19081003_ltb00521908_Volkswirtschaftsausschussbericht_Subventionsgesuch_Raggal_und_RaggalerGrundbesitzer

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Letzte Änderung 04.07.2021, 21:59
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp09,ltb0,lt1908,ltb1908
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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52 der Beilagen zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908, Beilage 53. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Gesuche der Gemeinde Raggal und der dortigen Grundbesitzer Matthias Jenny und Genossen um Gewährung eines Beitrages aus ltandesmitteln. Hoher Landtag I Am 19. Mai 1907 erfolgte in der Parzelle Plazera, Gemeinde Raggal, eine bedeutende Erdabrutschung, welche an Gemeinde- und Privatbesitz namhaften Schaden verursachte. Von der niedergegangenen Erdmasse, welche 30 bis 40 cm dicke Bäume mit sich führte, wurde nicht nur ein ansehnlicher Komplex Kulturgründe verwüstet und vermurt, sondern es waren auch mehrere Häuser ernstlich bedroht, indem sich unmittelbar vor denselben die Erdmassen haushoch auftürmten. Die Straße von Raggal bis Sonntag wurde auf einer Strecke von 200 Meter vollständig verschüttet, sodaß der Verkehr mit den inneren Gemeinden des Tales nur auf einen unzureichenden Fußweg beschränkt blieb. Die in der Parzelle gelegenen Quellen waren, obwohl etwa 200 Meter vom Abrutschgebiete entfernt, vollständig versiegt und mußten neu gefaßt werden. Das im Abrutschgebiete frei ablaufende Wasser bildete eine weitere Gefahr für die tiefer liegenden Gehöfte und war dessen Ableitung im In­ teresse der gefährdeten Besitzer eine llnumgängliche Notwendigkeit. Von Privaten wurden durch die Katastrophe am meisten die dortigen Grundbesitzer Matthias Jenny, Franz Ant. Zech, Johann Bischof, Josef Bertel, Josef Zech und Anna M. Schwarzmann be­ troffen, wovon insbesonders die vier Erstgenannten an Häusern und Kulturen empfindlich geschädigt wurden. Aber auch der Gemeinde Raggal erwuchsen durch die Wiederherstellung der verschütteten Straße, die neue Quellenfassung und unschädliche Ableitung des angesammelten Wassers bedeutende Ausgaben. Sowohl die Gemeinde als die geschädigten Privatpersonen wandten sich nun unter Darlegung des Sachverhaltes mittelst Gesuch vom 18. bezw- 25. August 1907 an den Landesausschuß mit der Bitte um Verwendung bei der k. k. Regierung behufs Zuwendung einer Unterstützung aus dem staat­ lichen Notstandskredite, sowie um Gewährung eines Beitrages aus Landesmitteln. Der Landesausschuß hat zwecks Erhebung des durch die Katastrophe entstandenen Schadens Herrn Landesoberingenieur Jlmer an Ort und Stelle entsendet, welcher einen ausführlichen Bericht erstattete. Dieser Bericht wurde auf Grund des Landesausschußsitzungsbeschlusses vom 12. September 1907 der k. k. Statthalterei übermittelt und wurde gleichzeitig die Zuwendung eines angemessenen Betrages an die Betroffenen wärmstens befürwortet. Es war dies ersreulicherweise auch von Erfolg begleitet, indem die Geschädigten bereits vor geraumer Zeit aus dem Notstandskredite beteiligt wurden. 355 52 der Beilagen zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. Betreffend Gewährung eines Landesbeitrages hat der Landesausschnß die Gesuche zur Erledigung an den Landtag abgetreten, welcher dieselben dem volkswirtschaftliche Ausschusse zur Beratung und Bericht­ erstattung zugewiesen hat. Der volkswirtschaftliche Ausschuß hat nun bei eingehender Beratilng der Angelegenheit die Ansicht vertreten, daß, obwohl die von dem Elementarereignisse betroffenen Privatpersonen gewiß allgemeine Teil­ nahme verdienen, es doch nicht tunlich erscheine, aus Landesmitteln Beiträge zu gewähren. Es wurde dabei besonders betont, daß durch Zuwendung von Landesmitteln bei derartigen Anlässen von Privatpersonen ein Präjudiz geschaffen würde, durch welches an den Landesfonv Anfor­ derungen gestellt würden, denen er nicht nachzukommen vermöchte. Dagegen war der Ausschuß übereinstimmend der Ansicht, es soll der Gemeinde Raggal ein angemessener Beitrag gewährt werden zur teilweisen Deckung der Ausgaben, die ihr durch Wiederher­ stellung der Straße, die neue Quellenfassung, sowie die unschädliche Ableitung des Wassers erwachsen sind. Diese Ausgaben konnten indessen bei Einreichung des Gesuches noch nicht bestimmt festgestellt werden und sollen somit vom Landesausschuß noch die notwendigen Erhebungen gepflogen werden. Der volkswirtschaftliche Ausschuß stellt demzufolge den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landesausschuß wird ermächtigt, der Gemeinde Raggal zur teilweisen Deckung der ihr infolge einer großen Erdabrutschung erwachsenen Ausgaben, insoweit diese sich auf Wiederherstellung des Weges, neue Quellenfassung und unschädliche Wasser­ ableitung beziehen, nach gepflogener Erhebung über die Höhe der bezüglichen Ausgaben, einen entsprechenden Beitrag aus Landesmitteln zu bewilligen." Bregenz, den 3. Oktober 1908. Jodok Fink, Franz Loser, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 356 .