19091005_ltb00431909_Volkswirtschaftsausschussbericht_Subvention_kkStickereifachschuleDornbirn

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Letzte Änderung 04.07.2021, 22:01
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1909,ltb1909
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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Syntax Warning: Invalid number of shared object groups 43. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10, Periode 1909. Beilage 43. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschuffes betreffend den (andesbeitrag für den wander­ unterricht der k. k. Stickereifachschule in Dornbirn. Hoher LanStag! Seit der Zeit, daß wir im Lande eng verbunden mit der k. k. Fachschule in Dornbirn den Wanderunterricht haben, hat das Land jährlich bedeutende Beiträge für denselben bewilligt. Während früher die Höhe des Landesbeitrages von der Zahl der Lehrer und der durch diese abgehaltenen Kurse bestimmt wurde, zahlte das Land in den letzten 2 Jahren den Betrag von K 4000, ohne auf eine detaillierte Verwendung Einfluß zu nehmen. Als im Jahre 1907 diese neue Form beschlossen wurde, lag seitens der Statthalterei der Wunsch vor, diese Summe als ständige Post in den Vorschlag zu nehmen. Der volkswirtschaftliche Ausschuß konnte im März 1907 darauf nicht eingehen, da er den Entschließungen eines späteren Landtages nicht vorgreifen wollte, weshalb der damalige Antrag nur für 1907 und 1908 galt. Die k- k. Statthalterei stellt nun mit Zuschrift vom 15. Februar 1909 an den Landesausschuß das Ersuchen „dieser möge dem Landtage den Antrag auf Votierung einer ständigen Subvention für die genannte Anstalt in dem bisherigen üblichen Ausmaße von K 4000 stellen, da doch der ständige Bestand dieser staatlichen, dem Lande schon eminente Vorteile bringenden Anstalt auch einer ständigen Unterstützung des Landes bedarf." Demgegenüber fiitdet der volkswirtschaftliche Ausschuß es für zweckmäßig, auch diesmal betonen zu müssen, daß der Betrag nicht der k. k. Anstalt, sondern dem Wanderunterrichte gewidmet ist. Der volkswirtschaftliche Ausschuß könnte nun wohl den Antrag stellen, es möge dem Ersuchen der k. k. Statthalterei für die 6 Jahre der laufenden Landtagsperiode entsprochen werden, doch sieht er sich auch diesbezüglich nicht in der Lage, da in Stickereikrcisen in der letzten Zeit das lebhafte Bestreben sich geltend machte, eine grundsätzlich geänderte Form des Wanderunterrichtes durchzuführen. Dieses erwähnte Bestreben geht dahin, daß das Land in Kreise eingeteilt werde, deren jedem ein Wanderlehrer mit festem Sitz im Kreise selbst zugeteilt werde; der wesentliche Unterschied von dem 193 43. Beilage zu d u sienogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10- Periode 19 '9. heutigen System liegt darin, daß die Wanderlehrer heute ihren Wohnsitz in Dornbirn haben und daher mit keinem Gebiete des Landes in so engen Kontakt komnien, wie es im Interesse der Ausbildung der Sticker wünschenswert istDie Zentralstelle des Vorarlberger Stickerbundes hat eine Karte des Landes gezeichnet, in welcher die Anzahl der Stickmaschinen in den einzelnen Orten ersichtlich ist. Auf Grund dieser Karte wurde das Land in 6 Kreise eingeteilt, wobei die manchmal schwierige Festsetzung des Kreisumfanges nach dem Grundsätze zu lösen gesucht wurde: wenige Orte mit mehr Stickern und mehrere Orte mit weniger Stickern. Der Vorarlberger Slickerbund trat dann mit dem Genossenschaftsverbande in Fühlung und beide zusammen legten dem k. k. Fachschulausschusse folgendes Ansuchen vor. An den löbl. Fachschulausschuß der k. k. Stickereischule in Dornbirn. Die Leitung des Verbandes der Sticker- und Ferggergenossenschaften und des Vorarlberger Stickerbundes legen hiemit folgendes Projekt bezüglich Hebuijg und Erweiterung des Wanderunterrichtes vor mit der Bitte, dasselbe zu prüfen und derA k Regierung zur Durchführung zu empfehlen: Die fachliche Ausbildung der Sticker ist heute das wichtigste Kapitel, weshalb alle interessierten Kreise mit Recht darauf sehen, den Wanderunterricht möglichst zu pflegen und zu heben. Durch diesen ist die Schweiz auf jene anerkannte Höhe der Leistungsfähigkeit gekommen. In unserem Lande anerkennen immer mehr und mehr Sticker diese Wahrheit, nur habe« sie nicht immer Gelegenheit, auf dem gegen­ wärtigen System sich weiter zu bilden. In mehreren Sitzungen, an welchen beide obgenannte Leitungen, der k. k. Fachschulleiter und die Wanderlehrer teilnahmen, wurde die ganze Lage unserer Sticker nach dieser Seite hin besprochen und durchberaten. Dabei einigten sich sämtliche Teilnehmer, dem Fachschulausschusse, der k. k. Regierung folgende neue Organisationsentwürfe vorzulegen. Das Land Vorarlberg wird in Kreise eingeteilt, deren jedem ein Wanderlehrer mit festem Wohnsitz im Kreise zugewiesen wird. Es sind 5 solcher Kreise vorgesehen mit folgenden Mittelpunkten: Wolfurt, Hohenems, Götzis, Rankweil und Renzing- An diesen Orten hat ein Wander­ lehrer Wohnsitz zu nehmen und wären infolgedessen zu den bereits bestehenden Wanderlehrern noch zwei weitere provisorisch zu bestellen. Auf der milfolgenden Karte ist zu ersehen, wie roeit sich der Wirkungskreis eines Wanderlehrers erstreckt. Bei der Aufteilung wurde der Mittelweg gesucht zwischen Maschinenzahl und der Lage der Ortschaften. In der Schule selbst käme provisorisch ein Wanderlehrer zur Anstellung, der den Bregenzerwald versorgt, allenfalls die Kreislehrer ersetzt und an der Schule Gelegenheit hätte, sich zum Wanderlehrer tüchtig auszubilden. Die Anstellung der neuen Kräfte erfolgte provisorisch mit gegenseitigem Kündigungsrecht. Die Einteilung der Kreise wäre ebenfalls provisorisch und könnte ohne Schwierigkeiten später Abänderungen erfahren. Die Aufsicht über die Kreislehrer hat die k. k. Fachschule, bezw. der Fachschulausschuß. Die näheren Bestimmungen über die Art und Weise des Unterrichts, Verteilung der Arbeit, Haltung von Kursen, Besuche in Lokalen u. s. w. setzt die Leitung des Wanderunterrichtes fest. Den Kreislehrern zur Seite, gleichzeitig aber auch als Organ des Fachschulausschuffes wird in jedem Kreise eine Kommission gewählt, bestehend aus 3 Mitgliedern, an welche sich der Kreislehrer in allen die Durchführung seiner Aufgabe betreffenden Fragen in erster Linie zu wenden hat, währenddem es ihr zusteht, der Leitung des Wanderunterrichtes, beziehungsweise dem Fachschulausschusse gegenüber Anträge und Beschwerden bezüglich des Wanderunterrichtes vorzubringen. Die Kommission wird zusammengesetzt aus dem Genossenschaftsobmanne des Kreismittelpunktes und aus je einem Vertreter, welcher vom Landesausschuß, bezw. Fachschulausschuß ernannt wird. Der Landtag, der bisher für jeden Wanderlehrer K 1000'— bezahlte, wäre anzugehen, für jeden weikeren Wanderlehrer einen gleichen Beitrag zu bewilligen. Die Gemeinde Lustenau ist vorläufig nicht inbezogen, da sie einen eigenen Fachlehrer hält. 194 43. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. Nach Mitteilung, welche der Abg. Prof. Dr. Drexel machte, dürfte das Projekt bei der Regierung eine wohlwollende Aufnahme finden, besonders für den Fall, daß auch das Land seine jährliche Beitrags­ leistung erhöht. Es hängt vielfach von der Entscheidung des Fachschulausschusses ab, welchen hiemit die beiden Organisationen um eine wohlwollende und energische Betreibung der Angelegenheit ersuchen. Dornbirn, den 21. Oktober 1908. Der volkswirtschaftliche Ausschuß hält die Anregung, das Land in Kreise einzuteilen, um nach dem Muster der Schweiz Kreisfachlehrer zu bestellen, für gut und würde darin einen Fortschritt unseres Wanderunterrichtes sehen. Ohne auf das oben erwähnte Projekt selbst einzugehen — über die Festlegung der Kreise und den Wohnsitz des Fachlehrers läßt sich ja reden und ist vielleicht die eine oder andere Abänderung eine Verbesserung des Vorschlages — gibt der volkswirtschaftliche Ausschuß seine Meinung dahin ab, daß der Regierung wärmstens zu empfehlen sei, das Kreisfachlehrersystem im Stickerei­ wanderunterrichte einzuführen. Ohne späterem Beschlusse vorgreifen zu wollen, gibt der volkswirtschaftliche Ausschuß auch der Meinung Ausdruck, daß der Landtag jeden Fortschritt auf diesem Gebiete wie bisher unterstützen wird. Der volkswirtschaftliche Ausschuß ist daher dafür, daß der bisherige Beitrag von K 4000.— für die Jahre 1909 und 1910 der k. k. Stickereifachschule für den Stickerei-Wanderunterricht bewilligt werde und empfiehlt gleichzeitig der k. k. Regierung, einer Vervollkommnung des Wanderunterrichtes Wohlwollen und Unterstützung zu gewähren, da damit einem Wunsch und einem Bedürfnisie aller Sticker des Landes entsprochen würve. Daß das Kreisfachlehrersystem das richtige ist, zeigt die Schweiz und auch die Gemeinde Lustenau, die schon längst zum Teil aus eigenen Mitteln einen Fachlehrer für die eigene Gemeinde hält. Selbstverständlich bliebe, wie dies auch die oben erwähnte Eingabe betont, der Wanderunterricht zur k. k. Fachschule, in deren Betrieb er eingereiht ist, wie zum Fachschulausschusse in den gleichen Beziehungen wie bisher. Der volkswirtschaftliche Ausschuß stellt daher den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der k. k. Unterrichtsverwaltung wird für die Jahre 1909 und Beitrag voir K 4000.— zur Verfügung gestellt." Bregenz^ 1910 je ein am 5. Oktober 1909. Jodok Fink, Dr. Drexel, Obmann. Berichterstatter. Drnck octi I N. Teuvch. Breaon, . 195