19091007_ltb00521909_Schulausschussbericht_Subventionsgesuche_Gemeinden_Schulauslagendeckung

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Letzte Änderung 04.07.2021, 22:01
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1909,ltb1909
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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Syntax Warning: Invalid number of shared object groups 52. Beilage zu den stenogr. Berichten des Borarlbergcr Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. Beilage 52. Bericht des Lchulausschusses über die Gesuche mehrerer Gemeinden um Gewährung außerordentlicher Subventionen zur Deckung der Schulauslagen. Hoher Landtag! Durch das Gesetz vom 5. Auqust 1908, L. G. Bl. Nr. 44, betreffend die Rechtsverhältnisse der Lehrpersonen an den öffentlichen Volks- uiw Bürgerschulen wurden die Bezüge der Lehrer in unserm Lande neu geregelt; durch das weitere Gesetz vom gleichen Tage, L. G. Bl. Nr. 45, betreffend die Abänderung mehrerer Paragraphe des Gesetzes vom 28. August 1899, L. G. Bl. Nr. 47, über die Errichtung und die Erhaltung der Volks- und Bürgerschulen übernahm das Land einen weit größeren Teil der Schulauslagen, als es bis dorthin der Fall war. Dennoch wurden einige besonders kleine Gemeinden, die nach den früheren Gesetzen in die untersten Gehaltsklaffen eingereiht waren, durch das neue Gesetz etwas höher belastet. Infolgedessen richteten 18 Gemeinden hauptsächlich im Hinblick auf die Bestimmung des § 33 des Schulerhaltungsgesetzes, nach welcher im Falle der Unvermögenheit einer Orts- oder Schulgemeinde zur Deckung der Schulauslagen das Land den Ausfall derselben zu bestreiten hat, Gesuche an den Landtag um Zuwendung von außerordentlichen Landesbeiträgen zu Schulzwecken. Derartige Gesuche wurden von folgenden Gemeinden eingereicht: 1. Blons, 2. Dünserberg, 3. Laterns, 4. Raggal, 5. Sibratsgfäll, 6. Schröcken, 7. Schnepfau, 8. Bildstein, 9. Stallehr, 10. Fontanella, 11. St. Anton, 12. Fußach, 13. Sonntag, 14. Mittelberg, 15. Vandans, 16. Röthis, 17. Weiler und 18. Sulzberg. Der Schulausschuß hat alle diese Gesuche eingehender Prüfung unterzogen. Er ging bei Beurteilung derselben von der Ansicht aus, daß die bezügliche Bestimmung des § 33, wie seit Jahr­ zehnten, nur in ganz berücksichtigenswerten Fällen in Anwendung gelangen solle. Die Anwendung dieser Bestimmung solle sich hauptsächlich auf solche Gemeinden beschränken, bei denen die Aufbringung der durch das neue Gesetz verursachten Mehrkosten äußerst drückend wirkt und eine außerordentliche Erhöhung der bisherigen Umlage erfordert. Es kommt dieses bei einigen kleinen Gemeinden mit geringer ärarischer Steuervorschreibung vor, dann bei Gemeinden, die wegen ihrer Lage und Ausdehnung genötigt sind, für mehrere Schulen bei oft geringer Kinderzahl zu sorgen. 221 52. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. Unter die eine oder andere Kategorie dieser Gemeinden glaubte der Schulausschuß die unter 1 bis inklusive 11 aufgeführten Gemeinden einreihen zu sollen und schlägt daher für dieselben die Gewährung von Landesbeiträgen vorläufig für die Jahre 1909 und 1910 vor. Die Gemeinde Fußach (Gesuch 12) weist in ihrem Gesuche nur auf die durch den bevor­ stehenden Schulausbau erhöhten Schulhauslayen hin. Der Landtag hat aber bisher prinzipiell keine Landesbeiträge zu Schulhausbauzwecken bewilligt und findet sich daher der Schulausschuß nicht ver­ anlaßt, einen von diesem Grundsatz abweichenden Antrag zu stellen. Mittelberg und Vandans (14, 15) weisen nach den h. a. erliegenden Gemeindevoranschlägen keine außerordentlich hohen Gemeindeumlagen nach und für die übrigen petitionierenden Gemeinden kann der Schulausschuß in Rücksicht auf ihre Ver­ mögens- und anderweitigen Verhältnisse nicht die Anwendung des § 33 des Schulerhaltungsgesetzes befürworten. Der Schulausschuß stellt daher den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „1. Im Sinne des § 33 des Schulerhaltungsgesetzes werden nachstehenden Gemeinden und zwar für jedes der Jahre 1909 und 1910 folgende außerordentliche Beiträge zur teilweisen Deckung der Schulauslagen gewährt und zwar: 1. Blons 100 K; 2. Dünserberg 300 K; 3. Lateins 400 K; 4. Raggal 400 K; 5. Sibratsgfäll 100 K; 6. Schlücken 200 K; 7. Schnepfau 100 K; 8. Bildstein 400 K; 9. Stallehr 350 K; 10. Fontanella 500 K; 11. St. Anton 200 K. 2. Auf die Gesuche der Gemeinden Fußach, Sonntag, Mittelberg, Vandans, Röthis, Weiler und Sulzberg wird dermalen nicht eingegangen." Bregenz, am 7. Oktober 1909. . Martin Thurnher, Jodok Fink, Berichterstatter. Obmannstellvertreter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 222