19080000_ltb00691908_Gesetzentwurf_Landesschützenrekrutenkontingentfeststellung

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Letzte Änderung 05.07.2021, 15:17
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp09,ltb0,lt1908,ltb1908
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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69 der Beilagen zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. Beilage 69. <8cfct} vorn .... wirksam für das Land Vorarlberg, betreffend die Feststellung des Rekrutenkontingentes der (andesschtttzen. Mit Zustimmung der Landtage Meiner gefürsteten Grafschaft Tirol und Meines Landes Vorarlberg finde Ich anzuordnen, wie folgt: § 1. In Gemäßheit der Bestimmungen des 1. und 3. Absatzes des § 8 des Gesetzes oom 10. März 1895, L. G. Bl. Nr. 16, betreffend das Institut der Landes­ verteidigung für die gefürstete Grafschaft Tirol und das Land Vorarlberg wird nach Maßgabe der mit dem Gesetze vom 21. Juli 1908, N. G. Bl. Nr. 140, erfolgten Erhöhung der Gesamtziffer des Rekruten­ kontingentes der Landwehr für die übrigen im Reichs­ rate vertretenen Königreiche und Länder das Nekrutenkontingent der Landesschützen mit 730 Mann festgestellt. § 2. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Kundmachung in Kraft und wird mit dessen Vollzüge Mein Minister für Landesverteidigung betraut. Druck von I. N. Teutsch, Bregen, . 427