19100000_ltb00611909_Gesetzentwurf_selbständigeGemeinde_Kennelbach

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Letzte Änderung 05.07.2021, 14:36
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1910,ltb1910
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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Syntax Warning: Invalid number of shared object groups M. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. H. Session der 10 Periode 1940. Beilage 61. Gesetzvom .... wirksam für das Land Vorarlberg, betreffend die Ausscheidung der Grtschaft Aennelbach aus dem verbände der im politischen Bezirke Bregenz gelegenen Grtsgemeinde Rieden und Bildung einer selbständigen Gemeinde mit dem Namen Aennelbach. Über Antrag des Landtages Meines Landes Vorarlberg finde Ich anzuordnen, töte folgt: § 1. Die Ortschaft Kennelbach mit ihrem Gebiete wird aus dem Verbände der Gemeinde Rieden ausgeschieden und bildet eine selbständige Gemeinde unter Beibe­ haltung ihres bisherigen Ortschaftsnameus Kennelbach. Das nach Abtrennung der Ortschaft Kenuelbach übrig bleibende Gebiet der Gemeinde Rieden verbleibt eine selbständige Gemeinde mit dem Namen Rieden. § 2. Die Gemeindegrenzen zwischen der Gemeinde Rieden und der zukünftigen Gemeinde Kennelbach werden üt nachstehender Weise festgesetzt: Die Grenzlinie zwischen Rieden und Kennelbach bildet im allgemeinen der ..Fallende Bach" als natür­ liche Grenze. Genau bezeichnet, zieht sich die Grenz­ linie von der Bregenzer Grenze am Gebhardsberge bei Katastralfixpunkt 16 bis Katastralfixpunkt 17, von da an längs der Grenze der nördlich gelegenen Waldparzelle Nr. 1406 bis zur Gp. Nr. 1412, von da über die Kustersbcrgerstraße nach Südwest durch Gp. Nr. 1417 (Steinbruch) und Grenze Gp- Nr. 1377/2 längs des „Fallenden Baches" bis über die Kennel­ bacher Straße und längs der südlich gelegenen Gp. Nr. 1421 bis zum Fabrikskanal, von da wiederum- längs des noch bestehenden sogenannten 227 61. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10 Periode 1910. KolbenwuhreS bis zu deffen Ende im Jnundationsgebiete der Bregenzerache Gp. Nr. 2159/10. Von diesem Wuhrende führt die Grenze in süd­ westlicher Richtung durch das Gebiet der Bregenzer­ ache in gerader Richtung auf den Lauteracher Kirchturm als Fixpunkt, womit die Grenzbestimmung zwischen Rieden und Kennelbach endet. Infolge dieser Grenzbestimmung grenzt Kennelbach nördlich an Rieden, östlich und südlich an Bregenz und Fluh und westlich an die Gemeinde Wolfurt. Rieden grenzt nördlich an den Bodensee, östlich an Bregenz, südlich bis nordwestlich an Kennelbach und die Gemeinde Hard. Die endgültige Feststellung dieser Grenzlinien hat im Verordnungswege durch die k. k. Statthalterei im Einverständnisse mit dem Landesausschusse zu erfolgen. § 3. Die Gemeindevertretung der bisherigen politischen Gemeinde Rieden ist durch die k. k. Statthalterei aufzulösen und sind in den Ortsgemeinden Rieden und Kennelbach sofort die Neuwahlen einzuleiten. Zur einstweiligen Besorgung der Geschäfte der Gemeinden Rieden und Kennelbach bis zur Einsetzung der neuen Gemeindevertretungen hat die k. k. Statt­ halterei im Einverständnisie mit dem Landesausschusie die erforderlichen Maßregeln zu treffen. §4. Mit der Durchführung dieses Gesetzes, das mit dem Tage der Kundmachung in Wirksamkeit tritt, ist Mein Minister des Innern betraut. Druck von I. N. Deutsch in Bregen, . 228