19101003_ltb00381909_Volkswirtschaftsausschussbericht_Eingabe_Gewerbegenossenschaftsverband_Gewerbeförderungsinstitut

Dateigröße 1.17 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 05.07.2021, 14:37
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1910,ltb1910
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Ausschussbericht
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Syntax Warning: Invalid number of shared object groups 38. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. Beilage 38. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über eine Eingabe des Verbandes von Gewerbegenossenschaften Vorarlbergs, betreffend die Errichtung eines Gewerbeförderungsinftitutes. Hoher Landtag! Ter Obmann des Verbandes von Gewerbegenossenschaften Vorarlbergs, Abgeordneter Stephan Walter, überreichte in der Landiagssitzung vom 22. September sfbi Js. eine Ein­ gabe genannten Verbandes, mittelst welcher das Ersuchen gestellt wird, der hohe Landtag wolle die Errichtung eines Gewerbeförderungsinstitutes für Vorarlberg in die Wege leiten. In der bezüglichen Eingabe des Verbandes wird die für den Gewerbestand, besonders für den Handwerkerstand so ersprießliche Tätigkeit eines solchen Institutes ausführlich erörtert und dessen Zweckmäßigkeit begründet. • I ' , ■ 1 \ ■ ! Weiters ist dem Gesuche ein allgemeiner Voranschlag für die Errichtung und Er­ haltung eines Gewebbeförderungsinstitutes mittleren Umsanges beigeschlossen, demzufolge sich die Kosten der einmaligen Einrichtung auf 4000 K belaufen würden, während die Erhaltung des Institutes, beziehungsweise die Turchführungskosten mit einem Erfordernis von jährlich 21.000 K prüliminiert erscheinen. j; i > , • Der Kenner der gewerblichr'n Verhältnisse unseres .Landes wird den Wunsch der iGtewerhetreibenden nach Errichtung eines solchen Jüstitutes gewiß bbllauf begreifen und gerechtfertigt finden. • 1 I Der Zweck, dem bereits bestehende Gewerbeförderungsinstitute anderer Kronländer fleißig nachkommen, ist der Hauptsache nach folgender: Die Gewerbetreibenden mit den jeweiligen technischen Fortschritten in der Verwendung der in ihren Gewerbszweigen vvrkommenden erprobten Maschinen, sowie Werkzeugen und RoUtofsen bekannt und vertraut zu machen und insbesonders auch zwischen den Klein­ gewerbetreibenden und den Erzeugern von Mötoren, Maschinen, Werkzeugen, sowie den .Lieferanten von 'Rohstoffen und Halbfabrikaten zu vermitteln, ferner: für die technische und kaufmännische Ausbildung iw Wege gewerblichen Unterrichites zu sorgen und unter den Gewerbetreibenden die 'Kenntnisse neuer und bewährter Produktionsmethoden zu fördern; die von anderen Körperschaften oder vom Staate und vom Lande errichteten, der Hebung des Gewerbestandes dienenden Einrichtungen und Aktionen tatkräftigst zu unter­ stützen. 189 38. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages II. Session der 10. Periode 1910. Eine besondere .und sehr wichtige Tätigkeit der Gewerbesörderungsinstitute bildet ferner die Einleitung und Durchführung gewerblicher Wandermeisterkurse, Buchhaltungs- und Kalkulations­ kurse, sowie gewerblichen Ausstellungen. Die weitere Tätigkeit erstreckt sich auf die unentgeltliche Erteilung von Auskünften über die den 'Gewerbestand berührenden Fragen, sowie Abhaltung und Durchführung der im Gewerbe­ gesetze vvrgefchriebenen Gesellenprüfungen. Endlich: auf die, Vermittlung um Zulassung von Gewerbetreibenden zu den Muster­ betrieben des k. k. Gewerbeförderungsamtes in Wien, auf Erwirkung von Stipendien, Darlehen und Unterstützungen, auf die wirtschaftliche Zufammenschließung des Handwerkerstandes, zu welchem Zwecke das Institut ununterbrochenen Verkehr mit dem Gewerbeförderungsamte des k. k. Arbeitsministeriums zu pflegen hat. Im Hinblicke auf den vorangeführten Zweck und die Tätigkeit der Gewerbeförderungs­ institute unterliegt es wohl keinem Zweifel, daß, falls ein solches . Werk durch Beschluß des Land­ tages und unter finanzieller Mitwirkung des Landes zustandekäme, dies dem gesamten heimischen Gewerbestande zu großer Befriedigung gereichen und denselben mit dankbarer Anerkennung er­ füllen würde. Vorarlberg würde dadurch in die Reihe jener Länder treten, welche sich die Förderung des Kleingewerbes nach' dem Vorbilde der Gewerbeförderungsaktion d'es k. k. Arbeitsministeriums und zwar nach' ganz bestimmten festgesetzten Grundsätzen und Regeln angelegen sein lassen. Nach^ dem, dem Gesuche beiliegenden, bereits eingangs erwähnten Voranschlag würde sich das Erfordernis pro Jahr auf 21.000 K belaufen. Die Verbandsleitung glaubt auf einen Staatsbeitrag von ungefähr 60 Prozent, somit auf rund 12.000 K hoffen zu dürfen. Dem Lande ist ein jährlicher Beitrag von 4000 K zugedacht, während der Rest von 5000 K von der Handels­ und Gewerbekammer, dem Standorte der Schule, als welcher die Stadt Dornbirn in Vorschlag gebracht wird, ferner von den übrigen drei Städten des Landes, sowie den größeren Spar­ kasseninstituten gemeinsam aufzubringen wäre. Das Institut ist gedacht, unterstehend dem Lawdesausschusse, das Kuratorium, bestehend aus dem Präsidenten des Gewerbeförderungsamtes, aus Vertretern des k. k. Arbeitsministeriums, des Landesausschusses, der Handels- und Gewerbekammer, ferner aus dem Genossenschasts­ instruktor, dem Leiter der k. k. Fachschule in Bregenz, dem jeweiligen Obmanne des Gewerbe­ genossenschaftsverbandes und einem vom Verbände gewählten Mitgliede, einem Vertreter des Standortes und dem Leiter des Institutes. Außerdem würden größere Spender bei der Zu­ sammensetzung des Kuratoriums Berücksichtigung finden. Der völkswirtschastliche Ausschuß hat sich eingehend mit der Angelegenheit besaßt und verkennt keineswegs die Bedeutung, welche dieselbe für das heimische Gewerbe, in erster Linie für den Handwerkerstand hat, wenn er sich auch bewußt ist, daß die Realisierung des Planes dem Lande alljährlich nicht unbedeutende Ausgaben auferlegt. Nachdem andere Kvonländer schon seit geraumer Zeit im Besitze von Gewerbesörderungsinstituten sind, (das Nachbarland Tirol hat deren drei), in Vorarlberg aber der Mangel eines solch'en in Gewerbekreisen schwer empsunden wird, ist der volkswirtschaftliche Ausschuß über­ einstimmend der Ansicht, es solle der hohe Landtag auch an die Lösung dieser Frage herantreten in der Weise, daß derselbe sich prinzipiell für die Errichtung eines solchen Institutes ausspricht, einen alljährlich zu leistenden entsprechenden .Landesbeitrag in Aussicht stellt und den .Landes­ ausschuß beauftragt, sich mit der hohen Regierung, der Handels- und Gewerbekämmer, sowie den übrigen, behufs Beitragsleistungen in Betracht kommenden Faktoren die nötigen Verhand­ lungen zu pflegen. 190 38. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. Der volkswirtschaftliche Ausschuß stellt somit den Antrag: Ter hohe Landtag wolle beschließen: „1. Der Landtag spricht sich prinzipiell für die Errichtung eines Gewerbeförderungsinstitntes für Vorarlberg aus und stellt zu diesem Zwecke einen alljährlich zu leistenden, entsprechenden Landesbeitrag in Aussicht. w \\ 2. Der Landesausschuß wird beauftragt, mit der hohen Regierung, der Handels und Gewerbekammer, den vier Städten des Landes, sowie den größeren Spar kasseninstituten behufs Beitragsleistung die nötigen Verhandlungen zu pflegen und dem Landtage in nächster Session Bericht zu erstatten und Anträge zu stellen." Bregenz, den 3. Oktober 1910. Obmann: Berichterstatter: Jodok Fink. Franz Loser. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 191