19101012_ltb00521909_Landwirtschaftsausschussbericht_Ansuchen_LandwirtschaftsvereinDornbirn_Eingabebefürwortung_Futterausfuhrverbot_Streueausfuhrverbot_für_Vorarlberg

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Letzte Änderung 05.07.2021, 14:34
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1910,ltb1910
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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Syntax Warning: Invalid number of shared object groups 52. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. Beilage 52. Bericht des landwirtschaftlichen Ausschusses über das Ansuchen des Vorarlberger (and- wirtsschaftsvereines in Dornbirn zur Befürwortung der Eingabe an das k. k. Ackerbauministerium um Erlassung eines Futter- und Streueausfuhrverbotes für Vorarlberg. Hoher Landtag! Im Ansuchen des Vorarlberger Landwirtschaftsvereines Dornbirn vom 24. September 1910 wird darauf hingewiesen, daß infolge der Heuer eingetretenen, noch nie dagewesenen Hochwasserkatastrophe und der fortwährenden sehr ungünstigen Witterung in diesem Sommer, durch welche nicht nur einzelne Gemeinden sehr schwer betroffen, sondern mehr oder weniger ganz Vorarlberg in Mitleidenschaft gezogen wurde, ein Teil der Heu- und Streueernte entweder gänzlich vernichtet, oder zumindest ein großer Teil derselben verdorben eingebracht werden konnte. Es wird sich daher heuer in Vorarlberg ein bedeutender Ausfall an Heu und Streue einstellen, welcher zur Ergreifung geeigneter Maßnahmen zwingt. In Vorarlberg wird alljährlich sehr viel Heu und Streue in das Ausland, in das Jnnerösterreich, speziell Tirol, dann hauptsächlich nach der Schweiz und Bayern abgesetzt und ist es somit in diesem Jahre, um einer bedeutenden Reduzierung des Viehstandes vorzubeugen, dringend geboten, diese Ausfuhr gänzlich zu verhindern. Es ist tatsächlich die große Gefahr vorhanden, daß bei dem Umstande, als auch die genannten Länder teilweise von Ueberschwenimungen betroffen wurden, noch größere Quantitäten an Heu und Streue, als in anderen Jahren aus dem Lande geschafft werden, wodurch sich ein empfindlicher Mangel dieser Artikel bemerkbar machen wird. Die traurige Folge wäre dann selbstverständlich, daß die Vieh­ quantitäten im Lande stark verringert würden, was sowohl für die aufstrebende Zucht-, als auch für eine rationelle Milchwirtschaft von unberechenbarem Nachteile sein würde. Der allgemeine Schaden, welcher durch die Ausfuhr von Heu und Streue entsteht, ist nun bekannt. In Anbetracht der großen Bedeutung dieser Angelegenheit erscheint eine Anregung beim k. k. Ackerbauministerium um Erlassung eines Heu- und Streueausfuhrverbotes sehr begründet. Auch der vorarlbergische Landwirtschaftsverein hat in der Sitzung vom 24. August 1910 den Beschluß gefaßt, es sei der hohen k. k. Regierung die angelegentlichste Bitte zu unterbreiten, dieselbe wolle für das Land Vorarlberg ein solches Verbot im dringlichen Wege erlassen. 239 52. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. Der landwirtschaftliche Ausschuß schließt sich dem Ansuchen des vorarlbergischen Landwirtschafts­ vereines an und stellt daher folgenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landesausschuß wird beauftragt, die vom Vorarlberger Landwirtschaftsvereine eingeleitete Aktion, betreffend die Erlassung eines Futtermittel- und Streueausfuhrverbotes zu unterstützen." Bregenz, am 12. Oktober 1910. B. Fink, Alois Dietrich, Obmann. Berichterstatter. Druck von H. N. Teutsch in Bregetiz. 240