19090927_ltb00311909_Bericht_SilbertalerStrassenkonkurrenzausschuss_Landessubvention_Strassenstreckenwiederherstellung

Dateigröße 578.39 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 04.07.2021, 22:01
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1909,ltb1909
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Ausschussbericht
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Syntax Warning: Invalid number of shared object groups 31. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. Beilage 31. N Bericht über das Ansuchen des Silbertaler ötraßenkonkurrenz-Ausschusses um Gewährung eines Landesbeitrages zu den Rosten der Wiederherstellung der durch Liementarereignisie teilweise zerstörten ötraßenstrecke. Hoher Lsnötag! In dem bezüglichen Gesuche wird darauf hingewiesen, daß der am 10 August d. I. uiedergegangene äußerst starke Gewitterregen den Niedergang mehrfacher Muren, insbesondere aus dem Feschen-, Koppen- und Meßmertobel verursachte, wodurch die Straße bei der Durchquerung des Koppen­ tobels auf eine Strecke von 50 m, beim Meßmertobel auf eine Länge von 120 m überschüttet wurde. Es wird im Gesuche dann insbesondere ausqeführt, daß es vorzüglich für die Gemeinde Silbertal, die nach dem Straßenstatut 60% der Erhaltungskosten zu bestreiten habe, schwer falle, ihr Betreffnis aufzubringen. Nach dem Berichte des Herrn Landesoberingenieurs, welcher zum Zwecke der Erhebung des Sachverhaltes durch den Landesausschuß an Ort und Stelle entsendet wurde, ist die Straße an drei Stellen beschädigt und mit Material überdeckt, und zwar: 1. wurde die Straße im Feschentobel auf eine Länge von 15 m überschottert und auf weitere Strecken überflutet. 2. Ärgere Verwüstungen richtete der Meßmertobel an; dieser Tobel spaltet sich oberhalb der Straße in zwei Runsen, von welchen die talauswärts liegende durch die Wildbachverbauungs­ sektion Innsbruck in den letzten Jahren verbaut wurde; die taleinwärtsliegende Runse ist dagegen noch nicht genügend verbaut und es gelangten wohl infolge dessen große Geschiebe­ massen zutale, welche die Straße auf eine Länge von 7" m und in einer maximalen Höhe von 3 m überschütteten und den Litzbach weit gegen das linksseitige Ufer drängten. 3. Auch der Koppentobel hat die Straße auf eine Länge von 60 m und in einer Maximalhöhe von 2 m mit Gerölle überschüttet. Die provisorischen Wiederherstellungsarbeiten haben vorläufig nur einen Kostenaufwand von Die ordentliche Instandsetzung der Straße kann aber erst bei Eintritt der K 317'34 verursacht. 153 31. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. Hochwässer des Litzbaches und mit deren Mithilfe durchgeführt werden. Die Kosten für die definitive Wiederinstandsetzung der Straße können in halbwegs verläßliche- Weise nicht angegeben werden; immerhin dürften dieselben aber nach Anschauung des Herrn Landesoberingenieurs bei dem Umstande, als 3 Brücken wieder fast neu erstellt werden müssen und die Anlage von Wandmauern und gepflasterten Abzugsgerinnen für die 3 Tobelbäche nicht zu vermeiden sein wird, mit K 3000 veranschlagt werden. An der Straßenerhaltungs-Konkurrenz sind die Gemeinden Silbertal mit 60%, Schruns mit 25% und Bartholomäberg mit 15% beteiligt. Es wird daher, wie bereits im Gesuche des Konkurrenz-Ausschusses betont wurde, insbesondere die Gemeinde Silbertal hinsichtlich Tragung der Instandsetzungskosten hart betroffen werden. Nach Anschauung des volkswirtschaftlichen Ausschusses erschiene es daher angezeigt, wenn unter den gegebenen Verhältnissen nicht dem Konkurrenz-Ausschuß als solchem, sondern der Gemeinde Silbertal ein Landesbeitrag bewilligt würde. Die Festsetzung der Höhe dieses Betrages kann aber erst nach korrekter, sachgemäßer Durchführung aller notwendigen Arbeiten und Vorlage der Rechnung über die diesfalls erlaufenen außerordentlichen Wiederherstellungskosten erfolgen. Die Festsetzung des zu gewährenden Landesbeitrages dürfte am geeignetsten dem Landesausschusse übertragen werden. Der volkswirtschaftliche Ausschuß stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landesausschuß wird ermächtigt, der Gemeinde Silbertal zur teilweisen Deckung der auf dieselbe enifallmden außerordentlichen Wiederherstellungskosten der Straße Schruns—Silbertal nach fachgemäßer Durchführung der Arbeiten und Vorlage der Rechnung einen angemeffenen Landesbeitrag zu gewähren." Bregenz, am 27. September 1909. Alois Amann, Mart. Thurnher, Obmannstellvertreter. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 154