19090930_ltb00371909_Volkswirtschaftsausschussbericht_Subventionsgesuch_Mittelberg_Strassenverbesserung

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Letzte Änderung 04.07.2021, 22:01
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1909,ltb1909
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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Syntax Warning: Invalid number of shared object groups 37. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. T. Session der 10. Periode 1909, Beilage 37. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Mittelberg betreffend die Gewährung eines Landesbeitrages und Erwirkung eines Stadtsbeitrages zu den Kosten der Straßenverbesserung im kleinen Walsertale. Hoher Landtag! Die Gemeinde Mittelberg bemüht sich schon seit Jahren, bessere Verkehrsverhältnisse zu schaffen. Tatsache ist, daß sowohl die Straße von Oberstdorf bis Walserschanz sowie auch die Talstraße von der Walserschanze bis zum Kirchdorfe Mittelberg bezw. Parzelle Baad den heutigen Verkehrsverhältnisfen nicht entspricht. Der Landtag hat sich mit dieser Angelegenheit wiederholt beschäftigt, dabei voll und ganz die Notwendigkeit der Straßenverbesserung in Mittelberg anerkannt und auch entsprechend Landeshilfe in Aussicht gestellt. In der Landtagssitzung vom 10. November 1905 hat der Landtag folgenden Beschluß gefaßt: „Der Landes-Ausschuß wird beauftragt, mit der k. k. Regierung zwecks Ermöglichung der Erstellung und Erhaltung einer den heutigen Verkehrsverhältnissen entsprechenden Talstraße in der Gemeinde Mittelberg in Verhandlung zu treten und dahin zu wirken, daß zu den mit K 420.000 veranschlagten Erstellungskosten ein mindestens 70°/°iger Staatsbeitrag gewährt und die Einhaltung der Straße auf den Staat übernommen werde. Unter dieser Voraussetzung wird der Landesausschuß ermächtigt, die Deckung der restlichen 30% der Erstellungskosten durch Beiträge des Landes und der Gemeinde Mittelberg in Aussicht zu stellen. Endlich erhält der Landesausschuß den Auftrag, nach erfolgter Festsetzung der Beitragsleistung des Staates, Landes und der Gemeinde die k. k. Regierung zu ersuchen, in diplomatischem Wege die Verhandlungen mit der bayrischen Regierung einzuleiten, damit auf bayrischem Gebiete von den dortigen Jntereffenten die Straße von Oberstdorf bis an unsere Reichsgrenze (Walserschanz) entsprechend umgelegt und verbessert werde." In Ausführung dieses Beschlusses hat der Landesausschuß sich mit den Eingaben vom 3. März 1906 und 29. November 1907 an die Regierung gewendet, um dieselbe zu bewegen, die in 173 37. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. Aussicht genommene finanzielle Unterstützung des Staates zu erwirken und die Verhandlungen mit der kgl. bayr. Regierung wegen Beilragsleistung der Gemeinde Oberstdorf, bezw. der betreffenden Distrikts­ und Kreisgemeinde zu den Straßenkosten der auf bayrischem Gebiete gelegenen Strecke Walserschanz— Oberstdorf durch das Ministerium des Äußern in die Wege zu leiten. Mit dem Erlaffe des k. k. Ministeriums für öffentliche Arbeiten vom 21. Oktober 1908 intimiert mit Statthaltereinote vom 10. November 1908, Zl. 62.940, hat das Ministerium das Ergebnis der im diplomatischen Wege mit der kgl. bayr. Regierung geführten Verhandlungen und die Stellungnahme der Regierung mit Nachstehendem bekannt gegeben: „Das k. k. Ministerium für öffentliche Arbeiten hat mit dem Erlasse vom 21. Oktober 1908, Zl. 880—IX 6/14.570 die k. k. Statthalterei angewiesen, den Vorarlberger Landesausschuß in Erledigung seiner Immediateingaben vom 29. November 1907, Zl 4761, beziehungsweise vom 3. März 1906, Zl. 1806, in Betreff der Erbauung einer Straße im kleinen Walsertale von nachstehendem in Kenntnis zu setzen. Aus den Vorlagen ergibt sich, daß eine wirtschaftliche Ausnützung des projektierten Straßen­ zuges bezw. eine Besserung der ökonomischen Lage der Bewohner dieses Tales unbedingt davon abhängt, daß eine Fortsetzung der Straße, bezw. eine Umlegung der auf bayrischem Gebiete liegenden Straßen­ strecke von der Walserschanze bis Oberstdorf durchgeführt wird. Andernfalls wäre die Aufwendung der bedeutenden Baukosten von K 420.000'— für diese ein Torso bleibende Straßenstrecke wirtschaftlich wohl nicht gerechtfertigt. Das Ministerium für öffentliche Arbeiten wird daher erst dann in der Lage sein, der Frage der Subventionsgewährung näher zu treten, wenn seitens der maßgebenden Faktoren in Bayern bindende Zusicherungen über die Straßenfortsetzung vorliegen werden. Zu diesem Zwecke wurde hieramtlich die Vermittlung des k und k. Ministeriums des Äußern dahin in Anspruch genommen, daß durch im diplomatischen Wege einzuleitende Verhandlungen mit der königl. bayerischen Regierung die entsprechende Ausgestaltung der Straße auf bayerischem Gebiete sichergestellt werde. Nach Mitteilung des k. u. k. Ministerium des Äußern würde die Verbesserung der Straßen­ verbindung von Oberstdorf ins kleine Walsertal bezüglich der in bayerischem Staatsgebiete gelegenen Straßenstrecke einen Kostenaufwand von 70.000 bis 90.000 Mark erfordern. Die Marktgemeinde Oberstdorf hat mit Beschluß des Gemeindeausschusses vom 14. August 1907 ihre Mitwirkung bei der Ausführung dieses Projektes von einer Reihe von Bedingungen abhängig gemacht, so insbesondere davon, daß der österreichische oder bayerische Staat oder die Kreisgemeinde Schwaben und Neuburg 70 % der Gesamtkosten trägt, daß ferner die österreichische Gemeinde Mittelberg 3/5 des Kostenrestes und die Kosten der künftigen Erhaltung der Strecke von der Wegabzweigung nach Kornau bis zum Schanztobel übernimmt und die Distriklsgemeinde Sonthofen einen namhaften Zuschuß zur Bestreitung des auf die Marktgemeinde Oberstdorf entfallenden Kostenrestes leistet. Das königliche bayerische Staatsministerium ist außer Stand, einen Staatszuschuß zur Aus­ führung des Projektes in Aussicht zu stellen, da Staatszuschüsse zur Herstellung oder Verbesseruitgen von Gemeindewegen bayerischerseits bisher grundsätzlich nicht gewährt wurden und eine Ausnahme hievon wegen den unausbleiblichen Folgen vermieden werden müßteUm auch der Distrikts- und der Kreisgemeinde Gelegenheit zu geben, zur Sache Stellung zu nehmen und sich über die Leistung von Zuschüssen zu äußern, ist die königliche Regierung von Schwaben und Neuburg beauftragt worden, den Distriktsrat Sonthofen und den Landrat von Schwaben und Neuburg zur Äußerung zu veranlassen. Die königliche Regierung für Schwaben und Neuburg hat zunächst dem Landrat von Schwaben und Neuburg von der Sache Kenntnis gegeben und ihm empfohlen, seine Bereitwilligkeit zur Leistung eines verhältnismäßigen Zuschuffes aus Kreismitteln zu den Wegbaukosten im Falle entsprechender distriktiver Beteiligmrg zu erklären. 174 37. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. Durch Landratsbeschluß vom 19. November 1907 wurde jedoch eine derartige Erklärung abgelehnt, weil das Projekt noch nicht gereift sei. Ausschlaggebend war hiebei, daß die Marktgemeinde Oberstdorf nur eine sehr bedingte und die Distriktsgemeinde Sonthofen noch keinerlei Stellung zur Sache genommen hatte. Der hierauf einberufene Distriktsausschuß Sonthofen hat nun die Gewährung eines Zuschusses in der Höhe von 15.000 Mark bedingungsweise in Aussicht gestellt; es wäre auch anzunehmen, daß der Distriktsrat diesem Beschlusse beitreten würde. Nun bleibt aber die zunächst beteiligte Marktgemeinde Oberstdorf, welche für den Wegumbau innerhalb ihres Bezirkes als Unternehmerin aufzutreten hätte, nach beschlußmäßiger Erklärung ihrer Verwaltung vom 14. Februar 1908 auf ihrem bisherigen, der Sache wenig günstigen Standpunkte. Die Gemeinde Oberstdorf will ein Bedürfnis zum Wegbau im öffentlichen Verkehrsinteresse nur für die vorarlbergische Gemeinde Mittelberg, nicht auch für die bayerischen Orte erkennen, dem Wege von der bayerischen Ortschaft Kornau an bis zur Landesgrenze bei der Walserschanze die Eigen­ schaft eines Gemeindeweges absprechen und für diese Strecke keinerlei Baukosten übernehmen und dem Umbau der Wegstrecke am Berghang von Oberstdorf nach Kornau aus finanziellen Erwägungen bei dermaliger anderweitiger Inanspruchnahme der Gemeinde für größere dringend gewordene Unter­ nehmungen nicht näher treten, es sei denn, daß ihr nur ein mäßiger Kostenaufwand für den Wegbau bis zu . . . 15.000 Mark zur Deckung verbliebe. Wenn auch regierungsseitig an der Eigenschaft der ganzen Wegstrecke von Oberstdorf bis zur Landesgrenze bei der Walserschanze als eines Gemeindeweges festgehalten wird und hieraus die ent­ sprechenden Folgerungen voraussichtlich gezogen werden könnten, so hält das königl. Staatsministerium des Innern doch nach der dermaligen Sachlage die Ermöglichung des Wegumbaues im Gemeindebezirke Oberstdorf auf absehbare Zeit für ausgeschlossen, wenn nicht bezüglich der Wegstrecke von der Landes­ grenze bis gegen Kornau etwa eine Vereinbarung dahin zu erreichen wäre, daß diese Strecke ohne finanzielle Opfer für die Gemeinde Oberstdorf zum Ausbau gebracht werden könnte. Bei der Unzulässigkeit einer Unterstützung aus Mitteln des bayerischen Staates könnte dies etwa in der Art geschehen, daß die Gemeinde Mittelberg die Kosten der Wegherstellung auf besagter Strecke — unabbrüchig der künftigen Unterhaltungspflicht nach Maßgabe des Vertrages vom 16. Sep­ tember 1858 oder eines bezüglichen neuen Uebereinkommens — ganz übernehmen würde, wogegen die weitere Strecke bei Kornau abwärts nach Oberstdorf zu von der Gemeinde Oberstdorf mit Beihilfe seitens der Distrikts- und Kreisgemeinde herzustellen wäre. Das königliche bayerische Staatsministerium glaubt annehmen zu dürfen, daß in solchem Falle die Marktgemeinde Oberstdorf ihren Widerstand gegen den Ausbau des Weges auf letztere Strecke fallen lassen würde. Das königliche Staatsministerium des Innern wäre daher gerne bereit, die königl. Regierung von Schwaben und Neuburg anzuweisen, in solchem Sinne bei dec Vertretung der Kreisgemeinde zu wirken, würde dies aber erst dann für angetan erachten, wenn die Verhandlungen über die Ausführung des Wegumbaues auf der an das österreichische Gebiet anschließenden bayerischen Strecke eine ent­ sprechend greifbare Gestaltung genommen haben sollten. Außerdem bemerkte das k. k. Ministerium für öffentliche Arbeiten ausdrücklich, daß eine Beitragsleistung des Staates zu den Kosten des Wegbaues auf bayerischem Territorium ausgeschlossen bleiben müßte." Nachdem der Gemeinde Mittelberg diese Stellungnahme der bayrischen Behörden und der österr. Regierung bekannt gegeben wurde, hat sie zur Förderung des Straßenbaues den in vorstehendem Regierungserlaffe angedeuteten Weg betreten, indem der Gemeindeausschuß beschlossen hat, die auf bayrischem Gebiete liegende Straßenstrecke von der Walserschanze bis Kornau ganz auf ihre Kosten neu zu erstellen. Dabei erwartet die Gemeinde Mittelberg, daß auch Oberstdorf unter Mitwirkung des betreffenden Distriktes und Kreises die Teilstrecke Kornau—Oberstdorf erstelle und der Bau der Talstraße <Walserschanz—Baad) zumeist aus Staats- und Landesmitteln ermöglicht werde. 175 37. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. Die Kosten der Straßenanlage Walserschanz — Oberstdorf sind mit 70.000—90.000 Mark veranschlagt, worauf auf die Strecke Walserschanz—Kornau zirka 54.000 Mark entfallen. Die Gemeinde Mittelberg wäre demnach bereit, einen sehr bedeutenden Betrag vorweg für Straßenverbesserung aufzubringen, was erkannt werden muß. Der volkswirtschaftliche Ausschuß glaubt unter Berücksichtigung aller Verhältnisie, daß dem Ansuchen der Gemeinde, zur Verbesserung der Talstraße (Walserschanz — Baad) einen Landesbeitrag zu bewilligen und einen Staatsbeitrag zu erwirken, zu entsprechen sei. Diese Straßenverbesierung ist unbedingt dringend notwendig. Es weist diese Talstraße Steigungen bis zu 25% auf. Die Kosten dieser Straßenstrecke sind mit K 420.000'— veranschlagt. Der Ausbau dieser Straßenstrecke ist nur möglich, wenn der Staat in ausgibiger Weise seine finanzielle Beihilfe gewährt. Von lokalen Faktoren kann hier einzig nur die Gemeinde Mittelberg herangezogen werden. Berücksichtigt man aber, daß diese Gemeinde sehr große Auslagen für den Straßenbau Walserschanz— Kornau hat, glaubt der volkswirtschaftliche Ausschuß, daß die Gemeinde von den Kosten der Talstraße vor allem die Kosten der Grundablösung zu übernehmen hätte, im weiteren aber nur mit 10 % und den allfälligen Mehrkosten herangezogen werden könnte. Mit Rücksicht auf die Finanzverhältnisse des Landes könnte das Land sich höchstens mit 20% beteiligen, so daß die Ausführung dann ermöglicht würde, wenn der Staat 70% übernimmt. Die Aufbringung dieser Kosten würde sich jedenfalls auf mehrere Jahre verteilen. Der volkswirtschaftliche Ausschuß stellt daher folgenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Zu den mit K 420.000"— projektierten Kosten der Straße von der Walser­ schanz bis Baad, Gemeinde Mittelberg, wird ein auf mehrere Jahre zu verteilender Landes­ beitrag von 20 % der wirklich erlaufenden Kosten im Höchstbetrage von K 84.000"— unter der Bedingung gewährt, daß zu demselben Zwecke ein Staatsbeitrag per 70% bewilligt wird und die Gemeinde 10 % der Kosten, sowie die allfälligen Mehrkosten und die Kosten der Grundablösung übernimmt." Bregenz, am 30. September 1909. Jodok Fink, Kranz Loser, ■ Obmannstellvertreter. Druck von I. Sr. Teutsch, Bregenz. 176 Berichterstatter.