19090930_ltb00381909_Volkswirtschaftsausschussbericht_Mehrkostenbeitragsleistung_Montafonerstrasse

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Letzte Änderung 04.07.2021, 22:01
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1909,ltb1909
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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Syntax Warning: Invalid number of shared object groups 38. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909 Beilage 38. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses betreffend die Beitragsleistung zu den Mehrkosten des Baues der Montafonerstraße, I. Teil, Bludenz—parthenen. Hoher Landtag I Unter dem 22. Juli 1909, Zl. 223, richtete in Angelegenheit der Sicherstellung der Mehr­ kosten des Baues der Montafonerstraße, I. Teilstrecke Bludenz—Parthenen die Vorarlberger Straßen­ baukommission nachstehende Eingabe an das k. k. Ministerium für öffentliche Arbeiten in Wien. In dem Landesgesetze vom 29. November 1899, L. G. Bl. N. 9 ex 1900, die Herstellung von Konkurrenzstraßen in Vorarlberg betreffend, speziell int § 3 derselben erscheint das Erfordernis für den Bau der Montafoner-Konkurrenzstraße I. Teil: Bludenz — Parthenen mit 248.300*— fl — 496.600-— K festgestellt. Diese Ziffer ergibt sich, wie übrigens alle, mit Ausnahme jener für die Straße: Satteins— Thüringerberg dem eingangs genannten Gesetze zu Grunde gelegten Erfordernisziffern, — aus den in den Jahren 1895/6 bei Aufstellung des Bauprogrammes und des Kostenerforderniffes durchgeführten Erhebungen sehr genereller Natur, welche sich zumeist nur auf die Ermittelung der Straßenlängen, gemessen aus der Spezialkarte Me 1:2500 und eines Einheitspreises der Baukosten pro m Straßen­ länge beschränkten. Das Produkt dieser beiden Faktoren ergab dann die gesetzliche Erfordernisziffer. Für den gegenständlichen Straßenzug wurde die Länge mit 31 km und ein Einheitspreis von fl 8'— — K 16'— der Baukosten pro m Straßenlänge angenommen, wonach sich das Erfordernis von fl 248.300'— — K 496.600 — herausstellte. Die zum Teile bereits durchgeführte, zum Teile jedoch auf Gund der mittlerweile ausgearbeiteten Detailprojekte und Kostenanschläge noch durch­ zuführende Bauaktion führt hinsichtlich des Kostenerfordernisses zu einem bedeutend höhern Ergebnisse. So erforderte die in den Jahren 1902—1906 ausgeführte I. Teilstrecke Schruns—St. Gallenkirch (Straßenbreite 5'0 m) bei einer Länge von 8580 m einen Aufwand von K 294.010'95, in welchem Betrage allerdings auch die Kosten per K 16.000*— für die 320 m lange Zufahrtstraße Battmund— Kreuzgasse inbegriffen sind. Abzüglich dieses Betrages entfallen sohin pro m Straßenlänge K 32'40 und ergibt sich also ein mehr als doppelt so hoher Einheitspreis als jener, welcher dem gesetzlichen Erfordernisse zu Grunde gelegt wurde. 177 38. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. Es ist hiebei jedoch zu bedenken, daß auf dieser Strecke teure Bauobjekte zur Ausführung gelangten, wie zwei gewölbte Brücken von je 18'0 m lichte Weite in Beton und Eisen über die III, ein Tunnel von 23 m Länge mit daran anschließender 45 m langer Lawinengallerie, aus Gurtungs- und Tonnengewölben in Betoneisen bestehend. Die in Ausführung begriffene Strecke St. Gallenkirch—Gortipohl erfordert nach dem Detail­ projekte bei einer Länge von 3030 m einen Aufwand von K 120.000'—, mithin rund K 39.60 pro m; die weitere Strecke Gortipohl—Gaschurn, lang 2810 m, von K 105.000'— — K 37'40 pro m. Die Endstrecke Gaschurn—Parthenon, in welcher die Straßenbreire nurmehr 4'5 m beträgt, bei einer Länge von 3650 m, K 117.000'— — rund K 32'— pro m. In der 11'06 km langen Anfangsstrecke Bludenz—Schruns kommen nur Adaptierungsarbeiten zur Ausführung, veranschlagt mit K 75.000, wonach pro m Länge ein Betrag von rund K 6'80 entfällt. Bei der Gesamtlänge der Straße von 29'1 km und dem Gesamterfordernisse von K 728.600'— ergibt sich ein Einheitspreis von rund K 25'— pro m Straßenlänge. Die Voranschläge für die noch auszuführenden Straßenstrecken sind in einer Weise gehalten, daß eine Ueberschreitung derselben wohl nicht zu erwarten steht, vorausgesetzt, daß dieselben in nicht allzulanger Frist zur Ausführung gelangen und die Steigerung der Arbeitslöhne nicht in dem Maße fortschreitet, wie in den letzten Jahren. Die Grundeinlösung ist zum größten Teile durchgeführt und kann in dieser Beziehung eine Überschreitung der in den Voranschlägen eingesetzten Beträge nicht eintreten. Zum Kapitel „Grundeinlösung" kann nicht unerwähnt bleiben, daß die betreffenden Verhandlungen anstandslos vor sich gingen und nur mäßige Forderungen seitens der Grundeigentümer erhoben wurden im Gegensatze zu der Grundeinlösungsakiion bei andern Straßenzügen. In Beilage 7 findet sich die summarische Zusammenstellung der Gesamtkosten des Baues der Montafonerstraße I. Teil: Bludenz—Parthenon in der Höhe von K 728.600"— und mit dem Mehrerfordernisse von K 232.000"—, gegenüber dem gesetzlichen Voranschläge von K 496.600'—, sohin ein Mehr von 46'7%. Dieses Mehrerfordernis ist in erster Linie in dem bereits vorerwähnten Umstande begründet, daß seinerzeit der Feststellung des gesetzlichen Erfordernisses nur ganz generelle Erhebungen zu Grunde gelegt wurden. Hiebei wurden viele Terrainschwierigkeiten zum Teile unterschätzt, zum Teile ganz übersehen, welche erst bei der Detailaufnahme des Projektes, mitunter sogar erst bei der Bauausführung zu Tage traten, wie beispielsweise steile Felspartien, Tunnels, Rutschlehnen, deren Sicherung kostspielige Entwässerungsacbeiten erfordert, Lawinenschutzbauten, schwierige Beschaffung von Baumaterialien wie Steine, Sand und Schotter; weiters der Umstand, daß bei allen Kunstobjekten die Anwendung von Holz ganz vermieden und Konstruktionen von Stein, Beton und Betoneisen zur Anwendung gelangten, welche in der Ausführung zwar kostspieliger sind, jedoch fast gar keine Erhaltungsauslagen erfordern. Von diesen Objekten seien genannt die 3 gewölbten Brücken über die III mit je 18 m lichte Weite in Eisenbeton, System Monier, die vorgenannte Lawinengallerie, die gewölbte Brücke in Stampfbeton von 16 m lichte Weite im Hüttnertobel, die Plattenbalkenbrücke, System Hennebique, über den Balbierbach, lichte Weite 7'0 m. Eine Ausnahme hievon bildet nur die 36 m lange Brücke über den Valschevielbach, deren 2 betonierte Mittelpfeiler mit einer Tragkonstruktion, aus hölzernen Balken bestehend, überlegt werden, da bei dem wilden Charakter dieses viel und grobes Geschiebe führenden Gebirgsbaches die Anbringung einer definitiven Tragkonstruktion in Stein oder Beton nicht rötlich erscheint. Einen Interessenten an verhältniffe, der Konstruktionsart weitern Grund des Mehrerforderniffes bilden die stets sich steigernden Ansprüche der die Ausgestaltung der Straße in Bezug auf tunlichst günstige Steigungs- und RichtungsStraßenbreite und der Sicherheitsvorkehrungen, sowie wie vorerwähnt, hinsichtlich der der Kunstobjekte, welchen Ansprüchen die Kommission, dem Grundsätze treu, daß, wenn 178 38. Beilage zu dm stenogr. Berichten des Vorarlberger Luidtag-s. I. SePon der 10. Periode 1909. schon etwas geschaffen, etwas rechtes geschaffen werden soll und mit Rücksicht auf die jeder Verkehrs­ erleichterung rasch folgende Steigerung des Verkehres und nicht in letzter Linie im Hinblick auf den sich allmählig einbürgernden Automobilverkehr, — unmöglich ablehnend sich verhalten kann. Ein Hauptgrund des Mehrerfordernisses ist jedoch in der seit der Ausstellung des Banprogrammes und der Erfordernisziffern in den Jahren 1895/96, t>. i. sohin in einem Zeiträume von 13—14 Jahren eingetretene Steigerung der Arbeitslöhne zu konstatieren, welche mit 30 °/o angenommen werden kann; desgleichen haben in diesem Zeitabschnitte die Preise der Baumaterialien, wie Eisen und Zement eine ansehnliche Erhöhung erfahren. Die Erhöhung des Erfordernisses um 46'7 % erscheint damit wohl sehr erklärlich und gerechtfertigt. Die Straßenbaukommission ist bezüglich Uebernahme des nach dem Gesetze vom 29. November 1899 § 3 festgestellten 28 °/°igen Beitrages der Interessenten in Verhandlung mit denselben getreten, welche zu dem Ergebnisse führten, daß die Konkurrenzgemeinden laut rechtskräftigen Beschlüssen der betreffenden Gemeindevertretungen, sowie der Stand Montafon sich zur Uebernahme von 28°/° der Mehrkosten von K 232.000’—, sowie zur Tragung der allenfallsigen Mehrkosten verpflichten. Diese Opferwilligkeit verdient umsomehr Berücksichtigung, als die Bevölkerung von Montafon durchwegs nicht mit Glücksgütern gesegnet, wohl aber mit Gemeindeumlagen von 190—276 % belastet und zumeist auf den Ertrag der Land- und Forstwirtschaft angewiesen ist, welcher jedoch nicht den nötigen Lebensunterhalt zu bieten vermag, so daß ein Großteil der Bevölkerung gezwungen ist, durch zirka 8 Monate des Jahres den Erwerb im Auslande al» Gipser, Krautschneider rc. zu suchen. Uber Beschluß der Vorarlberger Straßenbaukommission beehre ich mich nun, an das k. k. Arbeits­ ministerium das Ansuchen zu stellen, den im Landesgesetze vom 29. November 1899 für den Bau der Montafoner Konkurrenzstraße I. Teil : Bludenz —Parthenen festgesetzten 35 %igen Staatsbeitrag zu beut Erfordernisse von K 496.000"— auf das Mehrerforderuis von K 232.000'— ausdehnen, beziehungsweise den diesem Prozentsatz entsprechenden Beitrag von K 81.200'— gewähren zu wollen. Dieser Staatsbeitrag könnte in vier Jahresraten von je K 20.300"— in den Jahren 1911—1914 flüssig gemacht werden. Der Vorarlberger Landesausschuß hat in der gegenständlichen Angelegenheit bereits Stellung genommen und in der Sitzung vom 21. Juli d. Js. laut Beilage 8 beschlossen, nach Gewährung des erbetenen Staatsbeitrages an den Landtag mit dem Anträge heranzutreten, den dem gesetzlichen Konkurrenz­ verhältnisse entsprechenden 37 °/°igen Landesbeitrag, sohin im Ausmaße von K 85.840"— bewilligen zu wollen, zahlbar gleichfalls in vier Jahresraten ä K 21.460"— in den Jahren 1911—1914. Es dürfte wohl keinem Zweifel unterliegen, daß der Landtag, ungeachtet, daß das kleine Land Vorarlberg ohnehiit schon durch die großen Kosten von Straßen und Wasserbauten, Schulauslagen rc. stark belastet ist, diesem Ansuchen stattgeben wird. Handelt es sich ja darum, daß das große Werk der Schaffung eiries den modernen Verkehrs­ ansprüchen entsprechenden Straßenzuges in das einen ansehnlichen Landesteil bildende Tal Montafon kein Stückwerk bleibt, sondern zur Gänze zu Ende geführt wird. Dieser Straßenzug bildet den I. Teil des Straßenzuges, der in seiner Fortsetzung (II. Teil der Montafonerstraße) von Parthenen über das Zeinisjoch an die Landesgrenze geführt werden soll zum Anschluffe an die Paznaunerstraße auf tirolischem Gebiete, womit eine dritte Straßenverbindung Vor­ arlberg-Tirol hergestellt, der Zugang in die jetzt schon alljährlich von Hunderten von Touristen besuchten Berge des Rhätikon, der Silvretta uitd Ferwallgruppe dem großen Fremdenzuge erst erschlossen, der Fremdenverkehr gehoben und damit der armen Bevölkerung eine reichlichere Einnahmsquelle eröffnet wird. Schließlich gestatte ich mir noch die weitere Bitte zu stellen, das vorliegende Ansuchen noch vor der voraussichtlich im Herbste stattfindenden Landtagssession einer günstigen Erledigung zuführen zu wollen, um die Angelegenheit im heurigen Jahre zum Abschluffe bringen zu können und eine andern­ falls eintretende Unterbrechung der Bauaktion hintanzuhalten. 179 38. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. Dieser Eingabe der Straßenbaukommission wurden beigelegt: Uebersichtskarten, Kollau­ dierungsprotokolle, Zuschriften des Landesausschusses und^des Straßenkonkurreuzausschusses und die summarische Zusammenstellung der Gesamtkosten des Baues dieser Straße: Diese letztere ergibt sich wie folgt: 1. Bludenz — Schruns, lang m 11.060"— . . K 55.000" — Zuschlag für erweiterte Adaptierungen........................................... ........ 20.000"— zusammen für Bludenz—Schruns 2. Schruns —St. Gallenkirch, lang m 8.580"— Zuschlag für Lawinenschutzbauten am Frattentobel .... K 75.000"— K 294.010'95 „ 15.500"— zusammen für Schruns—St. Gallenkirch K 309.510’95 „ 120.000"— 3. St. Gallenkirch—Gortipohl, lang m 4. Gortipohl — Gaschurn, laug m 2.810"—.......................................... „105.000"— 5. Gaschurn —Parthenon, lang m 3.650 —................................... „117.000"— .... 3.030"— 6. Hektometerierung der gesamten Strecke Bludenz — Partheuen, lang m 29.130 —........................................................................................................ „2.089’05 Gesamtkosten K 728.600’— Veranschlagte Gesamtkosten nach dem Landesgesetz vom 29. November 1899 ex 1900, L. G.'Bl. Nr. 9............................................................. .................................... K 496.600’— Summe der Mehrkosten K 232.000 — Hievon entfallen: Aufden Staat........................................... mit Auf das Land............................................. „ 35 % — 37% = K „ 81.200"— 85.840 — Auf die Gemeinden....................................... „ 28% = „ 64.960"— Auf die einzelnen Gemeinden entfallen: mit „ „ „ „ „ „ „ „ „ Stadtgemeinde Bludenz . . Gemeinde Schruns . . . „ Tschagguns . . „ St. Gallenkirch . „ Gaschurn . . . „ St. Anton . . „ Lorüns .... „ Silbertal . . . „ Bartholomäberg . „ Vandans . . . Stand Montafon .... „ 4"—% 7'8 % 2 8 % 3 5 % 3 2 % 0'6 % 0 5 % 0'5 % 14 % 0"7 % — — — — — — — = — — K 9.280 — „ 18.096 — „ 6.496" — „ 8.120— „ 7.424 — „ 1.392"— „ 1.160"— „ 1.160"„ 3.248 — „ 1.624"— 3’0 % — „ 6.960 — Zusammen K 64.960 — Wie aus der Eingabe der Vorarlberger Straßenbaukommission hervorgeht, hat der Landes­ ausschuß in der Sitzung vom 21. Juli d. I. in Erledigung einer Eingabe der Straßenbaukommission vom 19. Juli d. I. ZI. 222, in welcher dem Landesausschufse die in Aussicht genommene Eingabe an das k. k. Arbeitsministerium zur Kenntnis gebracht wurde, beschlosien, hinsichtlich Deckung der mit K 232.000"— veranschlagten Mehrkosten der Montafonerstraße, I. Teil, unter der Voraussetzung der Gewährung eines dem bisherigen Konkurrenzverhältnisie entsprechenden Staatsbeitrages dem Landtage den Anttag zu unterbreiten, einen 37%igen Landesbeitrag im Höchstausmaße von K 85.840 —, zahlbar in 4 Jahresraten ä K 21.460"— (1911—1914), bewilligen zu wollen. 180 38. Beilage zu den stenogr. Berichten der Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. Von Seite des k. k. Ministeriums für öffentliche Arbeiten ist eine Erledigung der Eingabe der Straßenbaukommission noch nicht eingetroffen, was aber auch in der verhältnismäßig kurzen Zwischenzeit nicht zu erwarten war. Aus der Eingabe der Straßenbaukommission ist weiter zu entnehmen, daß sich die Gemeinden und der Stand Montafon in besonders hervorzuhebender Weise zur Tragung der auf sie entfallenden Beträge zur Deckung der Mehrkosten bereit erklärt haben. Stand und Gemeinden haben in den letzten Jahren wiederholt der Straßenbaukommission unverzinsliche Vorschüsse gewährt, damit der Straßenbau in rascherer Weise durchgeführt werde, was sonst bei der Knappheit der der Straßenbaukommission zur Verfügung stehenden Mittel und bei den sich ergebenden Überschreitungen nicht möglich gewesen wäre. Die Übernahme von 28 % des Mehrerfordernisses seitens der Gemeinden ist sonach gesichert, es bedarf aber noch der Sicherstellung der nach dem gesetzlichen Konkurrenzverhältnisse entfallenden Beiträge auf Staat und Land, um die Fortsetzung und Vollendung des Baues dieser Straße zu ermöglichen. Die Sicherstellung des Landesbeitrages von K 85.840'— in 4 Jahresraten von je K 21.460'—, zahlbar in den Jahren 1911—1914, im Sinne des Landesausschußbeschlusses wäre durch Landtagsbeschluß zu erfolgen und stellt der volkswirtschaftliche Ausschuß auf Grund der vorstehenden Darstellung des Sachverhalts den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Das Land gewährt zur Deckung der mit K 232.000'— veranschlagten Mehrkosten der Montafoner Straße, I Teilstrecke, Bludenz—Parthenen unter der Voraussetzung der Gewährung eines dem bisherigen Konkurrenzverhältniffe entsprechenden Staatsbeitrages einen 37 %igen Beitrag im Höchst­ ausmaße von K 85.840'—, zahlbar in 4 Raten ä K 21.460'— in den Jahren 1911—1914. Bregenz, den 30. September 1909. Jodok Fink, Martin Thurnher, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 181