19090927_ltb00291909_Volkswirtschaftsausschussbericht_Herrentobelverbauung_Dalaas

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Letzte Änderung 04.07.2021, 22:01
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1909,ltb1909
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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Syntax Warning: Invalid number of shared object groups 29. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. Beilage 39. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Verbauung des ^errentobels bei Dalaas. Hoher Lanötag! Bereits seit 8 Jahren sind an der steilen Lehne des Christberges bei Dalaas, oberhalb der Parzelle Außerpoller Terrainsetzungen und Abbrüche zu beobachten, welche schließlich bei Regenwetter in Form von Murgängen durch dos Herrentobel zu Tale gehen, die am Fuße des Christberges gelegenen Kulturgründe in der genannten Parzelle Übermuren und die dort befindlichen Wohnhäuser mit dem gleichen Schicksale bedrohen. Ein derartiger Muhrgang fand am 26. Mai 1906 statt, der sich jedoch noch verhältnismäßig in engern Grenzen hielt. Im Jahre 1907 fand ein größerer Murgang statt, wobei ein größerer Komplex Kulturgründe übermurt und auf mehrere Jahre hinaus ruiniert wurde. Am 10. August 1909 trat ein neuerlicher Ausbruch des Wildbaches ein, welcher die gewohnten Verheerungen anrichtete und auch 7 Wohnhäuser und Stallungen mit Vermurung bedrohte. Es war noch als glücklicher Umstand anzusehen, daß der Ausbruch bei Tag erfolgte, so daß eine erfolgreiche Hilfsaktion eintreten konnte und es durch diese ermöglicht wurde, die Wohnhäuser vor einer Katastrophe zu bewahren. Die wiederholten Ausbrüche des Herrentobels veranlaßten die Gemeinde Dalaas und eine größere Anzahl Interessenten, bereits am 8. Juni 1906 beim Landesausschusse bittlich einzifichreiten, die Sachlage durch eine Kommission zu erheben und die Aufnahme der Verbauung dieses Tobels in die Wildbachverbauungsaktion zu erwirken. Der Landesausschuß beauftragte auf Grund eines von Herrn Landesoberingenieur erstatteten Berichtes mit Beschluß vom 2. Juli 1906 das Landesbauamt mit der Ausarbeitung eines generellen Projektes für Erstellung der notwendigen Verbauungen, welchem Auftrage das Landesbauamt auch entsprach. Das Projekt wurde samt dem sich auf K 60.000'— belaufenden Kostenvoranschlage am 12. Februar 1908 der Gemeindevorstehung Dalaas zur eventuellen weitern Veranlassung übermittelt. Infolge des Ausbruches und Murniederganges vom 10. August d. I. richtete nun die Gemeindevorstehung unterm 15. September d. I. ein neuerliches Gesuch an den Landesausschuß zur Einleitung der geeigneten Maßnahmen zur Verbauung des Herrentobels, beziehungsweise um Ausführung des vorliegenden Projektes. Die projektierten Verbauungen bezwecken die Sicherung eines umfangreichen Territoriums der besten Kulturgründe, einer Anzahl Häuser und Stallungen, welche äußerst gefährdet sind. Die Projekts­ durchführung stellt sich sonach als äußerst notwendig und dringlich heraus. 149 29. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. 1. Session der 10. Periode 1909. Die Gemeinde Dalaas ist nicht in der Lage, die beträchtliche Summe von 60.000 K allein aufzubringen; ebenso ist eine bedeutendere Beitragsleistung seitens der Interessenten infolge ihrer Armut nicht zu erwarten. Die Verbauung des Herrenlobels in die allgemeine Wildbachverbauuirgsaktion im österreichischen Rheingebiete einzubeziehen, hat keine Aussicht, da die Geschiebeabfuhr des Tobels nicht so fast in die einen Seitenfluß des Rheins bildende Alsenz erfolgt, sondern vielmehr das Geschiebe bei jedem Unwetter auf die am Fuße des Berges liegenden Kulturgründe und auf die ärarische Straße abgelagert wird. Es nmß daher in anderer Weise für Erwirkung der Staats- und Landeshilfe gesorgt werden; hinsichtlich der Staatshilfe treffen ohne Zweifel bei diesem Verbauungsprojekt die Bedingungen zu, unter welchen nach § 6 des Gesetzes vom 4. Jänner 1909, R. G. Bl. Nr. 4, unter Anwendung der Bestim­ mungen des Gesetzes vom 30. Juni 1884, N. G. Bl. Nr 117 für Ausführung von derartigen Bauten ein Meliorationsfondsbeitrag bis zum Höchstausmaße von 7O°/o der vom Ackerbauministerium geneh­ migten Kostensumme gewährt werden kann, sofern der Rest vom Lande übernommen wird, wobei es dem letzteren überlassen bleibt, die Gemeinde und die Interessenten zum teilweise» Ersatz des Landesbeitrages heranzuziehen. Zur Begründung der Subventionsgewährung in dem angedeuteten Ausmaße spricht der Umstand, daß es sich um die Verbauung eines Wildbaches im öffentlichen Interesse zum Schutze des Bestehenden ohne Ertragssteigerung handelt und daß die Verbauung einer armen Gebirgsbevölkerung zugute kommt, welche absolut nicht in der Lage ist, aus eigenen Mitteln größere Beiträge zu einem solchen Werke aufzubringen. Die Sicherung der erforderlichen Mittel hat durch ein Landesgesetz zu erfolgen und wäre sonach der Landesausschuß zu beauftragen, die diesfalls nötigen Verhandlungen mit den beteiligten Faktoren durchzuführen und auf Grund des Ergebnisses derselben dem Landtage eine dahingehende Gesetzesvorlage zu unterbreiten. Der volkswirtschaftliche Ausschuß stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landesausschuß erhält den Auftrag, in Angelegenheit der Verbauung des Herrentobels bei Dalaas unter Zusicherung eines angemessenen Landesbeitrages die nötigen Verhandlungen mit der k. k. Regierung und der Gemeinde Dalaas durchzuführen und auf Grundlage des Ergebnisses dieser Verhandlungen dem Landtage in der nächsten Session eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten." Bregenz, am 27. September 1909. Alois Amann, Mart. Thurnher, Obmann-Stellvertreter. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 150