter Genehmigung des vorliegenden Voranschlages wird zur Deckung der normalen Landeserfordernisse für das Jahr 1911 auf die Grundsteuer, auf die allgemeine Erwerbsteuer, auf die Erwerbsteuer der zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehmungen, auf die fatierte Reutensteuer und auf die Besoldungssteuer der Privatbediensteten eine Landesumlage von 45 %, auf die Gebäudesteuer eine solche von 25 % eingehoben. 2. Zum Zwecke der Durchführung des Elementarbauprogrammes wird auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 28. Dezember 1909, L. G. Bl. Nr. 164, betreffend die Einhebung einer Landesauflage auf den Verbrauch von Bier für das Jahr 1911 die Landesauflage für das im Lande Vorarlberg mit Ausschluß der Gemeinde Mittelberg zum Verbrauche gelangende Bier für das Hektoliter auf K 4 erhöht und wird der Landesausschuß beauftragt, hiefür die Allerhöchste Genehmigung zu erwirken. 3. Der Landesausschuß wird beauftragt, wegen Besteuerung von Motorfahrzeugen, besonders solchen Luxusfahrzeugen, mit der Regierung Unterhandlungen zu pflegen und dem Landtage in der nächsten Session diesbezüglich Bericht zu erstatten, eventuell einen Gesetzentwurf zu unterbreiten. Bregenz, am 6. Oktober 1910. Josef Ölz, Ulr. Cbenhoch, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch in Bregenz. 223