19081001_ltb00491908_Landwirtschaftsausschussbericht_Kassenverbandsgesuch_Kostenbeiträgeerlassung_zu_Kassenvereinerevisionen

Dateigröße 99.61 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 05.07.2021, 15:18
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp09,ltb0,lt1908,ltb1908
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Ausschussbericht
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

49 der Beilagen zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. Beilage 49. Bericht des landwirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch des Kassenverbandes um Erlafsung der bisher eingehobenen Rostenbeiträge zu den Revisionen der Kassenvereine. Hoher Landtag! Der Kassenverband von Vorarlberg hat ein Gesuch um Erlassung der bisher eingehobenen Kostenbeiträge zu der Revision der Kassenvereine eingereicht und beabsichtigt die dadurch freiwerdenden Mittel dem Molkereikomitee zur Förderung von Vereinszwecken, insbesondere zum organischen Ausbaue der Molkereien des Landes, zur Veranstaltung von Milchprüfungskursen und Butterschauen, ferner zur Aufstellung von Vertrauensmännern behufs Vermittelung des gemeinsamen Verkaufes der Molkereiprodukte und endlich zur Anstellung eines Molkereiinstruktors zur Verfügung zu stellen. Wenn bisher der hohe Landtag auf den bisher üblichen Revisionsbeitrag per K 1000'— von Seite des Verbandes nicht verzichten zu können glaubte, so war das vorzüglich in den weniger günstigen finanziellen Verhältnissen begründet. Nachdem aber hierin eine Besserung zu erwarten sein dürfte, findet es der landwirtschaftliche Ausschuß für billig und recht, diesen Beitrag zum Gehalte eines vom Lande angestellten Beamten nicht mehr zu beanspruchen. Über die weitere Verwendung dieser K 1000'— dem Verbände eine Beschränkung aufzuerlegen, erscheint dem Ausschusse nicht angezeigt, wenn er auch der Anschauung ist, daß die ausschließliche Unterstützung der allerdings sehr wichtigen Molkereiintreffen als eine einseitige Förderung von Verbandszwecken betrachtet werden kann. Der Verband wünscht ferner, daß auch für die durch abnormale Verhältniffe verursachte längere Dauer der Revision zukünftig den betreffenden Kassenvereinen keine Kosten aufgerechnet werden. Auf dieses Ansuchen weiter einzugehen, findet sich der landwirtschaftliche Ausschuß nicht ver­ anlaßt, weil eine außergewöhnlich lange Revision fast immer durch eine nachlässige Geschäftsführung bei dem betreffenden Kassenvereine verschuldet ist, und der Kostenbeitrag daher als wohlgerechtfertigte Buße erscheint. Auf Grund dieser Ausführungen stellt der landwirtschaftliche Ausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Auf die Einhebung des bisher üblichen Kostenbeitrages von K 1000'— für die Revision der Kassenvereine wird ab 1. Jänner 1909 bis auf weiteres verzichtet." Bregenz, am 1. Oktober 1908. Jos. Marie, B. Fink, Obmann-Stellvertreter. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 349