19090921_ltb00191909_Volkswirtschaftsausschussbericht_Naturalverpflegsstationengebührenerhöhungsgesuch

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Letzte Änderung 05.07.2021, 14:56
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1909,ltb1909
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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Syntax Warning: Invalid number of shared object groups 19. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. 1. Session der 10» Periode 1909. Beilage 19. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Leiter der vorarlbergischen Natural-Verpflegsstationen um Erhöhung der verpflegsgebühren. Hoher Lsuötag! Das Gesuch der Leiter der Natural-Verpflegsstationen vom 6. Juni d. I. um Erhöhung de Verpflegsgebüren weist darauf hin, daß die jetzt in Kraft stehenden Gebühren noch ans dem Jahre 1892 herrühren, undjdaßHseitdem die Lebeirsmittelpreise sehr stark gestiegen seien. Es werden zur Vergleichung folgende Preise aufgeführt: Mehl......................... Schmalz .... Gerste und Erbsen . Brod........................ Milch......................... Maccaroni .... Kraut (Zentner) . . Kartoffeln (Zentner) . Holz (Klafter) . . 1908 per Kilo 1892 . K • // • H • M • ff • ff • ff * ff • ff — 34 1 28 — 32 — 30 —•16 —•40 2— 260 20 — K ff ff ft II II ff ff ff —•42 1-70 —•40 —•44 —•20 —•52 4— 4— 30 — Aufschlag K ff ff ff ff ff ff ff ff —•08 —'42 — 08 — •14 — 04 — 12 2'1'40 101— In Rücksicht auf diese hohen Preise stellen die Leiter der Stationen die Bitte' um Erhöhung der Verpstegsgebühren und zwar hinsichtlich des Morgen- und Abendessens von je 30 h auf je 35 h und hinsichtlich des Mittagessens von 40 h auf 50 h. Der volkswirtschaftliche Ausschuß findet das Ansuchen der Leiter der Natural-Verpflegs­ stationen für begründet. Nach F 4 der Grundzüge der Organisation und nachM 15 der Dienstes-Jnstruktion ist hin­ sichtlich der Verpflegung folgendes festgesetzt: Den Reisenden ist-als Mittags- und" Abendmahl je V2 Liter" Suppe, dann 72 Liter nahr­ haftes Gemüse, insbesondere Bohnen, Linsen u. dgl. oder eine Mehlspeise (Nudeln, Knödel u. s. w.) oder eine andere gleichnahrhafte ortsübliche Verköstigung und 25 Dekagramm Roggenbrot, als^ Frühstück.je 127 19. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. 1Ja Liter Milchkaffee oder 1 Liter Milchsuppe oder eine andere nahrhafte Speise und ebenfalls 25 Dekagramm Roggenbrot zu verabfolgen. Wenn nun ein Stationsleiter in gewifsenhafter Weise seiner Verpflichtung hinsichtlich der Ver­ köstigung der Reisenden nachkommt, so ist, wenn auch die mit der Verköstigung verbundene Arbeit auch entlohnt werden soll, die gewünschte Erhöhung berechtigt. Sollten in der Folge die Lebensmittelpreise wieder sinken und dadurch Verhältnisse geschaffen werden, wie sie noch vor 10 Jahren bestanden, so steht es der Landesvertretung jederzeit zu, wieder eine Reduktion der Verpflegsgebühren zu beschließen. Mit der nun durchzuführeilden Erhöhung der Verpflegsgebühren darf dann auch mit erhöhtem Nachdrucke verlangt werden, daß die Stationsleiter den Reisenden eine recht nahrhafte Kost im vorgeschriebenen Maße verabfolgen und erschiene es angemessen, wenn die Vorstehungen der Stations­ gemeinden ihrer Pflicht der unmittelbaren Überwachung der Stationen besser entsprechen würden, als es bisher der Fall war. Der volkswirtschaftliche Ausschuß stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Die Verpflegungsgebühren in den vorarlbergischen Ratural-Verpflegsstationen werden vom 1. November 1909 an bis auf weiteres festgesetzt wie folgt: a. für das Morgen- und Abendessen je 35 h; b. für das Mittagessen 50 h." Bregenz, am 21. September 1909. Jodok Fink, Mart. Thurnher, Obmann. Berichterstatter. Truck von I. R. Teutsch, Bregenz. 128