19090924_ltb00231909_Volkswirtschaftsausschussbericht_Gesuche_Wolfurt_Regulierung_Rickenbach_und_Schwarzach

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Letzte Änderung 04.07.2021, 22:01
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1909,ltb1909
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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Syntax Warning: Invalid number of shared object groups 23. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909 Beilage 23. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde wolfurt, betreffend die Regulierung des Rickenbaches und der Lchwarzach. Hoher LsnStsg! Im Gesuche der Gemeinde Wolfurt wird hervorgehoben, daß die Bildung einer Wafsergenossenschaft zur Regulierung des Rickenbaches und der Schwarzach schon mehr als 4 Jahre behänge und daß mittlerweile beinahe jedes Jahr durch Hochwasser Schaden entstehe. Um weitere Verzögerungen und Schädigungen hintanzuhalten, ersucht die Gemeinde Wolfurt um Zusicherung eines Landesbeitrages und Erwirkung eines Staatsbeitrages zur Regulierung des Rickenbaches und der Schwarzach. Aus den vorliegenden Akten ist zu entnehmen, daß bereits int November 1905 von privater Seite ein Projekt für die Regulierung der Schivarzach und des Nickenbaches mit dem Kostenvoranschlage von K 45.000-— bezw. K 30.000.—, sohin zusammen K 75.000-— ausgearbeitet wurde und hierüber über Einschreiten der Gemeinden Wolfurt und Schwarzach am 15. Juni 1906 seitens der k. k. Bezirks­ hauptmannschaft Bregenz die wasserrechtliche Verhandlung gepflogen, zu der aber der Landesausschuß nicht geladen wurde. Auf Grund des Ergebnisses dieser Verhandlung und über Ansuchen der Gemeinden Wolfurt und Schwarzach wurde vom Landesbauamte ein Projekt für die Anlage eines Schotterablagerungsplatzes unterhalb des Zusammenflusses der Schwarzach und des Rickenbaches mit dem Kostenvoranschlage von K 23.500-— verfaßt. Das Gesamterfordernis für die gegenständliche Regulierung beziffert sich demnach auf K 98.500-—. Über dieses ergänzte Projekt fand am 28 März 1908 über Einschreiten der Gemeinden Wolfurt und Schwarzach eine zweite wasserrechtliche Verhandlung statt — gleichfalls ohne Intervention des nicht geladenen Landesausschusses — und wurde das Gesamtprojekt mit dem Dekrete der k. k. Bezirks­ hauptmannschaft Bregenz vom 9. Juni 1908, Zl. 10.790, wasserrechtlich genehmigt. Mit dem gleichen Dekrete wurde auch erkannt, daß die rechtlichen Voraussetzungen für die Bildung einer Wassergenossenschaft im Sinne des § 55 Wasserrechtsgesetzes gegeben sind und unter Einem der Konkurrenzkataster genehmigt. Hiezu wäre zu bemerken, daß die k. k. Staatsbahndirektion Innsbruck mit Note vom 29. Juli 1908 an den Landesausschuß die Mitteilung machte, daß auch die k k. Staatsbahnverwaltung zur Beitrags­ leistung zu den nachträglich mit zirka K 108.000-— veranschlagten Gesamtkosten der Regulierungs­ ausführung nach dem vorgenommenen Erkenntnisse herangezogen wird. 137 23. Beilage zu den stenogr. Berichten dcS Vorarlberger Landtages.- 1. Session der 10. Periode 1909. Die Direktion bemerkt weiter, „daß, da entgegen der sonstigen sehr anerkennungswerten Gepflogenheit in Vorarlberg die gegenstäilvlichen Projekte vom Landesausschusse weder verfaßt noch genehmigt wurden und der Landesausschuß auch an den Verhandlungen nicht beteiligt war, die Direktion annehmen zu können glaubt, daß ein Landesbeitrag für diese Regulierung zu mindestens noch nicht in Aussicht genommen ist, ohne welchen gesetzlich auch ein Beitrag des Meliorationsgesetzes ausgeschlossen märe." „In Ermanglung dieser gewöhnlich 80°/oigen Beiträge aus Staats- und Landesmitteln würden jedoch die aufzubringenden Kosten sowohl für die Bevölkerung als insbesondere auch für die Staats­ bahnverwaltung eine Belastung bedeuten, welche zum Interesse an obigen Regulierungen in gar keinem Verhältnisse stünden." Der Landesausschuß teilte unterm 28. Juli 1908 der Staatsbahndirektion mit, daß derselbe bis jetzt der Angelegenheit ganz ferne stand, glaubte aber, daß, wenn seinerzeit mit einem Gesuche um einen Beitrag an den hohen Landtag herangetreten werde, derselbe seine Mitwirkung an dem geplanten Regulierungsunternehmen nicht versagen werde. ' Die Konstituierung der Genossenschaft scheint bis jetzt nicht erfolgt zu sein, denn, wie aus der Rote der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 17. Juli 1909, Zl. 17.134, an den Landesausschuß hervorgeht, ist der Bescheid des Eisenbahnministeriums auf den Antrag der k. k. Staatsbahndirektion Innsbruck auf Beitritt zu der Genossenschaft — von welchem Bescheide die eventuelle Zurückziehung des gegen das Erkenntnis vom 9 Juni 1908 erhobenen Rekurses abhängt — noch nicht eingelangt. Die Regulierung des Rickenbaches und der Schwarzach erscheint dringend notwendig, um größeren Schaden für die Zukunft abzuwenden. Es kann nach Ansicht des volkswirtschaftlichen Ausschusses auch keinem Zweifel unterliegen, daß diese Regulierungen nur möglich sind, wenn der Staat und das Land finanziell sich beteiligen. Mit Rücksicht darauf jedoch, daß die k. k. Staatsbahnverwaltung ihre endgiltige Stellungnahme noch nicht bekannt gegeben hat und die Errichtung der Wassergenossenschaft daher noch nicht erfolgen kann, ist die Angelegenheit noch nicht bis zu dem Stadium gediehen, daß der Landtag bte. Sache durch Schaffung eines Landesgesetzes schon in diesem Sessionsabschnitte regeln könnte. Der volkswirtschaftliche Ausschuß ist der Meinung, es sollte der Landtag gleichwohl schon jetzt seine prinzipielle Geneigtheit aussprechen, zur Regulierung des Rickenbaches und der Schwarzach seinerzeit einen entsprechenden Landesbeitrag zu gewähren und den Landesausschuß beauftragen, mit der Regierung wegen Erwirkung eines Staatsbeitrages zu verhandeln und alles zur Förderung der Angelegenheit zweckdienlich Erscheinende zu veranlassen. Der volkswirtschaftliche Ausschuß stellt daher folgenden Antrag: Das hohe Haus wolle beschließen: „Der Landtag spricht prinzipiell die Geneigtheit aus, zur Regulierung des Nickenbaches und der Schwarzach einen entsprechenden Landesbeitrag zu bewilligen und beauftragt den Landesausschuß, wegen Erwirkung eines Staatsbeitrages unverzüglich mit der k. k. Regierung in Verhandlung zu treten, überhaupt alles zur Förderung der Angelegenheiten zweckoienlich Erscheinende zu veranlassen und dem Landtage in nächster Session Bericht und Antrag zu stellen." Bregenz, den 24. September 1909. Mart. Thurnher, Jodok Fink, Obmannstellvertreter. Berichterstatter. Druck vor I. N. Teutsch in Brccienz. 138