19081014_ltb00721908_Volkswirtschaftsausschussbericht_Gesetzentwurf_Schwemmkanalisation_in_Feldkirch

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Letzte Änderung 04.07.2021, 21:59
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp09,ltb0,lt1908,ltb1908
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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72 der Beilagen zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. Beilage 73. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Gesetzentwurf betreffend die Einführung der öchwemmkanalisation im Gebiete der k. k. ötadt Feldkirch. Hoher Landtag! Die Stadt Feldkirch ist mit der Durchführung der Kanalisierung ihres bewohnten Gebietes beschäftigt und wünscht nun die Regelung der Einführung der Schwemmkaualisation durch ein Landes­ gesetz. Nach diesem wären alle überbauten Grundstücke im Gebiete der Stadt, welche an Straßen, Gassen oder Plätzen mit Tiefkanälen liegen innerhalb 7 Jahren vom Tage der Aufforderung durch den Bürgermeister von den Besitzern auf eigene Kosten mit entsprechenden Anlagen zur vollständigen Ent­ wässerung zu versehen und diese an den Straßenkanal anzuschließen. In dem Gesuche der Stadt um Erlassung eines Landesgesetzes wird darauf hingewiesen, daß gute Kanalisierungsanlagen zur zweckmäßigen Abfuhr des gesamten Abwassers einschließlich der Fäkalien einer Stadt zu den wichtigsten sanitären Einrichtungen gehören und daß die Ergebnisse der Sanitäts­ statistik unwiderleglich dargetan haben, daß der Gesundheitszustand und die mittlere Lebensdauer der Bevölkerung einer Stadt sich um so günstiger gestalten, je besser es mit ihr auf dem Gebiete der Kanalisierung bestellt ist. Ferner wird im Gesuche eingehend erörtert, daß gerade die Verhältnisse in Feldkirch zur Durchführung der Kanalisierung drängen. Der volkswirtschaftliche Ausschuß verkennt keinesfalls die Wichtigkeit der Durchführung der geplanten Kanalisierung und der gesetzlichen Regelung des Anschlusses der Grundbesitzer an dieselbe. Er ist aber dennoch einstimmig der Anschauung, daß in dieser Session nicht mehr in die Beratung und Beschlußfassung über dar von der Stadt Feldkirch gewünschte Gesetz eingegangen werden solle. Der Beschluß der Stadtvertretung betreffend die Eingabe an den Landesausschuß um Erwirknng des bezeich­ neten Landesgesetzes wurde erst in der Sitzung vom 10. Oktober d. I. also zu einer Zeit gefaßt, in welchem die Session des Landtages bereits ihrem Ende entgegengieng. Die im Gesetze vorgeschriebene ortsübliche Verlautbarung des Beschluffes dürfte noch gar nicht erfolgt sein, und wenn auch naturge­ mäß ein gegen einen Beschluß, der nur als ein Ausfluß des jedermann zustehenden Petitionsrechtcs aufzufassen ist, im Sinne der G. O. gerichteter Rekurs keine Aussicht auf einen Erfolg haben könnte, so muß doch konstatiert werden, daß durch diesen Vorgang allen jenen, die im vorgelegten Gesetzent­ würfe Härten finden, oder denselben für verbesserungsbedürftig halten sollten, jetzt keine Gelegenheit mehr finden würden, diese Anschauung geltend zu machen und dahingehende Eingaben an den Landtag zu richten. 435 72 der Beilagen zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908 Der volkswirtschaftliche Ausschuß stellt auf Grund dieser Ausführungen den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Die Eingabe der Stadt FeWrch und der derselben beigeschlossene Gesetzentwurf betreffend die Einführung der Schwemmkanalisation im Gebiete der Stadt wird dem Landesausschuß zur Prüfung, Vornahme etwa sich notwendig erweisender Erhebungen sowie zur Berichterstattung und Antragstellung in künftiger Session überwiesen." Bregenz, am 14. Oktober 1908. Jodok Fink, Mart. Thurnher, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 436