19101011_ltb00501909_Volkswirtschaftsausschussbericht_Ansuchen_InnerwälderGemeinden_Landesgesetzabänderung_Konkurrenzstrassen

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Letzte Änderung 05.07.2021, 14:33
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1910,ltb1910
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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Syntax Warning: Invalid number of shared object groups 50. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. Beilage 50. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Ansuchen der Innerwälder Gemeinden um Abänderung des (andesgesetzes vom 29. November 1899/ k G. und t>. Bl. Nr. 9/ betreffend die Herstellung von Aonkurrenzstraßen in Vorarlberg. Hoher Landtag! Die petitionierenden Gemeinden führen in ihren Eingabe an, daß mit Rücksicht auf die heutigen Löhne die Konkurrenzgemeinden zum Baue der Hinterbregenzerwülderstraße, erste Teilstrecke Bezau — Schröcken, mehr als K 250.000-— zu zahlen haben, wovon nach dem Straßenstatut vom 13. Dezember 1900 auf die Konkurrenzgemeinden hohe Beträge entfallen und zwar: . . Gemeinde Schröcken Schoppernau . ff Au ... Schnepfau . . Mellau . . Reuihe . . Bezau . . H Bizau . . . . . . . . . . . K • ff • ff • ff • ff • ff 10.000- — 40.000*— 70.000’— 30.000’— 50.000’— 12.000’ — 30.000’— 8.000’— Wenn diese Ziffern mit der direkten Steuerleistung verglichen werden, so machen sie bei mehreren der angeführten Gemeinden das Fünfzehnfache aller direkten Steuern aus. Die meisten der beteiligten Gemeinden seien außerstande so hohe Lasten zu tragen. Die Fortsetzung der Bauaktion vom Gasthause in Hopfreben bis Schlücken würde nach approximativer Schätzung einen Kostenaufwand von mehr als K 300 000-— erfordern. Nach dem Gesetze über die Herstellung von Konkurrenzstraßen in Vorarlberg hätten die Gemeinden hievon 25 % zu bezahlen, das würde die Gemeinden in eine unerträgliche Finanzlage bringen; zudem habe diese Teilstrecke für den mirtschaftlichen Verkehr dieser Konkurrenzgemeinden mit Ausnahme der kleinen Gemeinde Schlücken nur ganz geringe Bedeutung. Die voraufgeführten Gemeinden ersuchen deshalb, der Landtag wolle das eingangs zitierte Landesgesetz nach der Richtung abändern, daß die noch auszubaueude Straßenstrecke Bad Hopfreben— Schröcken in die II. Teilstrecke der Hinterbregenzerwülderstraße (Schlücken—Warth-Hochkrumbach) einbezogen werde. In diesem Falle würde der Staat zu den Kosten des Straßenbaues von Hopfreben bis Schröcken 70 %, das Land 25 % und die Gemeinden 5 % zu tragen haben. 235 50. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. Der volkswirtschaftliche Ausschuß anerkennt, daß das Ansuchen der Hinterbregenzerwälder Gemeinden begründet ist. Wenn die noch nicht ausgebaute Straßenstrecke von Hirschau bis Schoppernau erstellt sein wird, werden voraussichtlich die Baukosten für die Straßenstrecke Bezau—Bad Hopfreben sich höher stellen, als sie für die ganze Strecke Bezau—Schröcken nach dem Konkurrenzstraßengesetze im Betrage von K 557.4001— vorgesehen sind. . Die Ursachen dieser ganz bedeutenden Kostenüberschreitung sind darin zu suchen, daß nach dem ursprünglichen, dem Konkurrenzstraßengesetze zugrunde gelegten Projekte und Kostenvoranschlage von Schoppernau nach Schröcken eine Bergstraße in der Breite von 3 Meter vorgesehen war und daß sich aber mittlerweile diese Straßenbreite für die heutigen Verkehrsverhältnisse als ganz unzureichend und mit großer Gefahr verbunden erwiesen hat, so daß diese Straßenstrecke jetzt in einer Breite von 4 m erstellt wird. Ferner sind die Arbeitslöhne und die Preise der Baumaterialien seit der ersten Projekts­ aufnahme um mindestens 30 % gestiegen. Tatsache ist, daß die Gemeinden mit einem 25 %igen Beitrag zu den immerhin sehr bedeu­ tenden Baukosten umsoweniger werden herangezogen werden können, weil beinahe alle in Betracht kommenden Gemeinden durch die diesjährige Hochwasserkatastrophe schwer betroffen wurden und nun alle ihre Kräfte werden anstrengen müssen, um allerdings mit Hilfe von Staat und Land ihr Hab und Gut vor weiterer Vernichtung zu sichern. Es muß daher für die Aufbringung der Kosten für die Fortsetzung des Straßenbaues von Hopfreben bis Schröcken neu vorgesorgt werden. Nach Ansicht des volkswirtschaftlichen Ausschuffes kann das aber nicht in der Weise geschehen, daß der Landtag in dieser Tagung die gewünschte Gesetzesänderung vornimmt. Hierüber müssen vielniehr erst Verhandlungen und Vereinbarungen mit der Regierung getroffen werden und ebenso müssen Verhandlungen mit den Gemeinden geführt werden, wegen Einbezug derselben in die beabsichtigte erweiterte Konkurrenz für die II. Teilstrecke der Hinterbregenzerwälderstraße Schröcken - Hochkrumbach—Warth. Aus den voraufgeführten Gründen werden sich höchstwahrscheinlich auch die Baukosten für diese Strecke sehr wesentlich erhöhen, so daß auch nach dieser Richtung eine Umarbeitung des Kosten­ voranschlages erforderlich sein wird. Mit Rücksicht auf diese Gründe glaubt der volkswirtschaftliche Ausschuß, daß der Landesausschuß beauftragt werden soll, vorerst die Umarbeitung des Kostenvoran­ schlages vornehmen zu laffen, die Verhandlungen mit den Gemeinden und der Regierung wegen Auf­ bringung der weiteren Baukosten dieses Straßenbaues zu pflegen und dem Landtage in der nächsten Tagung Bericht und Antrag zu unterbreiten. Der volkswirtschaftliche Ausschuß stellt daher den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landesausschuß wird beauftragt, bezüglich der Fortsetzung des Straßenbaues vom Gastwirtshause in Hopfreben bis Schröcken, beziehungsweise von Schröcken bis Warth­ Hochkrumbach die bisherigen Kostenvoranschläge einer Umarbeitung zu unterziehen und wegen Änderung der Konkurrenz und Aufbringung der Kosten mit der k. k Regierung und den beteiligten Gemeinden in Verhandlung zu treten und dem Landtage in der nächsten Tagung Bericht und Antrag zu unterbreiten." Bregenz, am 11. Oktober 1910. Mart. Thirrnher, Jodok Fink, Obmannstellvertreter. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch in Bregenz. 236