19091009_ltb00541909_Volkswirtschaftsausschussbericht_Gesuch_Bildstein_Strassenbauprojekt_Bildstein_Rickenbach

Dateigröße 582.66 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 04.07.2021, 22:02
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1909,ltb1909
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Ausschussbericht
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Syntax Warning: Invalid number of shared object groups 54. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. Beilage 54. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Bildstein, betreffend den projektierten Straßenbau Bildstein—Rickenbach. Hoher Landtag! Es dürfte wohl kaum eine zweite in der Nähe größerer Ortschaften gelegene Gemeinde geben, die schlechtere Straßenverhältnisse aufzuweisen hat, als dies bei der zirka 700 Einwohner zählenden Gemeinde Bildstein der Fall ist. Der beste von den ins Tal führenden Wegen ist jener nach Rickenbach (Gemeinde Wolfurt), welcher aber neben völlig ungenügender Breite Steigungen bis zu 25 Prozent und darüber aufweist, lange Strecken über kahle Sandsteinfelsen führt und nicht nur äußerst beschwerlich, sondern im Vorwinter und in den Frühjahrsmonaten geradezu gefährlich ist. Ein teilweises Herumbessern an diesem außergewöhnlich schlechten Wege wäre zwecklos und würde nur die unvermeidliche Erstellung einer Neuanlage verzögern. Die Gemeinde Bildstein bemüht sich denn auch seit Jahren, eine Sanierung dieser schlechten Wegverhältnisie herbeizuführen und hat bereits im Jahre 1905 an den Landesausschuß ein Gesuch um Aufnahme eines Projektes samt Kostenvoranschlag für eine Straße Bildstein—Rickenbach gerichtet. Der Landesausschuß hat diesem Ansuchen Folge gegeben und hat vom Landesbauamte ein diesbezügliches Projekt ausarbeiten lassen, welches bereits im Jahre 1906 der Gemeinde Bildstein übermittelt wurde. Dieses Projekt sieht eine fahrbare Verbindungsstraße mit einer Breite von einer fahrbaren Breite von ä'/a m vor. 3^2 m, bezw. mit Die Länge der Straße beträgt 2646 m bei einer Maximalsteigung von 10 Prozent. Die Gesamtkosten der Anlage beziffern sich laut Voranschlag auf rund K 50.000, wobei die Grundablösung nicht inbegriffen ist. 227 54. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. Die Gemeindevertretung von Bildstein hat nun zu diesem Projekte Stellung genommen und beschlossen, 25 Prozent der projektierten Kosten, sowie die Kosten der Grundablösung, die sich nach Meinung der Gemeinde auf zirka K 10.000"— belaufen werden, zu übernehmen. Wenn man bedenkt, daß es sich hier um eine arme Berggemeinde handelt ohne irgend nennenswertes Gemeilldevermögen, eine Gemeinde, die genötigt ist, zur Bestreitung ihres Haushaltes über 400 Prozent Gemeindeumlagen einzuheben, so muß anerkannt werden, daß dieselbe mit diesem Beschluffe tatsächlich bis an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit gegangen ist. Die Genieinde wendet sich nun mittelst Gesuch an den Landtag um Gewährung eines ent­ sprechenden Landes- und Erwirkung eines ausgiebigen Staatsbeitrages. Der volkswirtschaftliche Ausschuß, dem die Angelegenheit zur Beratung und Berichterstattung zugewiesen wurde, war übereinstimmend der Ansicht, daß die Bestrebungen der Gemeinde Bildstein werktätige Unterstützung verdienen, da die Erstellung der geplanten Straße in der Tat als eine Existenz­ frage für die Bewohner von Bildstein bezeichnet werden könne. Die Zusage einer entsprechenden Beitragsleistung seitens des Landes solle daher in bestimmte Aussicht gestellt werden in der Erwartung, daß auch der Staat die so notwendige Mitwirkung nicht versage. Auf Grund des Vorangeführten stellt der volkswirtschaftliche Ausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dem Ansuchen der Gemeinde Bildstein um Bewilligung eines Landesbeitrages und Erwirkung eines Staatsbeitrages zu den mit K 50.000 projektierten Kosten der Erstellung einer Verbindungsstraße Bildstein—Rickenbach wird insofern entsprochen, als der Landesausschuß ermächtigt wird, unter Zusicherung eines entsprechenden Landesbeitrages um Erwirkung eines Staatsbeitrages einzuschreiten und dem Landtage in nächster Session Bericht zu erstatten." Bregenz, den 9. Oktober 1909. Martin Thurnher, Franz Loser, Obmannstellvertreter. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 228