19080914_ltb00281908_Volkswirtschaftsausschussbericht_Notstandsfondsschaffung_und_Landesnotstandskomitee

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Letzte Änderung 04.07.2021, 21:59
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp09,ltb0,lt1908,ltb1908
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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28 der Beilagen zu den stenogr. Berichten des Borarlberger Landtages. V. Session der 9. Penode 1908. Beilage 28. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Zchaffung eines Notstandssondes und Bildung eines Landesnotstandskomitees. Hoher Landtag! Mit Note der k. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg vorn 14. Dezember 1907, Nr. 58.823, wurde auf Grund des Erlasses des k. f. Ministeriums des Innern vom 21. Oktober v. I., Z. 27.361, das von letzterem im Einvernehmen mit dem k- k. Finanzministeriums ausgearbeitete „Regulativ für das Notstandswescn" mit der Bemerkung übermittelt, daß die Statthaltcrei gleichzeitig beauftragt worden sei, in Verhandlungen mit dem Landesausschusse zwecks Schaffung eines Landesnob standsfondes und Bildung eines Landesnotstandskomitees zu treten. In der Zuschrift der Statthalterei wurde ausgeführt, daß die Vorteile der beabsichtigten Regelung des Notstandwesens so nahe liegen, daß von der Darlegung derselben um so mehr Umgang genommen werden könne, als dem Landesausschusse ohnehin die sich bei jeder Notstandsaktion gegen die regelmäßig eintretende, unter den gegenwärtigen Verhältnissen unvermeidliche Verzögerung der Flüssigmachung der staatlicheil Unterstützungen laut werdenden Klagen hinreichend bekannt seien. In dem übermittelten „Regulativ" wird die Bildung des Landesnotstandsfondes durch jähr­ liche Beiträge des Staates und des Landes in Aussicht genommen- Die Bestimmung der Höhe dieser Jahresbeiträge würde der Vereinbarung der Staatsverwaltung und der Landesverwaltung vorbehalten bleiben. Die Verwaltuilg des Notstaildsfondes würde einem Landesnotstandskonritee übertragen, das aus dem Landeschef oder dessen Stellvertreter und aus Vertretern der autonomen Landesverwaltung, der politischen Landesstelle, der Finanzverwaltung und der landwirtschaftlichen Korporationen zu bestehen hätte. Das Regulativ enthält auch Bestimmungen über Bezirks- und Lokalkomitees, über den Wirkungs­ kreis der staatlichen Behörden bei Notstandsaktionen, über den Notstandsbegriff, über die Durchführung der Notstandsaktionen, die Schadenermittlung, die Form der Notstandshilfe und die Bemessung der individuellen Unterstützungen. Der Landesausschuß beantwortete bie Note der k. k. Statthalterei mit Zuschrift vom 23. Dez. v. I., Z. 5636, dahin, daß er die Regulierung der Hilfsaktion in Notstandsfällen sympathisch begrüße und dem vorgelegten Regulativ im allgemeinen beistimme, nur dürfte es bei der Kleinheit des Landes nicht notwendig erscheinen, die Bildung von Bezirks- und Lokalkomitees ins Auge zu fassen, sondern sich auf ein Landeskomitee zu beschränken. Was die Bildung eines Landesnotstandsfondes betreffe, so könne der Landesausschuß dermalen keine Stellung nehmen, da er diesbezüglich erst die Beschlußfassung des Landtages einholen möchte. Unter dem 15. Mai d. I. Nr. 28 522 teilte die k. k- Statthalterei dem Landesausschusse mit, daß das k. k. Ministerium des Innern mit dem Erlasse vom 9. Mai 1908, Z. 16157, die Äußerung des Landesausschusses in der Erwartung zur Kenntnis genommen habe, daß ihm über die seinerzeitige destnitive Stellungnahme der Landesvertretung in dieser Frage weitere Mitteilungen zukommen werden. 217 28 der Beilagen zu den stenogr. Berichten des Borarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908 Der volkswirtschaftliche Ausschuß erklärt sich mit dem Projekte der Schaffung eines Notstandsfondes und der Bildung eines Landesnotstandskomitees im Sinne der Ausführungen des Landesausschuffes einverstanden. Es mangeln aber vorläufig alle Anhaltspunkte, um schon jetzt positive Anträge über die meritorische Erledigung der Angelegenheit zu stellen. Verhandlungen und Vorerhebungen sind jeden­ falls notwendig, um die Höhe eines, den Verhältnissen und Bedürfniffen angemessenen Landesbeitrages feststellen zu können. Auch wäre es sehr erwünscht, zu erfahren, welchen Standpunkt die Landtage, beziehungsweise die Landesausschüsse der übvgen Länder zu dieser Frage einnehmen, um ein einheit­ liches und gleichmäßiges Vorgehen zu erzielen. Der volkswirtschaftliche Ausschuß ist daher der Anschauung, es sollte seitens des Landtages jetzt in eine meritorische Beschlußfassung über den fraglichen Gegenstand nicht eingegangen werden, da­ gegen wäre der Akt an den Landesausschuß mit dem Auftrage zurückzuverweisen, die entsprechenden Erhebungen und Verhandlungen zu pflegen und dann in späterer Session hierüber zu berichten. Der volkswirtschaftliche Ausschuß stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Akt betreffend die Schaffung eines Notstandsfondes und Bildung eines Notstandskomitees wird an den Landesausschuß mit dem Auftrage zurückverwiese», die geeigneten Verhandlungen und Erhebungen in dieser Angelegenheit zu pflegen, sich insbe­ sondere auch Kenntnis über die Anschauungen, die Stellungnahme und das Vorgehen der übrigen im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder in dieser Angelegenheit zu ver­ schaffen und auf Grundlage der bezüglichen Erhebungen und Verhandlungen in der nächsten Session Bericht zu erstatten und Anträge zu stellen." Bregenz, am 19. September 1908. Jodok Fink, Mart. Thurnher, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. T e utsch Bregenz 218