19101010_ltb00491909_Landwirtschaftsausschussbericht_Subventionseingaben_Landwirtschaftsverein

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Letzte Änderung 04.07.2021, 22:04
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1910,ltb1910
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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Syntax Warning: Invalid number of shared object groups 49. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. Beilage 49. Ziertest des landwirtschaftlichen Ausschusses über 10 Eingaben des Vorarlberger tandwirlschaftsvereines um Siiboentionen aus (andesmitteln. Hoher Landtag! Nachdem die Termine fast sämtlicher ans Grund früherer Landtagsbeschlüsse dem Vorarlberger Landwirtschaftsvereine gewährten Subventionen zu Ende gegangen sind, ersucht derselbe teils um die bisherigen, teils um erhöhte Landesbeilräge und zwar unter folgenden Titeln: 1. Zu den Verwaltungsauslagen einen jährlichen Beitrag von K 1600'—, ferner zur Deckung des Abganges ein Regickonlo des Jahres 1908 einen außerordentlichen Beitrag von K 600' —. Der bisherige Jahresbeitrag war K 1200'— und wurde laut Landtagsbeschluß vom 31. Dezember 1902 für die Dauer der Periode, also bis 1909 gewährt. Ferner wurde in der Sitzung vom 15. Oktober 1908 zur Deckung der Gebarungsabgänge in den Jahren 1906 und 1907 ein außerordentlicher Beitrag von K 600'— aus dem Landesfonds bewilligt. 2. Zur Hebung des Futterbaues wünscht der Verein die Anstellung eines befähigten Mannes auf Landeskosten, der die unter diesem Titel vom Vereine subventionierten Melio­ rationen zu leiten und zu überprüfen hätte- Zur Dotation dieser Stelle wurde auch von Seite des Staates ein Beitrag in Aussicht gestellt. Dieser Kulturtitel wurde vom Vereine neu in sein Tätigkeitsprogramm ausgenommen. 3. Zur Hebung der Rindviehzucht wird um Gewährung folgender Subventionen ersucht. a. Für Tierschauen im allgemeinen um........................................... K 4000'— Bisher war es ein Betrag bis zu K 3000 —, zu dessen Verausgabung aus dem Fonds zur Hebung der Rindviehzucht der Landesausschuß mit Landtagsbeschluß vom 3. Februar 1898 bis auf weiteres ermächtigt wurde. b. Zur Prämierung von Zuchtfamilien um . . . ' . K 800'— Für die Jahre 1907 und 1908 wurde hiezu ein Beitrag von K 500'— auf Grund des Landtagsbeschlusses vom 22. September 1908 aus dem Fonds zur Hebung der Rindviehzucht verausgabt. c. Zu Extraprämien für nachgewiesene Abstammung von inländischen Viehzuchtgenosseu­ schasten und Viehzuchtvereinen um................................................. K 700'— Diese Extraprämien wurden letztes Jahr vom Vereine eingeführt. Das Land hat bisher hiezu noch keinen Beitrag geleistet. d. Für die Tierschau in Mittelberg um........................................... K 700'— Bisher wurden hiezu It. Landtagsbeschluß vom 29. Dezember 1906 je K 300 — für die Jahre 1906, 1907 u. 1908 aus dem Fonds zur Hebung der Rindviehzucht bewilligt. 231 49. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. 11. Session der 10. Periode 1910. e. Für die im letzten Jahre eingeführte vollständige Tierschau für die Gemeinden Lech, Warth und Schröcken um ...... K 200' — Bisher wurde ein Landesbeitrag hiezu noch nicht bewilligt. f. Zur Subventionierung älterer Zuchtstiere um .... K 1500'— Für das Jahr 19o8 wurde hiezu am 12. Oktober 1908 ein Landesbeitrag von K 1000'— gewährt. Der Verein wünscht die Gewährung und Anweisung sämtlicher unter a—f aufgeführten Subventionen unter dem gemeinschaftlichen Titel „Für Rindviehzucht", um sie nach Maßgabe der jeweiligen Erfordernisse nach eigenem Ermessen innerhalb dieses Gesamttitels verwenden zu können. 4. Zur Förderung der Kleinviehzucht (Schweine und Ziegen) erhofft der Verein folgende Subventionen a) Für Schweinezucht............................................................................................ K 700'— Auch bisher waren K 700' — und zwar laut Landtagsbeschluß vom 29. Dez. 1906 für die Jahre 1906, 1907, 1908 aus dem Fonds zur Hebung der Rind­ viehzucht gewährt. b) Für Ziegenzucht . . . .. -................................................. K 500'— Die Förderung der Ziegenzucht hat der Verein neu in seinen Tätigkeits­ Bereich ausgenommen. Auch hier wird die Gewährung der Gcsamtsubvention unter dem Haupttitel Kleinviehzucht erbeten 5. Zur Hebung der Alpwirtschaft wird um einen Landesbeitrag von K 1200'— ersucht. Der gleiche Betrag wurde für 1908 vom Landtage am 12. Oktober 1908 bewilligt. 6. Zur besseren Förderung des Molkerei wesens wird die Bestellung eines Landesmolkerei­ inspektors, resp.-eines erprobten Sennereiausschers in Anregung gebracht, für den der Staat einen wesentlichen Teil der Aktivitätszulagen und des Reisepauschales übernehmen würde. 7. Zur Hebung des Obstbaues wird vom Vereine ein Landesbeitrag von K 600'— in Aussicht genommen. Der bisherige Landesbeitrag per K 500'— wurde in der 9. Sitzung 1906 auf die Dauer der Landtagsperiode gewährt. 8. Zur Förderung der Bienenzucht werden K 400'— in Vorschlag gebracht. Für das Jahr 1909 wurden am 20. Februar 1907 K 300'— aus dem Landes­ fonds bewilligt. 9. Zur Unterstützung der Geflügelzucht wünscht der Verein einen Landesbeitrag von K 400'—. Am 22. September 1908 wurde für das Jahr 1908 ein solcher von K 300'— aus dem Landesfonds gewährt. 10. Unter dem Titel Pferdezucht und zwar speziell zu dem Zwecke, um alle preiswürdigen Tiere auf den Ausstellungen in Egg und Götzis mit Prämien beteiligen zu können, wird ein Landesbeitrag von K 200'— erwartet. Bisher wurde zu diesem Zwecke noch kein Subventionsgesuch an das Land gestellt. Der landwirtschaftliche Ausschuß hat die sehr eingehend motivierten Gesuche geprüft und die vorgeschlagenen Erhöhungen der Landesbeiträge als durchwegs wohl begründet befunden. Die Agenden des Vereines haben sich seit zehn Jahren um mehr als das sechsfache vermehrt, so daß derselbe eine beständige Hilfskraft in Dienst nehmen mußte. Die Mitgliederzahl ist in diesem Zeitraume von 1400 auf 2300 gestiegen, was wohl der beste Beweis dafür ist, daß in bäuerlichen Kreisen die Tätigkeit dieser Organisation volle Würdigung findet. Auch die Regierung hat in Anerkennung der ersprießlichen Tätigkeit diesem Vereine ihre Subventionsbeträge fast jedes Jahr erhöht. 232 49. Beilage zu den ftenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. Im Jahre 1909 betragen die Staatssubventionen: . K . . 2.300'— 1. Zu Negiezwecken (gegen K 1200'— im Jahre 1904) ............................................................................. 11.427'— 2. Für Rindviehzucht • ff „ Kleinvieh . . . '....................................................... 2.000'— 3. • ff „ Alpenverbesserungen................................................................. 4. 25.000'— • ff 5. „ Förderung des Molkereiwesens........................................... 8.000'— . ff 6 Zur Hebung des Obstbaues.................................................................. 1.000'— • ff „ Förderung der Bienenzucht ....................................................... 7. 600' — • ff .... 700'— 8. Für Hebung der bäuerlichen Geflügelzucht * M 500'— 9. „ Landespferdezuchtangelegenheiten........................................... • ff 1.200'— 10. „ landwirtschaftlichen Unterricht...................................................... ff „ Verfassung der Erntestatistik...................................................... 700'— 11. • M Dabei hat der Verein begründete Hoffnung, daß diese Staatsbeiträge für die Jahre 1910 und 1911 noch erhöht werden. Der landwirtschaftliche Ausschuß des Landtages ist der Anschauung, daß die Erhöhung der Landesbeiträge unbedingt notwendig ist, um die gedeihliche Entwicklung und ersprießliche Tätigkeit des Vereines nicht zu hemmen. Nachdem aber dieses Jahr infolge der Hochwasserkatastrophe die Landes­ finanzen in ganz außerordentlicher Weise belastet werden müssen, einigte sich der Ausschuß auf einen Vorschlag, der die Erhöhung der Bezüge ermöglicht, ohne daß das Land für bedeutende Mehrauslagen aufkommen muß. Auf Grund des Gesetzes vom 30. Dezember 1909, R. G. Bl Nr. 222, entfällt aus dem Fonds zur Förderung der Viehzucht auf das Land Vorarlberg eine Quote per K 32.927'07, wovon im Sinne des Statthaltereierlasses vom 13. Juli 1910, Nr. 44.004, zur Förderung der Alpwirtschaft K 6000'— und zur Hebung der Viehzucht K 10.000'— zu verwenden wären. Der Landwirtschafts­ verein beabsichtigt, diese Beiträge unter den Titeln Futterbau und Alpwirtschaft zu verausgaben, doch sind für erstere Verwendung die notwendigen Vorbereitungen noch nicht getroffen. Es wurde daher dem Präsidium des Vereines von Seite des landwirtschaftlichen Ausschusses des Landtages der Vorschlag gemacht, einen Teil dieser Gelder bis zur Aktivierung des neuzugründenden Landeskulturrates zur Deckung der unter Titel 2 bis 8 verlangten Erhöhungen der Landesbeiträge zu verwenden, zumal da diese Gelder nach obzit. Gesetze dem Lande zufallen und daher in diesem Sinne als Landesbeiträge an den Verein betrachtet werden können. Der Herr Vereinsvorstand erklärte sich mit diesem Vorschläge sofort einverstanden und sprach die Hoffnung aus, daß in Anbetracht der obwaltenden Verhältnisse auch die Regierung ihre Zustimmung hiezu uicht verweigern werde. Dabei ist jedoch der landwirtschaftliche Ausschuß der Anschauung, daß sämtliche unter dem Titel Regiekosten angesuchten Beiträge auf den Landesfonds übernommen werden sollten, während der Beitrag für Pferdeprämierungen, welcher auf K 200 — vereinbart wurde, dem Landestierseuchenfonds für Einhufer zu entnehmen sei, da ein Teil dieses Fonds in nächster Zeit zur Hebung der Pferdezucht frei werden dürfte. Ferner wird noch darauf hingewiesen, daß laut Landtagsbeschluß vom 3. Februar 1898 für Tierschauen ein Landesbeitrag per K 3000'— bis auf weiteres gewährt wurde. Die Anweisung und Auszahlung dieses Betrages kann also auch weiterhin bis zur Aktivierung des Landeskulturrates ohne neuen Beschluß erfolgen. Von den unter dem Titel „Hebung der Rindviehzucht" angesuchten Subventionen wäre somit die Erneuerung der Beschlüsse für folgende Beitragsleistungen notwendig: 1. Für Prämiierung von Zuchtfamilien . . K 500'— 2. Für die Tierschau in Mittelberg . . . „ 300-— Z. Zur Subventionierung älterer Zuchtstiere . „ 1000'— Zusammen K 1800'— 233 49. Beilage zu den ftenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. Da voraussichtlich schon in den nächsten Jahren ein Landeskulturrat gegründet werden dürfte und da diesem Institute zur Ausübung seiner gesetzmäßigen Tätigkeit die Staats- und Landesbeiträge zuzuwenden sind, ist der landwirtschaftliche Ausschuß der Anschauung, daß sämtliche in Frage stehenden Subventionen dem Landwirtschafisvereiue nur bis zu jenem Zeitpunkte gewährt werden sollen, in welchem der zu gründende Landeskulturrat seine Tätigkeit beginnen wird. Auf Grund und im Sinne dieser Ausführungen stellt der landwirtschaftliche Ausschuß folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dem Vorarlberger Landwirtschaftsvereine werden bis zur Aktivierung des Landeskultnrrates folgende Subventionen gewährt: 1. Zu den Verwaltungskosten: a) Von einschließlich 1910 an b) zur Deckung des Defizites aus c) für das Jahr 1909 zu der Subvention per K 1200'— ein jährlicher Landesbeitrag von K 1600'—; dem Jahre 1908 ein außerordentlicher Beitrag von K 600.—; laut Landlagsbeschluß vom 31. Dezember 1902 bewilligten eine Erhöhung von K 400'—. 2. Zur Hebung der Rindviehzucht von einschließlich 1909 an ein jährlicher Gesamtbeitrag von K 1800'—, der dem Fonds zur Hebung der Rindviehzucht zu entnehmen ist. 3. Zur Förderung der Kleinviehzucht von einschließlich 1909 an ein Beitrag von K 700'— zu entnehmen dem Landesfonds. 4. Zur Hebung der Alpwirtschaft ein jährlicher Beitrag aus dem Landesfonds per K 1200'— von einschließlich 1909 an. . 5. Zur Förderung des Obstbaues ein jährlicher Beitrag aus Landesmitteln per K 500'— von einschließlich 1910 an. 6. Zur Förderung der Bienenzucht ein jährlicher Beitrag aus Landesmitteln per K 300'— von einschließlich 1910 an. 7. Zur Hebung der Geflügelzucht ein jährlicher Beitrag aus Landesmitteln per K 300 — von einschließlich 1909 an. 8. Für Hebung der Pferdezucht (Pferdeprämierungen) ein Jahresbeitrag von K 200'— von einschließlich 1910 an; derselbe ist aus dem Landestierseuchenfonds für Einhufer zu entnehmen. Ferner wird gestellt der Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landtagsbeschluß vom 3. Februar 1898, durch welchen dem Vorarlberger Landwirtschafts-Vereine für Tierschauen ein Beitrag von K 3000'— aus dem Fonds zur Hebung der Rindviehzucht bewilligt wurde, wird bis zur Aktivierung des Landeskultur­ rates aufrecht erhalten." Bregenz, am 10. Oktober 1910. Engelb. Bösch, B. Fink, Obmannstellvertreter. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch in Bregenz. 234