19090915_ltb00131909_Landesausschussbericht_Normalschulfondsvoranschlag_1910

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 05.07.2021, 15:02
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1909,ltb1909
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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Syntax Warning: Invalid number of shared object groups 13. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. Beilage 13. Bericht des (andesausschusses über den vom k. k. tandesschulrate vorgelegten Voranschlag des Normalschulfondes für das Jahr J910. Hoher LanStag! Mit Note vom 26. August 1909, Zl. 1058 übermittelte der k. k. Landesschulrat den Voranschlag des Normalschulfondes für das Jahr 1910 zur Vorlage an den Landtag im Sinne der Bestimmung des § 66 des Gesetzes vom 14. Mai 1869 R.-G. Vl. Nr. 62. A. Ausgaben: 1. 2. 3. 4. 5. Kongruabeiträge.......................................... Beiträge für Lokalschulfonde . . . Substitutionsgebühreu und Gehaltszuschuß . Subventionen an Gemeinden . . . Verschiedene Auslagen . . . . Zusammen K 696'39 „ 592 — „ 1.900 — „ 500'— „ 3, 000'— K 6.688'39 B. Bedeckung: ......................................................K .......................................................„ 1. Aktivinterefsen 2. Staatsbeitrag Zusammen 7.708'— 3 506'— K 11.214'— C. Bilanz: 1. Einnahmen 2. Ausgaben . . ......................................................K 11.214'— .......................................................„ 6.688'39 Daher ein Überschuß von K 4 525'61 welcher Überschuß gemäß § 50 des Schulerhaltungsgesetzes vom 28. August 1899 L.-G.-Bl. Nr. 47 zur teilweisen Deckung der vom Landesfonde zu bestreitendeu Schulauslagen Verwendung zu finden hat. 107 13. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. 1. Session der 10, Periode 1909. Bemerkungen zu den Ausgaben. ad Jost 1 und 2. Diese Posten sind unverändert und beruhen auf rechtlichen und gesetzlichen Verpflichtungen des Normalschulfondes- ad 3. Als Substitutionsgebühr für den Supplenten des Herrn k. k. Bezirksschul­ inspektors Staiger in Bludenz wurden 14Ö0 K eingestellt in der Voraussetzung, daß der bezügliche Supplent das Lehrbefähigungszeugnis besitze und bereits in den Personalstatus eingereiht sei (§ 23 al. 2 des Lehrergesetzes). Als Gehaltszuschnß für den k. k. Bezirksschulinspektor Staiger in Bludenz wurden auf Grund gleichlautender Beschlüsse des k. k. Landesschulrates und des Landesausschusses 500 K eingesetzt, damit derselbe einerseits im Gehalte mit den in die I. Klaffe eingereihten Lehrern und hinsichtlich der Aktivitätszulage mit den Lehrern in Bludenz gleichgestellt werde. ad Wost 4. Diese Post wurde unverändert wie im Vorjahre eingesetzt. Es liegen zwar dem Landtage eine große Anzahl Gesuche von Gemeinden uin Gewährung von Subventionen im Sinne des § 33 des Schulerhaltungsgesetzes vor, von denen voraussichtlich mehrere in günstigem Sinne erledigt werden dürften. Es empfiehlt sich jedoch znr Vereinfachung der Geschäftsführung, daß die bezilglichen Subventionen direkt aus dem Landesfonde gewährt werden. Die Überschüsse des Normalschulfondes fallen ohnedem in den Landesfond. ad Aast 5. Diese Post wurde gegenüber dein Vorjahre um 500 K erhöht, damit dem Landesausschuß und dem Landesschulrat besonders für jene Fälle, in denen es sich um Unterstützung alter Aushilfslehrer handelt, ein etwas höherer Betrag zur Verfügung stehe. Der Landesausschuß stellt auf Grund dieser Ausführungen den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Voranschlag des k. k. Landesschulrates betreffend den Normalschulfond für das Jahr 1910 mit einem Erfordernis von K 6688'39 einer Bedeckung von K 11.214 und einem nach § 50 des Schulerhaltungsgesetzes zu verwendenden Überschüsse von K 4526'15 wird genehmigt. Bregenz, am 15. September 1909. Der Landesausschnß Wart. Khurnher, Referent. Truck von J- 9i Teutsch Bregenz 108