19090915_ltb00111909_Landesfondsvoranschlag_1910

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Letzte Änderung 05.07.2021, 14:50
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1909,ltb1909
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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Syntax Warning: Invalid number of shared object groups 11. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. Beilage 11 Voranschlag des Vorarlberger Uanöesfonöes pro 1910. Druck von I. N. Teutsche 8regent. 95 11. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. Bedeckung Landes­ Landtags­ Voranschlag ausschuß­ beschluß pro 1909 antrag pro pro 1910 1910 Rechnungs­ o A) Titel ergebnis pro 1908 K 1 2 h K K Krankenkosten - Verpflegsrückersätze........................ 2.432 14 2.200 2.200 Schub- u. ZwänglingskostenRückersätze................... 5.728 02 3.800 3.800 437.712 41 382.885 400.000 3 Landesfondszuschläge. 4 Landesumlage auf Wein und Bier —— — 312.000 ........................ 312.000 Zuweisung aus den Über­ schüssen der Personalein­ einkommensteuer . . . 41.699 20.000 25.000 41.700 43.000 5 6 . . Zuweisung aus dem Zuschläge zur staatlichen Branntwein­ steuer 7 Jnterimszinsen 8 Verschiedene Einnahmen 9 Entnahme aus .... . den Kassa­ beständen 12 43.430 78 ........................ — — — — 20.230 77 10.000 10.000 — — ................... 30.000 —- 551.233 24 96 802.585 796.000 Anmerkungen 11, Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. Erf o r d <r rnis Landes­ Landtags Voranschlag ausschuß­ beschlich pro 1909 anirag pro pro 1910 1910 Rechnungs­ o ftv Titel ergebnis pro 1908 K h K K 1 Kosten des Land^sgesetzblattes 650 91 800 800 2 Kranken-, Irren-, Findel- und Gebärhauskosten • . . 36.708 68 30.000 30.000 3 Jmpfkosten....................... 3.174 01 2.000 2.000 4 Beiträge zu Straßen- und Wasserbauten .... 124.596 25 174.485 222.050 5 Schub- und Zwänglingskosten 7.494 43 10.000 10.000 6 Gendarmerie Bequartierungskosten........................ 18.527 13 13.000 13.500 . 2.324 35 2.400 2.400 .... 135.902 38 464.000 405.250 « 7 Vorspannsauslagen 8 Schulauslagen 9 Landschaftlicher Haushalt . 56.418 30 48.000 50.000 . . 9.700 — 9.900 10.^00 . . 10 Hebung der Viehzucht 11 Schuldentilgung andenMelioratioitsfond.................. — — — — Rate an den Landhausbau­ fond .............................. 10.000 — 10.000 10.000 109.822 88 38.000 40.000 515.319 32 802.585 796.000 12 13 Verschiedene Auslagen . . 97 Anmerkungen 11. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Perrode 1909. A. Bemerkungen zu den Einnahmen. Poft 3: Landesfovdsznschläge. Auf Grund h. a. Einschreitens vom 3. August d. I., Z. 4316 erstattete über Anordnung des k. k. Finanzministeriums vom 27. August d. I., Z. 58427 die k. k. Finanz-Landesdirektion in Innsbruck mit Note vom 8. September 1909, Z. 28951 Mitteilung über das voraussichtliche provisorische Ertragnis der den Landeszuschlägen nicht entzogenen direkten Staatssteuern im Lande Vorarlberg im Jahre 1910. Hienach werden ertragen: Grundsteuer (Umlagebasis) . . . K Gebäudesteuer ( ) . . . „ Allgemeine Erwerbsteuer . . . . „ Erwerbsteuer von Hausier- und Wander­ gewerben .............................................. Erwerbsteuer der zur öffentlichen Rechnungs­ legung verpflichteten Unternehmungen „ Auf Grund von Bekenntnissen bemessene Rentensteuer........................................... „ Besoldungssteuer der Privatbediensteten . „ zusammen 255 3OO — 338.000— 255.000-— 1.200-— 135.000-— 39.900-— 6.000-— K 1, 030.400 — gegenüber K 991.300-— im Jahre 1909. Zur Deckung der Landeserfordernisse für das Jahr 1910 ist eine Umlage in der Höhe des Vorjahres unumgänglich notwendig. Bei gleicher Bemessung der Umlage wie im Vorjahre würde es ergeben: 25 % Umlage zur Gebäudesteuer per K 338.000-— 45 °/o zu allen übrigen der L mdesumlage nicht ent­ zogenen Steuern per K 692.400 — . . K 84.500-— K 311 400-— zusammen K 395 900-— gegen K 382.885-— im Vorjahre, sonach mehr K 13.015-— und wird in runder Summe eingestellt mit K 400.000 —. Die k. k. Regierung hat aber darauf aufmerksam gemacht, daß diese Ziffern dann eine entsprechende Minderung erfahren, wenn eine Stabilisierung der von der Fortdauer der Freilassung der Personaleinkommensteuer von Zuschlägen abhängigen Realsteurnachläffe eintreten sollte. Bekanntlich hatte die Regierung in ihrem ursprünglichen Sanierungs- und Finanzplane eine solche Stabilisierung in Aussicht genommen. Würde eine solche ein treten, so müßten die Umlags­ prozente eine angemessene Erhöhung erfahren, was aber keine Erhöhung der Landesumlage in der Gesamtsumme, sondern nur eine andere Repartierung derselben bedeuten würde. Poft 4: Landesauflage auf Wein und Bier. Nach dem Voranschläge pro 1909 wurde diese Post mit K 312.000 — eiliges, tzt. Das Ergebnis in bet Zeit vom 5. August 1908 bis 31. Juli 1909 ist zwar hinter dem Voranschlag etwas zurückgeblieben, aber es steht zu er­ warten, daß im Jahre 1910 das präliminierte Erträgnis tatsächlich eingehe. Post 5 und 6: Zuweisung aus der Personaleinkommenfteuer und aus der erhöhten Branntweinsteuer. Hinsichtlich dieser 2 Posten hat die Regierung mitgeteilt, daß diesfalls im Schoße der Regierung über den ganzen Komplex der mit der Sanierung der Landesstnanzen im Zusammenhangs stehenden Fragen noch Beratungen stattfinden. Vor Abschluß derselben fei das Finanzministerium nicht in der Lage, zu den vom Landesausschusse in seiner Note vom 3. August 1909, Z. 4316 gestellten Anfragen Stellung zu nehmen. 98 11. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. Es wird daher wohl nicht anders angehen, als diese Posten approximativ einzusetzen. Dabei wird es sich empfehlen, daß der vom Landtage voraussichtlich einzusetzende Finanz­ ausschuß mit der Erledigung des Voranschlages und der Antragstellung beim Landtage zuwartet, um eventuell notwendig erscheinende Remeduren vornehmen zu können. B. Bemerkungen z« den Auslagen. Post 4: Straßen- und Wasserbauten. In dieser Post sind folgende Beträge enthalten: a) Landesbeitrag zur Erbauung von Konkurrenzstraßen gemäß Landesgesetz vom 19. November 1899, X. Rate...............................................................................K 54.266'— b) Landesbeitrag zu den Mehrkosten der Laternserstraße, IV. Rate, gemäß Landlagsbeschluß vom 28. Dezember 1906 ................................................... ....... 6.435'— c) Landesbeitrag zur Erhaltung der Walsertalerstraße, Landtagsbeschluß vom 30. März 1908 ....................................................................................................... ...... 1.000-— d) Beitrag zur Kennelbacher Brücke, VII. Rate, Landtags beschloß vom 16. Juli 1902 .................................................................... ..... ............................ ....... 6OO — e) Restliche Rate des Landesbeitrages für die Straße Bahnhof Doren-Sulzberg bis zur St. Leonhardskapelle in Sulzberg, laut Landtagsbeschluß vom 4. November 1903 ................................................................................................. ....... 7.65O— f) Landesbeitrag zum Baue des Koblacher Kanals, I. Rate................................... 30.500'— Für den Bau des Koblacher Kanals in seiner obern Strecke war in den Voranschlägen der letzten Jahre auf Grund des Landesgesetzes vom 29. Mai 1903, L.-G.-BI. Nr. 37 die I. Rate mit K 31.250-— eingesetzt; wegen Nichtinangriffnahme des Baues erfolgte aber keine Auszahlung. Gemäß einem dem Landtage zugehenden eigenen Berichte wird das zitierte Landesgesetz eine Abänderung erfahren müssen, da die Kosten des Baues nunmehr statt mit K 250.000'— mit K 489 000-— veranschlagt sind. Der Landesbeitrag erhöht sich daher von K 62.500-— auf K 122.250-—. Es werden aber, nachdem über die Länge der Bauzeit noch keine Verein­ barungen getroffen wurden für die Zahlung des Landesbeitrages vorläufig 4 Raten in Aussicht genommen, während in den Voranschlägen der Vorjahre nur 2 Raten vorgesehen waren. g) Beitrag des Landes zu den Wildbachverbauungen II. Rate, II. Serie, gemäß dem Landesgesetze vom 6. April 1909, Nr. 35.................................. 22.250'— Für die II. Serie der Wildbachverbauung ist eine Zeit von 10 Jahren vorgesehen. Für das I. Baujahr (1909) wurden in den Staats­ voranschlag nur K 160.000-— Staatsbeitrag eingestellt und werden vom Lande infolgedessen für das genannte Jahr auch nur K 16.000 beantragt. Nachdem das Gesetz mittlerweile in Krast getreten ist, so rechtfertigt sich die Einsetzung der Rate pro 1910 in der beantragten Höhe. h) Beitrag zur Erhaltung der Wildbachverbauungen gemäß Landesgesetz vom 6. April 1909, Nr. 36, II. Rate.............................................................................. Landesbeitrag zur Erhaltung des Fußacher Rheindurchstiches gemäß dem Landesgesetze vom 10. Jänner 1908, Nr. 11................................................... ....... k) Beitrag des Landes zur Verbreiterung der Flexenstraße, gemäß Landtags­ beschluß vom 30. März 1908, II (Schluß-)Rate............................................... „ 6625 — i) Hinüber 99 K 1000-— 15.400-— 145.726 — 11. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909 Herüber K 145.726'— Beitrag zu den Kosten der Jllwuhrbauten im Gebiete der Parzellen Motten, Mariex und Mittelberg. Schlußrate................................................................ 2250— m) I. Rate zu den Kosten der Jllwuhrbauten im Gemeindegebiete von Satteins, Landtagsbeschluß vom 21. September 1908 ........................................................... 11.125 — n) I. Rate des Landesbeitrages zu den Kosten der Jllwuhrbauten im Gemeinde­ gebiete von Frastanz, Landtagsbeschluß vom 21. September 1908 .. „ 11.250'— 1) o) I. Rate zu den Kosten der Jllwuhrbauten in Gortipohl, Gemeinde St. Gallenkirch im Sinne der Landtagsbeschlüsse vom 15 Oktober 1908 . . „ 4500' — p) I. Rate zu den Kosten des Straßeribaues Sausteig—Sibratsgfäll, Teilstrecke der Straße Bahnhof Lingenau —bayrische Grenze, Landtagsbeschluß vom 20. April 1900 '............................................................................................................. q) I. Rate des Landesbeitrages zu den Kosten der Straße Au—Damüls, Landtagsbeschluß vom l5?Oktober 1908 ........................................................... 17.500 — 5000.— r) Subventionen zur Ausarbeitung von Projekten für Straßen- und Wasser­ bauten, Laudtagsbeschluß vom 30. März 1908 ......................................... ....... 3000-— Für vom Landtage noch zu gewährende Subventionen für Straßen- und Wafferbauten......................................................................................................... 21, 699.— s) K 222.050.— a) Landesbeiträge zu den Bezügen der Lehrpersonen.............................................. K Im I. und II. Quartal 1909 erreichten die bezüglichen Ausgaben K 158.292 —, pro Jahr, somit K 316.584'—. Wenn aber in Betracht gezogen wird, daß die Mehrbezüge für Katecheten und Arbeitslehrerinnen in der I, Hälfte des Jahres 1909 noch nicht in Kraft traten, ferner daß die Zahl der Triennien in den nächsten Jahren noch bedeutend zunimmt und die Anzahl der Klassen sich alljährlich erhöht, und wenn endlich in Er­ wägung gezogen wird, daß eine Anzahl Gemeinden beim Landtag um außerordentliche Schulbeiträge nach § 33 Sch. E. G. einschreiten, so kann die vorgeschlagene Summe nicht als zu hoch bezeichnet werden. b) Beitrag des Landes zum Lehrerpensionsfonde .............................................. „ 340.000 — Summe Post 8: Schulauslagen: In diese Post fallen: 48.700 — c) Kosten der amtlichen Lehrerkonferenzen................................................................... „ d) Stipendien an Zöglinge des Lehrerseminars Feldkirch . . . . „ 1850-— 4000 — e) Remunerationen für Abhaltung des Sonntagsschulunterrichts 6000 — 700'— f) . . . „ Lehrmittel für Sonntagsschulen...................................................................... ....... g) Beiträge zu gewerbl. Fortbildungsschulen................................................... „ K 4000.— 405.250'— Post 13: Verschiedene Auslagen. In dieser Post sind inbegriffen die Beiträge für die Stickereischule, Stickereiwanderunterricht, Zuschüsse zu den Kosten der'Natural.Verpflegsstationen, Ausgaben für die Grundbuchsanlage, Beiträge zu Schießstandsbauten, Kosten des Landesarchivs, Beitrag an die niederösterreichische Landes-Lebens- und Rentenversicherungsanstalt, und Auslagen für die Zweigniederlasfung, Ueberwachung der Spar- und Vorschußkaffen, nicht bedecktes Erfordernis der landwirtschaftlichen Untersuchungsanstalt, Gebühren an Techniker des Landesbauamtes, Subventionen an gemeinnützige Vereine und Institute, Stipendien für Gewerbe­ schüler, Versicherung gegen die Folgen der gesetzlichen Haftpflicht, Beitrag zu den Kosten des hydrographischen Dienstes u. s. w. 100 11. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. 1. Session der 10. Periode 1909. Die bedeutende Differenz dieser Post mit dem Rechnungsergebniffe pro 1908 findet darin die Erklärung, daß in der bezüglichen Post der genannten Rechnung auch K 46.188 67 Landesfonds-Steuerzuschläge-Rückersätze inbegriffen sind, die die Deckung durch höhere Zuschlagsergebniffe finden. Auf Grund dieser Ausführungen wird gestellt der Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Unter Genehmigung des vorliegenden Voranschlages wird zur Deckung der Landeselfordernisse für das Jahr 1910 auf die Grundsteuer, auf die allgemeine Erwerbsteuer, auf die Erwerbsteuer der zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehmungen, auf die fatierte Renlensteuer und auf die Besoldungssteuer der Privatbediensteten eine Landesumlage von 45 %, auf die Gebäudesteuer eine solche von 25°/o eingehoben." Bregenz, am 15. September 1909. Der Landesausschutz Martin Murnher, Referent. Druck von I. N. Teutsch in Bregenz. 101