19101003_ltb00401909_Volkswirtschaftsausschussbericht_Gesuch_Göfis_Staatsbeiträge_und_Landesbeiträge_Polabachregulierungskosten

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Letzte Änderung 05.07.2021, 14:46
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1910,ltb1910
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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Syntax Warning: Invalid number of shared object groups 40. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. Beilage 40. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Göfis um Erwirkung von Staats- und Landesbeiträgen zu den Regulierungs­ kosten des ssolabaches. Hoher Landtag! Die Gemeinde Göfis hatte sich unter dem 31. Oktober des Jahres 1908 an den Landes­ ausschuß mit der Bitte gewendet, derselbe wolle sobald ivie möglich ein Projekt samt Kosten­ Voranschlag für eine Verlegung des Polabaches auf Kosten des Landes aufnehmen und ausarbeitcn lassen, nachdem dieser Bach alljährli-ch bei eintretenden zahlreicheren Niederschlägen in weiten! Umkreis auf den Feldern und Äckern großen Schaden anrichtet. Die Gemeinde hatte sich gleichzeitig mit Beschluß vom 20. Oktober 1908 verpflichtet, 25 o/o der gesamten Kosten zu bezahlen, während sie behufs Aufbringung der übrigen 75 % um einen Landesbeitrag und um Erwirkung eines Staatsbeitrages ersuchte. Der Landesausschuß beschloß in seiner Sitzung vom 14. November 1908, das Landcsbauamt mit der Verfassung dieses Projektes zu beauftragen und die Kosten auf das Land zu übernehmen. Im Dezember desselben Jahres erfolgte nun die Ausnahme eines Projektes durch den Landesbautechniker Wolf. . Infolge der großen Überlastung des Landesbauamtes war es demselben erst im heurigen Frühjahre möglich, das Tetaichrojekt faint Köstenvoranschlag auszuarbeiten, welche Arbeit im März dieses Jahres beendet wurde. Laut vorliegendem Voranschlag belaufen sich die Regulierungs­ kosten insgesamt auf K 21.000’—. i I J i’ . Unter dem 15. Juni b. I. richtete die Gemeindevorstehung ein Gesuch an den Landesausschuß um baldige Inangriffnahme des Baues, nachdem bei der heurigen Hochwasser­ katastrophe der Bach abermals bedeutenden Schaden verursachte. Die dringende Notwendigkeit der Regulierung dieses Baches ergibt sich schon aus den vorliegenden Situationsplänen. Der Polabach hat eigentlich kein Abslußf-Rinnsal; er ergießt sich vielmehr direkt auf Felder und Wiesen und bildet infolgedessen bei etwas reichlichen Niederschlägen einen See. Tas Überschwemmungsgebiet bei Hochwasser erstreckt sich laut Bericht des Bauamtes über eine Fläche von 160.262 m2, ein Gebiet, das, billig eingeschätzt, einen Wert von K 62.822’— repräsentiert. 'Mi ; ; i ; ' MJ Der volkswirtschaftliche Ausschuß, dem die Angelegenheit zur Durchberatung überwiesen wurde, konnte sich der dringenden Notwendigkeit der Regulierung dieses Baches nicht verschließen, >var vielmehr der Anschauung, daß deren baldige Inangriffnahme überaus notwendig erscheint. 195 4:0. Beilage zu den ftenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10 Periode 1910. Aer volkswirtschaftliche Ausschuß stellt deshalb den Antrag: „Der Landesausschuß wird beauftragt, mit der k. k. Regierung wegen Erlvirkung eines Staatsbeitrages zu den Kosten der Regulierung des Polabaches unter Zusicherung eines entsprechenden Landesbeitrages zu verhandeln und riad)i Maßgabe des Ergebnisses dieser Verhandlungen dem Landtage in nächster Session Bericht und Antrag zu stellen." ■ ; Bregenz, am 3. Oktober 1910. Jodok Fink, Alois Amann, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 196