19090925_ltb00271909_Volkswirtschaftsausschussbericht_Landesbeitragsgewährung_Rheindammausbau_Bangs

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Letzte Änderung 05.07.2021, 15:12
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1909,ltb1909
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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Syntax Warning: Invalid number of shared object groups 27. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. Beilage 27. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausgusses betreffend die Gewährung eines tandesbeitrages zu den Kosten des Ausbaues des Rheindammes bei Bangs an die Gemeinde Altenstadt. Hoher Landtag! Unter dem 24. Jänner 1908, Zs. 177, erstattete die Gemeindevorstehung Altenstadt die Mitteilung, daß die k. k- Rheinbauleitung der Gemeinde ein Projekt vorgelegt habe, nach welchem am Rhein im Anschlusse an die von Lichtenstein aufgeführten Bauten ein Damm aufgeführt, bezw. der bestehende Damm erhöht und verstärkt werden solle. Die Kosten dieses Dammbaues betragen K 16.000; schließlich wird um Zuwendung eines Landes- und Erwirkung eines Staatsbeitrages seitens der Gemeinde ersucht. In der Sitzung vom 14. September 1908 beschloß der Landesausschuß, dem Landtage in seiner nächsten Session den Antrag zu unterbreiten, zu dem bezeichneten Unternehmen einen 15°/oigen Landesbeitrag im Ausmaße von K 2400 unter der Voraussetzung zu gewähren, daß das k. k. Ackerbau­ ministerium zu gleichem Zwecke einen Beitrag von 50% im Höchstausmaße von K 8000 aus der Kreditpost „Meliorationen" und das k. k. Ministerium für öffentliche Arbeiten einen Beitrag von 20% im Ausmaße von K 3200 aus der staatlichen Wafferbaudotation gewähre und die Gemeinde Altenstadt die restlichen 15% und die Pflicht der Erhaltung der ausgeführten Bauten übernehme. Von diesem Beschluffe wurde das k. k. Ackerbauministerium unterm 14. September 1908, Zl. 4193, mit dem Ersuchen verständigt, diese Staatsbeiträge gewähren, bezw. erwirken zu wollen. Mit dem Erlasse vom 16. Jänner 1909, Nr. 48.006 ex 1908, teilte das k. k- Ackerbau­ ministerium mit, daß zu nach dem Kollaudierungsoperate mit K 18.021'01 festgestellten Kosten der in Rede stehenden Bauten ein 3O°/°iger Staatsbeitrag aus der Kreditpost „Meliorationen" gewährt werde, sohin im Ausmaße von K 5406-—. Das k. k. Ackerbauministerium bemerkte hiebei, daß über dieses perzentuelle Ausmaß, welches auch bei Herstellung der übrigen Rheinbinnendämme bei Subventionierung aus dem staatlichen Meliorationsfonde eingehalten wurde, beim Abgänge besonderer Gründe, welche für eine Abänderung dieses Maßstabes sprechen würden, nicht hinausgegangen werden konnte. 145 27. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. Das k. k. Arbeitsministerium bewilligte mit dem Erlasse vom 19. Juni 1909, Zl. 28 — X e/4210, den erbetenen 20°/»igen Staatsbeitrag im Ausmaße von rund K 3600'—. Beide Staatsbeiträge von K 5406'— und K 3600'—, wurden der Gemeinde Altenstadt bereits ausgezahlt. sohin zusammen von K 9006-— Es handelt sich sonach nur mehr um die Frage der Bewilligung eines Landesbeitrages und in dieser Beziehung ist der volkswirtschaftliche Ausschuß der Anschauung, es sollte der Gemeinde Altenstadt ein 20%iger Landesbeitrag der tatsächlich erwachsenen Kosten per K 18.000'—, sonach ein Landes­ beitrag von K 3600'— bewilligt werden. Der volkswirtschaftliche Ausschuß stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Ter Gemeinde Altenstadt wird zur teilweisen Deckung der durch die Herstellung des Rheindammes bei Bangs erwachsenen Kosten ein Landesbeitrag von K 3600'— bewilligt." Bregenz, am 25. September 1909. Dr. Drexel, Mart. Thuruher, Obmann-Stellvertreter. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 146